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IGNORED

10 LW für Jäger langt…..Na, wer hat es gelesen?


grizzly45

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vor 7 Minuten schrieb ASE:

@P22 

Selbst wenn das BVerwG so besoffen wäre das es nicht mehr die Norm lesen könnte, in diesem Fall wäre eine Verfassungklage das nächste.

 

 

Ja, so eine im Ansatz annahmefähige VB muss man sich als Betroffener dann „nur“ noch leisten können - falls nicht, haben wir eine „eindeutige“ Entscheidung des VGH/OVG bzw. BVerwG.

 

vor 7 Minuten schrieb ASE:

Hier geht es nicht mehr darum wie genau die Norm auszulegen ist (Verbot nach BJagdG ja oder Nein), sondern dass schlicht Normen angewendet wurden, deren Anwendung schlicht nicht zulässig war, weil vom GG ausdrücklich untersagt. Und das verletzt die verfassungsgemäßen Rechte massiv.

Ich will den Teufel nicht an die Wand malen - aber auch du als Kenner der Materie bist dir bewusst, dass die Entscheidung des VG Gießen von höheren Instanzen gehalten werden kann und man vom BVerfG nur einen Dreizeiler zurück bekommt.

 

Wenn der Betroffene hier weiter machen sollte, dann aber bitte mit dem Wissen und finanziellen Background, im Zweifel alle Rechtsmittel auszuschöpfen.

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vor 31 Minuten schrieb P22:

 

Ja, so eine im Ansatz annahmefähige VB muss man sich als Betroffener dann „nur“ noch leisten können - falls nicht, haben wir eine „eindeutige“ Entscheidung des VGH/OVG bzw. BVerwG.

 

Ich will den Teufel nicht an die Wand malen - aber auch du als Kenner der Materie bist dir bewusst, dass die Entscheidung des VG Gießen von höheren Instanzen gehalten werden kann und man vom BVerfG nur einen Dreizeiler zurück bekommt.

 

Wenn der Betroffene hier weiter machen sollte, dann aber bitte mit dem Wissen und finanziellen Background, im Zweifel alle Rechtsmittel auszuschöpfen.

 

 

 Bei deinen Beispiel gab es etwas auslegungsbedürftiges: Selbstladegewehre, deren Magazin nicht dauerhaft auf 2 blockiert werden kann, weil man es einfach Werkzeuglos austauschen kann, seien vom Verbot nach BJagdG erfasst und deswegen nach §13 Abs 1 Satz 1 Nr 2 nicht vom Bedürfnis des Jägers abgedeckt. Diese Frage wurde vom BVerwG bejaht und vom Gesetzgeber, der die offensichtliche  Diskrepanz zwischen Intention("Kein Dauerfeuer auf der Jagd") und Auslegung durch die Gerichte ("Keine Selbstlader mit wechselbarem Magazin>2 Schuss) erkannt und  quasi sofort kassiert hat.

 

 

Das Anwenden eines Norm die mit "Anwendung erfolgt nicht" in einem Absatz zitiert wird, ist ein ganz andere Bahnhof und auch eine ganz andere Größenordnung. 

Es geht hier nicht mehr um Auslegung, Schutzweck des WaffG vs Jagdausübung etc. Sondern schlicht um die Anwendung des eindeutig geschriebenen Rechtes.

 

Um aus einem  "erfolgt keine Prüfung"  ein  "prüfen wir doch" zu machen, Bedarf es    a) des fahrlässigen Rechtsfehlers b) der vorsätzlichen Rechtsbeugung. Tertium non datur.

Genausogut könntest du von einem Rollstuhlfahrer für seinen Rollstuhl eine Fahrerlaubnis verlangen, obwohl in der FeV "ausgenommen" steht.

 

 

Eine  Jurastudenten wurde man beim Durchspielen so eines Falles durchfallen lassen, wenn er bei  "erfolgt keine Prüfung" sich dann 30 min darüber auslässt, was die Prüfung umfassen muss oder könnte...

 

 

 

-------------------------------------------------------------

 

 

Ich sehe da durch den Instanzenzug überhaupt keine Gefahr, im Gegensatz zur Politik. Meine Vorhersage:

 

Rot/Grün Wird das WaffG wieder auf Tisch bringen, 2 Gewehre reichen, Pistolen brauchste nicht. Die FDP, sämtlicher Hoden verlustig gegangen, wird in einem "Kompromiss" zustimmen und es als großen Sieg der Freiheit feiern, wenn man den Jägern wenigstens 10 Langwaffen lässt, womit die SPD das bekommt, was sie eigentlich wollte. Es kann so leicht sein.

