Rene2109
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Wenn das Diana vor 1972 (glaube das Jahr war es) produziert wurde, wovon ich ausgehe, darf man es eintragungsfrei und ohne Bedürfnis auch in der starken Version erwerben und besitzen. Einmal F gestempelt gibt es keinen Weg zurück und wieder ein gesuchtes Stück "vernichtet".
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Du kannst bei einem Händler soviel kaufen wie Du möchtest, auch ohne die passende Erwerbserlaubnis ohne das der Händler oder der Käufer einen Verstoß gegen ein Gesetz begehen. Maßgeblich ist ob die Erwerbsberechtigung zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegt. Wenn der Händler das Risiko der Rückabwicklungen und Kaufpreiserstattungen eingehen will kann er jedem Laufkunden seinen ganzen Bestand verkaufen. Es ist üblich das des öfteren Jäger, Sportschützen oder jeweils angehende sich bereits im Vorfeld eine oder mehrere Waffen aussuchen, bezahlen und diese solange eingelagert werden bis die Erwerbsberechtigung vorliegt ohne das sich eine Partei dadurch strafbar gemacht hat. In der Regel tragen die meisten Behörden sogar die entsprechenden vorab gekauften Waffen bereits bei Erteilung des Voreintrags gleich mit ein und man spart sich dadurch auch gleich einen Behördengang.
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Mögliche Waffenkontrolle (Besitzer jedoch im Auslandseinsatz)
Rene2109 antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Ich gehe davon aus das Du und all die anderen welche solche idiotischen Ratschläge geben gerne bereit seid dem Beitragsstarter schriftlich zu garantieren für seinen kompletten finanziellen Schaden bei Entzug, sowie alle anfallenden Anwalts und Gerichtskosten aufzukommen wenn doch etwas passiert. Am Ende hat natürlich dann keiner diesen Ratschlag gegeben und der Themenstarter war dann selbst dran Schuld das er sich nicht ordentlich bei der Behörde informiert hat. -
Mögliche Waffenkontrolle (Besitzer jedoch im Auslandseinsatz)
Rene2109 antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Ich gehe davon aus die Eltern sind nicht berechtigt. Der Tresor steht also ohne regelmäßige Kontrolle 6 Monate unbeaufsichtigt bei Unberechtigten, Eltern hin oder her. Das kann einem je nach Behörde negativ ausgelegt werden. Was ist also falsch daran seine Behörde anzufragen? Es wird schon seinen Grund haben warum in unserem Sicherheitsraum einige eingelagerte Waffen von deren Besitzern kostenpflichtig eingelagert liegen nach Rücksprache mit den Behörden, wegen eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes für einige Monate obwohl die Einlagerer zusammen mit einem Partner, in der Regel sogar Ehepartner und Familie in einer Wohnung leben, jedoch keiner davon berechtigt ist. Einige von denen kommen sogar oft 2x im Jahr zur Einlagerung wegen dienstlicher mehrmonatiger Einsätze. Die Bestätigung der Einlagerung muss auch immer zum Abreisetag der Behörde vorliegen. Aber scheinbar sind die alle blöd und deren Behörden auch und Ihr hier wisst alle ganz genau wie die Behörde des Beitragsstarters tickt und wie die das wenn es hart auf hart kommt handhaben. Am Ende sind es ja nicht Eure Waffen und Eure Zuverlässigkeit nur weil jemand so blöd war auf Eure Aussagen zu hören. -
Mögliche Waffenkontrolle (Besitzer jedoch im Auslandseinsatz)
Rene2109 antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Ich würde an Deiner Stellen den längeren Auslandsaufenthalt und den Verbleib der Waffen während dieser Zeit mit der Behörde besprechen. Im schlimmsten Fall kommst Du zurück, alles weg und Du unzuverlässig. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Gespräch führen, schriftlich geben lassen. Im Idealfall bleibt alles wie es ist bei Deinen Eltern. Im Worst Case bei einem Kumpel oder kostenpflichtig eingelagert bei einem Händler, aber immer noch besser als nach 6 Monaten alles eingezogen. Die Behörden bekommen einen 6 Monatigen dienstlichen Auslandsaufenthalt schneller mit als Du denkst. -
Diese Bürokratie hat aber in diesem Fall nicht alleine etwas mit Deutschland zu tun. Diese Bürokratie hast Du weltweit bei allem was mit Waffen und Munition im Grenzverkehr zu tun hat. Und es gibt sogar Länder welche noch mehr Einschränkungen in dem Bereich haben. Sogar in der EU gibt es Länder bei welchen man sogar für Geschosse und Hülsen bei Grenzüberschreitung entsprechende Aus- und Einfuhr-Genehmigungen vorweisen muss.
