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Nach Kaufzusage wochenlang kein Kontakt vom Händler, was tun?
P22 antwortete auf Empty8sh's Thema in Waffenrecht
So sieht aus :-) Am besten noch von einem halbwegs neutralen in das Kuvert eintüten lassen und dieser soll das ganze zur Post aufgeben.- 32 Antworten
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Ja, ich hatte geschaut, aber erst jetzt gesehen.... Danke dir :-)
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Was meinst du damit? Die P30 als "Basisversion"?
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Moin, in der Production-Liste für IPSC findet sich die Waffe nicht - gibts dafür einen Grund? Zu neu? Wie oft wird die Liste geupdated? Danke für eure Antworten :-)
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Nach Kaufzusage wochenlang kein Kontakt vom Händler, was tun?
P22 antwortete auf Empty8sh's Thema in Waffenrecht
Das ist nur zu seinen Gunsten nötig - dem Verbraucher erwachsen hieraus primär keine Nachteile. Fraglich ist doch eher, ob hier wirklich ein Widerrufsrecht wegen Fernabsatz besteht. Es besteht nur, wenn der Vertragsschluss im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.- 32 Antworten
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WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
P22 antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
Dann war in dem Schreiben sicherlich von einem Widerruf die Rede.... -
WBK "wiederrufen", Wer kann einen guten RA empfehlen...?
P22 antwortete auf Will Kane's Thema in Waffenrecht
In der Nähe von Frankfurt wäre da noch RA Lindner in Lampertheim. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Nein, das hatte ich bereits zuvor nicht geglaubt und jeder, der aufgrund des Schwarzwild-Fiebers lieber jetzt schon mit einem HA unterwegs ist, würde ich auch raten - machts einfach. -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Wieso das denn? Die Flinte ist doch weiterhin eine Langwaffe. -
Ändert sich eigentlich etwas, wenn man die Waffenart über den DSB bestätigt bekommen hat, aber genau so gut das Bedürfnis auch über den BDS bekommen hätte? Oder müsste man dann als Erwerber ein BDS-Bedürfnis nachschieben :-D
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Mehr als zwei Voreinträge / Voreinträge während der "Sperrzeit"
P22 antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Mein DSB-Ableger, der BSV, prüft das hingegen schon. Mir wollte man die Bedürfnisbestätigung verweigern. Musste dann erstmal telefonisch intervenieren, dass der Verband sich in diesem Punkt herauszuhalten hat und zum anderen bereits eine Ausnahme vom Erwerbsstreckungsgebot von der Behörde eingeholt wurde. Man wollte mir die Bescheinigung aber nur ausstellen, wenn ich das nachweisen könne - konnte ich per Mail. Es lagen ja auch Kopien aller WBKs vor, welcher auch der zuständige LV 7 im BDS für die Ausstellung einer Bedürfnisbestätigung fordert. Prüfen könnte es der Verband schon, nur zuständig ist er nicht. Stichwort: vorauseilender Gehorsam. Andere Schützenkollegen wären vll. froh, wenn der Verband einen auch nochmal nett an das bestehende Erwerbsstreckungsgebot erinnert....- 11 Antworten
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Mehr als zwei Voreinträge / Voreinträge während der "Sperrzeit"
P22 antwortete auf Schwarzseher's Thema in Waffenrecht
Das geht die Behörde nichts an. Erwerbsstreckung wird bei Eintragung der erworbenen Waffe geprüft. Ob die Einträge verfallen ist das Problem des WBK-Inhabers.- 11 Antworten
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Sammler-WBK für zwei Berechtigte in unterschiedlichen Kreisen
