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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Schön und gut, jetzt weiß ich, dass ich Anspruch auf eine VM habe. Darauf kommt es mir aber nicht an, da ich in der Liste B/WaffG das Merkmal einer VM als Bedürfnisvoraussetzung nirgends finde - allein hierum geht es; zumindest mir.
  2. Update: Antrag wurde am Montag zugestellt, heute Anruf auf der Mailbox.....es würde noch der Nachweis bzgl. einer Ausschreibung einer Vereinsmeisterschaft fehlen, ich sollte mich doch mal melden.
  3. P22

    WBK Voreintragung

    Genau für diesen Fall gibt es die Fortsetzungsfeststellungsklage unter dem Stichwort "Wiederholungsgefahr"
  4. P22

    WBK Voreintragung

    Oder keine 5 min. und die Rechnung kommt per Post.... Bietet jemand mehr/weniger? Ich denke die Antworten hierzu gehen an der Frage vorbei. Anspruch auf Voreintag besteht; wenn man will kann man die möglichen Rechtsmittel wählen.
  5. Update: Vorhin Anruf aus der Suttgarter Filiale; meine Waffe wäre da Und die WBK wäre auch hier, obwohl mir am Telefon mitgeteilt wurde, dass die WBK aufgrund noch ungewissem Liefertermin zu mir nach Hause kommt Begründung, warum die Waffe jetzt schon da ist: Ein andere Kunde hätte sie auch bestellt und angezahlt; aber sein Schreibkram mit WBK und Voreintrag bräuchte noch 6 Wochen und deshalb hätte er sie freigegeben
  6. Ja, ich glaube euch das auch....deswegen dann auch Umstellung auf die Filiale, nachher wird nicht verschickt weil WBK ja zur Eintragung fehlt
  7. Update: Auf meine Mail vom 8.12.16 durch den einen Sachbearbeiter wurde mir immer noch nicht beantwortet. Ansprache aufs Band bei Frankonia zeigte keine Wirkung. Anruf zum Mitarbeiter am Dienstag mit Aufforderung zu Rücksendung; gleichzeitig Rückrufversprechen durch den Sachbearbeiter, der mir nicht mehr per Mail antwortet. Nichts passiert. Gerade nochmal angerufen, die WBK geht heute zur Post und wird mir dann wieder zugeschickt. Rückfrage, ob schon ein Eintrag in die WBK vorgenommen wurde: Nein, wir tragen niemals in die WBK etwas ein. Wir schicken ein Schreiben an die Behörde, damit die Waffe an die Person übergeben wurde. Dass sie (Frankonia) in die WBK etwas eintragen wäre ihr ganz neu. Hilfe, hilfe.... Naja, jedenfalls habe ich sie jetzt in die Filiale nach Stuttgart bestellt
  8. Nachfrage: Ich möchte mein Bedürfnis aus der Disziplin BD 3.01.02 herleiten. Bei vielen Disziplinen steht unter der Nr. 7 in der jeweiligen Tabelle wie viele Schüsse auf welcher Distanz/in welcher Zeit absolviert werden müssen - bei der von mir genannten Disziplin steht dort jedoch "Ausschreibung" Kann es sein, dass der BSV deshalb eine Ausschreibung einer Vereinsmeisterschaft o.ä. fordert?
  9. Also ich probiere es jetzt einfach mal über Liste B, Anfrage vorher gibts meinerseits nicht, das Erforderliche wird beigelegt und dann mal schauen was passiert. Beim Durchsuchen der B-Liste (http://www.bsvleimen.de/new_bsv/items/liste-b-des-deutschen-schuetzenbundes-genehmigt.html) finde ich jetzt die Speed-Disziplin für die Flinte gar nicht mehr Kann es sein, dass es die nur für Pistole/Revolver gibt? Aber schadet ja nicht, dann beantrage ich die Disziplin BD 3.01.02 Danke nochmals für eure Beiträge, ich halte euch dann auf dem laufenden. Die Geschäftsstelle hat bis 06.01.16 geschlossen.
  10. Die Sache mit dem "komplizierter machen als es ist" gilt in diesem Fall wohl eher für den BSV oder? Ich will es mir einfach machen und Liste B beantragen - und nicht noch andere Leute "belästigen" nur weil an gewissen Stellen übereifrig gearbeitet wird
  11. Beim BSV heißt die entsprechende Passage auf dem Bedürfnisantrag:
  12. Und wie geschieht das? Ich hätte schon einen Tontaubenstand, aber was muss mir da bestätigt werden? Das ich generell dort schießen darf? Ob das (un-)entgeltich erfolgt geht den Verband ja auch nichts an ?!
  13. Eine Anspruchsgrundlage wird es schon geben ... muss ich mir halt mal den Kopf zerbrechen und das herausarbeiten. Dein Gedanke mit Beleihung/Verwaltungshelfer ist auch nicht schlecht. Hier haben wir ein "Kuddel-Muddel" zwischen Verwaltungshelfer und Beleihung. Einerseits wird dem Verband eine öff-rechtl. Aufgabe gesetzlich übertragen (Bedürfnisbescheinigung) aber eine Rechtsaufsicht fehlt. Die Definition des Verwaltungshelfers (Werkzeug ohne Entscheidungskompetenz) passt auf diese Situation auch nicht. Ich bin die ganze Zeit von der zivilrechtlichen Schiene herangegangen - aber das Ganze klingt jetzt doch auch irgendwie nach öffentlichem Recht Am einfachsten wäre ein Anspruch aus Vertrag wegen der Mitgliedschaft....aber als Schütze ist man ja - wie bereits ausgeführt - kein unmittelbares Mitglied des BSV. Man könnte könnte höchstens einen Vertrag zu Gunsten Dritter mal näher ins Auge fassen, § 328 I BGB klingt passend
