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P22

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  1. Einem Berechtigten (WBK-Inhaber) Waffen ggf mit Tresor überlassen, sofern er in seinem eigenen keinen Platz mehr hat. Schriftliche Vereinbarung über Aufbewahrung und voraussichtliche Dauer schließen. Wie lange bist du WBK-Inhaber? Sofern über drei Jahre könnten die fehlenden Trainingseinheiten nicht unbedingt zum Wegfall des Bedürfnisses mangels Prüfung führen. Ansonsten im Ausland regelmäßig schießen und ggf mit der Behörde absprechen - hier sollte man aber selbst wissen, ob man auf die Behörde zugeht oder ob man diese von dem Vorhaben besser nicht in Kenntnis setzt. Hängt davon ab, wie positiv sie WBK-Inhabern ggü agiert.
  2. Was ändert dieser Verweis an der zutreffenden Auffassung von MarkF? Richtig, nichts. Das BVerwG hat nämlich nur darüber befunden, dass es nach seiner Auffassung schon immer nach dem geltenden WaffenR verboten war, dass Jäger bliblablub..... Die Jahre zuvor bestand jedoch nie die Möglichkeit seitens des BVerwG sich hierzu zu äußern, da die Verwaltung im Sinne des Betroffenen agiert hat und diesem daher kein Rechtsmittel zur Seite stand. Dennoch ist - insbesondere vor dem Hintergrund der allgemeinen Handlungsfreiheit - jedes Verhalten grundsätzlich erlaubt.
  3. Ja, Einschreiben Einwurf 2,85 Euro und PZU 3,45 Euro plus USt.
  4. Sofern du nicht unternehmerisch Karten versendest und die Mehrkosten für den Versand nicht bekommst, tut es maximal ein einfaches Einschreiben. Zu mehr bist du nicht verpflichtet; Abhandenkommen geht zu Lasten des Empfängers.
  5. Bei unserer Behörde scheint man es ernster zu nehmen. Sie bestehen auf eine persönliche Abholung (auch durch bevollmächtigte oder der Behörde bekannte Dritte) und verschicken nicht; wahrscheinlich wegen der Gefahr des Abhandenkommens bzw. der höheren Portogebühren bei Einschreiben usw.
  6. P22

    Enten Zielscheibe

    Aber schiiter....Du weißt doch, dass carcano nicht umsonst arbeitet. Sicherlich hat er das ein oder andere Aktenzeichen für dich - aber wieso soll er deine Arbeit machen? Und überhaupt... Du weißt doch auch, dass die jur. Datenbanken nicht kostenlos sind. Das sind deine Maßstäbe schiiter - warum soll dir gegenüber etwas anderes gelten? ;-)
  7. Nun, einen entsprechenden Mitgliederzuwachs gab es ja bereits seit einer Weile. Das sollte die Behörden an und für sich nicht hellhörig werden lassen. Ein wie von dir angesprochener sozialer Kontakt findet bei solchen Leuten ja gerade nicht statt - da wird der Aufwand für den Selbstschutz usw betrieben und nicht um dieses Jahr noch auf einer Meisterschaft mit eigener Waffe teilnehmen zu können. Die Leute wird man im Verein nie sehen und bekommt es eigentlich auch nicht mit, weil alles im Hintergrund abläuft (Bestätigungen usw)
  8. Moin, der Prozess gegen den Vorstand eines Hamelner Schützenvereins wurde nunmehr eröffnet: http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/landgericht-hannover-schuetzenvorstand-wegen-illegalen-handels-mit-sachkunde-nachweisen-angeklagt-aid-1.6498614 Wir hatten das Thema bereits als die Vorwürfe öffentlich wurden; habe es mit der Suche allerdings nicht gefunden.
  9. Wieso nicht? Gibt es Tatsachen, die belegen, dass ein Holzschrank zur Abwehr unberechtigten Zugriffs nicht ausreichen würde?
  10. P22

