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Rene2109

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  1. Übrigens nicht auszudenken wenn es zu einem Verstoß, vor allem außerhalb der offiziellen Zeiten von Schlüsselinhabern kommen würde, die Freunde mitbringen, keine Hygienevorschriften einhalten und ohne Standaufsicht schießen würde und es würden Herren vom Ordnungsamt reinschauen. Die Konsequenzen sollten klar sein und je nach Laune des Amtes könnten das dann auch mehrere Vereine im Kreis treffen. Kenne übrigens genug Vereine, nicht nur Schützenvereine, die mit Ihren Maßnahmen noch deutlich einige Schaufeln drauflegen Hatte seinerzeit auch angefragt ob im Bereich Datenschutz auch alles geklärt wurde. Laut Vorstand wurde vor Installation rechtlich alles geklärt. Ziel war zum einen das durch eine Standaufsicht über Monitore in jedem Stand alle Stände einsehbar sind, sowie das sich im Gemeinschaftsraum und Vorplatz keine nicht angemeldeten Personen aufhalten und eine zusätzliche Anwesenheitserfassung zusätzlich zum online Buchungssystem. Parallel dazu zur Kontrolle der Besuche außerhalb der offiziellen Zeiten, Anwesenheitskontrolle und Kontrolle der Einhaltung der Corona- und Standaufsichtsregeln.
  2. Jedes Vereinsmitglied wurde schriftlich informiert und es gab keinen Einspruch. Die Aufzeichnung werden auch im vorgeschriebenen Zeitraum gelöscht und nur bestimmte Personen aus dem Vorstand können darauf zugreifen. Alles mit dem Datenschutz vereinbar. Genau, ist eine DSB-Standordnung und so wie die ausschaut auch von anno dazumal. Das sollte die entsprechende Passage sein: 1. Jeder Schütze ist den Bestimmungen dieser Schießstandordnung, der jeweils gültigen Sportordnung und der Ausschreibung, die er durch seine Teilnahme anerkennt, unterworfen. Das Zauberwort sollte in diesem Fall gültige Sportordnung sein. Im DSB ist das holstern nicht gestattet. Das Thema Pistole im Holster hatte ich auch erst letztens mit einem aus dem Vorstand. Ging dabei eigentlich eher um alleine im Stand im Wald am Ortsrand und eine geholsterte Schreckschuss beim Verlassen des Standes auf dem Weg zum Auto, was direkt abgewürgt wurde und mir Beispiele aus vergangenen Monaten aufgezählt wurden wo es zu solchen Konflikten mit Schützen kam. Unter anderem einem Polizist der nach dem Training beim Verlassen seine Dienstwaffe holstern wollte, was Ihm auch auf dem Vereinsgelände untersagt wurde. Korrekter Vorgang, es gibt eine Standordnung/ Hausordnung, der Vorstand hat Hausrecht, daran muss man sich eben halten.
  3. Wäre ein Verstoß gegen die DSB Standordnung. Da bei uns seit Corona zur Überwachung der Einhaltung der Hygieneregeln jede Benutzung per Kamera aufgezeichnet wird wäre die noch angenehmste Konsequenz das Du nur zeitnah den Schlüssel abgeben darfst und das alleine Schießen für Dich erledigt wäre. Im schlimmsten Fall jedoch ein Hausverbot, wegen massivem Verstoß gegen die Standordnung.
  4. Genau so einfach ist das wie Bautz schreibt. Bei uns sind ALLE Schützen mit Sachkunde UND WBK (letztere ist die finale erforderliche Voraussetzung) vom Standbetreiber bestellt, der Behörde gemeldet und von dieser auch bestätigt. Wie und welche Lehrgänge die Verbände machen wollen, weil die für alles gerne Lehrgänge machen wollen und jeder anders, was schon einmal komplett sinnlos ist, Standaufsicht ist Standaufsicht, ist relativ wurscht. Sachkunde durch Sachkunde, Berechtigt durch WBK-Besitz und unterwiesen in der Standordnung (und genau darum geht es beim Schießleiter) sind, ist alles was benötigt wird um dem Gesetz genüge zu tun.
  5. Und wer ist befähigt? Sachkundig, Inhaber einer WBK und vom Standbetreiber bestellt. Fertig
  6. Bei dem Händler gehe ich von fabrikneuen Altbeständen aus welche er loswerden will. Nichts was er zu aktuellen Preisen, wenn es die überhaupt noch bei Sig Sauer gibt, von (mittlerweile) GSG neu bezieht. Ich gehe davon aus das es sich bei Magazinen auch in der Schweiz nicht um Teile handelt für deren Kauf man extra Genehmigungen benötigt.
