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IGNORED

10 LW für Jäger langt…..Na, wer hat es gelesen?


grizzly45

Empfohlene Beiträge

vor 8 Stunden schrieb schall+rauch:

Mich würde interessieren, welch höhere Gefährdung der inneren Sicherheit von LWB ausgeht, die mehr als 10, 20, 30... Waffen besitzen.

 

Der Gesetzgeber möchte damit die Möglichkeit drastisch erschweren, legale "Waffenlager" anzulegen, die z.B. bei möglichen Unruhen genutzt werden könnten, um eine größere Menge an Aufständischen oder Systemgegnern gezielt und schnell zu bewaffnen.

 

Gerade bei den legalen HA, die sowohl jagdlich wie auch sportlich genutzt werden können, ist die Feuerkraft und Treffgenauigkeit außerordentlich hoch und "normalen" Polizeiwaffen deutlich überlegen. In sachkundigen Händen kann das schon recht unangenehm werden für die Staatsmacht, wenn solche Personen sich entscheiden sollten, bewaffnet in einer größeren Gruppe gegen die Regierung vorzugehen.

 

 

 

Bearbeitet von highlower
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Prinzipiell steht einer schiesssportlichen Verwendung eines jagdlich angeschafften Gewehres nichts im Wege, wenn man für das jagdlich angeschaffte Gewehr im Nachhinein noch ein schiesssportliches Bedürfnis ausstellen lässt und der Behörde vorlegt. Schade, dass der BdMP auf diese Möglichkeit im Artikel nicht verweist.

Allerdings - und das ist der Haken - werden im Waffenregister nur 1 Bedürfnis pro Waffe gelistet. 

Diffiziler wird es, wenn auf Sportwaffen-Lower vom Schießsport ausgeschlossene Upper auf JJS erworben werden. Z.B. ein Sportschütze mit 20-Zoll MR308, der dann noch ein 13,5 Zoll Upper für die Jagd dazu erwarb. Sowas dürfte ja dann nach Auslegung in der V0 des BdMP gar nie möglich sein 😉

 

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vor 11 Stunden schrieb Balrog76:

Ich habs schon mal woanders gepostet: Jagdkamerad von mir bekommt keine HA mehr eingetragen! Neckar-Odenwald-Kreis!

Kuscht er oder lebt er gut und gerne im besten Baden-Württemberg aller Zeiten mit der Kopie der Erwerbsanzeige (dann halt ohne EFP)?

vor 8 Stunden schrieb karlyman:

Adels- u.ä. Privilegien im Gesetz sind allerdings schon länger abgeschafft.

§55WaffG  ist Dir schon bekannt?

vor einer Stunde schrieb Suerlaenner:

Und wer auf die Wetterfahne Lindner setzt, darf sein Zeug gerne gleich abgeben und verschrotten, der lässt Euch fallen und Jagd wird ein Privileg wie damals in der DDR, willkommen in der neuen Welt

Das Werkzeug für eine bewährte Regelung à la Waldsiedlung steht in 55 WaffG.

Nicht mal FJS hat was für uns getan. Und das war vor einem halben Jahrhundert. Wenn ich heute Nacht gegen 04:00 A vom nässen zurück in meine Brunftkuhle gehe dann träume ich von den Waidgenossen die sich wegen der ASP draußen das Waidloch abfrieren. Oder der Exekutive die Arbeit abnehmen und mitten in der Nacht lecker grüne Dunlop Rehe von der Straße kratzen und in den Familienkombi laden.

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vor 2 Stunden schrieb Raiden:

[...] alle Jäger [...], die nicht Inhaber eines Jahresjagdscheins sind.

Was macht denn einen Jäger zum Jäger, wenn er keinen (Jahres-)Jagdschein hat?

 

vor 2 Stunden schrieb Raiden:

[...] wie sollen denn überhaupt Zweifel aufkommen, wenn erst gar keine Prüfung erfolgen darf? [...]

Ich lese nichts von "darf nicht", ich lese "wird nicht". Das ist für mich vergleichbar mit der Prüfung der Zuverlässigkeit alle fünf Jahre. Das heißt ja auch nicht, dass nicht jederzeit auch ohne Prüfung die Zuverlässigkeit in Frage gestellt werden kann, wenn es Anlass gibt. Und dass die 60. Langwaffe Zweifel an der jagdlichen Notwendigkeit weckt, ist ja wohl mindestens nachvollziehbar.

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Das ist keine Argumentation. Wieso ist die 60. LW zweifelhaft? Wer legt das, wo fest? Genauso gut könnte man die 100. oder 1. dann schreiben. Für den Einen sind 30 viel, für den anderen 100. Löst Euch doch mal als LWB von dem reinen Zahlenspiel. Es gibt da keine Sachlichkeit, nur Emotionen.

