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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Mir würde die hier zusagen, allerdings hab ich noch wenig dazu gehört und konnte sie noch nicht in die Hand nehmen: https://www.waffen-braun-shop.de/Waffen/Langwaffen/Selbstladeb-8-9-3mm/Browning-Bar-Longtrac-Tracker-Pro-HC-Fluted-9-3x62-3-Schuss-Magazin.html Gibts auch in 308.
  2. Ja, alles, was nicht unmittelbar die Substanz des Tresors verändert.
  3. Ebenso bauliche Veränderung. Mit den möglicherweise erläuterten Folgen.
  4. Wenn einem der Kontrolleur (Aufbewahrungskontrolle) blöde kommen möchte, kann man sich einen neuen Schrank oder ein Gutachten dazu buchen
  5. Dein Post wollte dem Leser wohl deutlich machen, dass auch im Sozialgerichtsverfahren „große Teile der ZPO“ und damit der Beibringungsgrundsatz Anwendung finden. Dann wird darauf hingewiesen, was in der ZPO so gilt und das dies auch im SGG so sei - dies ist aber hinsichtlich der Amtsermittlungspflicht falsch. Und genau darauf bezogst du dich, wie man dem weiteren Post sowie dem übernächsten Zitat entnehmen kann. Es gibt halt einen Unterschied darin, ob man seine Meinung zu etwas äußert oder ob man unzutreffende Dinge behauptet, die von anderen richtig gestellt werden. Das nachfolgende Zitat wäre eine Meinung deinerseits. Dennoch gilt auch in diesem Verfahren § 103 SGG.
  6. P22

    Entwurf WaffG 2018?

    Ich habe heute einen Brief des CDU-Abgeordneten Henrichmann auf meine Postkarte hin („Ich wähle keine...“) erhalten, welche ich in den letzten Tagen nochmal den CDU-Mitgliedern des Innenausschusses übersendet habe. Nach Rücksprache mit dem BMI werde die Umsetzung im September nicht gelingen. Vor Oktober käme das Gesetz nicht ins Bundeskabinett. Die zuständige Fachabteilung im BMI hätte Herr Henrichmann zugesichert, dass gegenüber der RL keine Verschärfungen vorgesehen sind. Als nationaler Gesetzgeber könne man aber nicht hinter die Richtlinie zurück. Für Diskussionen über das Jagdrecht und waffenrechtliche Fragen steht er zur Verfügung.
  7. Stellst du dich so dämlich an oder stichelst du bewusst in einer Materie, die dir nur am Rande geläufig ist? Mit welchen Worten beginnt § 118 SGG? Richtig, soweit nicht anderes bestimmt ist. Wo ist was anderes, grundsätzliches bestimmt? Richtig, in § 103 SGG. Woran erkennt man etwas grundsätzliches? Es steht im Gesetzbuch weiter vorne und es gilt als Rechtsprinzip für alle Verfahrensordnungen - mit Ausnahme des Zivilprozesses. Ohje ohje.... Ja. Aber das wird von dem Weg zum Ziel bestimmt. Und das man dort als Laie Fehler machen kann, belegst du immer wieder eindrucksvoll selbst. PS: Mir gehts bei der Klarstellung um die Mitleser, die solche unzutreffenden Aussagen möglicherweise unreflektiert übernehmen. Dein persönliches Glück ist mir diesbezüglich egal - denn du weißt ja, wo der (juristische) Hase lang läuft
  8. Ähm er gilt unmittelbar. Aber das muss ich dir ja nicht sagen....Deine Rechtsausführungen waren jetzt nicht zum ersten Mal ...nunja mit der tatsächlichen Rechtslage nicht kongruent. Sofern der Grundsatz nicht beachtet wird, sind entsprechende Rechtsmittel möglich.
  9. P22

    Erste eigene Waffe

    Eben. Bei schmalem Geldbeutel sind wir dann immer noch bei ca. 7 Schuss 223 oder 50 Schuss KK. Wer ein günstiges Hobby sucht, soll golfen
  10. .... stimmt, die bleiben weiterhin rechtswidrig.
  11. Das darf man sogar in Deutschland
  12. Ich bezog mich ja auf die Aussage von CM Für einen MFD muss ich ja nicht zwangsläufig Mündungsfeuer oder starke Ladungen haben - auch wenn diesbezüglich der ursprüngliche Zweck/Einsatz eines MFD angedacht war.
  13. Bevor es entsorgt wird mal bei einer Unibibliothek versuchen.
  14. § 5 II Nr. 1 a) WaffG Einschlägige Vorstrafen und/oder schlechter Verteidiger machen es möglich.
  15. P22

    Entwurf WaffG 2018?

    47m laut Wikipedia. https://de.m.wikipedia.org/wiki/Reichstagsgebäude
  16. P22

    Entwurf WaffG 2018?

    Antwort des BMI vom heutigen Tag: vielen Dank für Ihre erneute Zuschrift vom 24.08.2018 zum Thema EU-Feuerwaffenrichtlinie. Leider kann ich Ihnen nichts Neues berichten. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) prüft derzeit, inwieweit aufgrund der im Jahr 2017 novellierten Feuerwaffenrichtlinie ein Änderungsbedarf im deutschen Recht besteht, und wird hierzu zeitnah der Hausleitung einen Vorschlag erarbeiten. Danach werden, wie im Gesetzgebungsverfahren nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgeschrieben, die fachlich betroffenen Ministerien, die Länder sowie die betroffenen Verbände die Möglichkeit haben, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Anschließend wird das Bundeskabinett mit dem Gesetzgebungsvorhaben befasst und wird dem Deutschen Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung mit der Bitte um Beschlussfassung zuleiten. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es uns aufgrund der erforderlichen Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung sowie der Unwägbarkeiten des parlamentarischen Verfahrens nicht möglich ist, einen konkreten Zeitplan für die einzelnen Schritte zu benennen bzw. einen Termin für die voraussichtliche Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt anzugeben. Ein Entwurf kann jedenfalls zurzeit aus den o. g. Gründen nicht eingesehen werden. Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen weiterhelfen konnte. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Bürgerservice des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
  17. Wahnsinn was die Versicherer sich einfallen lassen....
  18. Nur sekundär interessant. Daten im Zusammenhang mit einer waffenrechtlichen Owi gelten im Sinne der DSGVO als Daten zur Abwehr/Aufklärung einer Straftat. Man kann sich dann auf die entsprechenden Erlaubnistatbestände innerhalb der DSGVO berufen. Fürs Waffenrecht und 99,99 % der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnis irrelevant.
  19. P22

    Munitionsversand

    Stimmt ;-) Stimmt ;-)
  20. P22

    Munitionsversand

    Es wurde hier schon mehrmals ausführlich durch den User @MarkF dargelegt, dass ein rechtskonformer Versand auch mit DHL möglich ist.
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