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Rene2109

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  1. Anhand der WBK nicht, das Bedürfnis für die jeweilige Waffe ist aber im NWR-Register eingetragen. Dort ist bei jeder Waffe hinterlegt ob jagdlich oder sportliches Bedürfnis. Die Standaufsicht kann es also auf Grund der WBK nicht erkennen. Der "beste" Schützenkumpel der einem in den Rücken fallen will, weil Mann beim Stammtisch mal wieder mit seinen Waffen und den dazugehörigen Bedürfnissen prahlen musste aber schon. Und sollte man im Revier oder auf der Fahrt dorthin tatsächlich eine Kontrolle haben, wo der Kontrollierende im Nachgang das NWR abfragt, kann das auch Ärger geben. Meine hessische Behörde würde mir definitiv Ärger machen. Wurde mir, da Sportschütze und Jäger, auch so vorab angekündigt. Dafür bewilligen Sie aber auch auch gerne zusätzliche jagdliche Kurzwaffen, obwohl mehrere sportliche vorhanden.
  2. Wie stellt Dir Dein Verband denn aktuell Dein Bedürfnis aus? Woher weiß der Verband das Du jeden Monat 1x, bzw. 18x im Jahr mit einer erlaubnispflichtigen Waffe geschossen hast? Kann er dann ja gar nicht, weil er keine Ahnung darüber hat.
  3. Doch gibt es. Du hast jede Waffe für ein gewisses Bedürfnis bekommen und darfs diese entsprechend des Bedürfnisses auch verwenden. So steht es auch im Gesetz. Und tatsächlich ist jeder Waffe ein Bedürfnis zugeordnet, was auch für die Behörden sofort ersichtlich ist. Das Bedürfnis jeder Waffe ist nämlich im NWR hinterlegt und steht in der Regel auch im Stammdatenblatt, welches es spätestens seit September 2020 gibt und komischerweise offenbar die meisten Waffenbesitzer gar nichts von wissen. Meine Behörde sieht es übrigens genauso. Keine Nutzung der Kurzwaffen außerhalb des beantragten Bedürfnisses. Jedoch komischerweise nur bei den kurzen. Die Langwaffen, auch auf sportlich gelb, darf ich jagdlich nutzen.
  4. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Bei einem Händler gebraucht gekauft. Gebraucht ist das Zauberwort. Nix Garantie, maximal eine 1-jährige Gewährleistung, wenn nicht selbst verschuldet. Wenn 14 Tage vorbei geht auch kein Rücktritt mehr vom Kauf wegen Onlinekauf. Um zu schauen ob ein Gewährleistungsfall vorliegt muss die Waffe erst einmal zum Händler und nach der Beschreibung würde ich als Händler auch erstmal keine Versandkosten übernehmen. Wenn berechtigt wird zurückerstattet, wenn unberechtigt kommt der Rückversand für den Kunden noch obendrauf.
  5. Die Läufe definieren sich nun mal auch gesetzlich durch das Geschosskaliber und nicht durch den Laufaußendurchmesser. Und Kaliber heißt nun mal Durchmesser. Auch ist es am Ende wurscht was ein Anwalt sagt wenn kein Händler ein 9mm System ohne Voreintrag für eine .223 rausrückt. Und dann spielt die für Sportschützen zugelassene minimale Lauflänge bei Langwaffen auch noch eine Rolle, wonach sich ein Händler in der Regel auch richten wird.
  6. Es sei denn es steht irgendwo im Kleingedruckten was Du freiwillig mit dem Kauf der Eintrittskarte akzeptiert hast. Es heißt nicht umsonst immer das Kleingedruckte lesen.
  7. Ist eben eine Tatsache. Wirkliche aktuelle und kommende Neuheiten gibt es dort in der Regel nicht. Wird dann auch gerne kommuniziert das nichts neues kommen wird oder geplant ist. Und 3-4 Monate später große Überraschung. Und diese Aussagen bekommst Du auch als Händler, der sich dann evtl. noch wegen der Messeangebote das Lager mit Ware vollknallt welche entgegen der Aussage der Hersteller kurz vorm Ladenhüterdasein stehen. Hauptsache die Hersteller haben Ihr Lager leer.
  8. Du meinst die Neuigkeiten die bei jedem Händler / Anbieter seit August in den neuen Katalogen 2023 zu sehen sind und entsprechend schon großteils seit Monaten bei den meisten Händlern betrachtet werden können. Wirkliche Neuheiten die noch kommen und nicht schon seit Monaten auf dem Markt sind, vor allem von den großen bekannten Herstellern, wird man dort nicht finden. Die kommen erst gegen Mitte des Jahres, zwischen den IWA´s.
  9. Angebote gibt es einige, aber es ist keine Endkundenmesse. Die Messeangebote, teils auch an gewisse Mengen gekoppelt richten sich an Händler und sind auch für Endkunden nicht frei einsehbar. Bis auf diverse und sehr wenige Goodies und Prospekte gibt es auch nichts was man von dort direkt mitnehmen kann. Die Händler machen dort Ihre Bestellungen im persönlichen Gespräch mit den Ausstellern und bekommen die Ware im Nachgang, sobald verfügbar, in die Firma geliefert. Zutritt erst ab 16:00 Uhr und Verlosung um 16:00 Uhr. Das wird wohl nix mit einscannen und teilnehmen.
  10. Rene2109

    30er Magazine

    In den überwiegenden und meistgeschossenen (was Wettkämpfe betrifft) ist es schon die Regel.
  11. Einfach mal bei Gehmann anfragen. Die machen in Deutschland den Service für Morini. Dein Modell hat bereits knapp 30 Jahre auf dem Buckel.
  12. Rene2109

    30er Magazine

    Ich schrieb ja auch nicht immer, sondern "in der Regel". Die Feinheiten der deutschen Sprache. Und 6 oder 8 ist immer noch nicht voll bei den Magazinen um welche es hier geht.
  13. Rene2109

    30er Magazine

    Im "pösen" DSB ist alles klar geregelt. Weder in einer Liste "B" noch bei einem Königsschießen, noch bei einem irgendeinem Wettkampf oder auf Grund einer örtlichen Regelung wirst Du ein volles Magazin finden. Beim DSB in der Regel, wie bei den meisten anderen Verbänden auch, je nach Disziplin max. 5. Natürlich gibt es auch auf den pösen DSB Schießständen Schützen die ab und an mal ein Magazin voll machen und raushauen. Aber nur weil viele Standaufsichten und viele Vorstände es ignorieren ist es laut Standordnung deswegen nicht erlaubt. Je nach Standaufsicht kann das auch nach hinten losgehen. Manch einer hat halt einen längeren Stock im A.... als ein Anderer.
  14. War ja auch in Ordnung. In den A-Schrank dürfen bis zu 10 Langwaffen in den B-Schrank ebenfalls oder auch 10 Kurzwaffen. In Deinem Fall, da unter 200kg unbefestigt nur 5, aber befestigt mit dem Abrissgewicht von 200kg dürften 10 KW rein. Davon ging die Behörde wohl aus, da Du ein überprüfter, sachkundiger und zuverlässiger Bürger bist.
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