  7. Ließ Dir einfach einmal §16 durch. Die geplante Veranstaltung hat nichts mit Brauchtum zu tun. Die Ausleihe ist nur an einen WBK-Inhaber gestattet. Wird einige §en vorher behandelt. Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) (verwaltungsvorschriften-im-internet.de) Brauchtumschießen beschränkt sich auf das Verschießen von Katuschenmunition und losem Pulver. In 16.1 steht "Daher ist es im Rahmen des Brauchtums-Bedürfnisses nicht gestattet, Waffen für sportliches Schießen zu erwerben.". Das scheint aber Sinn und Zweck Eures Schießens mit Schießleiter zu sein. Ich gehe davon aus Du hast die Waffe auch als Sportschütze erworben.
  8. In Deutschland tut einem Kleinbetrieb auch der kleinste Schadensanspruch weh weil die Versicherungsprämie ins unbezahlbare steigt. Auch sind hier die rechtlichen Vorschriften deutlich strenger als drüben. Ein Unfall, dann hat auch der Betrieb unter Umständen seine Zuverlässigkeit weg und die Existenz ist zu Ende. Im Gegensatz zu Amerika wird in Deutschland mit Waffenbesitzern und Betrieben, insbesondere Kleinstbetriebe wie Wiederlader und Händlern nicht so zärtlich umgegangen wie auf der anderen Seite des Atlantiks. Hier gibt es nach deutscher Gründlichkeit für alles entsprechende Regeln, Gesetze, bürokratische Hürden. Deswegen geben ja so viele Betriebe das Wiederladen auf. Die Vorschriften und Anforderungen sind kaum noch umsetzbar.
  9. Der Mindestfaktor stellt eigentlich kein großes Risiko da, außer das Du bei der Munitionskontrolle beim Wettkampf durchfallen könntest, weil der Faktor unterschritten wurde. Sind ja schwache Ladungen weit entfernt vom Grenzbereich. Trotzdem können auch dort Fehler passieren. Falsches Pulver gegriffen, falsche Pulvermenge, Doppelladung, kein Pulver und Steckschuss mit Nachschuss. Dann kommt dazu Personenschaden oder nicht. Waffe wahrscheinlich auf jeden Fall im Eimer. Die Behörde wird unangenehme Fragen stellen, da ist es egal ob privater oder gewerblicher Wiederlader. Streit wegen der Haftung, evtl. auch alte Freundschaften kaputt. Eigenes Risiko gibt es da nicht. Es haftet immer derjenige der den Unfallverursacher produziert hat. Spätestens im Schadensfall will derjenige der den Schaden hat von der Absprache nichts mehr wissen. Auch der gewerbliche wird die Schuld erstmal von sich weißen. Die wenigen welche noch existieren sind Kleinstbetriebe. Jeder Versicherungsfall führt zu höheren Beiträgen. Jeder Schadensfall führt zu Ärger mit den Behörden, evtl. negative Presse und somit ein Wegfall eines Teils der sowieso schon wenigen Kundschaft. Bring die Hülsen zum Altmetall. 9mm nicht Sortenrein gibt es wie Sand am Meer kostenlos in fast jedem Verein im Hülseneimer. .38 wird meist nur noch von Jägern als Fangschußpatrone in 2-3Zoll Revolvern genutzt und dann auch nur in minimalsten Mengen oder bei der Jungjägerausbildung als Fabrikmunition. Der Markt wird aktuell geflutet mit diesen Hülsen aus Nachlässen, nur schießen tut es heute fast keiner mehr. Nur die .357er bringen Geld, vor allem wenn sortenrein und die Menge stimmt. Mit 50 oder 100 Hülsen machst Du jedoch kaum einen Wiederlader happy.
  10. Auch wenn es wiederladen heißt werden die wenigsten gewerblichen Wiederlader aus Haftungsgründen gebrauchte Hülsen wiederladen, außer Du möchtest Deine Ladung in Deinen Hülsen oder es handelt sich um Raritäten von welchen Hülsen nur noch sehr schwer und nicht mehr neu zu beschaffen sind . Meistens bekommst Du dort Neuhülsen. Es gibt aber immer weniger gewerbliche Wiederlader. Die Auflagen sind mittlerweile sehr hoch. Die Kunden wollen mittlerweile alles am liebsten umsonst und sind selten mit dem was sie bekommen haben zufrieden.
  11. Der Händler/Büchsenmacher/Hersteller braucht nur Deine ID´s (persönlich, WBK und Waffe). Er bucht die Waffe dann bei Eingang bei sich ins Werkstattbuch und bei Versand auf Dich zurück. Die Meldung bekommt die Waffenbehörde automatisch und weiß dann wo die Waffe ist.
  12. Im Gesetzt steht nichts von 10 Jahren. (4) Die zuständige Behörde hat das Fortbestehen des Bedürfnisses bei Inhabern einer waffenrechtlichen Erlaubnis alle fünf Jahre erneut zu überprüfen. Solange Du Waffen besitzt (spätestens) alle 5 Jahre. Nach 10 Jahren reicht dann jedoch nur noch die Mitgliedsbescheinigung. Das Gesetz verbietet nicht auch eine Prüfung einmal nach 3 oder 4 Jahren zu machen. Jeder Waffenbesitzer muss jedoch innerhalb von 5 Jahren 1x geprüft werden. Meine letzte Prüfung dieses Jahr April, fand nach etwas über 3 Jahren statt. Der Ärger der entsteht wenn man auf die 5 Jahre Pause zwischen den Überprüfungen besteht, der lässt einen die Interesse am Schießsport dann sofort verlieren.
