Rene2109
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IWA-Besuch als Zivilist über den VDB - lohnt sich das?
Rene2109 antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Du meinst die Neuigkeiten die bei jedem Händler / Anbieter seit August in den neuen Katalogen 2023 zu sehen sind und entsprechend schon großteils seit Monaten bei den meisten Händlern betrachtet werden können. Wirkliche Neuheiten die noch kommen und nicht schon seit Monaten auf dem Markt sind, vor allem von den großen bekannten Herstellern, wird man dort nicht finden. Die kommen erst gegen Mitte des Jahres, zwischen den IWA´s. -
IWA-Besuch als Zivilist über den VDB - lohnt sich das?
Rene2109 antwortete auf Sebastians's Thema in Allgemein
Angebote gibt es einige, aber es ist keine Endkundenmesse. Die Messeangebote, teils auch an gewisse Mengen gekoppelt richten sich an Händler und sind auch für Endkunden nicht frei einsehbar. Bis auf diverse und sehr wenige Goodies und Prospekte gibt es auch nichts was man von dort direkt mitnehmen kann. Die Händler machen dort Ihre Bestellungen im persönlichen Gespräch mit den Ausstellern und bekommen die Ware im Nachgang, sobald verfügbar, in die Firma geliefert. Zutritt erst ab 16:00 Uhr und Verlosung um 16:00 Uhr. Das wird wohl nix mit einscannen und teilnehmen. -
In den überwiegenden und meistgeschossenen (was Wettkämpfe betrifft) ist es schon die Regel.
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Lupi kurz und mit mechanischem Abzug – Steyr oder Morini?
Rene2109 antwortete auf Greenhorny's Thema in Frei ab 18
Einfach mal bei Gehmann anfragen. Die machen in Deutschland den Service für Morini. Dein Modell hat bereits knapp 30 Jahre auf dem Buckel. -
Ich schrieb ja auch nicht immer, sondern "in der Regel". Die Feinheiten der deutschen Sprache. Und 6 oder 8 ist immer noch nicht voll bei den Magazinen um welche es hier geht.
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Im "pösen" DSB ist alles klar geregelt. Weder in einer Liste "B" noch bei einem Königsschießen, noch bei einem irgendeinem Wettkampf oder auf Grund einer örtlichen Regelung wirst Du ein volles Magazin finden. Beim DSB in der Regel, wie bei den meisten anderen Verbänden auch, je nach Disziplin max. 5. Natürlich gibt es auch auf den pösen DSB Schießständen Schützen die ab und an mal ein Magazin voll machen und raushauen. Aber nur weil viele Standaufsichten und viele Vorstände es ignorieren ist es laut Standordnung deswegen nicht erlaubt. Je nach Standaufsicht kann das auch nach hinten losgehen. Manch einer hat halt einen längeren Stock im A.... als ein Anderer.
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War ja auch in Ordnung. In den A-Schrank dürfen bis zu 10 Langwaffen in den B-Schrank ebenfalls oder auch 10 Kurzwaffen. In Deinem Fall, da unter 200kg unbefestigt nur 5, aber befestigt mit dem Abrissgewicht von 200kg dürften 10 KW rein. Davon ging die Behörde wohl aus, da Du ein überprüfter, sachkundiger und zuverlässiger Bürger bist.
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Dann nenne doch mal Verband und Disziplin. Würde mich wundern wenn die Anzahl der Schüsse pro Durchgang nicht drinn stehen, denn diese gehören ja zur Definition jeder Disziplin in einer genehmigten Sportordnung.
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In jeder Sportordnung steht bei jeder Disziplin die maximal ladbare Anzahl der Schüsse pro Durchgang drin. In den Standordnungen oft genannt "schießen nach Sportordnung" beinhaltet somit auch die Begrenzung auf die gerade trainierte Disziplin. Vor der Gesetzesänderungen bzgl. der Magazine war es egal welche Anzahl an Schüsse sportlich oder jagdlich (ausgenommen von diesem kurzen Zeitraum der 2er-Magazine) ins Magazin passen. Man durfte eben nur die entsprechende Menge laden. Nun gibt es das gesetzliche Besitzverbot (ausgenommen Sondergenehmigung) für Magazine, welche laut Magazinkörper, dieser Punkt ist entscheidend und kann nicht durch Blockade umgangen werden, mehr als 10 LW oder 20 KW Patronen aufnehmen können.
