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P22

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  1. Wer legt sein Schießbuch denn der Behörde vor? Dies dient doch nur dem Verein/Verband, um entsprechende Bestätigungen darauf gründen zu können.
  2. Unterschreibst du auch selbst?
  3. Andere mögen auch die Pumpe zum sportlichen Schießen gerne. Mit einer SLF kann ja jeder Fallscheiben umlegen ;-) Vll. schafft es deine "brauchts nicht wirklich"-Aussage in die nächste Ausschussvorlage der Grünen.
  4. Es steht halt leider schon so schön vorgedruckt in den meisten Schießbüchern....Dann will man das auch erfüllen :-p
  5. P22

    Waffen Braun

    Das sind dann die geringen, nicht sicherheitsrelevanten Verstöße, die OStA Hofius in Ausschußanhörungen vortragen kann ;-) @königstiger Wenn man die WBK erst noch zum Händler im Falle eines Versandkaufs per Einschreiben schickt, kostet mich das als Erwerber nur unnötig Zeit und Geld, wenn der Eintrag in einem Schwung auf dem Amt gemacht werden kann.
  6. P22

    Waffen Braun

    Du sollst als Händler auch maximal eintragen; ja nicht für Klarheit sorgen
  7. Zum einen ist hier die Urkundseigenschaft schon zweifelhaft, zum anderen wird da in der Regel eh nix weggeworfen sondern schön einsortiert oder eingescannt. Und kommt es zum Hausbesuch kommt ein frisches Beiblatt mit dem Aktenvermerk rein, was tatsächlich angetroffen wurde. Erfüllt das die gesetzlichen Voraussetzungen ist alles in Butter. Weitere Informationspflichten bestehen nicht. Bereits die Auskunft, man verfüge über einen entsprechenden Schrank, würde ausreichen. Zum Nachweis werden jedoch Rechnungen, Fotos usw gefordert, um sich eine vor Ort Prüfung zu ersparen.
  8. Komisch, ich hab den Antrag ausgedruckt, ausgefüllt und unterschrieben hingeschickt und ein paar Wochen später die Mitgliedskarte bekommen. Wenn du es wirklich nochmal versuchen möchtest, würde ich ein Anschreiben verfassen und auf die Situation hinweisen und letztmals einen ausgefüllten Antrag beifügen.
  9. Gerade vor zwei Wochen beim Schiessport Vogel gesehen....Mydays Veranstaltung mit vielen jungen Leuten, sogar eine 7 köpfige Mädelsgruppe. Die gehören im Anschluss daran gleich von Vereinen "abgefangen" und zum Schnupperschießen eingeladen mit anderen Waffen usw.
  10. Ziemlich überrascht wurde ich vom heutigen Beitrag in der ZDF Heute-Show. Nunja, es ist ja bekannt, dass Welke & Co. eher in der politischen Linken zu verorten sind... Aber das sich diese Sendung dem Thema Änderung BJagdG, Magazinbegrenzung, Verbot von Großkaliber, zentraler Lagerung usw. annimmt hätte ich nicht erwartet. In der Mediathek dürfte der Beitrag ca. in einer Stunde verfügbar sein. Aussage war im Kern contra Waffenlobby, deren Einfluss auf die Gesetzgebung und dass das BJAGDG SO schnell geändert wurde wie kein anderes Gesetz, nachdem das BVerwG doch HA verboten hätte.... Jäger gehen ausschließlich mit HA auf die Jagd, gerne auch mal mit der Panzerfaust auf Sauenjagd.
  11. Das Handelsbuch hat rein gar nichts mit den Gewährleistungsansprüchen zu tun. Solche Ansprüche bestehen ggü. demjenigen, mit dem man den Kaufvertrag geschlossen hat und er diese Ansprüche nicht wirksam ausgeschlossen hat. Ob er seinen Eintragungs- und sonstigen Pflichten nachgekommen ist, spielt keine Rolle.
  12. Verwechselt da jemand Richtlinie und Verordnung?
  13. Und was ändert das im Bezug auf die gelbe WBK?
  14. Wieso soll das nicht funktionieren? Es handelt sich doch um eine Repetierflinte mit gezogenem Lauf - darauf passt doch die Beschreibung.
  15. Genau, etwas mehr wäre nicht schlecht. Liegts "nur" an klemmern? Laut Lux hat die Waffe ein IPSC-Schütze, der mehr als 15.000 Schuss in 3 Monaten durchjagt, ohne Störungen/Verschleiß o.ä. überstanden. Da Verkäuferaussagen besonders zu würdigen sind und man - trotz guter Optik (meine Meinung) und (aus theoretischer Sicht) Technik wirklich nicht viel liest/hört, wundert mich das doch etwas.
  16. Hallo zusammen, gibt's hier IPSC-Schützen, die eine Arsenal Strike One ihr eigen nennen und damit im IPSC unterwegs sind? Wie sind die Erfahrungen mit der Waffe (Abzug); insbesondere im Vergleich zur Glock? Entsprechende Topics gab es vor ca. 2 Jahren schon - gibt es neue Erkenntnisse im Hinblick auf Langzeitnutzung, Verschleiß, Fertigungstoleranzen usw.? Was kosten Ersatzmagazine? Wie hoch ist die Verbreitung der Waffe in der Production? Ist die Waffe als Plastikdienstpistole im Vergleich zu Glock, PPQ, SFP & Co. zu empfehlen?
  17. P22

    Guten Tag

    Das wollte ich auch gerade fragen. Mal gespannt, ob meine Vermutung zutrifft ;-)
  18. Hat er doch. Nach Beratung mit dem RA bleibt die VB aufrecht erhalten.
  19. Dann wende dich alternativ an die bereits genannten Herren Rapp und Hagel sowie den Landwirtschaftsminister Hauck ;-)
  20. ....oder man kopiert seine WBK vor Abgabe und führt diese samt Bestätigung der Abgabe des Eintragungsantrags mit.
  21. Nein, nach § 172 I 2 StPO genügt generell die Beschwerde ggü der Ausgangsstaatsanwaltschaft. Fraglich ist jedoch auch hier, ob die Norm unmittelbar Anwendung findet. Ansonsten wäre man bei der klassischen Dienstaufsichtsbeschwerde und die kann aufgrund fehlender Form-/Fristvorgaben ebenso dort angebracht werden.
  22. Na sie verkörpert Zuverlässigkeit, Sachkunde und kann als "Leihausweis" weiter einen Teil ihrer ursprünglichen Legitimationswirkung erfüllen. Dass sie vom Gesetzgeber nicht auch als "Leihausweis" ausgestaltet wurde stimmt insoweit nicht, wie man § 12 WaffG entnehmen kann. Ausweislich des Wortlauts genügt eine WBK, gleich welcher Farbe und Einträge. Will man mir nun ein vorteilhafte Rechtsposition entziehen (verkörperter Sachkundenachweis, bei weiterem Training und Verbandszugehörigkeit besteht jederzeit das Recht des Waffenerwerbs nach entsprechendem Voreintrag usw.), bedarf es hierzu einer Rechtsgrundlage.
  23. Und eine leere grüne WBK ist keine "Erlaubnis" für die entsprechenden Leih-Tatbestände in § 12 WaffG?
  24. Ist das Berliner Rechtslage oder gibt's dafür eine allgemeine Rechtsgrundlage?
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