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Rene2109

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Alle Inhalte von Rene2109

  1. Warum 20er KW-Magazine anmelden? Nur die zukünftig verbotenen Magazine müssen gemeldet werden. Darunter fallen nur die LW-Magazine mit mehr als 10 Schuss und KW-Magazine mit mehr als 20 Schuss. Das 20er Glock Magazin ist weiterhin erlaubt und muss nicht angemeldet werden. Das 33er jedoch schon.
  2. Das wir hier im überbürokratisierten Deutschland leben voller verrückter Regeln und Gesetzen dürfte Dir sicher klar sein. Ich habe beides miterlebt. Das Amt, in Hessen sowohl für Jagdrecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht in einer Behörde, die Ordner Waffen- und Sprengstoffrecht zu meiner Person im Archiv direkt nebeneinander, die Überprüfung laut Waffenrecht kurz vorher durchgeführt. Bei Verlängerung des Pulverscheins war ein Kopieren und umheften wie von mir vorgeschlagen nicht möglich da zwei unterschiedliche Rechtsgebiete und die Abfragen nicht im Bezug auf das Sprengstoffrecht durchgeführt wurden, obwohl in den benötigten Bereichen inhaltlich identisch. Zur Anmeldung meines Sohnes beim Einwohnermeldeamt, was leider nicht automatisch bei der Geburt und Erfassung beim Standesamt passiert, bekam ich die Geburtsurkunden, inhaltlich identisch mit den verschiedenen Aufdrucken "zur Vorlage bei xxx". Leider hatte ich beim Einwohnermeldeamt die Version mit dem Aufdruck "Krankenkasse" dabei. Ich durfte nach Hause fahren und mich später, mit der richtig bedruckten Version, noch einmal ganz hinten in der Warteschlange einreihen.
  3. Was ist daran so schwer zu verstehen das es zwei komplett verschiedene Gesetze sind und bis auf in manchen Fällen Bearbeitung durch die gleiche Behörde völlig unabhängig voneinander zu handhaben sind. Wie Steuer und Familienrecht und viele andere Gesetze. Es gibt zwar immer wieder Überschneidungen aber jedes steht für sich alleine. Jedes hat seine eigene Paragraphen und Verordnungen und nur diese zählen im jeweiligen Bereich. Das versteht sogar meine Tochter und die geht in die Grundschule. Als ich nach der Geburt meiner Tochter vom Standesamt die Geburtsurkunden bekommen habe mit dem jeweilige Aufdruck für welche Behörde diese als Nachweis zu nutzen sind konnte ich diese auch nicht abgeben wo ich wollte. Gleicher Inhalt aber jede für einen anderen Bereich (extra in der Kopfzeile aufgedruckt) ausgestellt. Genauso ist es mit den Überprüfungen. Diese wurden für eine Anfrage für einen gewissen Rechtsbereich ausgestellt und können obwohl gleicher Inhalt in der Regel nicht für einen anderen Rechtsbereich genutzt werden, auch wenn sich manche SB´s in diesem Graubereich bewegen. Und natürlich stimmt es definitiv, das beim KFZ die gleichen Anforderungen gelten. Und täglich sehe ich auf der Straße das viele diese nicht erfüllen und eine große Gefahr für sich und andere darstellen. Weniger bei Telegramm informieren, mehr in der Realität leben.
  4. Argumentation hin oder her. Es sind 2 verschiedene Gesetze. Die Büros der Führerscheinstelle liegen in meiner Behörde direkt neben den Büros der Waffenbehörde. Auch beim Führen eines KFZs gibt es theoretisch die gleichen Anforderungen an die geistige und körperliche Eignung. Trotzdem kann mit der Argumentation nicht einfach die Überprüfung entgegen der Gesetze erweitert werden weil die SB´s dies für angebracht halten. Bei meiner Verlängerung des Pulverscheins konnte die Dame nicht einmal die letzte Regelüberprüfung welche einen Monat vorher nach Waffenrecht angefallen war einfach kopieren und in den Nachbarordner für das Sprengstoffrecht einheften. Musste Sie neu machen, obwohl alles benötigte vorhanden gewesen wäre, weil zwei verschiedene Rechtsgebiete. Außerdem ist es auch nicht in jedem Bundesland die gleiche Behörde.
