Rene2109
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WBK liegt wg. Eintragung beim Amt, trotzdem zum Training?
Rene2109 antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Dann sprich mal mit den richtigen Fachmännern und zuständigen Behörden und lies Dir das Waffengesetzt in den entsprechenden Passagen noch einmal genau Wort für Wort durch. Man muss natürlich auch verstehen was man liest. Es wird sehr wohl zwischen Führen und Transportieren unterschieden. Und da ich nahezu täglich mit verschiedenen Waffenbehörden in Deutschland zu tun habe, denke ich das ich sehr gut über die Grundlagen und die verschiedenen Auslegungen und Handhabungen Bescheid weiß. Denke Dein Sachbearbeiter wird Dir den Unterschied auch gerne erklären. -
WBK liegt wg. Eintragung beim Amt, trotzdem zum Training?
Rene2109 antwortete auf Serious Sam's Thema in Waffenrecht
Die Waffe darfst Du auch wenn die WBK da ist nicht "führen", außer als Jäger im Revier. Und ganz klare Aussage meiner Waffenbehörde, falls die WBK beim Amt, gilt eine Kopie. Die Entscheidung der Unzuverlässigkeit obliegt dem Amt und denen ist im Falle einer Kontrolle mit Kopie bekannt wenn die original WBK für einen Verwaltungsvorgang bei Ihnen liegt. Ich kann in dieser Zeit weiterhin dem Schießsport nachgehen und die Jagd ausüben. -
Waffenrechtliches Bedürfnis und Waffenanzahl bei Jägern und Sportschützen
Rene2109 antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Hessen hat schon ein entgegengesetztes Urteil und einige Behörden in Rheinland-Pfalz sind aufgesprungen, wenn auch mit höherer Stückzahl. SD´s gibt es mit Jagdschein auf WBK und für die Nutzung auf KK, bzw. Zentralfeuer bedarf es halt eben eine Genehmigung der Waffenbehörde, welche es bei Bedarf auch gibt. Was in letzter Zeit jedoch immer häufiger auftritt ist die Weigerung einen .22er Schalldämpfer einzutragen, obwohl bereits eine Waffe im Kaliber .223 (AR-15) vorhanden ist. Begründung in der Regel, weil kein jagdlich taugliches Gewehr für den SD vorhanden ist. Würde mich nicht wundern wenn dort die nächste Baustelle entsteht. -
Wenn ich dieses Urteil lese und mich genau danach richten würde, wäre ein Versand von Waffen, auch gewerblich, nicht mehr möglich. Auch der gewerbliche Versender teilt DHL den Inhalt nicht mit. Gibt es kein Feld dafür im Internetportal. Die Kurierdienste für Waffen transportieren selbst nicht, sondern arbeiten alle mit Subunternehmern. Die wissen in der Regel nicht was sie transportieren und können es höchstens bei der Abholung bei einen Gewerblichen erahnen. Da dort teilweise nicht einmal mit Scannern gearbeitet wird kann der Kurierdienst teils erst am nächsten Arbeitstag nachvollziehen wo das Paket gerade ist. Eine zeitnahe Verlustmeldung ausgeschlossen.
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Der Schaden ist für Magtech absolut nicht signifikant. Im Prinzip gleich 0. In dem Bereich freie Waffen in dem Du Dich bewegst bekommen das Kunden eher mal etwas mit und es führt zumindest zu der ein oder anderen Nachfrage durch Kunden, im Bereich von scharfer Munition ist das seltenst der Fall. Wir hatten im letzten Jahr Probleme mit Munition nahezu aller großer Anbieter, Hornady, Norma, Geco, RWS, etc.. Reaktion seitens der Kunden gleich Null. Reaktion bzgl. Magtech, gleich null. Ganz im Gegenteil, gefühlt jeder zweite fragt nach Magtech, denn Geiz ist geil und die Munition ist nun einmal meist die günstigste.
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Der Verlust wird sich bei der Menge in Grenzen halten und der Imageschaden ist verschwindend gering bis nahe null.
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definitiv kein Troll, außer Du bist der Obertroll, was Du wohl auch nicht bist und auch mehr als nur Einzelfälle. Und wie geschrieben handelt es sich meist um gelbe. Aber alles schon geschrieben.
