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Rene2109

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  1. Anhand der WBK nicht, das Bedürfnis für die jeweilige Waffe ist aber im NWR-Register eingetragen. Dort ist bei jeder Waffe hinterlegt ob jagdlich oder sportliches Bedürfnis. Die Standaufsicht kann es also auf Grund der WBK nicht erkennen. Der "beste" Schützenkumpel der einem in den Rücken fallen will, weil Mann beim Stammtisch mal wieder mit seinen Waffen und den dazugehörigen Bedürfnissen prahlen musste aber schon. Und sollte man im Revier oder auf der Fahrt dorthin tatsächlich eine Kontrolle haben, wo der Kontrollierende im Nachgang das NWR abfragt, kann das auch Ärger geben. Meine hessische Behörde würde mir definitiv Ärger machen. Wurde mir, da Sportschütze und Jäger, auch so vorab angekündigt. Dafür bewilligen Sie aber auch auch gerne zusätzliche jagdliche Kurzwaffen, obwohl mehrere sportliche vorhanden.
  2. Wie stellt Dir Dein Verband denn aktuell Dein Bedürfnis aus? Woher weiß der Verband das Du jeden Monat 1x, bzw. 18x im Jahr mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen hast? Kann er dann ja gar nicht, weil er keine Ahnung darüber hat.
  3. Doch gibt es. Du hast jede Waffe für ein gewisses Bedürfnis bekommen und darfs diese entsprechend des Bedürfnisses auch verwenden. So steht es auch im Gesetz. Und tatsächlich ist jeder Waffe ein Bedürfnis zugeordnet, was auch für die Behörden sofort ersichtlich ist. Das Bedürfnis jeder Waffe ist nämlich im NWR hinterlegt und steht in der Regel auch im Stammdatenblatt, welches es spätestens seit September 2020 gibt und komischerweise offenbar die meisten Waffenbesitzer gar nichts von wissen. Meine Behörde sieht es übrigens genauso. Keine Nutzung der Kurzwaffen außerhalb des beantragten Bedürfnisses. Jedoch komischerweise nur bei den kurzen. Die Langwaffen, auch auf sportlich gelb, darf ich jagdlich nutzen.
  4. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bei einem Händler gebraucht gekauft. Gebraucht ist das Zauberwort. Nix Garantie, maximal eine 1-jährige Gewährleistung, wenn nicht selbst verschuldet. Wenn 14 Tage vorbei geht auch kein Rücktritt mehr vom Kauf wegen Onlinekauf. Um zu schauen ob ein Gewährleistungsfall vorliegt muss die Waffe erst einmal zum Händler und nach der Beschreibung würde ich als Händler auch erstmal keine Versandkosten übernehmen. Wenn berechtigt wird zurückerstattet, wenn unberechtigt kommt der Rückversand für den Kunden noch obendrauf.
  5. Die Läufe definieren sich nun mal auch gesetzlich durch das Geschosskaliber und nicht durch den Laufaußendurchmesser. Und Kaliber heißt nun mal Durchmesser. Auch ist es am Ende wurscht was ein Anwalt sagt wenn kein Händler ein 9mm System ohne Voreintrag für eine .223 rausrückt. Und dann spielt die für Sportschützen zugelassene minimale Lauflänge bei Langwaffen auch noch eine Rolle, wonach sich ein Händler in der Regel auch richten wird.
  6. Es sei denn es steht irgendwo im Kleingedruckten was Du freiwillig mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptiert hast. Es heißt nicht umsonst immer das Kleingedruckte lesen.
  7. Ist eben eine Tatsache. Wirkliche aktuelle und kommende Neuheiten gibt es dort in der Regel nicht. Wird dann auch gerne kommuniziert das nichts neues kommen wird oder geplant ist. Und 3-4 Monate später große Überraschung. Und diese Aussagen bekommst Du auch als Händler, der sich dann evtl. noch wegen der Messeangebote das Lager mit Ware vollknallt welche entgegen der Aussage der Hersteller kurz vorm Ladenhüterdasein stehen. Hauptsache die Hersteller haben Ihr Lager leer.
  8. Du meinst die Neuigkeiten die bei jedem Händler / Anbieter seit August in den neuen Katalogen 2023 zu sehen sind und entsprechend schon großteils seit Monaten bei den meisten Händlern betrachtet werden können. Wirkliche Neuheiten die noch kommen und nicht schon seit Monaten auf dem Markt sind, vor allem von den großen bekannten Herstellern, wird man dort nicht finden. Die kommen erst gegen Mitte des Jahres, zwischen den IWA´s.
  9. Angebote gibt es einige, aber es ist keine Endkundenmesse. Die Messeangebote, teils auch an gewisse Mengen gekoppelt richten sich an Händler und sind auch für Endkunden nicht frei einsehbar. Bis auf diverse und sehr wenige Goodies und Prospekte gibt es auch nichts was man von dort direkt mitnehmen kann. Die Händler machen dort Ihre Bestellungen im persönlichen Gespräch mit den Ausstellern und bekommen die Ware im Nachgang, sobald verfügbar, in die Firma geliefert. Zutritt erst ab 16:00 Uhr und Verlosung um 16:00 Uhr. Das wird wohl nix mit einscannen und teilnehmen.
  10. Rene2109