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vor 59 Minuten schrieb Schwarzwälder:

wenn man für das jagdlich angeschaffte Gewehr im Nachhinein noch ein schiesssportliches Bedürfnis ausstellen lässt und der Behörde vorlegt. Schade, dass der BdMP auf diese Möglichkeit im Artikel nicht verweist.

 

Tut er. Sieht das aber als eine Entscheidung der örtlichen Behörde, die sich nicht zwingend aus dem Waffengesetz ergibt...

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vor einer Stunde schrieb Josef Maier:

§55WaffG  ist Dir schon bekannt?.

 

§ 55 WaffG hat mit den (behaupteten) "blaublütig privilegierten" Nutzern, die in der Diskussion aufkamen, nichts zu tun.

Sondern befasst sich mit dienstlichen/behördlichen Nutzergruppen, die er außerhalb des WaffG stellt. 

Ganz anderes Thema.  

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vor 1 Stunde schrieb Sgt.Tackleberry:

Was macht denn einen Jäger zum Jäger, wenn er keinen (Jahres-)Jagdschein hat?

 

 

Der Tagesjagdschein!  Niemand ist gezwungen einen Jahres-Jagdschein zu beantragen, dieser ist allerdings von den Gebühren her unter´m Strich günstiger...

 

Wer allerdings "nur" einen Tagesjagdschein sein Eigen nennt muss auch zum Erwerb von Langwaffen eine Erwerbserlaubnis (also einen Voreintrag) beantragen und hierfür eben nachweisen, dass die gewünschte Waffe zur Jagdausübung oder zum Training im jagdlichen Schießen einschließlich jagdlicher Schießwettkämpfe benötigt wird.

 

Zitat aus der WaffVwV:

Inhaber von Tagesjagdscheinen müssen vor dem auf Dauer angelegten Erwerb und Besitz einer Waffe ein Bedürfnis hierfür in jedem Einzelfall glaubhaft machen. Für den Erwerb und Besitz von Lang- und Kurzwaffen bedürfen sie der vorherigen behördlichen Erlaubnis (Voreintrag).

&

13.2 Bei Inhabern eines gültigen Jahresjagdscheines nach § 15 Absatz 2 BJagdG entfällt die Bedürfnisprüfung bei der Erlaubniserteilung für den Erwerb und Besitz von nach BJagdG nicht verbotenen Langwaffen und bis zu zwei Kurzwaffen sowie der zugehörigen Munition.

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Das Rechtsverständnis des Ein oder Anderen hier ist schon echt interessant.

Grundsätzlich bin ich gegen diese ganze Waffenrechtsverschärfungungen und Gängelungen von LWB, ganz klar, bin auch Sportschütze und habe zwei, drei Waffen, davon bestimmt auch eine mit der ich eigentlich gar nicht schieße.

ABER, ist das wirklich ernst gemeint das ihr nicht verstehen könnt das der Jäger seine 63. Waffe nicht eingetragen bekommt?

Das Bedürfnis des Jägers ist die Jagdausübung und nicht die Freude am Besitz. Für die Freude am Besitz gibt es eine andere Möglichkeit ein Bedürfnis zu erlangen (rote WBK).

 

Fangt mir jetzt bitte nicht mit Freiheit an, seit 1949 wird unsere Freiheit durch das Grundgesetzt definiert, wem das nicht passt muss sich politisch engagieren um Veränderungen herbeizuführen.

Die / jede Gesetzgebung ist ein Speiegelbild unserer gesellschaftlichen Entwicklung, die Politik führt diese nur aus (geliefert wie bestellt). 

 

Würde es hier um die 20. Waffe des Grünrockes gehen, würde ich auch sagen, dass das unverhältnismäßig ist, aber die Begründung der 63. zur Jagdausübung halte ich nicht für im Sinne des Waffengesetztes. Ist halt die Kehrseite der Rechtsauslegung.

 

Na wie dem auch sei, gleich werde ich bestimmt von euch hier zerrissen. 

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Ich denke wenn Deutschland in anderen Fällen als die 63. Langwaffe den Behördenapparat effektiv einsetzen würde. Wäre mehr gekonnt.

 

Aber es ist halt politisch gewollt den LWB eher zu gängeln und nachzufragen, als den bärtigen Harzer der mit dem C63 an der Shisha Bar vorfährt.

Oder die mit den 25 Identitäten.

 

Es ist nur erstaunlich wie es aber immer wieder welche Leute gibt, die um Einschränkungen und Staatsschnüffeleien betteln.

Aber die Biokartoffel ist und bleibt eine spezielle Sorte, die ich noch niemals verstehen konnte.

Die gönnt dem Nachbarn nichtmal das grünere Gras.

 

 

Wir haben fertig.

