P22
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Ok, dann steigt die Wahrscheinlichkeit wieder OVG Münster - Anwalt hast du?
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Achso, aber wenn die Kollegen vorher anrufen, den Kauf vereinbaren und ich lediglich das Transportmännchen bin, dann geht das ganze wieder?
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Die von Qnkel geschilderte Sache hört sich aber nach Verwaltungsrechtsweg an - das kann deine Sache mit Amts-/Landgericht nicht sein.
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Darf ich dann auch beim Büchser für Vereinskollegen Munition mit einkaufen, für die ich keine Berechtigung durch WBK habe, da ich sie nur vorübergehend zur Beförderung an die Vereinskollegen erwerbe?
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Hallo, nehmen wir an, der private A verkauft Munition (.223) aus einem Nachlass eines Jägers. C möchte die Munition kaufen und nutzen. Da A und C auseinander wohnen, eine Versendung unattraktiv ist und B sowohl am Ort des A als auch C vorbeikommt, stellt sich die Frage, ob B die Munition (100 Schuss) von A zu C transportieren darf. B hat keine Waffe in diesem Kaliber/keinen Voreintrag. Er hat eine grüne und gelbe WBK. Kann B sich einen Leihschein eines Schützenkollegen bzgl. einer .223 Büchse ausstellen lassen und damit die Muniton erwerbe und zum C transportieren?
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Unser Landratsamt Neuigkeiten im Umgang mit Sportschützen
P22 antwortete auf juno's Thema in Waffenrecht
@ Juno Wenn der Vorsitzende und sein Kollege aus dem Justizkreis stammen, dann sollten sie wissen, was sie jetzt zu tun haben. Zur Sachkunde: Wenn das über den Verein geht, habe ich bei uns auch noch nie einen Behördenmitarbeiter gesehen. Bei einem rein gewerblichen Anbieter mag das vll. aus den genannten Gründen des "Erkaufens" der Sachkunde behördenintern anders gehandhabt werden. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Du hast recht Mark. Ich werde mir das für die nächste Beantragung aufsparen; das jetzige Bedürfnis ist zu dringend. Unabhängig davon werde ich mich schriftlich an den Verbandsvorsitzenden wenden und um Beantwortung der Frage nachsuchen. Warum aber gleich zum LG? Amtsgericht sollte es doch vom Streitwert her auch tun? -
Nö, weshalb denn? Wenn ich meine Rechte ausübe ist es mein Bier, wie ich das am günstigen + nachweisbar tue - die Kosten trage dann ich.
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Jeder fängt mal an....mal schauen was bzw. ob noch was kommt.
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Und welche Rückschlüsse willst du jetzt daraus ziehen, Olt d.R.?
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Danke, kannte ich als BWler nicht ;-)
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ich gebe die Hoffnung nicht auf -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ja alzi, nimms nicht zu persönlich. Es geht um unsere (die der Schützen) Interessen und ich mag nicht, wenn unsere (Interessen-)Verbände dem noch Steine in den Weg legen, die der Gesetzgeber (noch) nicht vorgesehen hat. @ sitting bull sehr blöde Situation.... Zur Sache: Ich hatte eben wieder einen Anruf aus Leimen. Schriftlich möchte man das anscheinend nicht fixieren, obwohl ich darum in meiner letzten Mail ausdrücklich gebeten hatte. Ich hätte da wohl etwas fasch verstanden. Es wird keine Vereinsmeisterschaft gefordert sondern eine Ausschreibung. Wo das genau steht kann man mir nicht sagen, das ist aber so, weil es die Liste B ist und nicht die normale Sportordnung. Auf Nachfrage, warum das nicht auf dem Antrag stehe, wurde mir gesagt, der OSM müsse das wissen. Die Liste gibt es schon seit 10 Jahren und das Erfordernis der Ausschreibung "sei klar". Auf Nachfrage was für eine Ausschreibung das sein soll ... ja üblich halt, so eine die am schwarzen Brett hängt mit Datum, Uhrzeit, Gebühr, ob man allein schießt usw. auf jeden Fall mit Stempel und Unterschrift. Schließlich müsse der Verband ja wissen bzw. sich Sicherheit verschaffen, ob der Stand des Vereins usw. das schießen mit dieser Waffe hergibt. Auf Nachfrage, dass dies doch schon im Antrag bestätigt wurde (Vorstand muss unterschreiben, dass man über 12 Monate Mitglied ist und ein Stand vorhanden ist, auf dem die dem Antrag zu Grunde liegende Disziplin geschossen werden kann), wurde ausgewichen bzw. wieder mit der B-Liste also außerhalb der Sportordnung liegend argumentiert. Sinngemäß wurde noch nachgefragt, warum ich genau die Waffe für die Disziplin möchte, ob ich mir die einfach so ins Blaue ausgesucht hätte. Auf meine Frage ob das ausdrücklich irgendwo geregelt ist, in einem Unterabsatz der SpO, Nebenbestimmung oder sonstwo wurde mir nur mitgeteilt, dass dies Liste B sei und so ist, weil es nicht in der Sportordnung selbst ist. Mein Fazit: Eine ausdrückliche Antwort, woher das Ausschreibungserfordernis stammt, habe ich immer noch nicht. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Danke nochmal für die Klarstellung. Wie du in meinem Beitrag vorher lesen konntest, wird es dem gewöhnlichen Antragsteller nicht mitgeteilt, welche weitere Vss. im Rahmen einer "Befürwortungsrichtlinie" erfüllt werden müssen. Darauf wurde seitens meines Ansprechpartners nirgends hingewiesen. Entsprechende Mail ist raus, steht auch im Beitrag zuvor. Bzgl deines Einwandes möchte ich auf mein Eingangspost verweisen -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Ach alzi, wieso steigerst du dich denn da so rein? Bereits zu Beginn wurde ausgeführt, dass mein BDS-LV eine Wartefrist von 6 Monaten hat, also erübrigt sich die Beantragung hierüber. Von solchen Richtlinien habe ich zuvor nichts gelesen oder gehört; vielmehr entsteht bzw. entstand der Eindruck, dass hier nach Gutdünken verfahren wird (Liste B = böse) wie sich auch aus dem anderen BSV-Topic im Verbandsunterforum ergabe. Normalerweise sind alle Dinge im Verband öffentlich und abrufbar (Satzungen usw.) - solche Richtlinien gibt es beim BSV aber nicht online; nein, sie werden nichtmal auf dem Antragsformular genannt. Jetzt soll ich (oder jeder andere BSVler) wissen, dass es solche "offiziellen Verbandsregeln" gibt? Darum geht es mir hier im Kern: Gibt es solche nachvollziehbare Regeln? Wenn ja, alles gut, kein Problem, dann muss man sie primär erfüllen. Angesprochen war allerdings auch die Frage, ob die Verbände grdsl. ggü. ihren (meist nur mittelbaren) Mitgliedern höhere Voraussetzungen knüpfen dürfen als grdsl. zum Waffenerwerb vom Gesetzgeber gefordert. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Eine Mail an die zuständige Dame mit den von mir im Voreintrag erwähnten Einwänden ist raus. Auf die Rückmeldung bin ich gespannt. Es wäre nett, wenn der Verband solche Befürwortungsrichtlinien veröffentlicht oder zumindest auf dem Antrag darauf hinweist. Da wäre dann - sofern es solche Richtlinien gibt - immer noch die Frage offen, ob das auch das zutreffende Organ beschlossen hat (nach dem "warum" will ich gar nicht fragen....). Mit Antworten wie "das ist halt so" oder ein Verstecken hinter dem Schlagwort "Befürwortungsrichtlinien" ist mir persönlich etwas zu dünn. -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