    30er Magazine

    In den überwiegenden und meistgeschossenen (was Wettkämpfe betrifft) ist es schon die Regel.
  11. Einfach mal bei Gehmann anfragen. Die machen in Deutschland den Service für Morini. Dein Modell hat bereits knapp 30 Jahre auf dem Buckel.
  12. Rene2109

    30er Magazine

    Ich schrieb ja auch nicht immer, sondern "in der Regel". Die Feinheiten der deutschen Sprache. Und 6 oder 8 ist immer noch nicht voll bei den Magazinen um welche es hier geht.
  13. Rene2109

    30er Magazine

    Im "pösen" DSB ist alles klar geregelt. Weder in einer Liste "B" noch bei einem Königsschießen, noch bei einem irgendeinem Wettkampf oder auf Grund einer örtlichen Regelung wirst Du ein volles Magazin finden. Beim DSB in der Regel, wie bei den meisten anderen Verbänden auch, je nach Disziplin max. 5. Natürlich gibt es auch auf den pösen DSB Schießständen Schützen die ab und an mal ein Magazin voll machen und raushauen. Aber nur weil viele Standaufsichten und viele Vorstände es ignorieren ist es laut Standordnung deswegen nicht erlaubt. Je nach Standaufsicht kann das auch nach hinten losgehen. Manch einer hat halt einen längeren Stock im A.... als ein Anderer.
  14. War ja auch in Ordnung. In den A-Schrank dürfen bis zu 10 Langwaffen in den B-Schrank ebenfalls oder auch 10 Kurzwaffen. In Deinem Fall, da unter 200kg unbefestigt nur 5, aber befestigt mit dem Abrissgewicht von 200kg dürften 10 KW rein. Davon ging die Behörde wohl aus, da Du ein überprüfter, sachkundiger und zuverlässiger Bürger bist.
  15. Rene2109

    30er Magazine

    Dann nenne doch mal Verband und Disziplin. Würde mich wundern wenn die Anzahl der Schüsse pro Durchgang nicht drinn stehen, denn diese gehören ja zur Definition jeder Disziplin in einer genehmigten Sportordnung.
  16. Rene2109

    30er Magazine

    In jeder Sportordnung steht bei jeder Disziplin die maximal ladbare Anzahl der Schüsse pro Durchgang drin. In den Standordnungen oft genannt "schießen nach Sportordnung" beinhaltet somit auch die Begrenzung auf die gerade trainierte Disziplin. Vor der Gesetzesänderungen bzgl. der Magazine war es egal welche Anzahl an Schüsse sportlich oder jagdlich (ausgenommen von diesem kurzen Zeitraum der 2er-Magazine) ins Magazin passen. Man durfte eben nur die entsprechende Menge laden. Nun gibt es das gesetzliche Besitzverbot (ausgenommen Sondergenehmigung) für Magazine, welche laut Magazinkörper, dieser Punkt ist entscheidend und kann nicht durch Blockade umgangen werden, mehr als 10 LW oder 20 KW Patronen aufnehmen können.
  17. Rene2109

