Rene2109
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Das ist falsch. Ein entscheidendes Verbotskriterium ist der Magazinkörper, das Gehäuse. Das wird auch durch die Blockierung nicht kleiner und erlaubter. Bei der Nutzung ist auch immer die Schießstand-Hausordnung zu beachten. Bei den meisten Ständen die ich kenne ist bei Schießen nach genehmigter Sportordnung nach 5 Schuss Schluss oder jagdlich beim Einzelschuss.
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Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rene2109 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Es gibt aber mittlerweile bereits Jagdbehörden in Deutschland welche auf dieses Urteil einschwenken und mit Verweis auf genau dieses Urteil auch in Ihren Kreisen die Menge bei den Jagdwaffen deckeln. Wobei aktuell jedoch noch etwas großzügiger. Die zuletzt genannte in der monatlich erscheinenden Zeitschrift des LJV Rhld.-Pfalz deckelt aktuell noch, erst bei großzügigen 30 Waffen, mit Verweis auf dieses Urteil. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rene2109 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Das was ich Dir über den von Dir genannten Personenkreis der jagenden Politiker erklärt habe hast Du wohl entweder nicht gelesen oder nicht verstanden, wobei ich bei Deiner Sichtweise eher von letzterem ausgehe. Fakt ist das dieser Personenkreis eher verschärfen als öffnen wird, wenn diese von Ihrem eigenen Bedarf ausgehen. Des weiteren sehe ich als langjähriger Sportschütze und nicht ganz so langjähriger Jäger mit vielen Nur-Sportschützen und Nur-Jäger Freunden keine wirkliche Benachteiligung von Sportschützen gegenüber Jägern. Eher anders herum, vor allem wenn nun laut Verwaltungsgericht Gießen bei Jägern in Zukunft generell bei 10 Waffen Schluss sein soll. Als Sportschütze kann ich ohne weiteres je nach Anzahl der Verbände und Disziplinen Waffen besitzen an welche Jäger nicht herankommen, Mengen besitzen an welche Jäger nicht herankommen, etc.. Ok, ich habe 2/6, muss bei jeder Waffe auf grün über ein neues Bedürfnis gehen, was der Jäger ja über den Jagdschein auch muss, aber alleine der Blick in die Kurzwaffenschränke zeigt mir doch immer wieder wie bevorteilt ich doch als Sportschütze bin und das möchte ich mir ungerne von jemandem kaputt machen lassen der wohl benebelt von zu vielen Mini-Pikolos meint irgendwelchen Grünen-Politikern diverse nicht vorhandene Nachteile aufzuzeigen und diverse Schützengruppen gegeneinander auszuspielen. Man sollte eigentlich als Kind bereits gelernt haben, wer anderen eine Grube graben will fällt in der Regel selbst hinein. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rene2109 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Lass mich raten, Du bist Sportschütze und hast keinerlei Ahnung von Jägern, außer das diese diverse Waffen besitzen dürfen. Was ein Jäger tut, wie oft er es tut und welche Jagdarten es gibt und welche Waffen man wofür nutzt weißt Du nicht. Der Altersschnitt im Bundestag ist Dir scheinbar auch relativ unbekannt. Ein Großteil der "Jäger" in der Politik wird aus Zeitgründen und aus Arbeitsunwilligkeit (sonst wäre er kein Politiker) keine eigene Jagd oder einen Begehungsschein haben und die "Jagd" hauptsächlich auf Grund diverser Einladungen zu gesellschaftlichen Events ausüben. Sehen und gesehen werden, Kontakte knüpfen, etc.. Der Waffenschrank eines solchen Politikers wird daher in der Regel von überschaubarer Größe sein. In der Regel eine Blaser R8 Repetierbüchse, eine Bockflinte und bei älteren evtl. noch den guten alten Drilling. Die Kurzwaffe werden die meisten nicht mal mehr haben. Ein Großteil der von Dir genannten Parlamentarier wird also angesprochen auf die notwendige Ausstattung von Ihren nichtjagenden Parlamentskollegen sehr wohl zu einer sehr großen Gefahr auch für die Jägerschaft. Abgesehen davon ist tatsächlich ein Großteil der auf Jagdschein erworbenen Halbautomaten in Besitz von Sportschützen mit Jagdschein oder Jagdscheinbesitzern denen es mehr um die Halbautomaten als um die Jagd geht. Bei den reinen und aktiven Jägern sind Halbautomaten, abgesehen von den Flinten für die Krähenjagd eher seltener vorhanden und wenn dann für einen Großteil auch nur für ab und an auf dem Schießstand. