Zum Inhalt springen

P22

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.967
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von P22

  1. Ja, könnte Haenel grundsätzlich tun, wenn "umformieren" die Gründung eines neuen Rechtsträgers meint. Dann könnte sicher Haenel Nr. 2 erneut verklagen lassen. Man kann auch einen Teppich auslegen. Aber die Auslegung in deinem Sinn ist unter juristischen Gesichtspunkten nicht möglich. Und die Namensrechte gehen mit in in Insolvenz oder werden die vorher ganz elegant nach "Arabien" übertragen?
  2. Meine letzten Bestellungen verliefen holprig, aber sie wurden letztlich alle vollständig abgewickelt. Betraf immer Munition, die angeblich lagernd oder binnen kurzer „Werktagsfrist“ beschafft wird. Würde jederzeit wieder bestellen, wenn es auf ein paar Tage mehr oder weniger nicht ankommt.
  3. Was sind das denn für Probleme, welche die FDP verschlimmert?
  4. Ich glaube, auch das wäre unserem Mini-Piccolo auch egal.
  5. Genau. Mindestens. Wenn nicht noch mehr. Geht man eigentlich einmal die Wurzel allen Übels an oder schraubt man nur den Verwaltungsrahmen höher, von dem sich die abgebildeten MenschInnen eh nicht beeindrucken lassen?
  6. Ok, nehme ich so hin. Zivilrechtlich gilt die Munition aber noch nicht als verloren, sofern sie sich im eigenen Gewahrsamsbereich befindet. Es wird ein genereller Besitzwillen der im Eigentum stehenden Gegenstände im eigenen Gewahrsamsbereich vermutet. Nein, ich kann auch fahrlässig unsachgemäß aufbewahren, indem ich mich über die jeweils aktuell geltenden Vorschriften nicht informiere und der 98er daher beispielsweise noch im abgeschlossenen Schlafzimmerschrank steht. Eine findige Behörde wird früher ansetzen und sagen, der durchschnittliche WBK-Inahber hat sich so zu organisieren, dass ein unbeabsichtigtes "verlieren" der Munition ausgeschlossen ist, beispielsweise durch Nutzung von verschließbaren Munitionsboxen usw. Selbst wenn man es als verlieren einstufen würde, könnte man daraus eine Tatsache ableiten, welche die Annahme rechtfertigt, dass..... Ich finde das Urteil auf die schnelle nicht mehr. Ein WBK-Inhaber als Hotelgast hatte nach meiner Erinnerung eine Waffe im Auto einer Hotelgarage verschlossen aufbewahrt und ein Aufkleber am Auto ließ Rückschlüsse hierauf zu (Aufkleber Sportschützenverein oder Jagdschutz meiner Erinnerung nach). Behörde und VG hielten ihn für unzuverlässig. Siehe hierzu auch diese Beitrag und insbesondere die Ausführungen im letzten Absatz: https://www.stuttgarter-nachrichten.de/inhalt.kurioser-waffen-diebstahl-stuttgarter-sportschuetze-missachtet-vorschrift.f48ca16a-720b-4bb6-be92-1fb510e3ab43.html
  7. So Geschichten kommen direkt nach dem Bootsunfall.
  8. Dort haben sie die Munition ja nicht "verloren", sondern nur unsachgemäß aufbewahrt. Wenn ich als WBK-Inhaber Waffen und Munition tatsächlich als auf dem Stand oder sonst wo verloren/vergessen melde, setze ich ein Fuffi, dass kein Gericht - sollte die Behörde den Widerruf der WBK wegen Unzuverlässigkeit anordnen - diese Anordnung aufheben wird. Was anderes wäre es argumentativ noch, wenn die Waffe/Munition tatsächlich gestohlen wird. Aber auch da gibt's ja entsprechende Urteile mit Waffen im Auto und entsprechendem Aufkleber darauf => bei Diebstahl WBK weg.