    30er Magazine

    Das ist falsch. Ein entscheidendes Verbotskriterium ist der Magazinkörper, das Gehäuse. Das wird auch durch die Blockierung nicht kleiner und erlaubter. Bei der Nutzung ist auch immer die Schießstand-Hausordnung zu beachten. Bei den meisten Ständen die ich kenne ist bei Schießen nach genehmigter Sportordnung nach 5 Schuss Schluss oder jagdlich beim Einzelschuss.
  18. Es gibt aber mittlerweile bereits Jagdbehörden in Deutschland welche auf dieses Urteil einschwenken und mit Verweis auf genau dieses Urteil auch in Ihren Kreisen die Menge bei den Jagdwaffen deckeln. Wobei aktuell jedoch noch etwas großzügiger. Die zuletzt genannte in der monatlich erscheinenden Zeitschrift des LJV Rhld.-Pfalz deckelt aktuell noch, erst bei großzügigen 30 Waffen, mit Verweis auf dieses Urteil.
  19. Das was ich Dir über den von Dir genannten Personenkreis der jagenden Politiker erklärt habe hast Du wohl entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, wobei ich bei Deiner Sichtweise eher von letzterem ausgehe. Fakt ist das dieser Personenkreis eher verschärfen als öffnen wird, wenn diese von Ihrem eigenen Bedarf ausgehen. Des weiteren sehe ich als langjähriger Sportschütze und nicht ganz so langjähriger Jäger mit vielen Nur-Sportschützen und Nur-Jäger Freunden keine wirkliche Benachteiligung von Sportschützen gegenüber Jägern. Eher anders herum, vor allem wenn nun laut Verwaltungsgericht Gießen bei Jägern in Zukunft generell bei 10 Waffen Schluss sein soll. Als Sportschütze kann ich ohne weiteres je nach Anzahl der Verbände und Disziplinen Waffen besitzen an welche Jäger nicht herankommen, Mengen besitzen an welche Jäger nicht herankommen, etc.. Ok, ich habe 2/6, muss bei jeder Waffe auf grün über ein neues Bedürfnis gehen, was der Jäger ja über den Jagdschein auch muss, aber alleine der Blick in die Kurzwaffenschränke zeigt mir doch immer wieder wie bevorteilt ich doch als Sportschütze bin und das möchte ich mir ungerne von jemandem kaputt machen lassen der wohl benebelt von zu vielen Mini-Pikolos meint irgendwelchen Grünen-Politikern diverse nicht vorhandene Nachteile aufzuzeigen und diverse Schützengruppen gegeneinander auszuspielen. Man sollte eigentlich als Kind bereits gelernt haben, wer anderen eine Grube graben will fällt in der Regel selbst hinein.
  20. Lass mich raten, Du bist Sportschütze und hast keinerlei Ahnung von Jägern, außer das diese diverse Waffen besitzen dürfen. Was ein Jäger tut, wie oft er es tut und welche Jagdarten es gibt und welche Waffen man wofür nutzt weißt Du nicht. Der Altersschnitt im Bundestag ist Dir scheinbar auch relativ unbekannt. Ein Großteil der "Jäger" in der Politik wird aus Zeitgründen und aus Arbeitsunwilligkeit (sonst wäre er kein Politiker) keine eigene Jagd oder einen Begehungsschein haben und die "Jagd" hauptsächlich auf Grund diverser Einladungen zu gesellschaftlichen Events ausüben. Sehen und gesehen werden, Kontakte knüpfen, etc.. Der Waffenschrank eines solchen Politikers wird daher in der Regel von überschaubarer Größe sein. In der Regel eine Blaser R8 Repetierbüchse, eine Bockflinte und bei älteren evtl. noch den guten alten Drilling. Die Kurzwaffe werden die meisten nicht mal mehr haben. Ein Großteil der von Dir genannten Parlamentarier wird also angesprochen auf die notwendige Ausstattung von Ihren nichtjagenden Parlamentskollegen sehr wohl zu einer sehr großen Gefahr auch für die Jägerschaft. Abgesehen davon ist tatsächlich ein Großteil der auf Jagdschein erworbenen Halbautomaten in Besitz von Sportschützen mit Jagdschein oder Jagdscheinbesitzern denen es mehr um die Halbautomaten als um die Jagd geht. Bei den reinen und aktiven Jägern sind Halbautomaten, abgesehen von den Flinten für die Krähenjagd eher seltener vorhanden und wenn dann für einen Großteil auch nur für ab und an auf dem Schießstand. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießens letztes Jahr mit der Begrenzung von Jagdwaffen analog zur sportlichen Gelben auf 10 und die Begrenzung erster Waffenbehörden auf Grund diese Urteils, z.B. eine in Rhld.-Pfalz auf 30 zeigt in welche Richtung es aktuell geht. Du kannst natürlich auch noch problematisieren das angehende Jungjäger für den Jugendjagdschein bereits schon mit 14/15 Großkaliber schießen, mit 16 bereits die Waffen in Begleitung eines Erwachsenen im Revier führen und bereits ab 18 besitzen dürfen, was den Sportschützen ebenfalls verboten ist. Der Dank vieler hier wird Dir bei den kommenden Verschärfungen bestimmt Gewiss sein.
  21. Nicht ganz korrekt. Zumindest bei allen Waffen mit Produktionsdatum ab dem 01.09.2020, bzw. bei ausländischen Waffen Eintragung ins deute NWR nach Einfuhr, hat jedes wesentliche Teil, auch der Lauf, eine eigene NWR-Nummer, die Teile-ID beginnend mit "T-". Dein Bekannter hat den Lauf nach diesem Datum erworben. Wenn es ein Wechsellauf war, dann muss er eine Teile-ID haben. Diese wurden automatisch vergeben. Sollte der Lauf festverbaut und durch einen anderen ersetzt worden sein, dann durfte diese Arbeit sowieso nur ein Büchsenmacher durchführen und das Teil mußte von Ihm im NWR neu zugeordnet werden, als Lauf ohne Waffenzuordnung und hat spätestens bei diesem Vorgang eine ID im NWR bekommen.
  22. Und ein ach so Priviligierter hat sich doch tatsächlich aufgelehnt und versucht den Eintrag seiner 31. (??? bin mir nicht mehr ganz sicher) Waffe in die WBK einzuklagen und ist damit vor dem VG Gießen gescheitert. Begründet durch die Analogie zur 10er Regelung bei Sportschützen gelb. Im Endergebnis schwenken nun immer mehr Ämter auf dieses Urteil ein. Sogar in Rhld.-Pfalz berufen sich schon einige Behörden darauf, wenn auch mit einer großzügigeren Menge. Man sollte sich immer überlegen ob sich das Risiko lohnt. Im Waffenrecht können viele Klagen auch nach hinten losgehen. Aus der nicht genehmigten 31. wurden zukünftig 10. Umso höher man geht umso mehr treffen die Urteile alle. Spätestens beim Urteil des BVGH trifft es dann deutschlandweit alle. Die Steilvorlage lässt sich dann keine Behörde mehr nehmen. Auf die hier oft viel gelobten Jäger in der Politik (Lindner, etc.) würde ich mich auch nicht verlassen. Die meisten haben kaum Zeit für die Jagd. Im Besitz evtl. 1-2 Repetierer, eine Bockflinte, evtl. einen Drilling und das wars. Wer da Verständnis für den unlimitierten Waffenbesitz erwartet ist auf dem Holzweg. Und wie einige in vorherigen Beiträgen schon schrieben, ist es Unsinn den schwarzen Peter den Verbänden, von wegen vorauseilendem Gehorsam zuzuschieben. Die halten sich nur an ein Urteil eines Gerichts und dazu sind sie verpflichtet. Wenn nicht dürften die bald gar nichts mehr bescheinigen.
  23. Über einen Verband beantragt. Also sportlich, nicht jagdlich. Sportlich heißt trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Spaß gibt es als Bedürfnis nicht. Wenn die Waffe über einen Verband beantragt und genehmigt wurde, dann als Sportwaffe und somit auch für Wettkämpfe.
  24. Da wurde ausreichend darüber geschrieben. Das Vorhaben ist bereits Geschichte. Deutschland hat die Abgabe genehmigt. Dann hat Spanien festgestellt das Ihr Angebot übereilt war, da die Leos in so schlechtem Zustand sind das diese nicht mehr für einen Einsatz aufbereitet werden können. War glaube ich ca. Ende August/Anfang September in der Presse. Und zur ursprünglichen Frage, warum andere Leo Besitzer anfragen wenn am Ende sowieso Deutschland als Lieferant die Weitergabe abnicken muss. Dann gehe ich doch gleich zum eigentlichen Entscheider.
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