P22 antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Ich versteh immer noch nicht ganz, was die Zuständigkeit mit dem materiellen Gehalt der Frage zu tun haben soll. B ist hier örtlich/sachlich zuständig. Das Dokument ist vorhanden; das Gesetz gewährt die Möglichkeit verschiedene Berechtigte auf einer WBK zu führen und schränkt dies nicht ein wie bspw. gleiche Erlaubnisbehörde o.ä. Der einzige Punkt, der hier meines Erachtens relevant ist, ist die Frage ob jede nichtausstellende Behörde in die WBK eintragen darf. Da das WaffG dies nicht verbietet, im Gegenteil - wie dargelegt - die Möglichkeit der Eintragung mehrerer Berechtigter vorsieht, die nicht immer im gleichen Zuständigkeitsbereich wohnen müssen gerade vorsieht und auch sonst kein höherrangiger Rechtssatz ersichtlich ist, der dieser Vorgehensweise entgegen steht, sind diese bedenken unbegründet. Wie die Behörden da Ganze nun untereinander regeln, ist letztlich ihr Problem. NWR-Geschichten usw. interessieren den Antragsteller nicht - oder wird eine Baugenehmigung versagt, weil Behördenintern der Button für eine Befreiung fehlt? Den Berechtigten wird meines Erachtens auch keine Pflicht zur Vorlage ggü. der jeweils anderen Behörde auferlegt, um auf den aktuellen Stand zu sein. Was von der Erlaubnis umfasst ist, ist aus dem NWR ersichtlich. Mögliche Vollzugsdefizite im formellen Zuständigkeitsbereich können dem Betroffenen nicht angelastet werden. -
Fazit: Wenn Dr., dann das 2er :-)
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Danke für deinen Erfahrungsbericht. Suche auch noch etwas für meine Beretta 1301.
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Das gelingt sogar pösen anti-grünen Massentierhalter. Macht euch mal schlau, das mag der planenden Gemeinde vll auch nicht klar sein.
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Manche Dinge kann man sogar umsetzen. Die Aussagen hier klingen wieder nach "halt bloß die Füße still". Wer das mit sich und seiner Schiessstätte machen lassen will - nur zu ;-)
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Wieso geht ihr gegen die herannahende (Wohn-)Bebauung nicht vor?
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Vollendeter Diebstahl in einem besonders schweren Fall, §§ 242, 243 I 2 Nr. 7 StGB Vollendet wegen Gewahrsamsenklave.
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Ich sehe keine Gründe, warum hier eine Ausnahme von der Regel gemacht werden sollte. Diese Anzahl von Anzeigen und auch letztlichen Verurteilungen zeigen, dass über einen längeren Zeitraum nichts dazu gelernt wurde. Rechne - wie im Gesetz vorgesehen - 5 Jahre nach Rechtskraft seit der letzten Verurteilung. Plan B hat nichts "illegales" wenn die Waffe im Rahmen des jeweiligen Bedürfnisses gekauft/aufbewahrt wird und dir auf dem Schießstand zum Schießen überlassen wird. Mehr ist aber nicht.
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Gibt's den Rod and Gun Club nicht mehr in HD? Dachte ich hätte die mal auf der Ergebnisliste für die BM /LM im LV 7 gesehen.
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Sammler-WBK für zwei Berechtigte in unterschiedlichen Kreisen
P22 antwortete auf MarkF's Thema in Waffenrecht
Wieso darf Behörde B dort keine Änderungen vornehmen? Wenn sie für den Antragsteller sachlich/örtlich zuständig ist. Das Gesetz sieht eine solche "doppelte" Eintragung von Berechtigen ausdrücklich vor. Nur aufgrund formaler Zuständigkeitregelungen dürften die materiellen Wertungen des WaffG kaum zurücktreten. Das Dokument gehört ja auch letztlich dem oder den Berechtigten wie hier bereits erörtert wurde im Zusammenhang mit der Herausgabe einer "ungültig" gestempelten WBK. -
Der waffenerbende WBK-Inhaber - für jede Waffe Bedürfnisnachweis?
P22 antwortete auf P22's Thema in Waffenrecht
Denen würde ich was pfeifen... -
Bundesverwaltungsgericht und Halbautomaten für Jäger
P22 antwortete auf EkelAlfred's Thema in Waffenrecht
Hoffentlich klagt ein angewiesener auf Feststellung.... -
Genau das war er *g* Den Verkäufer hab ich jetzt auf der Homepage nicht gefunden, aber der Herr Albert war auch vor Ort.