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P22
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Also quasi nur noch Kurzwaffenkaliber.
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Waffe zur Reperatur einschicken - was ist zu beachten?
P22 antwortete auf Slickride's Thema in Waffenrecht
🤣 Wahnsinn. Wann du wie lange in Urlaub gehst teilst du ihm sicherlich auch min. drei Wochen vorher mit oder? Die Waffen sind ja dann alleine. Einfach, damit er Bescheid weiß. -
SEK reitet bei Corona-Skeptiker ein und beschlagnahmt Waffen
P22 antwortete auf heletz's Thema in Waffenrecht
Es ist sogar eine gesicherte Wahrscheinlichkeit von 100% gemäß § 45 V WaffG. -
Und einen guten Fachanwalt?
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Kam die Klägerin bzw. deren Anwalt nicht? Sonst gibts kein Versäumnisurteil. Ohne vorherige Anhörung schriftlich bzw. durch die Polizei?
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
P22 antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
ja, das kann ich bestätigen, wobei ich nicht genau weiß, ob auch tatsächlich der Sachbearbeiter über die Frist Bescheid wusste…. -
Steht alles im Urteil, Stichwort: Gesamtstrafenbildung. Für jede Beleidigung gibt's 40 TS und am Ende Rabatt auf insgesamt 60 TS.
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Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
P22 antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
Tatsächlich? Gibt ja noch den ein oder anderen Hersteller, der auch die „Standardkaliber“ abdeckt oder kommt da auch nix? -
Waffen vom Vereinskameraden aufbewahren bis dessen Sohn die WBK hat ?
P22 antwortete auf Silver73's Thema in Waffenrecht
1. „Post bekommen“ - war das schon ein Widerrufsbescheid? 2. Den von Kreppel vorgeschlagenen Weg über § 12 WaffG gehen, Waffen kannst du dann in deinem Tresor lagern, sofern Platz und entsprechende Kategorie vorhanden. Alternative wäre auch, alles verbleibt vor Ort und du hast den Schlüssel => mit der Behörde klären. 3. Anstelle des „langen“ Weg des Sportschützen eventuell an den Jagdschein denken, sofern Ambitionen vorhanden. -
Probleme Munitionserwerb / Besitz bei Eintragung einer Waffe nach dem neuen WaffG in die WBK
P22 antwortete auf lemmi's Thema in Waffenrecht
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Ich möchte etwas vom Staat, also muss ich darlegen, woraus. Bereits in formeller hinsicht könnte man sich fragen, ob der Antrag bereits abgelehnt werden kann mangels Sachbescheidungsinteresse. Es ist bereits eine entsprechende Erlaubnis vorhanden. Ein Mehrwert besteht bei der Fortgeltung des Jagdscheins nicht, ergo gibt es bereits keinen sachlichen Grund, über den Antrag zu entscheiden, da er - von Ausnahmefällen abgesehen - keine subjektive Rechtsverbesserung darstellt. -
Noch Fragen? 😆
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Aber keinesfalls.
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In BW kann bzw. wird auch der laufende Keiler in der Prüfung mit .222 geschossen.
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Kann auch sein, dass du die Fristenregelungen im BGB nicht verstehst. Deine 8-Monatsrechnung ist der Knaller
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Jetzt mach aber mal halblang! Vielleicht kannst du das in deiner „Ausreise-Blase“ nicht (mehr) nachvollziehen, aber was @ASE hier mit einer Engelsgeduld mehrfach nachvollziehbar dargestellt hat, verdient fachlichen Respekt - auch wenn man vielleicht inhaltlich den ein oder anderen Punkt anders sehen möchte. Dafür ein dickes Danke an @ASE!
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Wie oben bereits ein anderer User geschrieben hatte, wird man von seinem Anwalt in der Regel über die aktuelle Situation unterrichtet und erhält Kopien aller (relevanten) Schreiben der Behörde und des Gerichts. Und natürlich von den Schriftsätzen des eigenen Anwalts. Es wurde im Widerrufsbescheid die sofortige Vollziehung angeordnet. Dagegen wurde von deinem Anwalt (?) wohl ein Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem VG Stuttgart gestellt, welches diesen abgelehnt hat. In der Beschwerdeinstanz hat der VGH BW eurem Antrag stattgegeben, wo spätestens dein Anwalt aufgrund des Vertretungszwangs aufgetreten sein muss. Hierzu muss es folglich einen Beschluss des VG Stuttgart und einen weiteren des VGH BW geben. Die Beschlüsse sollten dir in Kopie vorliegen. Sie werden mit Aktenzeichen und Datum im Urteil des Hauptsacheverfahrens des VG Stuttgart genannt. Die Beschlüsse im vorläufigen Rechtsschutz habe ich in den einschlägigen Datenbanken nicht finden können, weshalb ich mich freuen würde, wenn du diese hier anonymisiert einstellen könntest. Danke!