Bearbeitet von Valdez
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vor 8 Minuten schrieb Valdez:

Ich denke wenn Deutschland in anderen Fällen als die 63. Langwaffe den Behördenapparat effektiv einsetzen würde. Wäre mehr gekonnt.

Das steht meiner Meinung nach auch ausser Frage, hat aber nichts damit zu tun dass auch das Waffenrecht bearbeitet wird.

 

vor 10 Minuten schrieb Valdez:

Aber es ist halt politisch gewollt den LWB eher zu gängeln und nachzufragen, als den bärtigen Harzer der mit dem C63 an der Shisha Bar vorfährt.

Oder die mit den 25 Identitäten.

Auch das steht, zumindest ür mich, auser Frage, hat aber auch nichts damit zu tun das beide Rechtsgebiete nichts miteinader zu tun haben.

vor 11 Minuten schrieb Valdez:

Es ist nur erstaunlich wie es aber immer wieder welche Leute gibt, die um Einschränkungen und Staatsschnüffeleien betteln.

Wer bettelt?  Ich für meinen Teil habe schlicht und ergreifend akzeptiert das ich ein Hobby ausübe das gesellschaftlich nicht sehr anerkannt ist und stark gesetzlich reglementiert ist. Diese Regeln muss ich akzeptieren. Weiterhin kann ich meine Position im Rechtsstaat gut einordnen (hat vielleicht auch etwas mit meinem Beruf zu tun).  Wen ich Steintafeln, Hammer und Meißel hätte und ein Waffengesetzt für die Ewigkeit erstellen müsste, würde es etwas anders aussehen als das aktuelle, da ich aber nicht mit Hammer und Meißel umgehen kann, muss ich es akzeptieren. 

vor 17 Minuten schrieb Valdez:

Aber die Biokartoffel ist und bleibt eine spezielle Sorte, die ich noch niemals verstehen konnte.

Ja, jede Kultur ist eigen. Blöderweise kann man sich vor der Geburt nicht aussuchen wo man landet. 

Das Graß ist natürlich immer auf Nachbars Wiese grüner als im eigenen Garten, ist auch bei mir leider so....... 

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vor 20 Minuten schrieb Valdez:

Aber es ist halt politisch gewollt den LWB eher zu gängeln und nachzufragen, als den bärtigen Harzer der mit dem C63 an der Shisha Bar vorfährt.

Oder die mit den 25 Identitäten.

 

Sorry das ich das jetzt nachtragen muss. Klar ist es einfacher das Recht gegenüber dem rechtstreuen LWB umzusetzten als gegenüber dem Drecksack, das liegt doch in der Natur der Sache.

 

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vor 35 Minuten schrieb Quetschkopf:

Das Rechtsverständnis des Ein oder Anderen hier ist schon echt interessant.

Grundsätzlich bin ich gegen diese ganze Waffenrechtsverschärfungungen und Gängelungen von LWB, ganz klar, bin auch Sportschütze und habe zwei, drei Waffen, davon bestimmt auch eine mit der ich eigentlich gar nicht schieße.

ABER, ist das wirklich ernst gemeint das ihr nicht verstehen könnt das der Jäger seine 63. Waffe nicht eingetragen bekommt?

Das Bedürfnis des Jägers ist die Jagdausübung und nicht die Freude am Besitz. Für die Freude am Besitz gibt es eine andere Möglichkeit ein Bedürfnis zu erlangen (rote WBK).

 

Fangt mir jetzt bitte nicht mit Freiheit an, seit 1949 wird unsere Freiheit durch das Grundgesetzt definiert, wem das nicht passt muss sich politisch engagieren um Veränderungen herbeizuführen.

Die / jede Gesetzgebung ist ein Speiegelbild unserer gesellschaftlichen Entwicklung, die Politik führt diese nur aus (geliefert wie bestellt). 

 

Würde es hier um die 20. Waffe des Grünrockes gehen, würde ich auch sagen, dass das unverhältnismäßig ist, aber die Begründung der 63. zur Jagdausübung halte ich nicht für im Sinne des Waffengesetztes. Ist halt die Kehrseite der Rechtsauslegung.

 

Na wie dem auch sei, gleich werde ich bestimmt von euch hier zerrissen. 

 

 

Wieder so ein Untertan.

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Wir LWB brauchen keine Feinde in der Politik. Wir haben genügend davon in den eigenen Reihen!

 

@Quetschkopf  Verdammt noch mal, was hat es dich zu interessieren, ob der Mann 20, 63 oder 238 Waffen in seinem Waffenraum hat?

 

Was ändert das für dich? Hört doch auf, anderen immer eure Meinung aufzudrücken.

 

Mich interessiert es doch auch nicht, ob du 700.000€ Schulden hast, oder ob du mehrfacher Millionär bist. Genau so wenig interessiert es mich, ob du zum Skifahren gehst oder nicht.