  5. Das Eintragen für die Jagd ist in der Regel problemlos möglich. Kaliber würde ich nur die Variante 4,5mm empfehlen, nicht die 5,5mm. Hintergrund ist die größere Auswahl an Jagdgeschossen unterschiedlichster Gewichtsklassen. Da gibt es in 5,5 mm nicht viel. 4,5mm ist dort gängiger und die Auswahl groß.
  6. Sprengstoffrecht ist ein eigener Rechtsbereich und hat mit dem Waffenrecht bis auf in vielen Bundesländern Bearbeitung durch die gleiche Behörde, aber nicht in allen, nichts zu tun. Änderungen im Waffenrecht betreffen also nicht das Sprengstoffrecht.
  7. Das gilt übrigens nicht nur bei einem Versand aus den USA. Auch wenn ich aus Deutschland ein Teil oder eine Waffe aus amerikanischer Herstellung in ein anderes Land verschicken will benötige ich diese Erlaubnis vom State Dept., da die ursprüngliche Ausfuhrgenehmigung nur für Deutschland erteilt wurde. Nur halten tut sich hier in der Regel keiner daran.
  8. Wenn der Händler eine Kopie/Scan Deiner Erwerbserlaubnis bekommen hat, sowie Deine persönliche NWR-ID, sowie die NWR-ID der WBK benötigt er nur einen Mausklick um die Gültigkeit zu überprüfen.
  9. Die 18/12 gilt maximal beim Verband für ein neues Bedürfnis. Ansonsten für den Bestand in den ersten 10 Jahren 6x im Jahr mit einer Langwaffe und 6x im Jahr mit einer Kurzwaffe schießen und alles ist OK. Also max. 6 oder 12 Termine, je nachdem was Du hast. Und kannst auch bei einem Termin beides machen, womit wir bei 6 Standbesuchen wären.
  10. Und wie kommst Du darauf das das ein Fake-Produkt ist? Nur über den Preis kann man das nicht definieren. Eine Falschmeldung kann auch schnell zum Bumerang werden.
  11. Zumindest Laufrohlinge für Freie Waffen sind frei erwerbbar. Z.B. gezogener Laufrohling von Walther in 5,5mm für ein Luftgewehr. Ebenso die anderen Kaliber für die diversen freien SP-Waffen. Patronenlagerreibahlen sind auch frei für jeden erwerbbar. Dazu benötigt man keine Genehmigung. Dazu bedarf es keines Experiments und auch keiner Selbstanzeige. Daraus etwas genehmigungspflichtiges herzustellen ist natürlich verboten.
  12. Das Amt hat auch regelmäßig das Fortbestehen des Bedürfnisses zu prüfen. Das bescheinigt Dir dann in der Regel der Verein, nicht der Verband. Manche Vereine machen das ohne groß in Schieß- oder Standbücher zu schauen, ich kenne aber einen da wird vorher das Standbuch ausgelesen. Dort wird aber auch jedes Schießen durch Scannen des Mitgliedsausweises erfasst und daher relativ einfach für den Verein.
  13. Pflicht ist ein Standbuch nicht. Wenn ein Unfall passiert interessiert es manche Versicherung aber schon ob eines geführt wird. Je nach Prüfer bei einer Schießstandabnahme, muss bei der Abnahme auch eines vorhanden sein. Wenn ich eine Waffe beantrage oder das Amt meine Bedürfniss überprüft war immer die Bestätigung des Vereins, nie mein Schießbuch gewünscht. Und meine Vereine und die, die ich kenne nimmt dazu nur das Standbuch. Das Schießbuch ist keine Pflicht und eher für die persönliche Dokumentation. Wenn ich möchte kann ich mir heute noch 18 Trainings mit Unterschriften eintragen und zumindest unser Amt ist nicht von gestern.
  14. Da das Training nicht im Standbuch steht wird Dir das auch kein Verein bestätigen. Nur dieses Buch zählt. Persönliches Schießbuch ist auch nicht verpflichtend zu führen und da kannst Du eintragen was Du möchtest. Hat wenig Aussagekraft. Da es keine durch Bedürfnis erlaubnispflichtige Waffe ist, sollte das auch nicht zählen. Außerdem ist Corona eine Ausnahmesituation und die Ausfallzeiten werden von der Behörde in der Regel anerkannt. Das wurde mittlerweile aber schob oft genug von verschiedenen Verbänden und anderen Stellen kommuniziert.
  15. Gewinde für Schaldämpfer ja. Gewinde für Zielfernrohr nein. Du darfst auch gerne bei jedem Beschussamt anrufen, die werden Dir das bestätigen. Ich kenne die Antwort. Der Bohrer kommt fürs Gewinde nicht einmal in die Nähe vom Lauf.