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Das ist falsch. Ein entscheidendes Verbotskriterium ist der Magazinkörper, das Gehäuse. Das wird auch durch die Blockierung nicht kleiner und erlaubter. Bei der Nutzung ist auch immer die Schießstand-Hausordnung zu beachten. Bei den meisten Ständen die ich kenne ist bei Schießen nach genehmigter Sportordnung nach 5 Schuss Schluss oder jagdlich beim Einzelschuss.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rene2109 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es gibt aber mittlerweile bereits Jagdbehörden in Deutschland welche auf dieses Urteil einschwenken und mit Verweis auf genau dieses Urteil auch in Ihren Kreisen die Menge bei den Jagdwaffen deckeln. Wobei aktuell jedoch noch etwas großzügiger. Die zuletzt genannte in der monatlich erscheinenden Zeitschrift des LJV Rhld.-Pfalz deckelt aktuell noch, erst bei großzügigen 30 Waffen, mit Verweis auf dieses Urteil. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rene2109 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das was ich Dir über den von Dir genannten Personenkreis der jagenden Politiker erklärt habe hast Du wohl entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, wobei ich bei Deiner Sichtweise eher von letzterem ausgehe. Fakt ist das dieser Personenkreis eher verschärfen als öffnen wird, wenn diese von Ihrem eigenen Bedarf ausgehen. Des weiteren sehe ich als langjähriger Sportschütze und nicht ganz so langjähriger Jäger mit vielen Nur-Sportschützen und Nur-Jäger Freunden keine wirkliche Benachteiligung von Sportschützen gegenüber Jägern. Eher anders herum, vor allem wenn nun laut Verwaltungsgericht Gießen bei Jägern in Zukunft generell bei 10 Waffen Schluss sein soll. Als Sportschütze kann ich ohne weiteres je nach Anzahl der Verbände und Disziplinen Waffen besitzen an welche Jäger nicht herankommen, Mengen besitzen an welche Jäger nicht herankommen, etc.. Ok, ich habe 2/6, muss bei jeder Waffe auf grün über ein neues Bedürfnis gehen, was der Jäger ja über den Jagdschein auch muss, aber alleine der Blick in die Kurzwaffenschränke zeigt mir doch immer wieder wie bevorteilt ich doch als Sportschütze bin und das möchte ich mir ungerne von jemandem kaputt machen lassen der wohl benebelt von zu vielen Mini-Pikolos meint irgendwelchen Grünen-Politikern diverse nicht vorhandene Nachteile aufzuzeigen und diverse Schützengruppen gegeneinander auszuspielen. Man sollte eigentlich als Kind bereits gelernt haben, wer anderen eine Grube graben will fällt in der Regel selbst hinein. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rene2109 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Lass mich raten, Du bist Sportschütze und hast keinerlei Ahnung von Jägern, außer das diese diverse Waffen besitzen dürfen. Was ein Jäger tut, wie oft er es tut und welche Jagdarten es gibt und welche Waffen man wofür nutzt weißt Du nicht. Der Altersschnitt im Bundestag ist Dir scheinbar auch relativ unbekannt. Ein Großteil der "Jäger" in der Politik wird aus Zeitgründen und aus Arbeitsunwilligkeit (sonst wäre er kein Politiker) keine eigene Jagd oder einen Begehungsschein haben und die "Jagd" hauptsächlich auf Grund diverser Einladungen zu gesellschaftlichen Events ausüben. Sehen und gesehen werden, Kontakte knüpfen, etc.. Der Waffenschrank eines solchen Politikers wird daher in der Regel von überschaubarer Größe sein. In der Regel eine Blaser R8 Repetierbüchse, eine Bockflinte und bei älteren evtl. noch den guten alten Drilling. Die Kurzwaffe werden die meisten nicht mal mehr haben. Ein Großteil der von Dir genannten Parlamentarier wird also angesprochen auf die notwendige Ausstattung von Ihren nichtjagenden Parlamentskollegen sehr wohl zu einer sehr großen Gefahr auch für die Jägerschaft. Abgesehen davon ist tatsächlich ein Großteil der auf Jagdschein erworbenen Halbautomaten in Besitz von Sportschützen mit Jagdschein oder Jagdscheinbesitzern denen es mehr um die Halbautomaten als um die Jagd geht. Bei den reinen und aktiven Jägern sind Halbautomaten, abgesehen von den Flinten für die Krähenjagd eher seltener vorhanden und wenn dann für einen Großteil auch nur für ab und an auf dem Schießstand. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießens letztes Jahr mit der Begrenzung von Jagdwaffen analog zur sportlichen Gelben auf 10 und die Begrenzung erster Waffenbehörden auf Grund diese Urteils, z.B. eine in Rhld.-Pfalz auf 30 zeigt in welche Richtung es aktuell geht. Du kannst natürlich auch noch problematisieren das angehende Jungjäger für den Jugendjagdschein bereits schon mit 14/15 Großkaliber schießen, mit 16 bereits die Waffen in Begleitung eines Erwachsenen im Revier führen und bereits ab 18 besitzen dürfen, was den Sportschützen ebenfalls verboten ist. Der Dank vieler hier wird Dir bei den kommenden Verschärfungen bestimmt Gewiss sein. -
Nicht ganz korrekt. Zumindest bei allen Waffen mit Produktionsdatum ab dem 01.09.2020, bzw. bei ausländischen Waffen Eintragung ins deute NWR nach Einfuhr, hat jedes wesentliche Teil, auch der Lauf, eine eigene NWR-Nummer, die Teile-ID beginnend mit "T-". Dein Bekannter hat den Lauf nach diesem Datum erworben. Wenn es ein Wechsellauf war, dann muss er eine Teile-ID haben. Diese wurden automatisch vergeben. Sollte der Lauf festverbaut und durch einen anderen ersetzt worden sein, dann durfte diese Arbeit sowieso nur ein Büchsenmacher durchführen und das Teil mußte von Ihm im NWR neu zugeordnet werden, als Lauf ohne Waffenzuordnung und hat spätestens bei diesem Vorgang eine ID im NWR bekommen.
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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Rene2109 antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Und ein ach so Priviligierter hat sich doch tatsächlich aufgelehnt und versucht den Eintrag seiner 31. (??? bin mir nicht mehr ganz sicher) Waffe in die WBK einzuklagen und ist damit vor dem VG Gießen gescheitert. Begründet durch die Analogie zur 10er Regelung bei Sportschützen gelb. Im Endergebnis schwenken nun immer mehr Ämter auf dieses Urteil ein. Sogar in Rhld.-Pfalz berufen sich schon einige Behörden darauf, wenn auch mit einer großzügigeren Menge. Man sollte sich immer überlegen ob sich das Risiko lohnt. Im Waffenrecht können viele Klagen auch nach hinten losgehen. Aus der nicht genehmigten 31. wurden zukünftig 10. Umso höher man geht umso mehr treffen die Urteile alle. Spätestens beim Urteil des BVGH trifft es dann deutschlandweit alle. Die Steilvorlage lässt sich dann keine Behörde mehr nehmen. Auf die hier oft viel gelobten Jäger in der Politik (Lindner, etc.) würde ich mich auch nicht verlassen. Die meisten haben kaum Zeit für die Jagd. Im Besitz evtl. 1-2 Repetierer, eine Bockflinte, evtl. einen Drilling und das wars. Wer da Verständnis für den unlimitierten Waffenbesitz erwartet ist auf dem Holzweg. Und wie einige in vorherigen Beiträgen schon schrieben, ist es Unsinn den schwarzen Peter den Verbänden, von wegen vorauseilendem Gehorsam zuzuschieben. Die halten sich nur an ein Urteil eines Gerichts und dazu sind sie verpflichtet. Wenn nicht dürften die bald gar nichts mehr bescheinigen. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Rene2109 antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Über einen Verband beantragt. Also sportlich, nicht jagdlich. Sportlich heißt trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Spaß gibt es als Bedürfnis nicht. Wenn die Waffe über einen Verband beantragt und genehmigt wurde, dann als Sportwaffe und somit auch für Wettkämpfe. -
Da wurde ausreichend darüber geschrieben. Das Vorhaben ist bereits Geschichte. Deutschland hat die Abgabe genehmigt. Dann hat Spanien festgestellt das Ihr Angebot übereilt war, da die Leos in so schlechtem Zustand sind das diese nicht mehr für einen Einsatz aufbereitet werden können. War glaube ich ca. Ende August/Anfang September in der Presse. Und zur ursprünglichen Frage, warum andere Leo Besitzer anfragen wenn am Ende sowieso Deutschland als Lieferant die Weitergabe abnicken muss. Dann gehe ich doch gleich zum eigentlichen Entscheider.