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gießens letztes Jahr mit der Begrenzung von Jagdwaffen analog zur sportlichen Gelben auf 10 und die Begrenzung erster Waffenbehörden auf Grund diese Urteils, z.B. eine in Rhld.-Pfalz auf 30 zeigt in welche Richtung es aktuell geht. Du kannst natürlich auch noch problematisieren das angehende Jungjäger für den Jugendjagdschein bereits schon mit 14/15 Großkaliber schießen, mit 16 bereits die Waffen in Begleitung eines Erwachsenen im Revier führen und bereits ab 18 besitzen dürfen, was den Sportschützen ebenfalls verboten ist. Der Dank vieler hier wird Dir bei den kommenden Verschärfungen bestimmt Gewiss sein. -
Nicht ganz korrekt. Zumindest bei allen Waffen mit Produktionsdatum ab dem 01.09.2020, bzw. bei ausländischen Waffen Eintragung ins deute NWR nach Einfuhr, hat jedes wesentliche Teil, auch der Lauf, eine eigene NWR-Nummer, die Teile-ID beginnend mit "T-". Dein Bekannter hat den Lauf nach diesem Datum erworben. Wenn es ein Wechsellauf war, dann muss er eine Teile-ID haben. Diese wurden automatisch vergeben. Sollte der Lauf festverbaut und durch einen anderen ersetzt worden sein, dann durfte diese Arbeit sowieso nur ein Büchsenmacher durchführen und das Teil mußte von Ihm im NWR neu zugeordnet werden, als Lauf ohne Waffenzuordnung und hat spätestens bei diesem Vorgang eine ID im NWR bekommen.
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Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Rene2109 antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Und ein ach so Priviligierter hat sich doch tatsächlich aufgelehnt und versucht den Eintrag seiner 31. (??? bin mir nicht mehr ganz sicher) Waffe in die WBK einzuklagen und ist damit vor dem VG Gießen gescheitert. Begründet durch die Analogie zur 10er Regelung bei Sportschützen gelb. Im Endergebnis schwenken nun immer mehr Ämter auf dieses Urteil ein. Sogar in Rhld.-Pfalz berufen sich schon einige Behörden darauf, wenn auch mit einer großzügigeren Menge. Man sollte sich immer überlegen ob sich das Risiko lohnt. Im Waffenrecht können viele Klagen auch nach hinten losgehen. Aus der nicht genehmigten 31. wurden zukünftig 10. Umso höher man geht umso mehr treffen die Urteile alle. Spätestens beim Urteil des BVGH trifft es dann deutschlandweit alle. Die Steilvorlage lässt sich dann keine Behörde mehr nehmen. Auf die hier oft viel gelobten Jäger in der Politik (Lindner, etc.) würde ich mich auch nicht verlassen. Die meisten haben kaum Zeit für die Jagd. Im Besitz evtl. 1-2 Repetierer, eine Bockflinte, evtl. einen Drilling und das wars. Wer da Verständnis für den unlimitierten Waffenbesitz erwartet ist auf dem Holzweg. Und wie einige in vorherigen Beiträgen schon schrieben, ist es Unsinn den schwarzen Peter den Verbänden, von wegen vorauseilendem Gehorsam zuzuschieben. Die halten sich nur an ein Urteil eines Gerichts und dazu sind sie verpflichtet. Wenn nicht dürften die bald gar nichts mehr bescheinigen. -
Bedürfnisregeln für Überkontingent Württembergischer Schützenverband
Rene2109 antwortete auf ASE's Thema in Waffenrecht
Über einen Verband beantragt. Also sportlich, nicht jagdlich. Sportlich heißt trainieren und an Wettkämpfen teilnehmen. Spaß gibt es als Bedürfnis nicht. Wenn die Waffe über einen Verband beantragt und genehmigt wurde, dann als Sportwaffe und somit auch für Wettkämpfe. -
Da wurde ausreichend darüber geschrieben. Das Vorhaben ist bereits Geschichte. Deutschland hat die Abgabe genehmigt. Dann hat Spanien festgestellt das Ihr Angebot übereilt war, da die Leos in so schlechtem Zustand sind das diese nicht mehr für einen Einsatz aufbereitet werden können. War glaube ich ca. Ende August/Anfang September in der Presse. Und zur ursprünglichen Frage, warum andere Leo Besitzer anfragen wenn am Ende sowieso Deutschland als Lieferant die Weitergabe abnicken muss. Dann gehe ich doch gleich zum eigentlichen Entscheider.