  16. Gewinde schneiden für Zielfernrohrmontag gibt keinen Neubeschuss. Das Thema hatte ich letzt erst mit einem Büchsenmacher. Inwieweit für ein Zielfernrohrgewinde überhaupt ein Büchsenmacher nötig ist bin ich mir im Moment nicht sicher. Glaube aber das er gemeint hatte das das auch jeder machen kann, wenns dann aber schief sitzt dann merkt man warum man zum Profi gehen sollte. Die Bohrungen erfolgen in einem Bereich welcher keinerlei Belastung ausgesetzt ist. Bei mir steht so eine Arbeit nämlich demnächst an. Aber ich lasse Ihn das machen, damit es gerade sitzt.
  17. Der erste Beitrag hier wurde am 13.02. geschrieben. Da habe ich den Link hier schon einmal aufgerufen und es stand am 13.02. bereits so und nicht anders als heute in dem Artikel. Seitdem sind 6 Seiten Beiträge erschienen, welche alle diesen Satz scheinbar nicht gelesen haben. Und ja, ich habe den kompletten Artikel gelesen. Unzustellbar wenn es weder ein vor, noch zurück gibt. Adressaufkleber ab. Empfänger nicht auffindbar und kein Absender, etc.. Dann wird anhand des Inhalts versucht einen Empfänger zu ermitteln oder nachgeschaut ob verderbliche Ware enthalten ist. Habe auch schon genug beschädigte und geflickte Kartons bekommen und die waren definitiv durch mangelhafte Verpackung oder Umgang des Versanddienstes beschädigt, nicht aus Neugier. Je nach Beschädigung wird auch geöffnet und Schadensaufnahme gemacht oder neu verpackt.
  18. Scheinbar haben die meisten hier nur die reißerische quotenbringende Überschrift des Artikels gelesen und nicht den Inhalt. "Der Bundestag hat als Reaktion darauf am Freitag einen Gesetzesentwurf verabschiedet, der Postboten auferlegt, unzustellbare oder beschädigte Pakete, der Polizei zu übergeben, durch deren Inhalt "zureichend tatsächliche Anhaltspunkte" bestehen, dass Straftaten begangen werden." Nix von wegen nach belieben öffnen.
  19. Du hast keinen Vereinszwang. Musst nur einem Verband angehören, was bei einigen auch ohne Verein möglich ist. Sportschießen heißt ja auch Wettkämpfe und Meisterschaften und die gibt es nur über die Verbände. Daher muss man als Sportschütze irgendwo auch Mitglied sein. Nutzen kannst Du die Stände dann auch als Gastschütze oder auf kommerziellen Ständen schießen. Alternativ Jagdschein. Dann musst Du auch keine Wettkämpfe mehr schießen. Dann ist es aber auch kein richtiges Sportschießen mehr. Bei allen Vereinen die ich kenne kann man sich auch freikaufen. Gibt in der Regel meist eine Ausgleichszahlung an den Verein für nicht geleistete Arbeitsstunden. Alle diese Wege kosten halt etwas mehr. Aber Dir steht es frei sie zu gehen.
  20. Deutschland ist so megadeutsch das es für alles ein eigenes Gesetz mit eigenen Paragraphen gibt. Da einfach nicht megadeutsch wäre kann man nicht unbedingt davon ausgehen das Steuerrecht und WaffGes gleiche Definitionen haben. Megadeutsch wären in diesem Fall eher total unterschiedliche Definitionen.
  21. Hinbekommen ja. Erlaubt nein. Gab schon einmal ein Thema darüber und da wurde dieser Ablauf auch von vielen anderen Usern von anderen Behörden so beschrieben. Es sind alles andere Rechtsgebiete, andere Anfragen. Auch wenn es theoretisch möglich wäre ist es theoretisch nicht möglich eine angefragte Überprüfung nach XXX-Recht in den Ordner von YYY-Recht zu übernehmen. Es muss eine separate Überprüfung nach YYY-Recht erfolgen. Kannst gerne bei Deinem SB nachfragen und hier berichten.
