Zum Inhalt springen

P22

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.967
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von P22

  1. P22

    WBK grün

    Hallo Max, die (wohl nicht befriedigende) Antwort findest du in § 10 I 3 WaffG. Die Erwerbserlaubnis wird für ein Jahr erteilt (= Voreintrag). Dies gilt generell für alle waffenrechtliche Erlaubnisse. Eine (großzügige?) Ausnahme gibt es für Sportschützen mit der gelben WBK für bestimmte Waffenarten. Hier bedarf es keiner ausdrücklichen Erwerbserlaubnis wie dir bekannt ist. Der Sachbearbeiter hat alles richtig gemacht; der "Fehler" liegt im WaffG selbst. Widerspruch gegen den Kostenbescheid ist daher offensichtlich unbegründet.
  2. Kalibergleiche Waffe gibt's beim BDS auch nur mit Optik oder Kompensator. Alternativ Kaliber drüber kaufen plus Wechselsystem oder SuRT ablegen und über IPSC-Bedürfnis beantragen.
  3. Meine leere Pfandflasche (25 Cent!) lehnte der Obdachlose vorm REWE vorhin auch ab...("nein, ich nehme keine Pfandflaschen")
  4. Und wer weiß, wann dort mal Munition oder an deren Stelle für eine Nacht eine erlaubnispflichtige Waffe ordnungsgemäß aufbewahrt wurde?
  5. Diese "Erlaubnis" ist dann auch höchst interessant. Zum einen stellt sich wieder die Frage, ob nur ein Munitionseintrag (ggf. in Verbindung mit einem Voreintrag) überhaupt zum Erwerb/Besitz berechtigt. Zum anderen wird ein Munitionserwerbsschein mit einem anderen Dokument ausgestellt als bloßer Eintrag in die WBK.
  6. Mit welcher Begründung? Haben wollen?
  7. P22

    Erfahrungen mit HK SFP9?

    Danke dir! Welches Holster nutzt du fürs IPSC?
  8. Mit einer solchen Schwäche ist nicht die persönliche Eignung betroffen, insofern geht die Behörde das nichts an. Unabhängig davon, was sie auf ihren Formularen abfragt.
  9. P22

    Erfahrungen mit HK SFP9?

    Gibt's neue praktische Erkenntnisse bzgl. der SFP 9? Irgendwelche Probleme/Störungen? Eure Erfahrungen bei IPSC? Wie ist die feste Kimme? Schußbild akzeptabel?
  10. Wenns auf Präzision mit der Kurzwaffe hinaus laufen soll, darfst gerne 6 Zoll sein. CZ Shadow Viper kann ich empfehlen. Vorteil: dir bleibt noch ein Bedürfnis für eine eine IPSC Waffe. Eine Glock ist gleich mal noch als Zweitwaffe/Fangschusswaffe in späteren Jahren dazu erworben.
  11. Gibt's schon:
  12. P22

    Voreintrag ändern

    In der Bedürfnisbestätigung des Verbandes steht dann bei einer Beantragung für eine Pistole sinngemäß: "Für die Disziplin SpO Nr. 1111 bestätigt der Verband XY das Bedürfnis für eine halbautomatische Pistole min. Kaliber 7,62“ Wird ein Bedürfnis für einen Revolver beantragt, dann fällt " halbautomatische Pistole" weg und wird durch "Revolver" ersetzt. Der Verband stellt aber keine "oder" Bedürfnisbescheinigung aus - egal ob man noch gar keine Waffe oder bereits solche Waffen hat, die nur noch eine Bedürfnisbestätigung zulassen. Rechtlich möglich wäre es ggf mit Blick auf den Wortlaut von § 15 II 2 WaffG sowie Nr. 14.2.1 WaffVwV.
  13. P22

