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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Für dich vielleicht ?
  2. Sicherlich mehr als ein Einzelfall. Oder in welchem vergleichbaren Bereich gibt es solch tiefgreifende Grundrechtseingriffe wegen eines Einzelfalls? Ach und mit der Argumentation „Rechte und Pflichten“, „Freiheit anderer“ usw. befindest du dich in bester Gesellschaft zum VG Freiburg. Welche Freiheit der anderen in ihrem intimsten Lebensbereich wird durch den bloßen Waffenbesitz betroffen? Welche andere Rechtsposition, die grundsätzlich jedem zusteht, wird vom Staat per Gesetz entzogen und nur wieder dauerhaft verliehen, wenn man einem tiefgreifenden Grundrechtseingriff über sich ergehen lässt - oder in deiner Wortwahl - diesem quasi zustimmt.
  3. Weil seine Kompetenz nicht mehr hergibt - gemeint ist die Gesetzeskompetenz ?
  4. Uiii, Wahnsinn, doch so viele. Da wurde es Zeit, dass etwas geschieht
  5. @Asgard Meinst du wirklich, dass die ganze Mühe vergebens war? Ich meine nicht. Wie haben denn unsere heutigen politischen Gegner den Weg für ihre Ziele geebnet? Sicherlich nicht mit zurücklehnen und dem gedanklichen "kann man eh nix machen". Solange diese Einstellung noch bei der Mehrzahl der Waffenbesitzer vorherrscht, wird sich kaum etwas zum positiven wenden.
  6. P22

    Schlagzeile

    Nein, ist offen, im Topic "Opfer des NWR?".
  7. P22

    Schlagzeile

    Gibt's schon im Offtopic.
  8. P22

    2/6 Reglung?

    So wird es bei mir nicht gehandhabt (Große Kreisstadt, BW). Da gilt vorletzte Waffe plus 6 Monate.
  9. Wenn du eine passende Waffe dafür hast samt Munitionsberechtigung passt das im entsprechend zertifizierten Tresor schon - zumindest außerhalb von NRW ?
  10. P22

    2/6 Reglung?

    Genau so ist es doch auch in BW, wie du nachfolgend darlegst? 1. Waffe am 15. Januar 2. Waffe am 3. Mai 3. Waffe gibts am 16. Juli 4. Waffe dann am 4. November usw.
  11. Fritz ist mit ins Boot zu holen, er kann die notwendige Ausnahmegenehmigung aber nicht substituieren. Die Chancen sollten aber relativ gut stehen, vgl. auch die Vorgaben in § 27 IV WaffG.
  12. Was „Zack ....erledigt!“? Auch wieder nicht richtig gelesen bzw. verstanden? Unser Genosse aus dem Rheinland (MP%) hat hier gepostet, dass auch Sprengpappeninhaber anlasslos gegen ihren Willen in ihrer Wohnung geprüft werden dürfen. Dass ist aber unzutreffend. Ebenso unzutreffend wie es bei der Waffenaufbewahrung ist (aus der Perspektive der Grundrechte). Bei letzterer wird jedoch der Hebel „Unzuverlässigkeit“ gezogen (einfaches Recht), falls man - je nach Bundesland - ein oder mehrmals bei einer anlasslosen angekündigten Kontrolle nicht mitspielt.
  13. @MP% § 31 SprengG hast du nicht verstanden oder? Man muss jederzeit Auskünfte erteilen. Eine Nachschau ist - gegen den Willen - in der Wohnung nur zulässig, wenn eine dringende Gefahr vorliegt. So wie es auch § 36 WaffG vorsieht.
  14. Das kann auch so sein. Nur hat die Behörde keinen Anspruch, gegen den Willen deine Räume (beim ersten Besuch) zu betreten. Viele wissen das nicht und lassen es über sich ergehen.
  15. Das wäre noch weniger mit Art. 13 GG zu vereinbaren. Wichtige Erkenntnis
  16. Ohne Anmeldung = Tür zu. Wer selbst herein bittet ohne Termin, ist selbst schuld.
  17. Was für ein Glück, dass er bald mit anderen einen eigenen Kommentar zum WaffG herausbringt......
  18. P22

    Flinten und der BDS

    Flyer steht online, günstig geht anders.
  19. Aha. § 249 BGB ist seit neustem eine Anspruchsgrundlage? Ach der Name ordnet schon ein, welcher Versichungstyp vorliegt? Dann ist meine Privat-Haftpflicht auch eine Pflichtversicherung? Steht ja immerhin so im Namen? Dennoch sind die Ausführungen von Ch. aus S. zutreffend. Der Haftpflichtversicherer muss unberechtigte Ansprüche abwehren, vgl. § 100 VVG. Viel Erfolg weiterhin.
  20. Die These hat er schonmal veröffentlicht, war meines Wissens auch im DWJ vor ein paar Jahren. Wird dadurch nicht besser und ist im Ergebnis unzutreffend.
  21. Klingt komisch, ist aber so: Jede Versichertengemeinschaft trägt die Kosten für (grob) fahrlässige Handlungen eines Mitglieds - das ist ja der Sinn und Zweck der Versicherung.....
  22. Sehe darin kein Problem.
  23. Mir würde die hier zusagen, allerdings hab ich noch wenig dazu gehört und konnte sie noch nicht in die Hand nehmen: https://www.waffen-braun-shop.de/Waffen/Langwaffen/Selbstladeb-8-9-3mm/Browning-Bar-Longtrac-Tracker-Pro-HC-Fluted-9-3x62-3-Schuss-Magazin.html Gibts auch in 308.
  24. Ja, alles, was nicht unmittelbar die Substanz des Tresors verändert.
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