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Andreas aus D.

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  1. Hallo, habe mir beim BM meines langjährigen Vertrauens die Hämmerli Xesse IPSC bestellt. Nur - die kommt und kommt nicht. Kennt hier jmd. die Hintergründe der Lieferprobleme? Ich möchte die Waffe überwiegend bei den BDS Disziplinen MD, Speed, Präzi und Fallscheibe einsetzen - mit und ohne Optik. Die Waffe ersetzt zwei Ruger MKII, die ich verkauft habe. Hat jmd. einen Vorschlag für eine Alternative? Gruss Andreas aus D.
  2. Gemeint war wohl die Verankerung in einer Zimmerecke an den beiden idealiter rechtwinklig zueinander stehenden Wänden sowie den Boden. Gruss/Waidmannsheil Andreas
  3. Hallo, ich habe mich unklar ausgedrückt. Angesprochen wurde vom Beamten eine dreiseitige Befestigung. Die Sicht der Versicherung auf A und B Schränke ist übrigens noch einmal eine ganz andere - lohnt mit Hinblick auf den Duktus des Threads auch nicht, dies hier auszuführen oder besprechen zu wollen. Gruss und WMH Andreas
  4. Hallo Jack Aubrey, danke erst einmal für Deine in normalem Ton gestellte Rückfrage. Ein Freund, in der anderen Stadt am Rhein, wurde Opfer eines Einbruchs. Ein B-Würfel wurde aus der Wand gerissen und gestohlen. Ein Jägerschrank (A, mit B Innnenfach) wurde aus der Wand gerissen und liegengelassen. Nach der Spurensicherung kam ein Beamter der lokalen Polizei und hat die Anbringung der Waffenschränke untersucht. Unter anderem hat er die Tiefe der Bohrlöcher nachgemessen. In diesem Zusammenhang fiel der Begriff der dreiseitigen Befestigung. Dies habe ich zum Anlass genommen hier einmal nachzufragen - mit dem obigen Ergebnis. Ich habe gelernt Gesetze zu lesen und weiss daher, dass diese zumeist nur einen Teil der Vorschriften wiedergeben. Maßgeblich sind neben dem Gesetzestext auch Durchführungsverordnungen und weitere Richtlinien sowie Rechtsprechung. Mir geht es auch nicht um die Sicht der Versicherungsbranche sondern ich möchte sicherstellen, dass ich meine A Schränke und B Würfel rechtssicher aufstelle. Gruss und WMH Andreas
  5. Ohjeh, Trolle. Bitte den Thread schliessen!
  6. Hallo, leider hat die Suchfunktion mir nicht weitergeholfen. Mein Verständnis ist, dass A und B Schränke, so sie unter 200kg wiegen, verankert werden müssen. Mir wurde nun vorgetragen, dass diese Verankerung an drei Stellen erfolgen müsse (dreiseitig). Was hat es damit auf sich? Ist dies verpflichtend? Gibt es eine Fundstelle (Gesetz o.ä.)? Inwieweit wäre dem Erfordernis entsprochen, wenn mehrere Schränke aneinander verschraubt werden? Wäre dem Gesetz auch entsprochen, wenn die seitliche Verankerung an einem Bücherregal erfolgen würde? Vielen Dank vorab. Andreas
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