    Voreintrag ändern

    Ich kenn ebenfalls keine Bescheinigungen für Disziplinen "von... bis". Es wird die genaue Nummer der SpO vermerkt und die hat eine konkrete Waffenart zum Gegenstand.
  14. Gibt's bei euch eine landesrechtliche Rauchmelderpflicht? Falls ja, schau mal nach wie es genau formuliert ist. In BW muss bspw. der Rauchmelder im Schlafzimmer befinden. Im Falle eines Falles könnten die paar Zentimeter für die Versicherung ein interessanter Anhaltspunkt sein...
  15. So ein Müll vom Staatsanwalt.... "Laut Oberstaatsanwalt handelte es sich objektiv gesehen zwar um den Tatbestand des illegalen Waffenhandels. Nach dem derzeit geltenden Waffengesetz jedoch sei das Verkaufen von 100 Pistolen, die am Ende bei Kriminellen in Belgien, Irland oder Spanien landen, nur die Beihilfe zum illegalen Waffenbesitz des Käufers. Denn der Verkäufer aus Saarwellingen habe ja eine Verkaufslizenz gehabt und deshalb Waffen eigentlich verkaufen dürfen. Im Extremfall mit einem Verkaufswagen auf dem Markt und an jeden, der vorbei kommt. Das klinge absurd, zeige jedoch, dass die Waffenlobby fleißig in Richtung Waffenhandel gearbeitet habe. "
  16. Zusätzliche Kosten für den Erlaubnisinhaber aber auch nur dann, wenn die Erlaubnis auf dem Weg von ihm zur Behörde verlustig geht.
  17. P22

    Voreintrag ändern

    Würdest du das machen?
  18. Sollte nicht primär ein Sachbearbeiter Zugriff hierauf haben?
  19. P22

    Voreintrag ändern

    Dann ist ja noch nicht viel Geld drauf gegangen... Kurz Rücksprache mit dem Verband halten und zur Not Revolver-Bedürfnis beantragen. Darauf wirds wohl hinaus laufen, da die Pistolen-Bestätigung noch "heiß" ist und für einen Voreintrag genutzt werden kann.
  20. Setzen Sie sich dafür ein, einen weiteren ausdrücklichen Bedürfnisgrund der Heimverteidigung in das WaffG nach dem österreichischen Vorbild aufzunehmen?
  21. Wieso hinderst du ihn mit deinen Empfehlungen in den Kreis der aktuellen Besitzer aufzusteigen? Einen kompletten Tausch wirds 100pro nicht geben. Bestandsschutz kommt mit Stichtagsregelung und wird uns dann als starke Interessenvertretung der Schützen/Jäger durch die Verbände verkauft.
  22. Schonmal was von Bestandsschutz gehört?
  23. Einem Berechtigten (WBK-Inhaber) Waffen ggf mit Tresor überlassen, sofern er in seinem eigenen keinen Platz mehr hat. Schriftliche Vereinbarung über Aufbewahrung und voraussichtliche Dauer schließen. Wie lange bist du WBK-Inhaber? Sofern über drei Jahre könnten die fehlenden Trainingseinheiten nicht unbedingt zum Wegfall des Bedürfnisses mangels Prüfung führen. Ansonsten im Ausland regelmäßig schießen und ggf mit der Behörde absprechen - hier sollte man aber selbst wissen, ob man auf die Behörde zugeht oder ob man diese von dem Vorhaben besser nicht in Kenntnis setzt. Hängt davon ab, wie positiv sie WBK-Inhabern ggü agiert.
  24. Was ändert dieser Verweis an der zutreffenden Auffassung von MarkF? Richtig, nichts. Das BVerwG hat nämlich nur darüber befunden, dass es nach seiner Auffassung schon immer nach dem geltenden WaffenR verboten war, dass Jäger bliblablub..... Die Jahre zuvor bestand jedoch nie die Möglichkeit seitens des BVerwG sich hierzu zu äußern, da die Verwaltung im Sinne des Betroffenen agiert hat und diesem daher kein Rechtsmittel zur Seite stand. Dennoch ist - insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Handlungsfreiheit - jedes Verhalten grundsätzlich erlaubt.
  25. Ja, Einschreiben Einwurf 2,85 Euro und PZU 3,45 Euro plus USt.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.