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Rene2109

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  1. hab ich, lies Du mal genau und vor allem auch verstehen und nicht hereininterpretieren.
  2. Genau, man muss die Sachkunde haben und im §1 ist der Inhalt der Sachkunde definiert. Nirgends im Gesetz gibt es eine separate Sachkunde für Aufsichten.
  3. UND berechtigt. Sachkundig per Sachkunde, Berechtigt durch WBK-Besitz, vom Standbetreiber zur Aufsicht bestellt. So ist es laut Gesetz richtig. Alles andere ist reiner vorauseilender Aktionismus und Geldmacherei. Zum Glück ist da unser Vorstand, übrigens DSB, vernünftig und richtet sich rein nach dem Gesetz. Bei uns ist jedes aktive Vereinsmitglied mit WBK auch als Aufsicht und Schießleiter bestellt.
  4. Die harmlosen Blechdosen unterliegen nun einmal dem Waffenrecht und unterliegen im Bereich Transport und Aufbewahrung den gleichen Regeln wie alle anderen Waffen und wesentlichen Waffenteilen. Wenn der bei der Waffenkontrolle zu Hause zum trocknen auf der Heizung anstatt im zugelassenen Tresor steht, dann war es das mit Deiner Zuverlässigkeit. Soviel zur harmlosen Blechdose.
  5. Es gibt auch keinen vernünftigen Grund für Schalldämpfer für Sportschützen. Man sollte sich mal mit dem Thema beschäftigen warum Schalldämpfer bei der Jagd genutzt werden, warum Schalldämpfer ein VERBRAUCHSgegenstand sind, was auch die Tauglichkeit für den Schießsport betrifft. Schalldämpfer sind übrigens auch bei Jägern nur für Langwaffen zugelassen. Auch verändern Sie massiv die Länge und Balance der Waffe. Ich bin Jäger und schon viel länger Sportschütze. Ich nutze jagdlich einen Schalldämpfer. Aber sportlich sehe ich da absolut keinen Sinn.
  6. Solange es die AGB nicht ausschließt, was bei den meisten der Fall ist.
  7. Im Gesetz ist klar festgelegt das Du sicherstellen musst das nur ein Berechtigter die Waffe in die Hand bekommt. Und das geht als Privatperson aktuell nur mit einem der zugelassenen Waffenkuriere. Und die liefern am folgenden Werktag der Abholung aus. Die einzige Option als Privatperson bei welcher Du den Ident-Check buchen kannst. Also kein Gerücht sondern Fakt.
  8. Das hat nichts mit überfordert zu tun. Es gibt auf den Ständen nicht nur eine Standzulassung, sondern auch eine Standordnung. Diese besagt in der Regel aus nach welcher Sportordnung geschossen wird und welcher Umgang mit Waffen erlaubt ist. Ich hab auch genug BDS Vereine mit Stock im A... kennengelernt, zumal viele davon auch einem DSB Verein angegliedert sind. Es gibt in jedem Verband Vorstände und Mitglieder mit gewissen Komplexen, nicht nur beim DSB. Das hält sich durch die Bank die Waage.
  9. Von Privat an Privat stellt sich die Frage der Laufzeit eigentlich nicht, da es aktuell nur eine zulässige Versandart für Privat an Privat gibt und bei dieser ist Zustellung am Folgetag der Abholung. Bei Händler zu Privat und Privat and Händler schaut es wieder anders aus. Aber auch dort gilt laut meiner Behörde der Übergabezeitpunkt an den Empfänger.
