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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Ja das ist unzutreffend. Ohje, macht der auch Scheidung und Kündigungsschutz? Z.B hier http://schuetzenverein-bad-vilbel.de/2017/03/artikel-von-aus-bds-net-behoerde-darf-nach-65-jahren-beduerfnis-pruefen/ Das wäre sinnvoll.
  2. 1. Regelüberprüfung des Bedürfnisses alle 3 Jahre ist rechtswidrig. Existiert ein Urteil dazu. 2. Nach der ersten Prüfung nach 3 Jahren ab Erteilung der WBK gelten noch die bekannten 12/18 für den Fortbestand des Bedürfnisses. Sollten danach weitere Überprüfungen erfolgen, gelten geringere Voraussetzungen. Wie gering sie sein dürfen, damit der Verband dir das fortgeltende Bedürfnis bestätigt, erfragst du am besten bei deinem Verband. Man kann ja auch Mal im Ausland ein paar Schuss machen usw.
  3. Erleuchte uns doch mal, weshalb man als 18jähriger kein GK auf einem Stand schießen dürfte?
  4. Eben. Das liegt auf der Hand. Moralisch wollen das viele sicherlich anders einordnen – ändert an den rechtlichen Gegebenheiten zum Glück nichts.
  5. Wenn du alles gelesen hättest, würde sich auch dir erschließen, dass es gar nicht so logisch ist.
  6. Kam gerade auch auf SWR 3
  7. Nicht nur vielleicht, sondern ganz sicher: Weil der Überfallene leider Angaben ggü. der Polizei gemacht hatte. Ohne diese wären Feststellungen zum Verteidigungswillen in dieser Form nicht möglich gewesen. Mangels anderweitiger Anhaltspunkte wäre von einem erforderlichen Verteidigungswillen auszugehen gewesen (in dubio pro reo).
  8. Ja, auch die kann tödlich sein. Woran soll’s denn rechtlich scheitern? Dass man persönlich die Meinung hat – geschenkt. Sehe ich im Ergebnis auch so. Dennoch ändert sich nichts an der rechtlich zulässigen Maßnahme – wenn wir vom geschilderten Sachverhalt ausgehen. Es lag ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff auf das Eigentum vor. Von der Rspr. anerkannte Fallgruppen, welche zu einer Einschränkung der Verteidigung führen würden, liegen nicht vor. Es war das mildeste Mittel, um den Angriff zu beenden. Der Angriff wurde tatsächlich beendet. Dass man sich nicht auf die germanischen Haustipps beschränken muss, hat der BGH schon mehrfach entschieden und war auch Gegenstand mehrerer Posts in WO.
  9. Ja, da gibts einiges. Von versuchtem Mord bis zur Owi. Falls was kommen sollte, Anwalt einschalten. Der Tipp wurde ja bereits schon genannt. Er hat doch weiter eingeschlagen. Ob bereits ein Schaden eingetreten ist, ist insofern irrelevant.
  10. Wir reden hier maximal von einem Schießen ohne Erlaubnis und daher von einer Ordnungswidrigkeit. Nichts? Ist das hier „nichts“?: Und für das Auto? Sollte man lediglich dem germanischen Haustipp folgen? Typisch deutsch halt. Gewähren lassen, maximal Beweise sichern und schauen ob man danach noch etwas liquidieren kann.
  11. Der war gut 22er Unterhebel für Speed oder Fallscheibe?
  12. Nun, ich denke mit dem bundeseinheitlichen Meldegesetz jetzt schon
  13. Oh, die Schwarzmaler mal wieder unter sich...
  14. Und deshalb muss man dann den Aufriss machen und die Straße sperren?
  15. P22

    Ersatzteile für Waffen

    Sind das wesentliche Teile?
  16. Bin ich grdsl bei dir. In dem Fall hier begebe ich mich aber rechtzeitig auf SV-Suche und reiche das Gutachten rechtzeitig ein. Da muss ich vorher nichts klären, bringe Leute unnötig auf Gedanken usw. Die Lage ist insoweit klar und was meinst du wie man sich ärgert, wenn man von der Behörde die Auskunft bekommt "Ne, wir suchen den SV aus". Dann dagegen vorgehen? Oder einfach die Lage nehmen wie sie ist und danach handeln? In Grenzefällen bin ich wie gesagt bei dir. Das hier ist aber keiner. Eine Frage zuviel kann ein Problem erst entstehen lassen, wo vorher vll. keines gewesen wäre.
  17. Ich würde eher sagen die Behörde hat mir zu sagen wo geschrieben steht, dass ich den SSV nicht selbst auswählen darf.
  18. Genau Vgl. auch Heinrich, in: Steindorf, WaffG, 10. Aufl., § 14 Rn. 6 a.E.
  19. Du sollst einfach die Möglichkeit nachweisen, dass du mit der Waffe schießen kannst. Da sind keine konkreten Zukunftstermine notwendig.
  20. Nochmal: Nein! Dann lass dir von diesem potentiellen Stand bestätigen, dass du dich dort jederzeit einmieten kannst. Mehr bedarf es nicht.
  21. Ja und der Verband bestätigt nur, wenn regelmäßig im Sinne von 12/18 geschossen wird. Die Behörde geht das in der Tat gar nichts an. Weder für einen Ersterwerb noch weitere Voreinträge noch für nachfolgende Bedürfnisprüfungen. Von mir aus.
  22. Wenn du bspw. die gelbe WBK hast und nach 3 Jahren die Regelüberprüfung erfolgt, dann druckst du die entsprechende Bestätigung deines Verbandes aus und gibst diese der Behörde. Der Verband kann auf 12/18 bestehen, muss aber nicht. Die WaffVwV schweigt hierzu mit genauen Zahlen und das ist gut so.
  23. Wir müssen differenzieren. Möchtest du als WBK–Inhaber deine Erlaubnis im Falle einer Bedürfnisüberprüfung behalten, so genügt „regelmäßiges Schießen“. Möchtest du einen weiteren Voreintrag, dann musst du regelmäßig im Sinne von 12/18 sein und dies nachweisen. Findest du in der besagten Stelle der WaffVwV.
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