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Ausfuhr und Einfuhrerlaubnis nicht vergessen
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Mit dem guten alten Preis würde ich aber nicht mehr rechnen. Die Margen sind gering und die Preissteigerungen der Lieferanten sind hoch. In der aktuellen Situation geben die Lieferanten auch nicht mehr den Einkaufspreis bei Bestelldatum, sondern den aktuellen bei Lieferung oder stornieren wenn man dies nicht akzeptiert. Auch wir bieten daher unseren Kunden mittlerweile die Wahl zu stornieren oder den noch fehlenden Betrag zum aktuellen Preis nachzuzahlen. Was an Munition aktuell nicht direkt verfügbar ist kann man auch nicht wirklich vorhersagen wann es kommt. Alles ist unbestimmt. Wir teilen unseren Kunden mit, Bedarf bis 24/25 ausrechnen und alles was man davon aktuell finden kann, egal bei welchem Händler, egal zu welchem Preis, kaufen. Keiner kann vorhersagen was 22/23 und evtl. sogar 24 wirklich wann in welchen Mengen kommt, auch die Lieferanten nicht. Und billiger wird es auch nicht.
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Für Händler nicht, für Privatleute schon. Waffen dürfen nur an Berechtigte ausgehändigt werden. Das geht nur per ID-Check durch den Paketboten. Diese Option kann aber nur ein Händler mit Gewerbekonto bei DHL beauftragen. Eine Privatperson kann diese Option nicht buchen. Aktuell dauern Zustellungen teils bis zu 3 Wochen. Selbst Händler vermeiden bei Laufzeitbeschwerden den Inhalt zu benennen. Inhalte wie Waffen und Munition dürfen nicht auf den Paketen deklariert werden und sind auch möglichst nicht deren Mitarbeitern mitzuteilen. Das machen wenn nötig dann schon die Behörden und die wissen auch an wenn die sich wenden müssen damit sich etwas bewegst oder denkst Du wirklich das es den Mitarbeiter im Call-Center auch nur das geringste juckt wenn Du ihm was von einer Waffe erzählst?
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Es geht dabei sowohl um Gewicht, wie auch Größe.
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DHL transportiert aber auch mit gewerblichem Vertrag keine Waffen ins Ausland. Da muss selbst ein Händler über spezialisierte Versanddienste gehen. Z.B. Overnite oder Waffenversand-Neu.
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Bei dem Auslandsversand in gewisse Länder wie z.B. Frankreich, geht es nicht ums ausschäften. Es geht darum wesentliche Teile zu trennen und in 2 verschiedenen Paketen zu versenden. Das komplette System in einem Paket und nur den Schaft in einem anderem Paket wäre verboten, da die Waffe weiterhin einsetzbar wäre. Auch benötigst Du von dem Käufer erst einmal eine Kopie/Scan seines Personalausweises, sowie eine Einfuhrgenehmigung seiner Behörde. Damit musst Du dann zu Deiner Waffenbehörde und die Ausfuhrerlaubnis beantragen (Kostet z.B. in Mainz 39,50 €). Wenn Du dann die Papiere von der Behörde bekommen hast must Du von allen Papieren je eine Version in die beiden Pakete, sowie außen in einer Versandtasche an die Pakete machen. Versand nur über einen zertifizierten Versender. Es kann auch sein das dieses Gewehr in Frankreich unter die freien Waffen fällt. Dann benötigst Du auch eine Kopie/Scan des Personalausweises, anstatt der Einfuhrgenehmigung von Ihm jedoch einen Auszug der Vorschriften aus welchen hervorgeht das diese Waffe in Frankreich frei erwerbbar ist. Dann kannst Du damit die Ausfuhrgenehmigung beantragen.