 

 

Bearbeitet von ASE
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vor 8 Stunden schrieb chapmen:

Bei einem beachtlichen Teil der Jagdscheininhaber ist der Jagdschein nicht mit der Jagdausübung verbunden

 

Das ist eine sehr pauschale Aussage. Schon deshalb, weil es da bei weitem nicht nur "schwarz und weiß" gibt.

 

Man kann den JS haben, und Jagd sehr intensiv und "fast täglich" betreiben, oder etwas weniger intensiv, oder nur ab und zu mal zu bestimmten Gelegenheiten, und manche auch über längere oder lange Zeiträume gar nicht...

 

Es würde mich wundern, wenn du Statistiken darüber hättest, bzw., wenn es solche überhaupt umfassend gibt. Alleine über die Zahl der Revier-/Eigenjagdinhaber oder BGS-Inhaber lässt sich jedenfalls noch keine echte Aussage treffen. 

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Im Kommentar zu dem Urteil im Hessen-Jäger 01/2022, Seite 34 ist folgender Satz bemerkenswert: Zitat:„An dieser Stelle seien vielleicht Teile der Jägerschaft zu etwas „Selbstreflexion“ angehalten, da es mit dem Erwerb und Besitz von Langwaffen in der Vergangenheit jedenfalls vereinzelt „übertrieben“ wurde. Dass dies gerade in der heutigen Zeit irgendwann zum Bumerang werden musste, dürfte nicht ganz überraschend gekommen sein.“ Zitat Ende. 
Der Autor ist u.a. Richter am VG (welches, steht nicht da) und im Nebenamt Lehrbeauftragter Fach WR an der Hessischen Hochschule für Polizei und Verwaltung, Fachprüfer bei Jägerprüfungen,…

Mich kann er nicht meinen, ich fange gerade erst an….

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Am 31.12.2021 um 09:49 schrieb Direwolf:

 

Dann dürfte man im Umkehrschluss Sportwaffen auch nicht für jagdliche Zwecke nutzen. Dann kommt der Münchner Verwaltungsgerichtshof und sagt, wer zwei jagdlich geeignete Kurzwaffen auf Sportschützenbedürfnis hat, kriegt keine mehr auf JS. In dem speziellen Fall handelte es sich um einen Colt SAA und einen VL-Revolver. Soviel zur Kompetenz unserer Gerichte.

 

Ich kann das alles nicht mehr ernst nehmen. Bananenrepublik.

Meine Jagdbehörde in Hessen hat mir ausdrücklich verboten meine sportlich eingetragenen Kurzwaffen jagdlich zu nutzen. Dafür habe ich ein jagdliches Bedürfnis für 2 Kurzwaffen, welche aber ebenfalls nur im Rahmen des jagdlichen Bedürfnisses genutzt werden dürfen.

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vor 2 Minuten schrieb Rene2109:

Meine Jagdbehörde

Die ist doch gar nicht zuständig. Auch wenn sie vielleicht sogar am selben Schreibtisch sitzt.

 

vor 3 Minuten schrieb Rene2109:

Dafür habe ich ein jagdliches Bedürfnis für 2 Kurzwaffen, welche aber ebenfalls nur im Rahmen des jagdlichen Bedürfnisses genutzt werden dürfen.

Üben ist immer vom Bedürfnis gedeckt. Das kann auch auf schwarz-weißes Papier erfolgen. 

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vor einer Stunde schrieb Hagen:

Im Kommentar zu dem Urteil im Hessen-Jäger 01/2022, Seite 34 ist folgender Satz bemerkenswert: Zitat:„An dieser Stelle seien vielleicht Teile der Jägerschaft zu etwas „Selbstreflexion“ angehalten, da es mit dem Erwerb und Besitz von Langwaffen in der Vergangenheit jedenfalls vereinzelt „übertrieben“ wurde. Dass dies gerade in der heutigen Zeit irgendwann zum Bumerang werden musste, dürfte nicht ganz überraschend gekommen sein.“ Zitat Ende. 

 

Ich finde das schon "überraschend". Denn die Zahl mag zwar der eine oder andere nach persönlichem Gusto nicht nachvollziehen können... sie ist aber eigentlich egal. 

