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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Bei allen, bei denen es was kostet, an den VDB wenden.
  2. Mit der falschen Schlange wird’s halt im Nachgang geklärt…. verkaufen oder verschrotten ohne Zustimmung des Miterben kann auch sehr nach hinten losgehen.
  3. Ernsthaft? Hast du dir den Aufbau der Vw Mal angeschaut? Die erste Ziffer steht für die Erläuterung des jeweiligen § im WaffG.
  4. Ergänzung durch mich. Ist für den Neuerwerb auch irrelevant, es geht um das fortlaufende Besitzbedürfnis. Im Kern ja, aber die Vorlage erfolgt nur an den Verband, welcher bestätigt. Nicht an die Behörde vorlegen! Liest du auch, was @ASEgeschrieben hat? Genau diese Info soll in das Wettkampfschießbuch, wenn es identische Waffen in deinem Besitz gibt. Das wird alles bisher nicht gefordert, aber es wird kommen - vereinzelt oder generell wird sich zeigen.
  5. Dazu auch eine konträre Entscheidung: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/magdeburg/afd-mitglieder-waffen-besitz-erlaubnis-urteil-100.html
  6. Selbst gestopft? Bei welcher bleifreien Werksmunition hat die 270er mehr Energie im Vergleich zum gleich schweren 308er Geschoß?
  7. Warum genau? Weniger Geschossdurchmesser? Die 270er ist doch auch nicht schneller als die 308 (vgl. die Angaben von Barnes TTSx 130gr in 270/308)
  8. Würdet ihr einer .270 der .308 auf Schwarzwild den Vorzug geben oder habe ich das falsch verstanden?
  9. P22

    Einrichtung Waffenraum

    Kann hier noch jemand bestätigen, dass seine Waffenbehörde bei einem kleinen Kellerfenster über einen Lichtschacht auch so „kulant“ war? Ich lese ansonsten immer von „fensterlos“ bzw. „zumauern“. Halte ich für leicht übertrieben.
  10. Hast du deinen eigenen Link gelesen und verstanden? Mir scheint nicht so. Hier nochmal für dich: „Wir erklären daher hiermit in Befolgung des Urteils den Rückruf bei unseren gewerblichen Kunden dieser Waffen. Die Waffen dürfen nicht weiterverkauft oder zum Verkauf angeboten werden. Wir sagen verbindlich zu, dass wir für den Fall der Rücksendung die Entgelte*, notwendige Verpackungs- und Transportkosten sowie mit der Rückgabe verbundene Zoll- und Lagerkosten übernehmen, resp. erstatten.“ Dein „wuschig-machen“ aller CR-Besitzer ist nicht im Ansatz nachvollziehbar.
  11. Trifft meines Erachtens auch auf den Inhalt der 90 Seiten des Paralelltopics zu.
  12. Ja mein lieber Mann, sagt das alles bloß nicht der Bundesregierung.
  13. Na also, noch ein Grund mehr, richtige Munition herzustellen. Ist die Knall-Munition im Ausland auch gefragt oder ist das wieder der deutsche Sonderweg, weil um uns herum normale Knall-Munition aus wbk-pflichtigen Waffen verschossen wird?
  14. Ich mein, das Argument von Spanplatte lässt sich hören. Durchgreifend folgen kann ich ihm aber nicht. In den letzten Monaten war die Nachfrage nach "echter" Munition noch nie so hoch, der Markt konnte nicht bedient werden. Europäische Streitkräfte fordern Munition. Schrot gibt's kaum. Meint ihr wirklich, dass der Munitionshersteller froh ist, Knallmunition zu produzieren? Wer hat denn daran überhaupt Interesse außer die Deutschen?
  15. Und dann? Kommt die ersehnte „bürgerliche“ Minderheitsregierung? Bei manchen frage ich mich echt, ob sie die Realität und das Gespür für das politisch Erreichbare verlassen haben.
  16. Ja, es müssten halt tatsächliche und nicht nur gemeinte/gefühlte Verstöße sein - dann bin ich bei dir.
  17. Logo, weil das Markenrecht auch auf alle Sachen Anwendung findet, auch auf Waffen. Markenrechtlich ist das kein Problem. Siehe oben. Waffenrechtlich brauche ich für dein Urlaubsbeispiel entsprechende Einfuhrgenehmigungen. Ja, das ist hinlänglich bekannt. Ändert aber an der geltenden Rechtslage und deinem gefühlten Unbehagen hierbei nichts. Du ja. Andere freuen sich vielleicht in ein paar Jahren.
  18. Toni, in allen Ehren, ich bin jetzt raus. Wer, wie du, Begrifflichkeiten miteinander vermengt die nichts damit zu tun haben und jetzt Markenrecht pauschal mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit verknüpft - sorry, da fehlt die notwendige Basis für weitere Diskussionen.
  19. Ja Haenel muss den Händlern ein Angebot machen. Diese können es annehmen oder sein lassen. Weiter verkaufen dürfen es die Händler nicht, da diese - tada- im geschäftlichen Verkehr handeln. Logo, das ist ja Sinn und Zweck der ganzen Aktion. Nein, müssen Sie "offenbar" nicht. Alles was noch nicht an den Endkunden verkauft wurde, muss von Haenel zurückgekauft werden. Der Händler kann es auch behalten, aber darf es nicht weiter verkaufen. Verschenken hingegen schon. Auch der Endkunde kann seine Waffe weiter verkaufen oder verschenken - das ist ja gerade der Umstand, der wohl für eine Wertsteigerung sorgen kann/wird.
  20. Ja ja, schon klar. Hast du die entsprechenden Bestimmungen im Gesetz gelesen? Oder Mal 1 Minute dazu Google bemüht? Für dich zum Beispiel hier: https://www.advogarant.de/rechtsanwalt/gebiete/rechtsanwalt-fuer-verbraucherrecht/kauf-tausch/plagiate https://www.deurag.de/blog/markenfaelschung-gekauft/
  21. Richtig, das ist dann aber eine Frage des Sachmangelrechts.
  22. § 325 Abs. 1 ZPO Ist das auch so eine "Internet Meinung"? Da würde mich Mal die Gesetzesstelle interessieren. Aber warte, ich helfe dir: § 14 Abs. 2 MarkenG spricht nur vom "geschäftlichen Verkehr". Ich kann daher privat ohne Weiteres Fake-Markenartikel verkaufen, ohne dass dies verboten, abgemahnt oder von der Polizei eingezogen werden könnte. Nö. Nein, die Nichtzulassungsbeschwerde steht den Beteiligten noch offen. Das OLG hat bisher weder letztinstanztlich noch rechtskräftig entschieden. Stimmt ja nicht, sie weiter oben.
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