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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Hallo zusammen, in gut einer Woche wird in Baden-Württemberg gewählt. Wer sich die aktuellen Statements der Parteien zu den Fragen des GSVBW anschauen möchte, wird hier fündig: https://www.gsvbw.de/archive/4085
  2. Fachanwalt für Familienrecht oder doch etwas spezieller?
  3. @PPC Sniper Das mit den Rücklagen ist so ein Thema. Je nach Finanzamt steht dir selbiges im Rücken und drängt auf eine zeitnahe Mittelverwendung, um die Gemeinnützigkeit nicht zu entziehen zu müssen.
  4. Genau. Wer am 31.12 um Mitternacht herum die Fenster/Türen unbeaufsichtigt geöffnet/gekippt lässt, dem ist nicht mehr zu helfen. Egal ob man „die Böllerei“ gut findet oder nicht. Vielleicht kürzt da die eventuell vorhandene Versicherung - aus meiner Sicht berechtigt - wegen Obliegenheitsverletzung etwas.....
  5. Genau diese Alternative haben wir erfüllt. Das „Dateisystem“ wird nochmal legaldefiniert. Und das hier eine Speicherung vorliegt, dürfte auch unbestritten sein - oder wie will man ansonsten seiner (in BW) verpflichtenden Aufbewahrung der Kontaktdaten über vier Wochen nachkommen?
  6. Meines Wissens nach bisher nicht. Hätte auch Interesse.
  7. Schonmal den weiten Verarbeitungsbegriff der DSGVO (Art. 4 Nr. 2) zur Kenntnis genommen? "Verarbeitung" jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
  8. Ich denke, dass ist jedem klar..... Danke fürs ausführliche erläutern, weshalb man eigentlich nur eine Selbstladebüchse benötigt
  9. Steht in deiner WBK als amtlicher Eintrag „nur für den privaten Gebrauch“?
  10. Eine gute Woche (Voreintrag, Kurzwaffe, Jäger), Große Kreisstadt in Baden-Württemberg
  11. Machen wir uns doch nichts vor, ein Totalverbot wird so nie kommen und schon gar nicht von jetzt auf gleich. Wie in der Vergangenheit wird man scheibchenweise vorgehen. Keine böse Neuwaffen ala AR-15. Bestandsschutz für jeden und einen Erbgang. Danach oder vll. auch davor kommen dann die bösen Kurzwaffen ("Kein Mordwaffen als Sportwaffen" oder wie war das?) mit dem selben Schema. Die Frage ist nur, was in diesem Zeitraum ganz allgemein für weitere tiefgreifende politische Entscheidungen getroffen werden....
  12. Nur, wenn man die Vollmacht beurkunden lässt. Eine Beglaubigung ist mit maximal 70 Euro plus USt gedeckelt.
  13. Das ist gerade der Sinn und Zweck einer Generalvollmacht. Aufzählungen, zu welchen Rechtshandlungen die Generallvollmacht ermächtigt, erfolgen nur beispielsweise und nie abschließend. Eine Beschränkung der Vollmacht im Außenverhältnis sollte nur im Ausnahmefall nach eingehender Abwägung erfolgen. Eine beglaubigte Unterschrift wird auch allgemein im Rechtsverkehr besser akzeptiert. Die Kosten von maximal 70 Euro zzgl. USt. sind da überschaubar. Kommt auf das jeweilige Landesrecht an. Auch die Betreuungsbehörde kann Unterschriften diesbezüglich beglaubigen, jedoch gibts es bereits Rechtsprechung, wonach diese Beglaubigung zur Vornahme von Grundstücksgeschäften nicht ausreicht. Im Zweifel daher lieber beim Notar beglaubigen lassen.
  14. Sofern man eine hat und diese (für Grundstücksangelegenheiten) min. notariell beglaubigt ist.
  15. auch in der Vermeidung, einen Erbschein beantragen zu müssen. Bis ein Erbschein erteilt wird, vergehen oftmals einige Wochen/Monate und ohne Vollmacht wäre ein Zugriff auf Konten, Grundstücksgeschäfte usw. nicht möglich.
  16. Finde ich gut, dass sich auch immer mehr Schützen Gedanken über ihren Tod und dessen Folgen machen. Weitere wichtige Punkte: Testament Vorsorge-/Generalvollmacht (min. notariell beglaubigt, besser notariell beurkundet)
  17. Ja, wenn ein Vorstand "einfach so" die Bestätigung verweigert, besteht eine Handhabe. Hat niemand bezweifelt und entsprechende Judikate gibt es. Ja, klar. Bin schließlich von der Jurisprudenz ? Hier wird deutlich, dass du das Rechtssystem in diesem Punkt nicht verstanden hast. Das, was das WaffG regelt, ist eine öffentlich-rechtliche Materie. Ein Verein ist ein zivilrechtliches Konstrukt. Wenn der Verein nun willkürfrei Voraussetzungen bestimmt, bei denen er ein "regelmäßiges" Training anerkennt, dann ist das so. Wenn das Gesetz sogar gar keine Bestimmung enthält, wonach der Verein verpflichtet ist, etwas zu bestätigen, dann ergibt sich erst Recht keine Rechtspflicht zur Bestätigung irgendwelcher Tatsachen. Der Verband kann ja alles erforderliche mit den Angaben des mittelbaren Mitglieds bestätigen.
  18. @Fyodor @callahan44er @Iggy Ich bin bzgl. der Bestätigungspflicht des jeweiliges Vereines grundsätzlich bei euch. Jedoch herrscht in D Vereinigungs- und Vertragsfreiheit. Wird im Verein durch das zuständige Organ beschlossen, dass Bestätigungen nur unter der Voraussetzung XY erteilt werden, hat das jeweilige Mitglied schlechte Karten - sofern die Voraussetzung "XY" nicht willkürlich ausgewählt wurde. Und ja, man kann fast alles begründen..... Wenn einem das nicht passt, muss man sich einen anderen Verein suchen. Wann man über evtl. solche "Besonderheiten" informiert wird ist eine Frage des Einzelfalls.
  19. Je nach Behörde kann ja hierdurch auch wieder das Bedürfnis begründet werden....was eigentlich auch so im Sinne einer vollständigen Waffe vorliegen sollte.
  20. Ist das nicht einfach egal? Mir sind auch zwei abgelaufen, weil zwischenzeitlich andere Dinge wichtiger waren. Die hatte ich aber eh nur mit eintragen lassen, weil sie im Zusammenhang mit einem anderen Eintrag nichts kosteten.
  21. In BW im Stadtkreis oder bei einer kleinen kreisangehörigen Gemeinde ja. Bei einer Großen Kreisstadt sind die Behörden getrennt.
  22. Bei mir hat die Info-Funktion des LV 7 funktioniert. Alternativ beim LV5 melden, da findet auch öfters Mal etwas statt.
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