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Am 2.1.2022 um 23:34 schrieb karlyman:

 

Das ist eine sehr pauschale Aussage. Schon deshalb, weil es da bei weitem nicht nur "schwarz und weiß" gibt.

Nee, reine Erfahrung. Unschöne Wahrheit- es gibt für manche nur einen Grund für den JS und der ist der vereinfachte Zugang zu LW, HA und SD- selbst auf WO wird dies "empfohlen".

Dafür brauch ich keine Statistik, lediglich Augen und Ohren offenhalten.

Bearbeitet von chapmen
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vor 36 Minuten schrieb chapmen:

Nee, reine Erfahrung. Unschöne Wahrheit- es gibt für manche nur einen Grund für den JS und der ist der vereinfachte Zugang zu LW, HA und SD- selbst auf WO wird dies "empfohlen".

Dafür brauch ich keine Statistik, lediglich Augen und Ohren offenhalten.

Und was ist bitte schlimm daran?

Vielleicht entwickelt der Sportschütze mit JS auch Jagdpassion, wenn man ihn mal mitnimmt.

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vor 49 Minuten schrieb HogHunter:

Vielleicht entwickelt der Sportschütze mit JS auch Jagdpassion, wenn man ihn mal mitnimmt.

Oder einen Sportschützen nervt der laufende Umbau der Lower auf dem AR (ok, das ist ja nach neuem Waffengesetz jetzt eh nicht mehr möglich) damit man die Disziplinen sinnvoll bzw. erfolgreich schießen kann. Deshalb möchte er mehrere ARs (ohne dauernd erklären zu müssen warum) kaufen und außerdem interessieren Ihn diverse Themen bzgl. "Natur", Wald, Tieren, etc. und er macht den Jagdschein.

 

Bei der Ausbildung nerven Ihn zwar die Enten und die Bezeichnung der Zähne 😉 (das mit der "Natur" hat er sich anders vorgestellt) aber trotzdem wird die doch recht knackige Ausbildung sehr erfolgreich beendet. Nach ein paar Drückjagd- und Ansitz-Einladungen und etwas jagdlicher Erfahrung (irgendwie ist die Ausbildung zwar wichtig, aber die ersten Jahre - wenn man nicht täglich in einem Revier ist - lernt man doch noch sehr viel dazu, manches sinnvoll, manches eher "komisch" aber auch das merkt man irgend wann) wird doch tatsächlich ein Revier ca. 10 Minuten von seinem Wohnsitz frei vergeben.

 

Er findet, relativ durch Zufall, die Ausschreibung und ruft dort mal an. Dann schaut er sich, gemeinsam mit zwei Vorständen der Jagdgenossenschaft das Revier mehrmals an. Die Chemie stimmt sofort und neben ein paar hundert Hektar Wald sind auch noch zusätzlich einige Gewässer im Revier. Das Angebot an die Jagdgenossenschaft passt auch und schon ist der "Sportschütze" auf einmal, vorsichtshalber gemeinsam mit einem erfahreren Jäger (alleine wars Ihm dann doch zu "heiß") Pächter eines Jagdreviers. Und jetzt sind die Enten dann doch wieder so viel interessanter als in der Ausbildung.

 

So kanns laufen, daher kann ich nur sagen "Mehr Jäger braucht das Volk." 😉 aber natürlich auch "Mehr Sportschützen ..." aber daran arbeitet der Sportschütze und Jäger "laufend" mit Einladungen zum Schießen und der ein oder andere bleibt dann auch hängen und wird, vielleicht nicht gleich aber evtl. später, dann auch Jäger.

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vor 4 Stunden schrieb chapmen:

Unschöne Wahrheit- es gibt für manche nur einen Grund für den JS und der ist der vereinfachte Zugang zu LW, HA und SD- selbst auf WO wird dies "empfohlen".

Was ja per se nicht verboten ist, das so zu machen. Zumindest noch nicht.

vor 4 Stunden schrieb chapmen:

Dafür brauch ich keine Statistik, lediglich Augen und Ohren offenhalten.

Das wissen du und ich. Und einige andere hier. Und unter Garantie auch wahrscheinlich äußerst viele SB, Behördenmitarbeiter, ggf. sogar Dienststellenleiter, BKA, LKA, div. Richter, Anwälte und Staatsanwälte auch. Die lesen hier alle fleißig mit und bekommen alles serviert und sind so bestens informiert.

 

Was aber auch nicht schlimm ist, da es nicht verboten ist.

vor 4 Stunden schrieb HogHunter:

Und was ist bitte schlimm daran?