    Rückgabe der WBK

    Ja das Thema hatten wir schonmal diskutiert. Grün müsste nach WaffG wohl zurück gegeben werden; für gelb gilt das bereits gesagte. Nach meiner bescheidenen Meinung sollte man auch eine leere grüne WBK behalten dürfen, da sie die Sachkunde bestätigt wenn man nicht zugleich noch eine gelbe WBK hat. Im übrigen könnte man einfach einen neuen Voreintrag beantragen und die leere grüne WBK wieder reaktivieren.
  11. Ich habe jetzt auch einen größeren Schrank; zu den Anfangszeiten mit ausschließlich SpoPi und KK-Munition reichten die 1500 Schuß die da rein passten durchaus eine Weile.
  12. Meinem Antrag auf grüne WBK wurde mit Bild von einer Geldkassette zur Munitionsaufbewahrung ohne weiteres entsprochen.
  13. Jetzt hast du uns erklärt, wie man es aus Händlersicht praktischerweise abwickelt. Eine Begründung für deine Aussage "nette Idee, aber nein" fehlt dennoch.
  14. Wieso nicht? (Subjektive) Unmöglichkeit. Rücktritt ohne Fristsetzung möglich.
  15. Es geht aber nur um die Aufbewahrung vor dem Zugriff unberechtigter....einem Einbruch/Aufbruch soll die Aufbewahrung nicht standhalten. Da wäre auch das Briefkastenschloss aka Schwenkriegelschloss bei einem großem Metallschrank etwas wenig.
  16. Aufgrund des langen Laufs passt sie nicht rein.... "leider" *g*
  17. Hallo zusammen, lese ich die Appendix richtig, dass ich für Standard bspw. eine Glock 17 nehmen kann, die am Abzug getunt wurde, und eine unmodifizierte Glock 17 in Production schießen kann? Vorhanden ist eine CZ Shadow Viper, die derzeit nur in Open passen würde. Besteht durch die oben beispielsweise beschriebene Variante die Möglichkeit, kalibergleiche Waffen mit der entsprechenden Modifikation zu erwerben bzw. ein Bedürfnis bescheinigt zu bekommen?
  18. Bei der Frage der "rechtssicheren Übertragung" geht es allein um die Frage des Zugangsnachweis bei Kündigungen (oder anderen fristgerechten Willenserklärungen) oder die fristgerechte Einreichung einer Klage. Weder Mail, Fax noch Brief ja sogar selbst Einschreiben mit Rückschein sind 100%ig "rechtssicheren Übertragungen". Nur weil bei einer Mail nicht "Mailer Daemon" antwortet, heißt dies noch lange nicht, dass die Mail auch tatsächlich angekommen sein muss. Ebenso wenn der Brief nicht zurück kommt. Auch im Einschreiben Rückschein kann sich "nur" eine Rechnung o.ä. befunden haben, aber nicht die behauptete Mahnung, Kündigung o.ä. Auch der Faxsendebericht mit dem "ok" vermerk ist kein Zugangsnachweis (BGH-Rspr.). Daher werden Klagen zum Beispiel vorab per Fax gesendet und nochmals per Brief mit den entsprechenden Abschriften. Eines von beidem sollte nämlich ankommen. Rechtliche bedenken bei Info@-Adressen bestehen - außer des Zugangsnachweises generell - nicht. Wenn Vertragspartner die xy GmbH mit einer Info-adresse ist, dann geht die Willenserklärung zu, egal wer die Mail/Brief öffnet oder das Fax liest. Damit intern der richtige rechtzeitig Kenntnis davon erhält, ist einzig und allein Sache der GmbH und geht nicht zu Lasten des Erklärenden.
  19. Das rechtfertigt natürlich ein Mehrpreis von über 100 Euro. Wo sonst könnte man einen Liegendanschlag mit Gehörschutz 14 Tage lang testen? ;-)
  20. Ich zitiere mal Unheilig: "nichts ist für immer und für die Ewigkeit" :-p Die Widerspruchsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn ich als Betroffener von der Entscheidung Kenntnis erlange. Sollte der VA für den Betroffenen unanfechtbar geworden sein, bliebe noch der Weg über das Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 (L)Vwvfg.
  21. Weder eine Verankerung noch ein Einbau ist erforderlich. Die Verankerungspflicht greift erst bei mehr als 5 KW. Dass der Einbau des Tresors zum Erhalt/zur Erlangung der Sicherheitsstufe nicht notwendig ist, hat dir der Hersteller bestätigt. Insofern gegen das Schreiben der Behörde Widerspruch einlegen und die Mail beifügen. Zur Not anwaltliche Hilfe über eine Verbandsrechtsschutz-RSV in Anspruch nehmen.
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