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Dass die Behörde das so gesehen hat, ist mir klar. Mir ging's darum, ob in einem Schreiben von dir oder deinem Anwalt auf dieses "Missverständnis" ausdrücklich hingewiesen wurde. Es Zu dem Zeitpunkt ist das Kind bereits mehrfach in den Brunnen gefallen. Kannst du bei Gelegenheit die beiden Eilenscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofes einstellen? Vielen Dank vorab!
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Wurde das schriftsätzlich im Widerspruchsverfahren/Klageverfahren auch so vorgetragen? Lörrach war nur "Türöffner", weshalb man quasi anlasslos dich zur Überprüfung des Bedürfnisses ausgesucht hat.
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Doch, wenn man den Widerrufsbescheid und die Urteile liest. Es wurde auch nicht generell „die“ waffenrechtliche Erlaubnis entzogen, sondern nur für diejenigen, für die kein Bedürnis nachgewiesen wurde. 👍 An dieser Stelle nochmal der Verweis auf die eingestellten Dokumente und die öffentlich abrufbaren Urteile. Das Verfahren ist nach den vorliegenden Informationen bereits rechtskräftig abgeschlossen. Leider.
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Das ist keine neue Erkenntnis. Der Widerruf wurde verfügt und er hat dagegen erfolglos des Rechtsweg beschritten. Der Widerruf ist damit bestandskräftig. Dein Vortrag im Verein fand wohl in einer „Blase“ statt, deren Mitglieder sich einen Waffenerwerb über das Grundkontingent nicht ansatzweise vorstellen können. Das stimmt wiederum ohne jede Einschränkung.
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Die Anwälte präsentieren sich ja in der Regel mit einer Kurz-Vita auf ihrer Website. Da kann man dann auch regelmäßig lesen, wo derjenige noch so tätig war. Dann schau doch nochmal hier: Deinerseits?
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Das ist im Prinzip nicht schlimm und die Zeit lief hier für Colt. Ahja. Ob man hier von Fairness sprechen kann ist eine Frage. Wieso soll er damit in die Schlagzeilen geraten? Und was wäre daran verwerflich, wenn alles den gesetzlichen Vorgaben entspricht? Deine Meinung findet auch bei mir keine Zustimmung, obwohl ich nicht im Ansatz wirtschaftlich von Waffen profitiere.
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Schau dir Mal das kanzleiinterne Aktenzeichen auf dem Anwaltschriftsatz an, lese nochmal im Widerrufsbescheid nach, wohin der Anwalt um die Übersendung der Akte hilfsweise zur Akteneinsicht bat und dann solltest du auch darauf kommen.
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@Colt S. Ich habe mir das erstinstanzliche Urteil des VG Stuttgart einmal angesehen. Zwischen dem Erlass des Widerrufsbescheides am 04.01.2011 (Rn. 18) und des Widerspruchsbescheides am 25.03.2015 (Rn. 43) vergingen über vier Jahre, in denen man zu jeder einzelnen Waffe eine Art „Wettkampfkurzgeschichte“ hätte verfassen und sich durch Aufsichten, Verbände usw. hätte bestätigen lassen können. Bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides hätte man noch die Nachweise nachschieben können. Wieso hat man diese vier Jahre nicht genutzt und sicherheitshalber die - wenn aus meiner Sicht auch überzogenen - Anforderungen zumindest versucht zu erfüllen? War man von einem gerichtlichen Obsiegen aufgrund der Entscheidung des VGH BW im vorläufigen Rechtsschutz überzeugt?
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Die Urteile im Volltext liegen bereits veröffentlicht vor: https://openjur.de/u/2347384.html https://openjur.de/u/2249983.html Für mich wären noch die Beschlüsse des VG Stuttgart und des VGH BW im vorläufigen Rechtsschutz interessant:-)