Zum Inhalt springen

P22

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.967
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von P22

  1. Was ist daran interessanter als der Fall, wenn nur offizielles jagdliches Bedürfnis besteht? Die hier herbei beschworene Konstellation eines Verstoßes gegen das BJagdG würde sich auch dann nur stellen, wenn die Person auf der Jagd mit dem HA angetroffen werden würde.
  2. Naja gefestigt kann man die waffenrechtliche Rechtsprechung kaum nennen. Man schaue sich nur mal die erstinstanzliche Entscheidung des VG an. Die erübrigt sich in einem Dreizeiler. Fehlt quasi nur noch die Anmerkung, wie man überhaupt auf die Idee käme, als Jäger HA zu nutzen. Und das Urteil eines OVGs, welches gerade angegriffen wird, vermag Leipzig sicherlich nicht überzeugen. Da hätte es bereits mehrere Entscheidungen zu genau dieser Sache bedurft und auch von OVGS außerhalb von NRW.
  3. Erfüllt er die Jahresfrist in einem deutschen Verband bisher nicht? Falls doch und sollte der Nachweis der regelmäßigen schießsportlichen Teilnahme in der Schweiz dokumentiert sein, dann könnte es relativ zügig gehen. Die Ausnahme vom Erwerbsstreckungsgebot dürfte hier auch erfüllt sein.
  4. Daher wäre ein paralleles agieren einer Institution wie der GRA vor Gericht sicherlich sinnvoll.
  5. Wenn du mir jetzt noch sagst, worin der leichtfertige und/oder missbräuchliche Umgang liegen soll. Wenn mir niemand offiziell etwas mitteilt, was man darüber gar nicht Bescheid. An der Gesetzeslage hat sich nichts geändert. Ob ein Gericht hier subjektive Elemente als erfüllt ansieht, gerade wenn 40 Jahre etwas anderes gelebt wurde, bezweifle ich - wenn man das juristisch natürlich auch hin argumentieren könnte. Gleiches gilt für ein Verstoß gegen das BJagdG.
  6. @PaleRider Was wäre für dich daraus die Konsequenz? Wegen einzelnen schwarzen Schafen noch mehr Gängelung? Soll die Sachkunde nur noch durch Amtspersonen vermittelt werden?
  7. P22

    Lieferzeiten

    Meine Wunsch-10/22er von ruger kommt auch erst Ende des Jahres wieder nach Deutschland.
  8. HBM hats auf den Punkt gebracht. Direktmeldungen sind nicht die Regel (DSB) und daher fallen Vereins- und mittelbare Vebamdsmitgliedschaft regelmäßig zusammen. Die Verbände kochen, wie bereits geschrieben, ihr eigenes Süppchen. BDS LV 7 hat eine Wartezeit von 6 Monaten, egal ob man bereits mit WBK'S ankommt und Jahrzehnte langer Mitgliedschaften in anderen Verbänden nachweisen kann.
  9. @mausebaer Dass die Sachen gefälscht sind ist klar. Und wie bekomme ich das Bedürfnis? Richtig, ich lasse mir die einjährige, regelmäßige Schießteilnahme bestätigen und beantrage beim Verband die entsprechende Bedürfnisbestätigung. Und genau das kann ich eben nur machen, wenn ich länger als 12 Monate bei diesem Verband gemeldet bin. Und wie geht das? Gewöhnlich über einen klassischen Verein... So schließt sich der Kreis.
  10. Das nützt natürlich etwas. Wenn ich mich montags anmelde, kann ich freitags nicht die einjährige Voraussetzung erfüllen. Bin ich schon 20 Jahre im Verein, las ich mir montags mein "einjährigen" schiesnachweis ausstellen und hole die bezahlte sachkunde ab und habe in ein paar Wochen mein Ziel erreicht - ohne jemals ein Schuss gemacht zu haben.
  11. Öhm manche sind "seit Geburt" Mitglied in einem Schützenverein und haben noch nicht geschossen....Die Wartezeit erfüllen sie locker, den Rest gibt's formal korrekt von den zuständigen Stellen bei entsprechender Zahlung. Ist das so fernliegend, gerade in einem Bundesland, wo Brauchtum im Schützenwesen noch groß geschrieben wird?
  12. Ich weiß, sag niemals nie, aber das minimale Restrisiko, dass über eine solche Argumentation über 5 Ecken die Zuverlässigkeit verneint wird, halte ich aufgrund der über 40-jährigen gelebten Praxis ohne tatsächliche oder konkrete rechtliche Änderungen im Sinne einer Gesetzesnovelle für sehr unwahrscheinlich.
  13. Es gibt sicherlich auch zuverlässige Personen (ok, jetzt sind sie es wohl nicht mehr), die JETZT eine Waffe wollen, kein Jahr abwarten, Prüfung machen und regelmäßig schießen wollen - einfach nur um zu "haben". Nachfrage scheint es dafür zu geben, z B. Home defense o.ä
  14. Entschuldige lieber Sachbearbeiter, aber deine Aussage in rot ist nicht zutreffend. Welche Strafbarkeit soll sich den ergeben? Die Strafnormen im WaffG sind akzessorisch an die entsprechende Erlaubnis geknüpft. Sofern nichts widerrufen wurde ändert sich in der Praxis rein gar nichts. Auch hieraus eine Unzuverlässigkeit zu stricken ist nicht haltbar.
  15. Und jetzt? Das ist die unverbindliche Meinung eines "garantiert nicht ganz so ahnungslosen" Sachbearbeiters. Solange die WBK samt Eintrag besteht, ist alles in Ordnung. Die Wirkungen des Urteils inter partes wurden nun mehrfach dargelegt.
  16. Widerspruch kann letztlich nicht schaden und hält die Eintragung offen.
  17. Kann für BW ebenso von einer durchschnittlichen Dauer von 14 Tagen sprechen.
  18. Die Arbeit der GRA in allen Ehren aber die News sollten in einigen Dingen grundsätzliches beherzigen. Nicht nur die berühmte "Verfassungsklage", nein auch die Klage vorm "Amtsgericht" und "Oberlandesgericht" zeugen von mangelnder Recherche. Sowas sollte eigentlich bei Kennern der Materie - dazu zähle ich die Akteure der GRA - nicht passieren.
  19. Wenn es keine Anzeichen für eine Fälschung gibt braucht nichts weiter geprüft werden.
  20. Genau für letzteres ist es da, damit dem SB kein Vorwurf gemacht werden kann.
  21. Ja, zwischen den Parteien des Rechtsstreits. @Joe Ja und nun? Was macht die Herrin, wenn andere dasselbe zu lesen bekommen wie sie?
  22. Kann der wesentliche Teil der Begründung zur Verfügung gestellt werden?
  23. Genau deshalb war es kein - wie von DIR betitelten - off-topic Beitrag....
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.