  14. Fürs klassische Flintenschießen fehlt mir aber der Stand/Verein.
  15. Genau deshalb würde ich das auf mich nehmen .... zur Not auch mit einer anderen Waffe/Disziplin, für die erst zukünftig Bedarf bestünde. Kostenrisiko wäre überschaubar, Rechtsschutz zur Not vorhanden.
  16. Nein, im LV 7 muss ich 6 Monate warten. Klar kann das ggf. länger dauern, aber wenn man einfach alles hinnimmt gehts auch nicht weiter bzw. die Zuständigen fühlen sich in ihrem Verhalten bestätigt. Wie ich bereits im Eingangsposting geschrieben habe, möchte ich Speed schießen - einen Tontaubenstand verfügt der Verein nicht, ich miete nichts an und nur zwei Schuss will ich auch nicht.
  17. Hallo zusammen, hat hier zufällig jemand aktuelle Kommentare/Handbücher zum WaffG aus denen sich ergibt, aus welcher Anspruchsgrundlage ich ggf. gegen einen Landesverband vorgehen kann, wenn dieser mein beantragtes Bedürfnis nicht erteilt? Ich dachte zum einen an ein vertragliches Schuldverhältnis, allerdings ist unmittelbares Mitglied ja nur der jeweilige Schützenverein und nicht ich als Mitglied selbst. Oder ergibt sich der Anspruch aus einem gesetzlichen Schuldverhältnis über § 14 II 2 WaffG direkt? Hintergrund: Es besteht meinerseits ein Interesse für eine Selbstladeflinte in der Liste B (Speedschießen) im BSV/DSB. Ich wäre der erste im Verein und wie ich dem "B-Listen"-Topic entnehmen konnte, fordert der BSV ja eine Wettkampfteilnahme (Vereinmeisterschaft oder ähnliches). Diese Voraussetzung finde ich weder im WaffG noch in der Satzung noch sonstwo. Daher würde ich im Zweifel meinen Anspruch auch notfalls gerichtlich durchsetzen wollen. Entsprechender Großkaliberstand ist vorhanden, Scheiben sind die BDS-Speed Scheiben. Ja, ich bin auch im BDS, aber im LV 7. Ich muss dort also auch noch warten, obwohl ich gut 14 Jahre schon im DSB bin. Wäre nett, wenn mir jemand hier aushelfen könnte, ansonsten muss ich mich in einer Woche selbst mal durch die Kommentare wälzen
  18. Nach mehrmaligen versuchen gegen 17 Uhr kam ich wenigstens mal in die Computeransage. Nach differenzierten Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der Warteschleife habe ich mein Anliegen auf den AB gesprochen.
  19. Mir wurde unter der 0931 8000 70 die Rufnummer 09302 20 50 405 durchgegeben, da es sich um eine Onlinbestellung handelte. Letztere Rufnummer ist dauerbesetzt
  20. @ Frank Keiner hat behauptet, dass Frankonia die Glückseligkeit schlechthin ist. In meinem Fall war es der günstigste Angebot für diese Waffe in diesem Bestellzeitraum - für andere Waffen mag etwas anderes gelten. Munition würde ich dort auch nie im Leben kaufen.
  21. Ich bin davon ausgegangen, dass ich die Waffe erwerbe (= mir schicken lasse) und dann innerhalb von 2 Wochen den Eintrag vornehmen lassen muss bei meinem SB. So bin ich auch beim Kauf beimer SpoPi vorgegangen, allerdings war das ein Kauf vom Vereinskollegen. Das Frankonia die WBK im Original sehen will war mir insofern klar, dass sie sich vergewissern möchten, ob beim Versand an den Besteller auch die Vss. erfüllt sind, Ein Privater hat doch in der WBK nichts einzutragen? @ Mo: Muss ich dann nochmal zum Amt wenn das Frankonia alles einträgt oder hat sich das dann damit erledigt?
  22. Günstiger auf keinen Fall - habe auch direkt beim Waffen-Oschatz angefragt. Rabatt wird grundsätzlich nicht gewährt und die Lieferzeit hätte 6-7 Monate betragen. @ IMI danke für die Rufnummer Im Anhang der Bestelltbestätigung war der Hinweis enthalten, dass zur Ausführung des Auftrages die vom Gesetzgeber erforderliche Erwerbsberechtigung benötigt wird. Nach meinen Worten: Sie wollen die WBK im Original sehen und schicken sie danach zurück, Voreintrag ist ja enthalten und der Waffeneintrag als solcher wird ja von mir bei meinem SB vorgenommen. Deshalb meine Nachfrage hier zu Vorgehensweise bzw. Erfahrungen.
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