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Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
Rene2109 antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
bzgl. Kamera wird wohl kein Material mehr vorhanden sein, bzw. würde ich als Eigentümer nicht mehr bestätigen, da auf Grund Datenschutz nach 48h oder 72h zu überspielen. Abgesehen davon darf er nichts herausgeben. Es dürfen nur 1-2 Berechtigte einsehen und eben die Ermittlungsbehörden. Standaufsicht in einer Jagdschule ist in der Regel der Ausbilder, daher stellt sich die Frage nicht ob die überhaupt einen haben. Da Jagdschulen für wenige Termine in der Regel auch deutlich mehr bezahlen als ein eingemieteter Verein, sollte klar sein warum vom Standbetreiber eher wenig Hilfe zu erwarten ist, genauso wie sich diverse Jagdschüler Ihr teures Investment vor bestandener Prüfung nicht mit irgendwelchen Aussagen gegen Ihren Ausbilder versauen wollen. Abgesehen davon war es doch schon etwas anmaßend der Jagdschule vorschreiben zu wollen was sie wo nicht dürfen. Standaufsicht für die RAG als ein Mieter heißt nicht Standaufsicht und Regelerlasser sowie Hausrecht über einen anderen Mieter. Wenn mit dem Vermieter, der Hausrecht hat, gewisse Vereinbarungen getroffen hat, dann ist das eben so und zu akzeptieren. Der richtige Weg wäre die unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Vermieter gewesen und mit diesem das Dilemma zu klären. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rene2109 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein Großteil wahrscheinlich Jäger, welche sie selten ausüben, da kaum Zeit als Abgeordneter oder nur als Special Guest auf einer Drückjagt. Also evtl. einen Drilling, eine BDF und eine Blaser R8 Repetierbüchse für die Drückjagd. Also die meisten der Überzeugung Waffen ja, aber 3 Langwaffen dicke ausreichend und Kurzwaffe benötigt man nicht, da Fangschuss besser mit der Langwaffe. -
Es ist einfach. Mitglied oder nicht Mitglied. Mehr ist nicht Aufgabe des Vereins. Warum meinen so viele Vorstände sich in das Leben Ihrer Schützen einmischen zu müssen? Der Schütze entscheidet wann er was beantragt, nicht der Vorstand, der Bescheinigt nur die Anzahl der Termine, mehr ist nicht seine Aufgabe. Genauso meldet ein Verein nur seine Austritte, fertig. Ob aktiv oder passiv, ob ein anderer Verein vorhanden oder wie lange die WBKs schon bestehen wird von der Behörde beim WBK-Besitzer abgefragt. Dieser Vorgang geht die ganzen "Kontrollfreaks" in vielen Vorständen nix an.
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Dann lies Dir mal die Geschichte des SSG 97 durch, vergleiche die Technik und die Unterschiede, schaue Dir beide Waffen nebeneinander an und überdenke noch einmal das nichts gemeinsam. Sogar die Bezeichnung Dragunow haben die Rumänen übernommen und die meisten Büchsenmacher werden Dir diese Variante als die bessere Wahl für ein Dragunow empfehlen. Wir hatten letztes Jahr sowohl 2 Norincos, sowie eine Cugir in unserer Werkstatt.
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Nimm einfach das: Cugir SSG-97- - Dragunow
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Die Norinco Dragunov ist erlaubt. Von der Verarbeitung her aber eine Katastrophe. Dann lieber die rumänische Fertigung.
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Wir bekommen mindestens 1x in der Woche ein Paket mit 18er Überprüfung zurück weil Ausweisdokument abgelaufen, Geburtsdatum des Ausweises zur Auslieferung nicht gültig, etc.. Das Geburtsdatum laut eines gültigen Ausweises muss im Handheld mit Unterschrift erfasst werden. Telefonische Aussage unseres Geschäftskundendienstes von DHL.
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Dann hat der Verkäufer nicht "ab 18" gebucht. Munition darf gar nicht über DHL verschickt werden und bei ab 18 muss auch sein Handheld mit den entsprechenden gültigen Daten gefüttert werden und dafür benötigt er den gültigen Ausweis. Leider gibt es genug private Verkäufer oder auch Händlerkollegen die sich nicht an gesetzliche Bestimmungen halten, dann passiert so etwas, da Waffen und Munition dann für 7,90 € über DHL-Standard verschickt werden.