Zum Inhalt springen

P22

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.967
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von P22

  1. P22

    Was kann ich tun?

    Meine Behörde in BW macht die "große" LKA-Abfrage nur bei Erstausstellung der WBK. Bei weiteren Voreinträgen wird nur die Abfrage durch das PC-Programm vorgenommen und ohne Voranmeldung kann man die WBK dann 2 Tage später wieder mitnehmen. Bei entsprechender Voranmeldung ist die Sache in 5 min erledigt und die WBK kann sofort mitgenommen werden. Gültigkeit einer solchen Abfrage ist behördenintern auf 6 Monate festgesetzt.
  2. Das VG hatte mit 2-3 Sätzen der Behörde recht gegeben - allein das OVG vertrat den Standpunkt von MP%
  3. Es geht hier nicht um die Auswirkungen sondern um den Maßstab, der hier unterschiedlich angesetzt wird. Wegen einem Einzelfall solche Maßnahme zu ergreifen wäre auf andere Dinge unübertragbar. Die Sicht mit dem bestohlen werden des Vaters von K triffts schon. Oder wie würdest du das einordnen?
  4. P22

    Hämmerli 280

    Meine bleibt auch vorne und auch von den bisherigen 280er Vereinswaffen kenne ich es nicht anders.
  5. Widerspruch ohne Begründung dennoch eingelegt? Anderenfalls könnte die Sache recht schnell vorbei sein....
  6. Bin im ebay Thema nicht mehr so drin, aber kostet so ein Mindestpreis eine vergleichbare Provision? Ansonsten würde sich ebay ins eigene Fleisch schneiden und die Bieter zusätzlich vergraulen.
  7. Meine Güte... Soll hier alles noch zum 150mal durchgekaut werden? Wer JETZT eine SLB braucht, der muss soll sich bei einer querstellenden Behörde noch eine Stunde RA leisten, damit dieser der Behörde klar macht was Sache ist. Waffen gibt's nicht nur im Umkreis zu kaufen. Wer seine vorhandene SLB nach der geplanten Gesetzesänderung nicht nutzt, dem kann man eh nicht mehr weiter helfen....
  8. Nö, behaupten kann man nämlich viel und hier wurden schon einige vermeintliche Judikate ohne Quelle genannt.
  9. Dito. Müsste man mal in der Hand halten.
  10. Datenschutz und so... Der war echt gut von der Polizei. Gut Schuss ;-)
  11. Ja genau, einfach machen. Wie viel es genau war, lässt sich notfalls im Wege der Akteneinsicht herausfinden. Da dir die Polizeibeamten aber nichts darüber gesagt haben, spricht eher dafür, dass die Alkoholisierung unerheblich hoch war.
  12. In diesem Zusammenhang spielt der Wert keine Rolle. Keine Straftat, über § 170 II ein "Freispruch" im Ermittlungsverfahren, bereits über 5 Jahre her. Allein die Tatsache, dass Alkohol getrunken wurde, rechtfertigt keinerlei Zweifel im Sinne der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
  13. Nein das dürfte dann eine andere Rechtsgrundlage sein, aus dem jeweiligen Polizeirecht des Landes. Zulässig bzw rechtmäßig ist das mit der Begründung nicht.
  14. Gegenstände, mit denen berechtigte Notwehr ausgeübt wird, werden nicht eingezogen. Die Voraussetzungen ergeben sich aus § 74 StGB. Was hier manchmal verwechselt wird ist eine mögliche Einstellung der nicht ganz "sauberen" Notwehrtat gegen Eine Geldbuße und Verzicht auf die hierfür genutzten Gegenstände. In diesem Fall verzichtet man mehr oder weniger freiwillig. Gegen den Willen kann nur unter denen gesetzlichen Voraussetzungen der §§ 73ff. StGB etwas einbehalten werden.
  15. Wenn du das ganze dann auch noch schriftlich bekommst wäre es gut. Nicht das der SB eine Aktennotiz zu fertigen vergisst sowie dem öffentlichen Kassenwart nicht bescheid gibt und du nur ein Telefonat entgegenhalten kannst.
  16. Antragsformular zum Waffenerwerb ist das Formular für den Voreintrag? Falls ja, einfach frei lassen.
  17. Das scheinen einige aufgrund der "§ 5-Bedenkenbrille" nicht verstehen zu wollen ;-)
  18. Erfolgschancen dürften ohne nähere Prüfung gering sein. Nach der Rspr. des BVerfG eröffnen sogar bestimmte Betretungsrechte bspw im Gaststattenrecht nicht mal den Schutzbereich von Art. 13. Relevanter wäre evtl ein vorgehen über den allseits geliebten § 5 WaffG, wenn man zum xten mal nicht daheim ist oder vereinbarte Termine nicht einhält und die Behörde deshalb tätig wird. Erfolgversprechender scheint hier eher gegen die konkrete Kalkulation vorzugehen.
  19. Richtig. Und das hat mit diesem Fall genau wieviel gemeinsam? Genau, nichts. Es besteht nämlich keine ORDNUNGSVORSCHRIFT im Dübel-Fall. @Jäger Peter Und mit Silikon klebe ich den Tresor an die Rigipswand oder ans Laminat in der Mietwohnung? Viel Spaß beim Auszug.
  20. Eben wegen der "Nähe" bzw der Vergleichbarkeit sollte das ganze professionell angegangen werden und stellt faktisch keine so großartig "andere Baustelle" da.
  21. Meine ich auch. Die Thematik entspricht der Diskussion mit der geholsterten Waffe auf dem Grundstück - aber auch dort wird über die Hintertür der Zuverlässigkeit/unachtsamen Umgangs ein Verstoß zu begründen versucht. Meines Erachtens erfolglos. Sofern der Gesetzgeber ausdrücklich keine Regelungen getroffen hat, die er bei vergleichenbaren Dingen jedoch ausdrücklich geregelt hat, so spricht dies prima facie für ein fehlendes Verbot/Gebot, dass er nicht übersehen hat. Übertragen auf die Regelungen zum Kurzwaffenschrank wird so klar, dass der Gesetzgeber gerade keine generelle Befestigung wollte, wenn er sie erst ab einer Mindestzahl fordert. Diese gesetzgeberische Entscheidung kann weder die Exekutive noch die Judikative über einen generalklauselartigen Tatbestand torpedieren und ihre Entscheidung anstelle des Gesetzgebers setzen (Rspr. BVerfG)
  22. Wenn man hier offensiv vorgehen möchte sollte das FWR eingeschaltet werden. Gerade im Hinblick auf Waffensteuer usw. gibt es bereits Fachaufsätze, welche die Thematik einer verfassungsrechtlichen Untersuchung unterziehen. Entsprechende finanzielle und fachliche Unterstützung ist unausweichlich, wenn man wenigstens den Hauch einer Chance haben möchte.
  23. Gute Idee! Dieser Aufgabe könnte sich die GRA widmen ;-)
  24. Genau.... Vielleicht ist immer jemand im Haus? Vll ist im Tresor nur eine 500 Euro Knifte? Vll gibt's gar keine Versicherung? Vll kann am besten Standort des Tresors wegen Leitungen nicht gebohrt werden? Vll...?
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.