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Die Kurzwaffen im Grundkontingent sind für Sportschützen auch mit relativ geringem Aufwand zu bekommen. Der Aufwand ist wenn man den Weg dorthin anschaut für Sportschützen auch definitiv geringer. Bin selbst deutlich länger Sportschütze als Jäger. Bei Jäger ist nach der 2. in der Regel mittlerweile Schluss, beim Sportschützen ist der Aufwand danach zwar etwas höher aber immer noch leicht machbar. Auch bei Jägern werden mittlerweile von immer mehr Behörden Fragen des Bedarfs gestellt, Eintragungen verweigert und Mengengrenzen gezogen, wie bereits von einem Verwaltungsgericht in Hessen geurteilt, nun von einzelnen Waffenbehörden in ähnlicher Variante übernommen. Ich habe jede Woche mit mehreren Waffenbehörden und -besitzern berufsbedingt zu tun und bekomme dazu einiges mit. Und über diese Besitzer, kann ich Dir bestätigen das diejenigen die dies in dieser Form betreiben und auch einige "interessante Stücke" eingetragen haben überwiegend Sportschützen wie auch Jäger sind. Und ja, bei deutlich 2-stelliger Anzahl an WBKs und diese Sportschützen kommen häufiger vor als man denkt kann man auch von einem Arsenal sprechen.
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Schau Dir doch einfach an wie manche meinen sich auf Youtube, Facebook, TikTok etc. profilieren zu müssen. Trägt alles nicht zur Verbesserung bei.
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Sicherheitsgewinn ist wohl nur ein Punkt, damit eine Person nicht gleich eine ganze Reichswehr bewaffnen kann oder beim Einbruch nicht zu viel abhanden kommen kann, der andere wird wohl auch das unterbinden von Sammeln sein. Die Waffen für Sportschützen haben nun einmal einen bedürfnissgebundenen Zweck und der ist weder haben wollen, noch sammeln, sondern Ausübung des Sports. Da es jedoch in der Vergangenheit einige Personen gab die den seinerzeit vorhandenen Freifahrtschein extremst ausgenutzt haben, müssen heute viele die es etwas ernster nehmen, darunter leiden. Und denen die es so ernsthaft betreiben das die im Jahr Ihre 100 bis 300 Wettkämpfe schießen ist es sowieso egal, die haben mehr als genug Nachweise. Der Widerstand einer anderen Gruppe von Waffenbesitzern gegenüber steigt bei den Behörden mittlerweile auch immer stärker an.
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Warum Kurzwaffen auf 2 beschränkt? Da hast Du wohl was nicht verstanden. 2 Kurzwaffen auf grün (die auf gelb zählen nicht) sind nur das Grundkontingent. Im Überkontingent kannst Du so viele erwerben wie es Dein Geldbeutel, die Disziplinen in den Sportordnungen und Deine Wettkampfaktivitäten hergeben.
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Verständnisfrage zur unterschiedlichen Bewertung des Abreißgewichts bei B-Alt.
Rene2109 antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Tolles Geschwurbel, aber informier Dich einmal richtig und damit meine ich nicht am Schwurbelstammtisch sondern beim Hersteller. Die Sicherheitsstufe hat nichts mit dem Gewicht und der Verankerung zu tun. Sie sind vorgebohrt, das man den Tresor bei Bedarf, z.B. weil man es selbst möchte, die Versicherung es möchte damit der komplette Versicherungswert abgedeckt ist oder man in einem leichten 0er mehr als 5 Kurzwaffen lagern möchte, auch befestigen kann, denn das selbst bohren ist der Vorgang der entgegen einiger Aussagen tatsächlich die Zertifizierung außer Kraft setzt. -
Verständnisfrage zur unterschiedlichen Bewertung des Abreißgewichts bei B-Alt.
Rene2109 antwortete auf Tatonka's Thema in Waffenrecht
Eigentlich ist die Auslegung bei allen Behörden die ich kenne identisch und das sind einige. Es ist ja auch klar geregelt. Den Wirrwarr und die unterschiedlichen Meinungen kenne ich nur von den ganzen typischen Stammtischen.