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Anzeige als Schießleiter durch Körperverletzung nach Standverweiss. Verband RK / RAG
Rene2109 antwortete auf roman-1's Thema in Waffenrecht
bzgl. Kamera wird wohl kein Material mehr vorhanden sein, bzw. würde ich als Eigentümer nicht mehr bestätigen, da auf Grund Datenschutz nach 48h oder 72h zu überspielen. Abgesehen davon darf er nichts herausgeben. Es dürfen nur 1-2 Berechtigte einsehen und eben die Ermittlungsbehörden. Standaufsicht in einer Jagdschule ist in der Regel der Ausbilder, daher stellt sich die Frage nicht ob die überhaupt einen haben. Da Jagdschulen für wenige Termine in der Regel auch deutlich mehr bezahlen als ein eingemieteter Verein, sollte klar sein warum vom Standbetreiber eher wenig Hilfe zu erwarten ist, genauso wie sich diverse Jagdschüler Ihr teures Investment vor bestandener Prüfung nicht mit irgendwelchen Aussagen gegen Ihren Ausbilder versauen wollen. Abgesehen davon war es doch schon etwas anmaßend der Jagdschule vorschreiben zu wollen was sie wo nicht dürfen. Standaufsicht für die RAG als ein Mieter heißt nicht Standaufsicht und Regelerlasser sowie Hausrecht über einen anderen Mieter. Wenn mit dem Vermieter, der Hausrecht hat, gewisse Vereinbarungen getroffen hat, dann ist das eben so und zu akzeptieren. Der richtige Weg wäre die unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Vermieter gewesen und mit diesem das Dilemma zu klären. -
Innenministerin Faeser kündigt Verschärfung des Waffenrechts an
Rene2109 antwortete auf zickzack's Thema in Waffenlobby
Ein Großteil wahrscheinlich Jäger, welche sie selten ausüben, da kaum Zeit als Abgeordneter oder nur als Special Guest auf einer Drückjagt. Also evtl. einen Drilling, eine BDF und eine Blaser R8 Repetierbüchse für die Drückjagd. Also die meisten der Überzeugung Waffen ja, aber 3 Langwaffen dicke ausreichend und Kurzwaffe benötigt man nicht, da Fangschuss besser mit der Langwaffe. -
Es ist einfach. Mitglied oder nicht Mitglied. Mehr ist nicht Aufgabe des Vereins. Warum meinen so viele Vorstände sich in das Leben Ihrer Schützen einmischen zu müssen? Der Schütze entscheidet wann er was beantragt, nicht der Vorstand, der Bescheinigt nur die Anzahl der Termine, mehr ist nicht seine Aufgabe. Genauso meldet ein Verein nur seine Austritte, fertig. Ob aktiv oder passiv, ob ein anderer Verein vorhanden oder wie lange die WBKs schon bestehen wird von der Behörde beim WBK-Besitzer abgefragt. Dieser Vorgang geht die ganzen "Kontrollfreaks" in vielen Vorständen nix an.
