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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Daher wäre ein paralleles agieren einer Institution wie der GRA vor Gericht sicherlich sinnvoll. -
Wenn du mir jetzt noch sagst, worin der leichtfertige und/oder missbräuchliche Umgang liegen soll. Wenn mir niemand offiziell etwas mitteilt, was man darüber gar nicht Bescheid. An der Gesetzeslage hat sich nichts geändert. Ob ein Gericht hier subjektive Elemente als erfüllt ansieht, gerade wenn 40 Jahre etwas anderes gelebt wurde, bezweifle ich - wenn man das juristisch natürlich auch hin argumentieren könnte. Gleiches gilt für ein Verstoß gegen das BJagdG.
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@PaleRider Was wäre für dich daraus die Konsequenz? Wegen einzelnen schwarzen Schafen noch mehr Gängelung? Soll die Sachkunde nur noch durch Amtspersonen vermittelt werden?
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Meine Wunsch-10/22er von ruger kommt auch erst Ende des Jahres wieder nach Deutschland.
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HBM hats auf den Punkt gebracht. Direktmeldungen sind nicht die Regel (DSB) und daher fallen Vereins- und mittelbare Vebamdsmitgliedschaft regelmäßig zusammen. Die Verbände kochen, wie bereits geschrieben, ihr eigenes Süppchen. BDS LV 7 hat eine Wartezeit von 6 Monaten, egal ob man bereits mit WBK'S ankommt und Jahrzehnte langer Mitgliedschaften in anderen Verbänden nachweisen kann.
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@mausebaer Dass die Sachen gefälscht sind ist klar. Und wie bekomme ich das Bedürfnis? Richtig, ich lasse mir die einjährige, regelmäßige Schießteilnahme bestätigen und beantrage beim Verband die entsprechende Bedürfnisbestätigung. Und genau das kann ich eben nur machen, wenn ich länger als 12 Monate bei diesem Verband gemeldet bin. Und wie geht das? Gewöhnlich über einen klassischen Verein... So schließt sich der Kreis.
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Das nützt natürlich etwas. Wenn ich mich montags anmelde, kann ich freitags nicht die einjährige Voraussetzung erfüllen. Bin ich schon 20 Jahre im Verein, las ich mir montags mein "einjährigen" schiesnachweis ausstellen und hole die bezahlte sachkunde ab und habe in ein paar Wochen mein Ziel erreicht - ohne jemals ein Schuss gemacht zu haben.
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Öhm manche sind "seit Geburt" Mitglied in einem Schützenverein und haben noch nicht geschossen....Die Wartezeit erfüllen sie locker, den Rest gibt's formal korrekt von den zuständigen Stellen bei entsprechender Zahlung. Ist das so fernliegend, gerade in einem Bundesland, wo Brauchtum im Schützenwesen noch groß geschrieben wird?
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Ich weiß, sag niemals nie, aber das minimale Restrisiko, dass über eine solche Argumentation über 5 Ecken die Zuverlässigkeit verneint wird, halte ich aufgrund der über 40-jährigen gelebten Praxis ohne tatsächliche oder konkrete rechtliche Änderungen im Sinne einer Gesetzesnovelle für sehr unwahrscheinlich.
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Es gibt sicherlich auch zuverlässige Personen (ok, jetzt sind sie es wohl nicht mehr), die JETZT eine Waffe wollen, kein Jahr abwarten, Prüfung machen und regelmäßig schießen wollen - einfach nur um zu "haben". Nachfrage scheint es dafür zu geben, z B. Home defense o.ä
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Entschuldige lieber Sachbearbeiter, aber deine Aussage in rot ist nicht zutreffend. Welche Strafbarkeit soll sich den ergeben? Die Strafnormen im WaffG sind akzessorisch an die entsprechende Erlaubnis geknüpft. Sofern nichts widerrufen wurde ändert sich in der Praxis rein gar nichts. Auch hieraus eine Unzuverlässigkeit zu stricken ist nicht haltbar.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Und jetzt? Das ist die unverbindliche Meinung eines "garantiert nicht ganz so ahnungslosen" Sachbearbeiters. Solange die WBK samt Eintrag besteht, ist alles in Ordnung. Die Wirkungen des Urteils inter partes wurden nun mehrfach dargelegt. -
Widerspruch kann letztlich nicht schaden und hält die Eintragung offen.
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Kann für BW ebenso von einer durchschnittlichen Dauer von 14 Tagen sprechen.
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Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Die Arbeit der GRA in allen Ehren aber die News sollten in einigen Dingen grundsätzliches beherzigen. Nicht nur die berühmte "Verfassungsklage", nein auch die Klage vorm "Amtsgericht" und "Oberlandesgericht" zeugen von mangelnder Recherche. Sowas sollte eigentlich bei Kennern der Materie - dazu zähle ich die Akteure der GRA - nicht passieren. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
ja -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ja, zwischen den Parteien des Rechtsstreits. @Joe Ja und nun? Was macht die Herrin, wenn andere dasselbe zu lesen bekommen wie sie? -
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P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Kann der wesentliche Teil der Begründung zur Verfügung gestellt werden? -
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P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Genau deshalb war es kein - wie von DIR betitelten - off-topic Beitrag.... -
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P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Was für einen Tenor? -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@ Julius Corrino Wenn du dir die Mühe machst und die angegebene BT-Drs. im Urteil des BVerwG anschaust, wirst du feststellen, dass der Gesetzgeber genau doch das bei der Einführung dieser Regelung im Kopf gehabt hat. Es steht einmal im Teil der allgemeinen Begründung in der Drucksache und speziell bei der Norm mit nur einem, oben bereits besagten, Satz, dass die Regelung schon für die zukünftige Berner Regelung mit aufgenommen wird. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Jetzt streu doch nicht den Käse hier auch noch ein.... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Kennen die Verfahrensbeteiligten bzw. deren Anwälte den Fachaufsatz von Alexander Rott (Referent beim Bundesamt für Justiz, Bonn) in der Zeitschrift "Agrar- und Umweltrecht", 2015, S. 1ff.? Titel: "Zur Erteiliung waffenrechtlicher Besitzerlaubnisse an Jäger" Der Autor liefert wunderbare Argumente und Herleitungen, die das Urteil des OVG Münster noch weiter untermauern. Diese Gesichtspunkte hätten beim BVerwG vorgebracht werden sollen und spätestens beim BVerfG zur Sprache kommen. Der Aufsatz wurde aufgrund der Revision vom BVerwG verfasst, wonach dieser nochmal die Rechtslage näher beleuchten wollte. Immerhin wurde der Aufsatz im Januar 2015 veröffentlicht und das BVerwG hat diesen nicht berücksichtigt, obwohl er sich dezidiert mit der Materie auseinandersetzt und über 12 Monate vor Verkündung des Urteils veröffentlich wurde. Interessant ist hierbei auch, dass der Autor auf die Kurzwaffenproblematik - die hier auch schon angesprochen wurde - eingeht. Unter der Beachtung der Genese des BJagdG führt er gegen die nun vorgenommene Auslegung des BVerwG aus: Interessant fande ich weiter auch die Einleitung: -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
@carcano Schau mal in deine PN :-) -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Ohne Anwalt drohen im Fall des unterliegens Gerichtsgebühren bei einem Streitwert von 5000 Euro von 363 Euro.