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Nach 11 Jahren max. ein Hinweis auf Fristen und Verjährungen zurück oder gleich Ablage P. Ein anderer Anwalt hätte Dir wahrscheinlich auch nicht mehr geholfen. Einer der zuständigen Richter in der letzten Instanz in Dresden ist Vater eines Kindes welches seinerzeit in Erfurt zur Schule ging. Er selbst sieht sich nicht als befangen und wurde bisher aus diesem Grund bisher auch nie von einem entsprechenden Fall ausgeschlossen auch wenn sein Stimm-/Urteilsverhalten eine andere Sprache spricht. Da Urteile von dort in der Regel bundesweit für alle Folgen hat, sollte man sich bei jedem Fall daher ganz genau überlegen ob es sich wirklich lohnt den Schritt zu gehen.
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Ich frage mich wie gefühlt 99% der Standbetreiber ob Verein (sportlich und jagdlich) oder sogar auch gewerblich es schaffen solch eine Kladde zu führen wenn es doch nicht möglich ist. In meinem Umfeld gibt es mehrere Dutzend Vereine, Jagdstände, inkl. gewerblich und überall muss man sich eintragen. Die Verpflichtung erfolgt automatisch mit Verbandseintritt. Die Verpflichtung besteht alleine schon wegen der Versicherung. Wenn ein Versicherungsfall eintritt und die Versicherung Wochen später den Nachweis von Euch fordert und Ihr könnt nicht liefern, dann "Gute Nacht". Auch ein Vereinsvorstand hat sich über seine Verpflichtungen zu informieren und nicht nur die Aufgabe seine Allmachtsphantasien auszuleben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, wie es auch gerne vor Gericht heißt. Wenn ich etwas möchte weil es mir zusteht und auch so gesetzlich geregelt ist, kann der Verein sich nicht damit herausreden das ihm die Handlungsweise nicht bekannt ist, nur weil er sich nicht informiert hat. Gerade im Bereich Waffenrecht sollte jedem der damit Umgang hat klar sein, dass man sich ständig auf dem Laufenden halten muss. Jeden Tag bekomme ich mit das Waffenbesitzer nicht wissen das es mittlerweile NWR-ID´s gibt, das A und B Tresor bei Neukauf nicht mehr gibt, das die Kurzwaffe nicht im A Schrank gelagert werden darf und auch die Munition nicht darin zusammen mit Waffen, etc., etc.. Keinen dieser Unwissenden schützt sein Nichtwissen bei einer Kontrolle durch die entsprechenden Ämter.
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Nein hab das Wort gelesen. Du meintest wohl, "So wird das bei uns offiziell gemacht".
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Du hast wohl das "bei uns" vergessen. War bereits in einigen Vereinen und habe das noch nie so erlebt. Ein Training besteht nicht nur aus einer kompletten Runde nach Sportordnung. Mal Trainiert man auch nur Teilbereiche, wie nur Präzision oder nur Duell und nicht das komplette Programm und hast trotzdem trainiert. Ein Schießtermin ist die Anwesenheit bei welcher ich mit einer in diesem Fall, wenn es ums Bedürfnis geht, erlaubnispflichtigen Waffe mind. 1 Schuss abgegeben wurde.
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Kann er das? Nein, kann er nicht. Der feuchte Traum einiger Vorstände, welche auch meinen Ihren Mitgliedern Ihre Bedürfnisse vorschreiben oder verwehren zu dürfen. Es ist gesetzlich klar und deutlich geregelt wer die Pflicht hat. Mein Büchlein kann ich Dir an einem Abend mitsamt diverser Unterschriften vollmachen. Es hat wohl seinen Grund warum diese Regelung so existiert. Als Vorgesetzter in einer Firma kann man auch delegieren. Auch er es in diesem Fall in der Regel auch wirklich kann, steht, falls es wirklich hart auf hart kommt, am Ende der delegierende Vorgesetzte dafür gerade.
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Genau, und es ist auch nicht meine Aufgabe und auch nicht gesetzlich gefordert, das ich ein Schießbuch führe. Der Verein, bzw. Verband hat jedoch gesetzlich dafür Sorge zu tragen mir die Termine bestätigen zu können, z.B. durch das Führen eines Standbuchs in analoger oder digitaler Form.