  9. "Das Gewehr "Haenel CR 223" verletzt Patentrechte der Heckler & Koch GmbH und darf aufgrund des heutigen Urteils des 15. Zivilsenats unter Leitung der Vorsitzenden Richterin am Oberlandesgericht Ulrike Voß derzeit in Deutschland weder hergestellt noch vertrieben werden. Mit seiner Entscheidung hat der Senat die Berufung der das Gewehr veräußernden Haenel GmbH gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (Urteil vom 16.11.2021, Az. 4a O 68/20) zurückgewiesen." Quelle: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20221230_MP_Gewehr_Urteil/index.php
  10. Hat nichts mit dem oben verlinkten Anbieter zu tun, sondern eine generelle Nachfrage im Zusammenhang mit dem Thema „Lobbyismus/Verschärfung der Aufbewahrung“ Vielen Dank für eure Beiträge.
  11. Hallo, es steht die ergänzende Anschaffung eines 1er Schrankes in dieser Größenklasse an: https://www.bremertresor.de/waffenschrank-hades-18-2-klasse-1-en1143-1#amfile_attachment Hat jemand Erfahrungen mit dem Vertrieb? Kann man hier „bedenkenlos“ zugreifen oder sollte man doch lieber unmittelbar in Polen bestellen - Hintergrund dürfte allseits bekannt sein.
  12. Das wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht der Entwurf sein. Sowas würde allenfalls Faeser selbst schreiben, aber nicht die dahinter stehende Ministerialbürokratie.
  13. Einfach mitmachen und nicht kundtun erhöht die Lesbarkeit des Themas - nur so als Vorschlag. So Beiträge sind genauso sinnvoll wie „Hast ne PN“ 😜
  14. Wie viele Themen werden noch dazu erstellt? Langt nicht eins?
  15. Macht euch von der Rechtsschutzversicherung keine große Hoffnungen. Die Gerichtsgebühren im Verwaltungsrecht in waffenrechtlichen Angelegenheiten sind überschaubar. Sachverständigengutachten werden in der Regel nicht gebraucht. Die ersatzfähigen gesetzlichen RA-Kosten decken allenfalls den Aufwand zur Sachverhaltserfassung ab. Kein „guter“ Anwalt auf dem Gebiet ist hier für eine Stundensatz unter 200 Euro netto tätig.
  16. Hast du gelesen, was du zu dieser Aussage selbst zitiert hast? "Eine Jagdhaftpflichtversicherung versichert: Versichert gelten alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie einem Dritten fahrlässig zufügen." Nichts mit verschuldensunabhängig. Nö, die ganzen Berufshaftpflichtversicherungen setzen auch die normalen Haftungsvoraussetzungen voraus. Das würde mich auch interessieren. Es existiert nämlich keine Sondervorschrift, es gelten allein die §§ 823 ff. BGB.
  17. Der Hinweis eines Hinweises macht nur gegenüber der zuständigen Behörde des Händler Sinn. So von wegen wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass.... Munition entgegen vertraglicher Bestimmungen regelmäßig als Händler versendet wird. #denuniziant Dem schließe ich mich an.
  18. Ja und? Die Behörde hat im konkreten Einzelfall keine Rechtsbeziehung zum Verband. Liefert der Schütze nicht bzw. sein Verband nach der Leseart der Behörde passiert was? Richtig, Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis beim Schützen.
  19. Das wird auf dem Rücken des Schützen ausgetragen. Die Behörde fordert vom Schützen und nicht unmittelbar vom Verband den Nachweis.
  20. Kennt das Waffengesetz „Versand“ in deinem einschränkenden Sinne oder ist es vielmehr nicht so, dass das WaffG nur besondere Vorgaben für die „Aufbewahrung“ trifft - aber ansonsten nichts regelt?
  21. https://www.fvlw.de/mitglied-werden/onlineformular/
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.