@ alzi Ich dachte eigentlich die ganze Zeit, du hattest auch meine Ansicht vertreten. Auf meine Frage vom 5.1. antwortest du Und jetzt soll es völlig logisch sein, dass konkrete Wettkämpfe/VM als Termin nachgewiesen werden sollen? Ich bin immer noch im Grundkontingent, § 14 II WaffG fordert die 12 monatige Mitgliedschaft/regelmäßiges schießen sowie eine Disziplin nach der Sportordnung, wofür es genau diese Waffe bedarf - das erfülle ich alles. Ich kann weder aus der BSV-Satzung noch aus der Liste B (weder allgemeiner Teil noch bei der Auflstung der Disziplinen) die Voraussetzung einer VM finden. Den einzigen Anknüpfungpunkt bei der von mir beantragten Disziplin BD 3.01.02 sehe ich deren Zeile Nr. 7 - diesbezüglich hatte ich oben zitierten Beitrag gepostet und von alzi die entsprechende Antwort erhalten. Ich verstehe die Regelung aber eher so, als dass es je nach Wettkampf darauf ankommt, die von der Disziplin BD 3.01.02 geforderten 6 mal 5 Schuss in einer bestimmten Zeit/stehend usw. abzugeben - und das kann dem befürwortenden Verband doch herzlich egal sein. Beim Erwerb einer SpoPi/KK-LW muss ich doch auch keine Meldung zum Rundenwettkampf, Vereinsmeisterschaft o.ä. vorlegen.' Hier kann die Liste B (AT und Auflistung) des BSV eingesehen/heruntergeladen werden: http://www.bsvleimen.de/new_bsv/items/liste-b-des-deutschen-schuetzenbundes-genehmigt.html -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Schön und gut, jetzt weiß ich, dass ich Anspruch auf eine VM habe. Darauf kommt es mir aber nicht an, da ich in der Liste B/WaffG das Merkmal einer VM als Bedürfnisvoraussetzung nirgends finde - allein hierum geht es; zumindest mir. -
Was für eine Schiedsfrau?
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Was meinst du damit? -
Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Update: Antrag wurde am Montag zugestellt, heute Anruf auf der Mailbox.....es würde noch der Nachweis bzgl. einer Ausschreibung einer Vereinsmeisterschaft fehlen, ich sollte mich doch mal melden. -
Update: Vorhin Anruf aus der Suttgarter Filiale; meine Waffe wäre da Und die WBK wäre auch hier, obwohl mir am Telefon mitgeteilt wurde, dass die WBK aufgrund noch ungewissem Liefertermin zu mir nach Hause kommt Begründung, warum die Waffe jetzt schon da ist: Ein andere Kunde hätte sie auch bestellt und angezahlt; aber sein Schreibkram mit WBK und Voreintrag bräuchte noch 6 Wochen und deshalb hätte er sie freigegeben
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Ja, ich glaube euch das auch....deswegen dann auch Umstellung auf die Filiale, nachher wird nicht verschickt weil WBK ja zur Eintragung fehlt
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Update: Auf meine Mail vom 8.12.16 durch den einen Sachbearbeiter wurde mir immer noch nicht beantwortet. Ansprache aufs Band bei Frankonia zeigte keine Wirkung. Anruf zum Mitarbeiter am Dienstag mit Aufforderung zu Rücksendung; gleichzeitig Rückrufversprechen durch den Sachbearbeiter, der mir nicht mehr per Mail antwortet. Nichts passiert. Gerade nochmal angerufen, die WBK geht heute zur Post und wird mir dann wieder zugeschickt. Rückfrage, ob schon ein Eintrag in die WBK vorgenommen wurde: Nein, wir tragen niemals in die WBK etwas ein. Wir schicken ein Schreiben an die Behörde, damit die Waffe an die Person übergeben wurde. Dass sie (Frankonia) in die WBK etwas eintragen wäre ihr ganz neu. Hilfe, hilfe.... Naja, jedenfalls habe ich sie jetzt in die Filiale nach Stuttgart bestellt
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Erteilung eines Bedürfnisses nach § 14 WaffG - Anspruchsgrundlagen ggü. dem Verband?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Nachfrage: Ich möchte mein Bedürfnis aus der Disziplin BD 3.01.02 herleiten. Bei vielen Disziplinen steht unter der Nr. 7 in der jeweiligen Tabelle wie viele Schüsse auf welcher Distanz/in welcher Zeit absolviert werden müssen - bei der von mir genannten Disziplin steht dort jedoch "Ausschreibung" Kann es sein, dass der BSV deshalb eine Ausschreibung einer Vereinsmeisterschaft o.ä. fordert?