  10. Der Satz ist wichtig. Hat Sie nur gelb und keine Erlaubnis für eine Kat. B Waffe könnte das schon zutreffen. Zumindest schon öfter so gehört. Und der Spruch vom geh nicht zum Fürst und so weiter, mag wohl oft zutreffen, in diesem Fall aber nicht. Bei der Aufbewahrung sieht die Behörde schnell rot, lässt sich nicht auf Diskussionen ein und die Waffen sind schneller weg als man Amen sagen kann. Diesen Punkt sollte man wirklich vorher abklären. Nach der Kontrolle ist es zu spät. Wenn die Waffen dann erst einmal eingezogen sind, die Erlaubnis widerrufen, dauert es ewig, u.a. mehrere Instanzen und viel Geld bis man sie wieder hat oder endgültig alles verloren hat. Genauso wie es Tatsache ist das es Gesetze und Verwaltungsvorschriften gibt, ist es genauso ist es im Waffenrecht Tatsache das 10 Sachbearbeiter 11 Meinungen zu einem Vorgang haben und genauso ist es auch bei den Staatsanwälten und Richtern. Und es ist Tatsache das bereits bei einem vermeintlichen Aufbewahrungsverstoß die Waffen sichergestellt werden und das Wiedererlangen zeitaufwändig und schwierig ist.
  11. Wie Du schon geschrieben hast: Adresszusatz. Das ist rein für die Adresse, zum Bsp. c/o Mustermann, oder Fa. XXXX, wenn der Empfänger auf der Arbeit ist, etc., nicht für die unentgeltliche Zubuchung von Dienstleistungen oder AGB Widerspruch. Klar nimmt das Buchungsportal das auch an, ist ja auch nur ein Adresszusatz mit keinerlei Wirkung, außer den Empfänger ausfindig zu machen. Alles andere mußt Du separat auswählen, bestätigen und auch zahlen. Durch die Buchung akzeptierst Du automatisch de AGBs, auch wenn Du vorher einen Roman ins Adressfeld geschrieben hast. Und im Worst Case wird Dir die Behörde und evtl. auch ein Gericht dann mitteilen was Sie von Deiner Zuverlässigkeit hält. Die Zusatzleistung persönlich kann ich übrigens auch als Privatkunde kostenpflichtig zubuchen, nur ist das eben nicht nur an den tatsächlichen Empfänger gebunden, sondern an jeden im gleichen Haushalt, bzw. mit Vollmacht. Und um das auszuschließen gibt es für die Gewerblichen noch den Ident-Check, wo das Paket nur an den Empfänger selbst übergeben werden darf. Beim Versand von Waffen und Munition an Privatpersonen die einzig rechtlich zulässige Option.
  12. Hör doch auf mit Deinem Schmarrn Sachen per Aufschrift auszuschließen. In dem Moment wo Du buchst erkennst Du die AGB an. Die gilt, da kannst Du noch so viele Kopfstände machen und Texte auf den Karton schreiben. Genau wie die Idioten die sich in einer App anmelden und in Ihrem Profil einem großteil der AGBs widersprechen. Sorry, aber durch die Anmeldung akzeptiert. Der Widerspruch ist Dir gegeben und möglich in dem Du keine Buchung, keinen Kauf durchführst. Alles andere ist eine Akzeptanz der AGB. Wie sollte denn DHL ablehnen wenn Du online buchst und den Karton vorab nicht gesehen hat? Oder der Mitarbeiter in der Filiale soll nun zukünftig alle Pakete 10x umdrehen und mit der Lupe untersuchen? Nein, sobald Du etwas buchst akzeptierst Du automatisch die AGB´s). Aber das wird Dir Deine Behörde dann schon erklären wenn es in die Hose geht.
  13. Der Händler kann den Vorgang innerhalb von 14 Tagen im NWR stornieren. Dazu muss die Waffe innerhalb dieses Zeitraums auch wieder beim Händler sein. Also sollte man sich keine 14 Tage Zeit bis zum Widerruf lassen. Gibt aber viele Händler und Großhändler die bei einer Rücknahme tatsächlich darauf bestehen das die Waffe vorher ins NWR des Erwerbers final übernommen wird um es dann wieder zurück zu übernehmen. Meine Behörde räumt mir diese Möglichkeit bei einem Kauf auch ein. Die 14 Tage Frist läuft erst wenn ich das Paket empfangen habe, damit ich auch genug Zeit zur Begutachtung und Rückgabe habe.
  14. Rene2109