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Dann lies Dir mal die Geschichte des SSG 97 durch, vergleiche die Technik und die Unterschiede, schaue Dir beide Waffen nebeneinander an und überdenke noch einmal das nichts gemeinsam. Sogar die Bezeichnung Dragunow haben die Rumänen übernommen und die meisten Büchsenmacher werden Dir diese Variante als die bessere Wahl für ein Dragunow empfehlen. Wir hatten letztes Jahr sowohl 2 Norincos, sowie eine Cugir in unserer Werkstatt.
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Nimm einfach das: Cugir SSG-97- - Dragunow
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Die Norinco Dragunov ist erlaubt. Von der Verarbeitung her aber eine Katastrophe. Dann lieber die rumänische Fertigung.
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Wir bekommen mindestens 1x in der Woche ein Paket mit 18er Überprüfung zurück weil Ausweisdokument abgelaufen, Geburtsdatum des Ausweises zur Auslieferung nicht gültig, etc.. Das Geburtsdatum laut eines gültigen Ausweises muss im Handheld mit Unterschrift erfasst werden. Telefonische Aussage unseres Geschäftskundendienstes von DHL.
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Dann hat der Verkäufer nicht "ab 18" gebucht. Munition darf gar nicht über DHL verschickt werden und bei ab 18 muss auch sein Handheld mit den entsprechenden gültigen Daten gefüttert werden und dafür benötigt er den gültigen Ausweis. Leider gibt es genug private Verkäufer oder auch Händlerkollegen die sich nicht an gesetzliche Bestimmungen halten, dann passiert so etwas, da Waffen und Munition dann für 7,90 € über DHL-Standard verschickt werden.
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Ab 18 Annahmen werden von DHL genau dokumentiert, mit entsprechenden Ausweisdaten und Unterschrift des Empfängers. Ohne diese entsprechenden Eingaben in deren Handheld und die Freigabe durch dieses Gerät kann das Packet gar nicht übergeben/ausgebucht werden.
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Ist nur das Futteral so lang oder auch das Luftgewehr über 120cm? Ansonsten das Luftgewehr mit einem großen Lappen umwickeln, den Karton vorne an der Mündung auf jeden Fall etwas mit Pappe verstärken, damit der Lauf nicht durchschlägt und das Futteral gefaltet mit in den Karton legen.
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Du musst sicherstellen das diese Waffe, frei ab 18, nur in die Hände eines ab 18 jährigen gelangt. Sollte der 15 jährige Sohn das Paket annehmen, öffnen und Unfug damit treiben ist das Dein Problem. Sollte der Papa das annehmen und dann einfach in die Ecke stellen und der Sohn nimmt es sich und treibt damit Unfug ist es sein Problem. Sollte der Paketbote trotz ab 18 an den Sohn abgeben, sein Problem. In der Regel passiert in 99,99% der Fälle nichts, aber willst Du sicher nicht unter Umständen genau dieses 0,01% sein das evtl. seine Zuverlässigkeit verliert wegen Überlassung an einen Unberechtigten (unter 18).
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
Rene2109 antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
In diesem Fall gibt es aber noch den Weg der Erben-WBK. Unter Umständen muss dann noch ein Blockiersystem rein, soweit für die Kaliber noch verfügbar (Armatix ist nämlich insolvent). Viele Behörden sind da mittlerweile aber sehr kulant bei Nichtverfügbarkeit. -
Wenn das Diana vor 1972 (glaube das Jahr war es) produziert wurde, wovon ich ausgehe, darf man es eintragungsfrei und ohne Bedürfnis auch in der starken Version erwerben und besitzen. Einmal F gestempelt gibt es keinen Weg zurück und wieder ein gesuchtes Stück "vernichtet".