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Was ist das für eine d.... Frage in diesem Zusammenhang? Hast Du die Sachkunde gemacht? Kann mich nicht erinnern das diese Frage sowohl in der sportlichen, wie auch in der jagdlichen behandelt wurde. Wenn man nix beizutragen hat, wie so oft hier fragt man halt mal nach der Sachkunde, obs passt oder nicht. Das hat nichts mit der Sachkunde zu tun. Jede Waffenbehörde handhabt es anders und es haben auch schon verschiedene Gerichte verschiedene Urteile dazu gefällt. Meine Behörde z.B. genehmigt mir 2 zusätzliche KW jagdlich, verbietet mir aber die Nutzung der sportlichen jagdlich. Die Langwaffen auf gelb darf ich jedoch jagdlich nutzen. Ist zwar unlogisch, wurde mir so aber mitgeteilt. Genauso gibt es Behörden und auch Urteile die die 2 jagdliche KW verwehren, wenn bereits sportliche vorhanden und Verbände welche jagdlich erworbene Langwaffen vom sportlichen schießen ausschließen. Einzige Möglichkeit mit der eigenen Behörde sprechen. Wegen der Kurzwaffen muss man das sowieso, da auch als Jäger ein Voreintrag gemacht werden muss. Ob man wegen der Langwaffen schlafende Hunde wecken sollte bleibt jedem selbst überlassen.
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Längere Abwesenheit (Auslandsjahr, Langer Urlaub etc.) - Waffen Aufbewahrung in der Wohnung?
Rene2109 antwortete auf kos90's Thema in Waffenrecht
Rheinland-Pfalz -
Längere Abwesenheit (Auslandsjahr, Langer Urlaub etc.) - Waffen Aufbewahrung in der Wohnung?
Rene2109 antwortete auf kos90's Thema in Waffenrecht
Ich kenne 2 Waffenbesitzer welche auf Kreuzfahrschiffen arbeiten und regelmäßig für 3-4 Monate abwesend sind. Alle Waffen werden während jeder Fahrt gegen Lagergebühren beim Händler eingelagert und dies der Behörde vor Beginn der Abwesenheit auch angezeigt. Bei einem wohnt während der Abwesenheit sogar die Frau mit Kind weiterhin in der Wohnung, nur der Berechtigte ist eben einige Monate weg. -
Meine Jagdbehörde in Hessen hat mir ausdrücklich verboten meine sportlich eingetragenen Kurzwaffen jagdlich zu nutzen. Dafür habe ich ein jagdliches Bedürfnis für 2 Kurzwaffen, welche aber ebenfalls nur im Rahmen des jagdlichen Bedürfnisses genutzt werden dürfen.
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und dann kommt noch dazu aus was die Wand besteht. Gibt Wände da kann man einen Haken mit 8er Dübel mit dem kleinen Finger rausziehen und hat dann auch gleich ein 12er Loch.
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Kurz zum Bohrer und schnell einen Dübel setzen. Ob das einen kippenden Schrank von mehreren 100kg aufhalten kann? In der Regel kippen die nicht und je massiver die Befestigung, umso schwerer die Schäden wenn ein Einbrecher den Schrank wirklich möchte. Schon oft halb eingerissene Wände gesehen wenn der Tresor sogar eingemauert war. Massiver Schaden an der Bausubstanz und Tresor war trotzdem entfernt. Außerdem lieber Tresor weg oder aufgebrochen, als den bösen Buben in die Arme zu laufen weil die auf einen warten um sich den öffnen zu lassen. Auch schon öfter geschehen und ging oft nicht sehr angenehm für das Opfer und im schlimmsten Fall auch für seine Familie aus.
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Anerkennung gleich- oder höherwertiger Sicherheitseinstufung für Tresore
Rene2109 antwortete auf CiscoDisco's Thema in Waffenrecht
Wenn es ein Deposit-Tresor ist kann er auch per Einzelabnahme nur unter der Entsprechenden Norm "-2" geprüft werden. aber! "Die Grenzwerte der Grund-Widerstandsgrade sind, sofern anwendbar, dieselben wie in EN 1143-1." Da das Waffengesetz ausdrücklich die einzusetzende Norm angibt, kann die Behörde auch darauf plädieren. Es fehlt wohl der Zusatz "oder gleichwertige" im Gesetz, daher nicht anwendbar. Daher nicht plädieren und diskutieren, sondern ein ganz nettes Gespräch suchen.