Zum Inhalt springen

P22

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    2.967
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Alle Inhalte von P22

  1. Geben euch eure BüMas und Händler auf JS "typische" Kurzwaffenmunition wie 9mm, 357 Magnum usw.?
  2. Und die lassen sich von allen Surt-Teilnehmern nach 4 Jahren den Ausweis schicken? Oder meldet das dann der Kontrolleti bei Durchsicht des Ausweises im 3. Match nach 5 Jahren?
  3. Und wie wählen die aus? Wird dem GROI eine Teilnahme an einem Match gemeldet?
  4. Das gilt im öffentlichen Recht im Regelfall. Ja, § 47 VwGO
  5. Wer sagt denn, dass man dem nachkommen müsste? Für eine Blutentnahme sehe ich in dieser Konstellation keine Rechtsgrundlage. Ja, da man ab diesem Wert von einer entsprechenden Gewöhnung durch regelmäßigen Konsum ausgeht. Die Verwaltung und die Rechtsprechung - andere vll. nicht. ICD interessiert da eher weniger. Ist im Straßenverkehr nicht anders als im Waffenrecht. Der entsprechende Grenzwert findet sich sowohl in der WaffVwV als auch in der FeV. Der Unterschied besteht jedoch darin, dass die Behörde aufgrund einer solchen Feststellung „nur“ ein entsprechendes Gutachten fordern darf und nich sofort die WBK widerrufen kann. Erst wenn das Gutachten nicht innerhalb der Frist eingeht oder zu einem negativen Ergebnis kommt, kann die Erlaubnis widerrufen bzw. die beantragte Erlaubnis abgelehnt werden
  6. auch die anderen Beiträge gelesen?
  7. Bitte immer ganz lesen:
  8. Ab zum Anwalt , der spätestens bei der WBK gebraucht wird, wenn man kein Gutachten machen möchte. Bei 0,8 ‰ gibts keine rechtliche Handhabe für ein Gutachten, vgl. WaffVwV:
  9. Für was? Das man mit PayPal keine Waffen zahlen darf? Siehe: Sie dürfen PayPal nicht für folgende Aktivitäten nutzen, die gegen Gesetze, Verordnungen, Bestimmungen oder Vorschriften verstoßen. mit Transaktionen bezüglich (a) Rauschmitteln, Steroiden, bestimmten kontrollierten Substanzen oder anderen Produkten, die ein Risiko für die Verbrauchersicherheit darstellen, (b) Drogenutensilien, (c) Zigaretten, (d) Artikeln, die andere ermutigen, fördern, unterstützen oder unterweisen, sich illegal zu betätigen, (e) gestohlenen Gütern einschließlich digitaler oder virtueller Güter, (f) der Förderung von Hass, Gewalt oder der finanziellen Verwertung eines Verbrechens, (g) Artikeln, die als obszön anzusehen sind, (h) Artikeln, die Urheberrechte, Markenrechte, Rechte auf Öffentlichkeit oder Privatsphäre oder andere Eigentumsrechte gemäß den Gesetzen irgendeiner Rechtsprechung verletzen, (i) bestimmten sexuell orientierten Materialien oder Diensten, (j) Munition, Schusswaffen, Teilen von Schusswaffen oder Zubehör oder (k) bestimmten Waffen oder Messern, die Vorschriften geltender Gesetze unterliegen, zu tun haben. Quelle: https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/acceptableuse-full
  10. Oftmals als auch nicht weiter schlimm, da die Widerspruchsgebühren ähnlich hoch sind und bei Rücknahme der Klage sogar geringere Kosten entstehen und man bereits eine Einschätzung des Richters vernehmen konnte Wie bitte was? Welche Angragsmöglichkeit?
  11. Nein habe ich nicht, weil wir in der hier vorliegenden Klagesituation und der dazugehörigen Frage von Shiva keinen Anwendungsfall von § 80 V VwGO haben. Nein, weil wir uns vorliegend nicht gegen einen belastenden VA im vorläufigen Rechtsschutz wehren wollen, sondern einstweilen etwas festgestellt haben wollen.
  12. Nein meint er nicht, sondern vorliegend § 123 VwGO. Anordnung des Sofortvollzugs des Widerrufs bei bloßem Wegfall des Bedürfnisses ohne besonderen Gründe wäre sowieso rechtswidrig.
  13. - Falsches Thema -
  14. ....idR nicht, hatten wir aber schonmal. Die Daten liegen der Behörde vor, es muss nichts geprüft werden, nur das Stück Papier neu ausgestellt. Entweder die Kostenordnung sieht hier ausdrücklich etwas vor ( bei meiner Behörde keine 50 euro) oder es ist kostenfrei.
  15. Die Kostenfrage muss der TE für sich selbst beantworten. Der Bund hat keine Kompetenz für die Gebühren. Die Länder machen es entweder landeseinheitlich über ein GebG (bspw. Saarland) oder überlassen es den Gemeinden/Landkreisen selbst, solche Gebühren und deren Höhe festzulegen (bspw. BW).
  16. Ich weiß nicht was bei euch die Eintragung kostet, bei mir sind es pro Waffe 20 Euro. Das Austragen kostet nichts. In meinem Fall würden wir von 40 Euro Mehraufwand reden. Zu dem (akademischen) Missbrauchsargument sage ich nichts....
  17. Was sabbelst du denn für ein Käse? Wer sagt denn, dass der potentielle WBK Inhaber in der Erwerbsstreckung ist? Welche Behörde verlangt einen Bedürfnisnachweis auf Gelb, wenn es nicht der 181. KK–Einzellader ist?
  18. Das ist so vom Gesetz nicht vorgesehen. Freut euch.
  19. In welchem Landkreis spielt denn das Ganze?
  20. Asylstreitigkeiten haben Vorrang
  21. Erzählen kann man viel....
  22. Ja. Also wer dieses "Bonbon" annimmt.... Oder man lässt ihn gar nicht erst auf den Stand und schickt lediglich sein eigenes Gutachten hin.
  23. Manche können doch deine Beiträge nicht sehen - denen wollte er unter die Arme greifen;)
  24. Wenn man diesen Vorbehalt hat, habe ich ja noch weitere alternative Adressaten benannt
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.