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Du kannst bei einem Händler soviel kaufen wie Du möchtest, auch ohne die passende Erwerbserlaubnis ohne das der Händler oder der Käufer einen Verstoß gegen ein Gesetz begehen. Maßgeblich ist ob die Erwerbsberechtigung zum Zeitpunkt der Übergabe vorliegt. Wenn der Händler das Risiko der Rückabwicklungen und Kaufpreiserstattungen eingehen will kann er jedem Laufkunden seinen ganzen Bestand verkaufen. Es ist üblich das des öfteren Jäger, Sportschützen oder jeweils angehende sich bereits im Vorfeld eine oder mehrere Waffen aussuchen, bezahlen und diese solange eingelagert werden bis die Erwerbsberechtigung vorliegt ohne das sich eine Partei dadurch strafbar gemacht hat. In der Regel tragen die meisten Behörden sogar die entsprechenden vorab gekauften Waffen bereits bei Erteilung des Voreintrags gleich mit ein und man spart sich dadurch auch gleich einen Behördengang.
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Mögliche Waffenkontrolle (Besitzer jedoch im Auslandseinsatz)
Rene2109 antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Ich gehe davon aus das Du und all die anderen welche solche idiotischen Ratschläge geben gerne bereit seid dem Beitragsstarter schriftlich zu garantieren für seinen kompletten finanziellen Schaden bei Entzug, sowie alle anfallenden Anwalts und Gerichtskosten aufzukommen wenn doch etwas passiert. Am Ende hat natürlich dann keiner diesen Ratschlag gegeben und der Themenstarter war dann selbst dran Schuld das er sich nicht ordentlich bei der Behörde informiert hat. -
Mögliche Waffenkontrolle (Besitzer jedoch im Auslandseinsatz)
Rene2109 antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Ich gehe davon aus die Eltern sind nicht berechtigt. Der Tresor steht also ohne regelmäßige Kontrolle 6 Monate unbeaufsichtigt bei Unberechtigten, Eltern hin oder her. Das kann einem je nach Behörde negativ ausgelegt werden. Was ist also falsch daran seine Behörde anzufragen? Es wird schon seinen Grund haben warum in unserem Sicherheitsraum einige eingelagerte Waffen von deren Besitzern kostenpflichtig eingelagert liegen nach Rücksprache mit den Behörden, wegen eines dienstlichen Auslandsaufenthaltes für einige Monate obwohl die Einlagerer zusammen mit einem Partner, in der Regel sogar Ehepartner und Familie in einer Wohnung leben, jedoch keiner davon berechtigt ist. Einige von denen kommen sogar oft 2x im Jahr zur Einlagerung wegen dienstlicher mehrmonatiger Einsätze. Die Bestätigung der Einlagerung muss auch immer zum Abreisetag der Behörde vorliegen. Aber scheinbar sind die alle blöd und deren Behörden auch und Ihr hier wisst alle ganz genau wie die Behörde des Beitragsstarters tickt und wie die das wenn es hart auf hart kommt handhaben. Am Ende sind es ja nicht Eure Waffen und Eure Zuverlässigkeit nur weil jemand so blöd war auf Eure Aussagen zu hören. -
Mögliche Waffenkontrolle (Besitzer jedoch im Auslandseinsatz)
Rene2109 antwortete auf EL Heat's Thema in Waffenrecht
Ich würde an Deiner Stellen den längeren Auslandsaufenthalt und den Verbleib der Waffen während dieser Zeit mit der Behörde besprechen. Im schlimmsten Fall kommst Du zurück, alles weg und Du unzuverlässig. Ich würde es nicht darauf ankommen lassen. Gespräch führen, schriftlich geben lassen. Im Idealfall bleibt alles wie es ist bei Deinen Eltern. Im Worst Case bei einem Kumpel oder kostenpflichtig eingelagert bei einem Händler, aber immer noch besser als nach 6 Monaten alles eingezogen. Die Behörden bekommen einen 6 Monatigen dienstlichen Auslandsaufenthalt schneller mit als Du denkst.