  13. Aber nur theoretisch. Meist kommt die Überprüfung dann wenn es nicht passt.
  14. Wie lange machst Du das Hobby denn schon? Solltest Du A und B Tresore mit Bestandsschutz haben ist der natürlich auch weg. Wenn Du schön über 10 Jahre dabei bist musst Du sowieso nur noch Mitglied sein und kannst auch einmal 2 Jahre "pausieren" als nicht schießendes Mitglied.
  15. zzgl. im worst case neuer Sachkunde sollten sich die Gesetze in der Zwischenzeit massiv geändert haben.
  16. Jagdabteilung ist Standard in jedem Decathlon. Weiterstadt ist zwar der größte, scheinen jedoch auch die großen Leerflächen mitzuzählen. Wallau ist insgesamt etwa 3x kleiner, aber kompakter, übersichtlicher und hat obwohl einer der kleinsten meist das was in Weiterstadt ausverkauft ist. Ein Plakat mit den Filialgrößen hängt dort übrigens (beim Bogenschießen). Weiterstadt 8000qm, Wallau 2500qm Sortiment aber in allen Filialen gleich. Mal komprimierter, mal weiter verteilt. Wie man anhand Weiterstadt sieht heißt größer (mit viel Leerfläche) aber nicht gleich größerer Bestand. Was nicht da ist kann man aber bei einem Verkäufer bestellen, an der Kasse zahlen und bekommt es kostenfrei geliefert.
  17. Aber eine verschenkte Stimme die Schwarz oder gelb fehlt um grün-rot-rot zu verhindern. Blau wird sowieso nie die absolute Mehrheit erhalten und als Koalitionspartner wird sie keiner nehmen. Umso mehr Abgeordnete die Blauen haben umso größer die Chance das einer auf die dumme Idee kommt ein liberaleres Waffenrecht zu fordern (wobei man ja in den 30/40ern gesehen hat was dann tatsächlich daraus wurde wenn erst einmal an der Macht). Da ja allgemeine Einigkeit herrscht immer das Gegenteil was Blau fordert umzusetzen, auch wenn es noch so unsinnig ist, ist jede Stimme für blau also eher kontraproduktiv.
  18. Es gibt schon für nahezu jedes Kaliber in Lang- und Kurzwaffe, sowie Luftdruck bleifreie Alternativen. Bleiverbot wird also definitiv nicht zur Erledigung des privaten Waffenbesitzes führen. Reines Stammtischgeschwätz.
  19. Kosten für den Beschuss nicht vergessen, da Arbeit am Lauf.
  20. Der Marktteilnehmer im Low Budget war aber nun einmal die Schwesterfirma von Sig Sauer, da beide Tochterfirmen der gleichen Mutter sind. Liegt also nahe das die in Deutschland verbleibende Schwester den Service, für die deutschen Modelle zumindest noch solange Teile da sind, über welche GSG allerdings noch immer keine genaue Übersicht hat, da laut deren Aussage noch immer auf Paletten verpackt, übernimmt. Hat also nichts mit unüblich und keine Interesse seitens anderer Parteien zu tun.
  21. Das Blaser ein Hersteller ist weiß ich sehr wohl. Das Blaser Gewehre anbietet die modular sind scheinst Du nicht zu wissen. Das WaffG habe ich gelesen und arbeite 5 Tage die Woche, 8 Stunden am Tag damit. Ein großer Teil meiner Arbeit dreht sich dadurch auch um die NWR-ID´s.
  22. Aha, dann beschreibt mir doch bitte mal wie das bei einem modularen Gewehr, z.B. Blaser funktionieren soll? Das Gewehr hat kein Griffstück als wesentliches Teil. Nur Verschluss, Lauf und Patronenlager. Du kannst sowohl Verschluss rechts auf links und umgekehrt wechseln, so wie auch denn Lauf inkl. Patronenlager in diverse andere Kaliber und Lauflängen. In keinem der Fälle wechselt sich die Seriennummer und ID der Waffe. Es kommen nur einzelne Teile-ID´s dazu, bzw. ersetzen das ausgetauschte Teil.
  23. Ich weiß zwar nicht woher Du Deine Weisheiten hast, aber ich lasse Dich in dem Glauben.
  24. Zeig mir einen deutschen Händler der eine Waffe zur Reparatur ins Ausland, vor allem in die USA schickt. Und alles was von außerhalb in den Geltungsbereich kommt, bekommt vor Aushändigung die entsprechende ID. Bei einen Austausch wesentlicher Teile ändert sich auch nicht die Seriennummer der Waffe oder die Waffen-ID, sondern nur die Teile-ID des ausgetauschten Teils.
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