    Glock Gen 6 Leak

    sogar schon ab Januar lieferbar
  15. So ein Unsinn. Diese Behauptung wurde schon lange widerlegt und von mehreren Seiten auch erklärt. Wer es lesen und verstehen kann ist klar im Vorteil.
  16. Als Händler konnte man schon seit Jahren nicht mehr direkt Waffen direkt über Walther ordern, sondern nur über den Großhändler. Walther will das ganze System aber zum 01.01.26 umstellen. Bisher gibt es aber noch keinerlei Info darüber wie es zukünftig laufen wird. Auch nicht wer dann zukünftig den Service durchführen wird.
  17. Du wirst ja wohl 6x im Jahr Zeit haben bei einem Verband die Kurzwaffe zu schießen und 6x im Jahr bei einem Verband die Langwaffe. ist doch wurscht ob dynamisch oder nicht. Es muss ja nur geschossen und eingetragen sein. Es muss ja nicht einmal 6x die gleiche Disziplin sein. Einfach nur schießen. Das ist jeden Monat genau 1x Schießen, alle 2 Monate im selben Verein/Verband. Sorry, aber für Deine Ausrede hätte ich genauso wenig Verständnis wie ein Verband oder eine Behörde es wahrscheinlich hätte.
  18. Verstehe nicht warum das nicht funktionieren soll. Du hast Deine Verbände und Deine Schießzeiten genannt. Wie soll es da nicht funktionieren in 365 Tagen ganze 6 Nachweise über einen Verband zu erbringen?
  19. 2 Gewehre dort vor knapp 4 Jahren mit dark bronze beschichten lassen. Super geworden.
  20. Die dritte in .22 ist mittlerweile sowieso Geschichte für Jäger. Gibt nur noch ganz wenige Behörden die das machen. Meine Behörde hat mir ganz klar untersagt die Kurzwaffen bedürfnisfremd zu nutzen. Also jagdliche nur jagdlich und sportliche nur sportlich. Bei den Langwaffen auf gelb, welche ja ausschließlich sportlich ist, ist das komischerweise wieder anders. Die Langwaffen darf ich jagdlich nutzen.
  21. Der Kunde muss den Kauf bis 14 Tage nach dem Erhalt der Waffe bei der Behörde gemeldet haben. Die Frist zur Rückabwicklung liegt somit auch für den Händler bei 14 Tagen. Innerhalb dieser Zeit kann der Vorgang im NWR zurückgenommen werden. Der Käufer muss daher keinerlei Meldung und Eintragung vornehmen. Eine kleine Info des Vorgangs an die Behörde wäre jedoch zu empfehlen um kritische Rückfragen auszuschließen. Die Meldefrist des Büchsenmachers beträgt übrigens auch 14 Tage, außer wenn Waffe vor Ablauf dieser Frist wieder vom Besitzer übernommen wurde.
  22. Lernt man doch n der Sachkunde. Das führen ist nur im öffentlichen Raum verboten, bzw. dort nur mit Waffenschein (nicht der kleine) erlaubt. Auf privatem Grund und Boden, sowohl dem Eigenen, sowie auch der von anderen, jedoch nur mit deren Erlaubnis, darfst Du die Waffe führen.
  23. Anhand der WBK nicht, das Bedürfnis für die jeweilige Waffe ist aber im NWR-Register eingetragen. Dort ist bei jeder Waffe hinterlegt ob jagdlich oder sportliches Bedürfnis. Die Standaufsicht kann es also auf Grund der WBK nicht erkennen. Der "beste" Schützenkumpel der einem in den Rücken fallen will, weil Mann beim Stammtisch mal wieder mit seinen Waffen und den dazugehörigen Bedürfnissen prahlen musste aber schon. Und sollte man im Revier oder auf der Fahrt dorthin tatsächlich eine Kontrolle haben, wo der Kontrollierende im Nachgang das NWR abfragt, kann das auch Ärger geben. Meine hessische Behörde würde mir definitiv Ärger machen. Wurde mir, da Sportschütze und Jäger, auch so vorab angekündigt. Dafür bewilligen Sie aber auch auch gerne zusätzliche jagdliche Kurzwaffen, obwohl mehrere sportliche vorhanden.
  24. Rene2109

    Bedürfnisnachweis

    Wie stellt Dir Dein Verband denn aktuell Dein Bedürfnis aus? Woher weiß der Verband das Du jeden Monat 1x, bzw. 18x im Jahr mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen hast? Kann er dann ja gar nicht, weil er keine Ahnung darüber hat.
  25. Doch gibt es. Du hast jede Waffe für ein gewisses Bedürfnis bekommen und darfs diese entsprechend des Bedürfnisses auch verwenden. So steht es auch im Gesetz. Und tatsächlich ist jeder Waffe ein Bedürfnis zugeordnet, was auch für die Behörden sofort ersichtlich ist. Das Bedürfnis jeder Waffe ist nämlich im NWR hinterlegt und steht in der Regel auch im Stammdatenblatt, welches es spätestens seit September 2020 gibt und komischerweise offenbar die meisten Waffenbesitzer gar nichts von wissen. Meine Behörde sieht es übrigens genauso. Keine Nutzung der Kurzwaffen außerhalb des beantragten Bedürfnisses. Jedoch komischerweise nur bei den kurzen. Die Langwaffen, auch auf sportlich gelb, darf ich jagdlich nutzen.
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