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P22

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  1. Welche Funktion hat die Freundin und wer ist „unsererseits“? Ich frage zum zweiten Mal.
  2. Und die Alternative ist Mal wieder die Alternative? Solange es auf absehbare Zeit keine Koalition mit CDU/CSU geben wird, ist eine Stimme an die AFD meines Erachtens vergeudet - außer einem kurzen Medienhype verhindert die Partei nämlich nichts, rein gar nichts.
  3. Und was macht die Freundin dort genau? Wer ist "uns"? Man muss ja maximale Forderungen stellen, um überhaupt etwas in der Richtung durchzubekommen. Generelles GK Verbot wird's mit FDP nicht geben.
  4. Wenn man die Entscheidungen durchliest, könnte man einen anderen Eindruck gewinnen. Da hast du meine persönliche Zustimmung.
  5. Ja, weil es um die gewerberechtliche Festsetzung des Marktes geht.
  6. Nein Verwaltungsgericht Trier. Und du wurdest erste Klasse erst in der zweiten Instanz freigesprochen oder war der Vorwurf so erheblich, dass man direkt am Landgericht Anklage erhoben hat - zumal es ein Landgericht Bitburg gar nicht gibt? 😜
  7. Genau, bei einer Schenkung in die Seitenlinie gibt es ja einen übigen Freibetrag von 20.000 Euro (auch im Todesfall) 🥸
  8. Wenn ein (Haus-)Steuerberater vorhanden ist, dann mit dem klären, was man möchte und steuerlich sinnvoll ist. Danach dann zum Anwalt, wenn man Kosten sparen und ein Testament handschriftlich erstellen möchte. Alternativ zum Notar wenn man Schreibfaul ist und/oder die erbvertragliche Bindung, Pflichtteilsverzicht usw. möchte. Steuerliche Beratung (nur) durch den Notar würde ich nur in Anspruch nehmen, wenn es wirklich nur überschaubars Privatvermögen gibt. Die Notare scheuen sich aber in der Regel vor steuerlichen Beratungen und schreiben das auch explizit in die Urkunde mit rein ("Der Notar hat belehrt, dass er keine steuerliche Beratung übernimmt. Der Testierende hatte vor der Beurkundung Gelegenheit, das Testament mit seinem steuerlichen Berater zu besprechen.")
  9. Du empfiehlst den Notar? 😉
  10. Mit welchem Zweck? Damit ich mit der Person eine Erbengemeinschaft bilde und diese mich faktisch bei der Auseinandersetzung blockiert? Wenn, dann macht das nur in Kombi mit einer Testamentsvollstreckung Sinn. Wenn der Erbe, der eigentlich enterbt werden sollte, dann kein Bock auf die beschränkte Erbschaft hat, dann schlägt er aus und macht den Pflichtteil geltend. Dann kann ich ihn aber auch gleich enterben.
  11. Nein, das verdreht die Rechtslage völlig. Das Gesetz sieht den Erb- oder Pflichtteilsverzicht ohne Gegenleistung als Regelfall vor. Das ganze muss zur Beratung des Erklärenden eben nicht per E-Mail oder am Küchentisch erfolgen, sondern beim Notar, der kraft Gesetzes entsprechende Hinweispflichten hat und diese regelmäßig in der Urkunde ihren Niederschlag finden. Wenn dann der Erklärende meint, seinen Verzicht später anfechten zu wollen - viel Spaß. Er trägt die vollständige Beweislast dafür und darf die Vermutungswirkung der notariellen Urkunde entkräften. Der Erklärungsempfänger kann sich da Recht entspannt zurücklehnen.
  12. Nein, ein unentgeltlicher Pflichtteilsverzicht ist ohne Weiteres regelbar und nicht sittenwidrig. Deswegen muss das ganze ja vor einem Notar zur Aufklärung erfolgen. Ja. Ich als Kind würde aber ein Abfindung zu Lebzeiten bevorzugen oder das Vermächtnis, soweit möglich, dinglich absichern lassen, um im Erbfall meinem erkauften Pflichtteilsverzicht nicht hinterher rennen zu müssen.
  13. Die Erbengemeinschaft hat sich über unbares Vermögen nach dem gesetzlichen Grundmodell dergestalt auseinanderzusetzen, dass dieses verkauft und der Erlös unter den Erben gemäß Quote verteilt wird. Wenn eine Erbe nicht möchte, dass ein Erbgegenstand an die übrigen Erben bzw. einen hiervon oder einem Dritten übertragen wird, kann er den Verkauf nach den Vorschriften des Pfandverkaufs verlangen. Viel Spaß damit. Sinnvoller wäre eine Teilungsanordnung oder ein (Voraus-)vermächtnis, um solch eine Situation zu vermeiden. Eine Verfügung von Todes wegen ist ein Testament. https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1937.html Das was du meinst ist ein Vermächtnis. Nicht wirklich, wenn der Notar nicht mitspielt. Grundsätzlich fällt für die Beurkundung eine 2,0 Gebühr aus dem Vermögenswert des Testierenden an - egal, ob es das 30seitige Testament des Unternehmespatriarchen mit allen Schikanen ist oder ob Oma Erna einfällt, dass ihr Auto im Vermächtnisweg doch nicht an Achim, sondern an Hermann gehen soll. Jetzt ist Vorsicht angesagt. Um welchen Vertrag handelt es sich? Erbvertrag? Ehevertrag? Notarieller Pflichtteilsverzicht? Bestehen Bindungswirkungen aufgrund eines Erbvertrages mit einem Dritten (z.B. Ehefrau) oder wurde ein gemeinschaftliches Testament errichtet? Zwingend prüfen und eventuell formwirksam (Notar!) zurücktreten/widerrufen. Ich halte es für mehr als zielführend in einer solchen Patchworksituation einen Fachmann die bisher existierenden Dokumente mit dem tatsächlich Gewollten und Erreichbaren abgleichen zu lassen. Entsprechende Kollegen nennt dir Google. 1-2 Stunden beim Fachanwalt sollte man hier investieren können/wollen, um spätere Überraschungen zu vermeiden („Aber ich hab doch gemeint, dass….“).
  14. Die Waffenbehörde zählt grundsätzlich nicht zu den anfechtungsberechtigten Personen. Wenn sie die Erbenstellung bzw. das Vermächtnis anzweifelt, wird man gegenüber der Behörde eine Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Erben-WBK erheben müssen.
  15. Fachanwalt für Erbrecht, Google ist dein Freund .
  16. Welche Behörde? Welcher Verband und ist dieser davon bereits in Kenntnis gesetzt?
  17. Woher hat denn das Landratsamt diese Information?
  18. Nein, keine Primärquelle wie ein Protokoll, sondern eine unbelegte Behauptung des OStA. Mir auch nicht. Das sind alles Mutmaßungen bzw. „Hörensagen“.
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