 

Für ein geregeltes friedliches Zusammenleben sind natürlich schon Regeln erforderlich, aber da geht es sicher nicht darum, wie viele Waffen ein LWB hat!

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vor 15 Stunden schrieb Suerlaenner:

In der aktuellen V0 des BDMP ist ein Artikel, der sich damit beschäftigt ob auf Jagdschein erworbene Waffen sportlich beim BDMP genutzt werden dürfen.

 

Dann dürfte man im Umkehrschluss Sportwaffen auch nicht für jagdliche Zwecke nutzen. Dann kommt der Münchner Verwaltungsgerichtshof und sagt, wer zwei jagdlich geeignete Kurzwaffen auf Sportschützenbedürfnis hat, kriegt keine mehr auf JS. In dem speziellen Fall handelte es sich um einen Colt SAA und einen VL-Revolver. Soviel zur Kompetenz unserer Gerichte.

 

Ich kann das alles nicht mehr ernst nehmen. Bananenrepublik.

Bearbeitet von Direwolf
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vor 13 Stunden schrieb SAR-M1:

Wieso ist die 60. LW zweifelhaft?

 

Wenn man den Bedürfnisquatsch akzeptiert (was die Gericht zunächst einmal tun müssen), dann ist beim Jäger schon noch mal schwieriger vorstellbar als beim an anderer Stelle diskutierten Sportschützen, wie er 60 im Rahmen seines Bedürfnisses irgendwie sinnvoll ausführen will. Beim Sportschützen kann man sich immerhin noch jemanden vorstellen, dessen persönliche Ambition es ist, eben möglichst viele Disziplinen mit möglichst vielen Waffen zu schießen, was zwar exotisch aber doch immer noch sportlich wäre. Bei der Jagd wäre eine solche Ambition eher schwieriger vorstellbar, auch wohl im Sinne waidgerechter Jagdausübung usw. Dass der Bedürfnisquatsch Quatsch ist, steht auf einem anderen Blatt.

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vor 5 Stunden schrieb Quetschkopf:

 Für die Freude am Besitz gibt es eine andere Möglichkeit ein Bedürfnis zu erlangen (rote WBK).

 

 

Naja vgl.

https://forum.waffen-online.de/topic/460842-nrw-zusammenkünfte-in-sportvereinen-einstellen/#comment-2948059

und

https://forum.waffen-online.de/topic/456614-referenten-entwurf-änderung-waffg/page/206/#comment-2890508

 

oder anders ausgedrückt....erleichtert diese Form des Sammelns und es gibt wahrscheinlich keine Probleme mehr, das Leutchen versuchen diese Einschränkungen zu umgehen...

 

bj68

 

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vor 5 Stunden schrieb Quetschkopf:

Na wie dem auch sei, gleich werde ich bestimmt von euch hier zerrissen. 

Na, aber sicher.

 

vor 5 Stunden schrieb Quetschkopf:

ABER, ist das wirklich ernst gemeint das ihr nicht verstehen könnt das der Jäger seine 63. Waffe nicht eingetragen bekommt?

Verstehen kann man das schon, aber nur wenn man die "Argumente" der Waffengegner übernimmt, weil man denkt das bringt einem selbst auf lange Sicht etwas.

Das ist nicht der Fall.

Eher geht es auch für dich noch schneller, weil "mehrheitliche Zustimmung auch in den eigenen Reihen->Bestätigung->mehr davon".

 

Wie du quasi selbst erkannt hast ist hier kein Sicherheitsgewinn zu holen, woanders schon.

Kollaboration ist manchmal angeraten um selbst zu überleben.

Hier aber nicht.

 

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vor 6 Stunden schrieb Quetschkopf:

Das Bedürfnis des Jägers ist die Jagdausübung und nicht die Freude am Besitz. Für die Freude am Besitz gibt es eine andere Möglichkeit ein Bedürfnis zu erlangen (rote WBK).

 

Jein.

 

Die rote WBK ist auch nicht für "die Freude am Besitz" von Waffen. 

Die rote/Sammler-WBK ist für den Aufbau einer kulturhistorisch oder technisch orientierten, systematischen Sammlung von Waffen. 

 

In D gibt es überhaupt keine waffenrechtlichen Erlaubnisse, die "der Freude am Waffenbesitz" dienen. Freude!? An so etwas, in D? Wo kämen wir denn da hin? 

 

Davon unabhängig kann der Jäger natürlich Freude am Besitz seiner schönen Jagdwaffen, der Sportschütze Freude am Besitz seiner schönen Sportwaffen, und der Sammler Freude am Besitz seiner schönen Sammelwaffen haben.

Dazu brauchen sie auch nicht das "Amen" einer Behörde. Das brauchen sie für ihren Bedürfnisnachweis, und der ist (hier schließt sich der Kreis zu deiner Aussage) "freudlos", er muss halt erbracht werden. 

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