  22. Bei Ihm geht es ja nicht nur um einen Eintrag, sondern um eine Erstausstellung einer WBK. Da läuft der ganze Verwaltungsakt von vorne. Jagdrecht, Waffenrecht und Sprengstoffrecht. Alles 3 oft die gleiche Behörde, bzw. zumindest im gleichen Gebäude. Jede durchläuft getrennt Ihre Verfahren. Musste ich vor einiger Zeit bei der Verlängerung vom Sprengstoffschein erleben. Gleicher SB, gleiches Regalfach meiner Ordner. Meine erst 2 Wochen vorher durchgeführte Regelüberprüfung war im Ordner der Waffenbehörde abgeheftet. Einfach kopieren unmöglich. Anderer Rechtsbereich, neue Überprüfung.
  23. Waffen-ID bekommst Du auf jeden Fall vom Händler, nicht von der Behörde und die musst Du der Behörde melden, nicht umgekehrt. Und da es sich voraussichtlich um die Erstabfrage der Zuverlässigkeit handelt, noch dazu nun auch der Verfassungsschutz dazukommt wo es wohl noch keine digitale Anbindung gibt, kurz vor Weihnachten und die Ämter sowieso alle wegen Corona überlastet und groß teils im Homeoffice kann das schon einmal dauern. Zumal November, gerade mal ca. 5-6 Wochen (nix Monatelang) auch zu Normalzeiten, wenn alle Abfragen erst noch eingeholt werden müssen, noch in den Bereich in Ordnung fallen sollte. Mein aktueller Wohngeldbescheid, weil Ende September dank Corona Job verloren und gleich Antrag gestellt, kam gestern am 31.12.. Und in dem Fall geht es bei einer Familie mit Kindern um existenzielle Sorgen. In der Zeit hatte die zuständige Dame 3 Wochen Urlaub, 2 Wochen Krankheit, beides ohne Vertretung. Hinzu kommt noch nur eingeschränkte Arbeitszeiten u.a. nur noch halbtags Vormittags im Büro wegen Corona. Und das in einer Zeit wo viele Leute in Kurzarbeit oder wegen Jobverlust verstärkt auf diese Leistungen angewiesen sind. Selbst das Amt gibt mittlerweile Bearbeitungszeiten von 8-12 Wochen + an.
  24. Nach knapp 25 Jahren täglichem mehrfachen Umgang mit Tresorschlösser unterschiedlichster Bauart (Tresore meist Klasse 1 und 2) und 7 eigenen zu Hause würde mir ein mechanisches Zahlenschloss nie ins Haus kommen. Tresore mit Schlüssel nur als günstigere Notlösung, weil günstig mehr Platz benötigt wird an welchen ich selten ran muss und bereits einen mit E-Schloss habe in welchem die Schlüssel aufbewahrt werden. Mein Tresor mit E-Schloss, übrigens von Hartmann, hatte außer einem!!!! Batteriewechsel vor ca. 5 Jahren noch keinen Wartungsbedarf. Den Tresor besitze ich nun bereits seit 15 Jahren. Diese persönliche Tresor-Erfahrung deckt sich auch mit der beruflichen Tresor-Erfahrung. An der Schließmechanik, nach dem Schloss, passiert selten, bzw. eigentlich nie etwas. Wenn Firmen Wartungen machen lassen wird meist nur die Türverkleidung innen aufgeschraubt und Gelenke nachgefettet. Das mechanische Zahlenschloss ist von der Bedienung her nicht gerade einfach. Man wird auch nicht jünger und oft braucht es mehr als einen Anlauf. Passiert zwar selten, aber es kann sich verstellen oder die Mechanik hängt und erkennt einen Schritt nicht mehr. Beim Schlüsselschloss sind meist Haarfeine Blattfedern verbaut und die Schließscheiben, welche mit der Zeit verschleißen. Die wenigsten Ausfälle kenne ich von E-Schlössern und dort ist es meist die Batterie, welche trotz vorheriger Warnung des Schlosses nicht gewechselt wurde. Aber selbst das kann meist von Außen gemacht werden, bzw. durch anklemmen einer Notbatterie.
  25. Wie bereits in meinem Beitrag geschrieben gehe ich davon aus das Hartmann, genauso wie andere Hersteller auch, einiges im Ausland fertigen lässt. Genauso gehe ich davon aus, dass nicht alleine Hartmann, sondern auch die anderen deutschen Händler/Hersteller, auch andere hier bereits genannte bei Abgeordneten geplaudert haben. In der Regel wird in der Politik zur Entscheidung ja nicht nur eine Meinung herangezogen, sondern dutzende, was dann immer ewig dauert und leider auch oft dazu führt das dann unkundige Entscheider leider auch oft genug auf die falschen Meinungen hören.
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