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P22

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  1. Das hatte auch ein Behördenmitarbeiter in einem Fachaufsatz vor einige Jahren bereits gefordert bzw. den Verweis auf „kostenpflichtige“ Gesetz für unzulässig gehalten. Meines Erachtens zu recht.
  2. Jetzt lassen wir aber mal die Kirche im Dorf.... Die unmittelbare Aufbewahrung der Waffe im qualifizierten Schrank ist klar. Alles andere ist an § 36 WaffG auszurichten. Das Thema Schlüssel am Mann bei Schlaf usw. - geschenkt. Wenn ich aber tatsächlich den Aufwand für den Erstschlüssel oder Revisionsschlüssel mit einem Bankschließfach betreibe oder in einem anderen Tresor in einem anderen Gebäude (Bekannte, Büro usw), der nicht die waffenrechtliche Qualifikation aufweist, dann ist alles Erforderliche dafür getan, dass unberechtigte keinen Zugriff darauf haben. Selbst wenn Dritte auf den Tresor zugreifen können, aber keinen Schlüssel zu meinem Haus haben. Alles andere ist herbeifabulierter Schwachsinn mit "Restrisiko"....
  3. § 13 Abs. 9 AWaffV und § 12 Abs. 3 Nr. 6 WaffG sind dein Freund.
  4. ich gehe davon aus, dass du mit der Austragung der einen Flinte sämtliche Munition ebenfalls mitverkauft/verbraucht hast.
  5. Wurde der Munitionserwerb gestrichen?
  6. Aktueller Anlass, den Kompetenzen solch ein Thema zu widmen?
  7. Du weißt schon, welche gesetzliche Anwaltsgebühren ein grandioser Streitwert von Euro 5.000 zur Folge hat? Rechne das mal auf einen Stundenlohn um.
  8. Untätigkeitsklage gegen den Verband hilft leider nicht.
  9. Gibt's schon weitere Infos zur Browning X Bolt 2? Bin nur durch Zufall drüber gestolpert.
  10. Stufst Du die PN als Kunst ein?
  11. Vielleicht gibt’s von @Friedrich Gepperthnoch eine Stellungnahme in diesem Thread.
  12. "Im Zusammenhang mit dieser Änderung wurde vom Präsidenten des Bundes Deutscher Sportschützen e.V. (BDS), Herrn Friedrich Gepperth, der Antrag gestellt, den VDB aus der Liste der geborenen Vorstandsmitglieder zu streichen und durch den BHDS zu ersetzen. Als Begründung wurde angegeben, dass der VDB nicht gleichzeitig in zwei Lobbyverbänden im Vorstand – also im VDB (als Lobbyverband) und im FWR – sein könnte – niemand könne ja gleichzeitig im Vorstand von Mercedes und BMW sitzen." Da bin ich echt enttäuscht.
  13. Dem kann man sich nur anschließen. Zum Glück ist meine Kündigung schon etwas älter....
  14. weiter vorne und hier auch nochmal: richtig So wird ein Schuh draus.
  15. Immer wieder erfrischend, wie der Nachbar uns unsere Rechtsordnung erläutert.
  16. Wenn das alles vor dem Kauf kommuniziert worden wäre, könnte man dir beipflichten. Im konkreten Fall aber nicht.
  17. 1. Wie kann es überhaupt dazu kommen, dass eine Behörde ihre Meinung kundtun muss/kann, was sie unter einem Trainingstermin versteht? Wer viel fragt geht viel fehl? 2. Seit wann bekommen Behörden Munitionskäufe mit?
  18. Wegen der hier genannten, unordentlichen Garage?
  19. Ja das mit der persönlichen Haftung stimmt. Die rechtsfähige Außen-GbR entsteht aber nicht erst mit Eintragung, sondern sofort mit ihrer Begründung (§ 705 II BGB). Die Eintragung ins Gesellschaftsregister ist nur für die Vornahme bzw. den Vollzug von registerbezogenen Rechtsgeschäften erforderlich.
  20. Ich hab mich noch nicht vertieft damit auseinandergesetzt, aber einen zusätzlichen Gesellschaftsvertrag braucht es nicht, denn den gibt's ja schon aka Satzung und ergänzende Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen. Durch das MoPeG wird die Außen-GbR - egal ob eingetragen oder nicht - Kraft Gesetzes rechtsfähig.
  21. Ist das seit heute 0.00 Uhr auch noch so? Stichwort „MoPeG“ und die damit einhergehende Rechtsfähigkeit der GbR.
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