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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Tipp: Wende dich an den LV 7 per Mail mit deinem Anliegen. Dort wird dir sicherlich geholfen www.gsvbw.de
  2. Lies doch einfach nicht mit wenn’s dich stört. Das tolle an einem Forum ist doch, dass man nur das lesen muss was man möchte. Oder leidest du unter einem mitteilungsbedürftigen Fetisch?
  3. Wenn sie jetzt ein halbes Jahr alt ist, geht das nicht mehr?
  4. Muss es doch gar nicht. Zum einen bezog sich meine - von dir zitierte - Frage auf die Bestimmung des richtigen Beklagten. Zum anderen bewegt sich die Behörde mit ihrer Auffassung auf keinem gesicherten Boden. Du bist doch Verwaltungsrechtseggsberde und kommst aus NRW oder? Dann sollte die Bestimmung des richtigen Klagegegners für dich doch kein Problem sein Alle anderen schauen in § 78 I Nr. 1 VwGO.
  5. P22

    War mal Sportschütze

    Eher nicht, vgl. die abschließende Aufzählung in § 2 I AGG.
  6. Welche Probleme soll es denn da geben? Ja, und?
  7. Selbst wenn dem so wäre, hat dies auf den Fristenlauf keinen Einfluss. Zwischenbescheide, Sachstandsmitteilungen o.ä. schieben die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage nicht hinaus, vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 75 Rn. 6.
  8. P22

    War mal Sportschütze

    § 45 III WaffG. Sofern eine Anhörung eingehen sollte, würde ich reagieren. Ansonsten abwarten. Traut man sich im Falle eines Falles nicht selbst an die Materie heran und hängt an den Waffen – Anwalt nehmen.
  9. [Spekulation an]...vll kann auch die Behörde Fristen berechnen...[Spekulation aus] Hauptsache, du hast nun, was du möchtest
  10. Wenn im Artikel wenigstens folgende Begriffe richtig verwendet wurden, brauche ich den Rest des Urteils nicht zu kennen: - Revolver - ohne waffenrechtliche Erlaubnis - Mindeststrafe Soviel zu "Nutshell, glauben, vermutlich" und dergleichen. Wer selbst nicht darauf kommt, möge im WaffG lesen oder sich kostenpflichtiger Rechtsberatung bedienen. Den Erklärbär mache ich unter diesen Bedingungen nicht
  11. Ohne das Urteil genau zu kennen erscheint es mir so, als wäre das Urteil tatsächlich falsch. Es macht nämlich einen Unterschied, ob man eine halbautomatische Waffe oder einen Revolver ohne die entsprechende Erlaubnis besitzt.
  12. Nur noch 8 Tage....
  13. Und was glaubst du wird der Landrat antworten? Zielführender ist eine Untätigkeitsklage, Rechtsschutz über den Verband sollte bestehen. Ab zum Fachanwalt und machen lassen. Nur dann bekommt die Behörde auch einmal von einer anderen Gewalt in schriftlicher Form mitgeteilt, was von dem behördlichen Verhalten in rechtlicher Sicht zu halten ist.
  14. P22

    WBK neu

  15. P22

    WBK neu

    Hallo Wolfgang, leider nein.
  16. Hm, nach den Buchstaben des Gesetzes erscheint mir die Lesart der Behörde sehr vertretbar. Im Gegensatz zur gelben WBK bedarf es bei der grünen WBK zum Waffenerwerb einer gesonderten waffenrechtlichen Erlaubnis in Form eines Voreintrages.
  17. Ist in BW nicht anders.
  18. Na dann herrscht ja endlich Gleichheit
  19. Und was ist daran jetzt neu? Der Schalli benötigt einem Voreintrag. Da ereilt ihn das gleiche Schicksal wie bei jedem anderen Voreintrag auch. Ob das Gesetzeskonform ist, sei mal dahingestellt.
  20. ? Was soll das denn bedeuten? Ja, warum nicht wegen Zeit? Wegen diesem hier: ? Warum soll man diesen schlechten Bearbeitungsstandard noch unterstützen? Ganz einfach zu machen, wenn man möchte innerhalb weniger Stunden. Nur man muss halt etwas mehr arbeiten als lediglich ein paar Klicks auszuführen. Darum geht es.
  21. Ich würde den Spieß umdrehen und auf das Telefonat in einem Schreiben an die Behörde Bezug nehmen und eine Frist setzen. Per Mail/Fax/analog. Nach Ablauf der 3 Monate seit Antragstellung Untätigkeitsklage erheben.
  22. http://www.bverwg.de/070316U6C60.14.0
  23. Weshalb nicht? Rechtsschutz sollte über die Verbände vorhanden sein, alternativ selbst machen. Kostenrisiko für die Klage im letzten Fall gleich Null, sofern schon 3 Monate seit Antragstellung vergangen sind und insbesondere es bei anderen innerhalb ein paar Wochen mit dem Eintrag funktioniert.
  24. Untätigkeitsklage und gut ist....
  25. Gebe die Information bitte noch deinem Kollegen im Zimmer gegenüber weiter
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