Erstmal so direkt nix.

vor 4 Stunden schrieb HogHunter:

Vielleicht entwickelt der Sportschütze mit JS auch Jagdpassion, wenn man ihn mal mitnimmt.

Da ich schon immer interessiert an der Jagd war und bin, will ich nun auch den JS machen. Aber nicht wegen Kanonen. Aber das kann ja jeder für sich so halten wie er es für richtig hält. Übertreibt es manch einer müssen wieder alle drunter leiden. Der Krug geht so lange zum Brunnen bis er bricht.

 

Für mich sind diese ganzen Beschneidungen nur die logische Schlussfolgerung. Auch wenn es so nicht im Gesetz steht - zumindest noch nicht. Da geht der Dank an Jäger mit über 600 Langwaffen und Sportschützen mit dem 100. K98 auf Gelb.

 

Ob verboten oder nicht - es ist schwachsinnig und am Ziel vorbei. Wer das haben will soll es gefälligst auf Rot kaufen.

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Gerade eben schrieb Fussel_Dussel:

Die lesen hier alle fleißig mit und bekommen alles serviert und sind so bestens informiert.

WO haben "die" nicht nötig, da überschätzt du etwas vollkommen.

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Gerade eben schrieb Fussel_Dussel:
vor 4 Minuten schrieb chapmen:

 

Ich denke schon, dass da mit rein geschaut wird

Ohne Frage- aber sicher liest hier keiner etwas was er nicht schon wusste.......

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vor einer Stunde schrieb karlyman:

Sie sind aber nicht der Maßstab.

 

Dummerweise zählt in unserer faktenfreien,  emotionalen Politik aber weder der Durchschnitt noch ein realistischer Maßstab. 

Es reichen ein paar "Einzelgänger", um das Klischee der ganzen Gruppe zu definieren.

Wir erinnern uns, ein sammelwütiger "Jäger" mit irgendwas um die 700 Lw, zack, gelbe WBK für zehntausende Sportschützen gedeckelt...

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vor 5 Stunden schrieb chapmen:

Nee, reine Erfahrung. Unschöne Wahrheit- es gibt für manche nur einen Grund für den JS und der ist der vereinfachte Zugang zu LW, HA und SD- selbst auf WO wird dies "empfohlen". ...

Vor vielen Jahren fiel mir auf, dass ich in hauptsächlich grün getrichener Umgebung auf Wanderschaft war und nicht die leiseste Ahnung von Fauna und Flora hatte. Ich bin in der Stadt aufgewachsen und habe einen Beruf, der mit Stahl, Beton usw. zu tun hat, aber bestimmt nichts mit grüner Gegend. Was sagt man dazu in Berlin: Nix wie Jejend. Ein Kollege empfahl mir, den Jagdschein zu machen, da würde mir das alles sauber erklärt. Was dann auch stimmte. Ich kannte dann jeden Piepmatz (zumindest bis zur Prüfung) und was man in Jägerkreisen sonst noch für notwendig hält. Auch ein Grund, den Jagdschein zu machen. Später kam noch das Sportschießen hinzu.

 

Was die o.g. unschöne Wahrheit  betrifft - Ich finde, wir sollten für jeden dankbar sein, der, aus welchen Gründen auch immer, den JS macht. Jeder Waffenbesitzer ist einer mehr, der sich gegen übertriebene gesetzliche Einschränkungen wehren kann.

 

Klaas

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vor 15 Minuten schrieb Klaas:

 

Was die o.g. unschöne Wahrheit  betrifft - Ich finde, wir sollten für jeden dankbar sein, der, aus welchen Gründen auch immer, den JS macht. Jeder Waffenbesitzer ist einer mehr, der sich gegen übertriebene gesetzliche Einschränkungen wehren kann.

Könnte. Siehe WaffG.

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Und da sich einige "Jäger" mehr oder weniger über Sportschützen lustig machen und wertvoll darauf hinweisen dass man halt den Jagdschein machen solle um nicht mehr über Bedürfnisprüfungen jammern zu müssen und soviel LW wie gewünscht erwerben zu können sei folgende, vielleicht auch provokative Frage erlaubt. Welcher, tatsächlich die Jagd ausübende Jäger hätte Probleme sein Bedürfnis für bestimmte Waffen nachzuweisen? Klar, blöd für diejenigen die nie auf die Jagd gehen... 

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