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Vitos

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  1. Vitos

    Jäger Anzahl Waffen

    Ist mir klar. Er war nur von seiner Sache so überzeugt, ich dachte erst ich hätte was verpennt!
  2. Vitos

    Jäger Anzahl Waffen

    Merci, dachte ich mir.
  3. Servus in der Runde, gestern unterhielte ich mich mit einem Polizisten der felsenfest behauptete, dass ab 01.01.2020 eine Regelung in Kraft trete welche die Anzahl der durch den Jäger zu erwerbenden Langwaffen auf eine bestimmte Zahl begrenzt. Ich habe auf die schnelle im Netz nichts aktuelles gefunden. Habe ich was nicht mit bekommen? Lieben Dank!
  4. Nun, nur so als Abschluss, mittlerweile war ich drei mal in Italien mit der Flinte unterwegs. Fazit, das interessiert keine Sau! Und wenn man in Italien in eine Kontrolle gerät und sogar eine feine Perazzi im Koffer hat, na dann, es könnte sinngemäß vom Polizisten der Spruch kommen "geile Kanone, darf ich sehen?" V
  5. Ich hatte der Behörde vor fast 6 Wochen eine Mail geschrieben, eine Antwort kam bis jetzt nicht. Das Gebäude ist bewohnt, normales Wohnhaus. Ich wollte vermeiden dahin zu müssen, ist immer ein halber Tag weg. Deinen Worten zu entnehmen, die zweite Behörde hat zugestimmt. Wollten sie Aufbewahrungsnachweise sehen? Hattet Ihr das Thema "unangemeldete Kontrolle" angesprochen? Wie ist es wenn die zur Überprüfung kommen und einige Stücke wo anders liegen? Die Lagerung in zwei Orten setzt quasi den Sinn der unangemeldeten Kontrolle außer Kraft, wenn man nicht gleich zusammen zum zweiten Ort fährt, was wenig realistisch ist. Eine gleichzeitige Überprüfung fällt auch aus, man kann als alleinige Herrscher über den Zugang nicht an zwei Orten gleichzeitig sein.
  6. Danke Harry, soweit klar. Mir ging es um die Meldepflicht. Das ist nicht klar geregelt. LG V
  7. Guten Abend. Ich fand nichts explizites, daher meine Frage. Sollte das irgendwo schon behandelt sein, Asche auf mein Haupt! Lagerort 1: Mein Zuhause, dort bin ich regulär angemeldet, ist auch die Adresse unter der meine Waffenbehörde mich erreicht. Soll Lagerort 2, hypothetische Frage : Mein Büro in einem Gebäudekomplex, welches mein Eigentum ist. Der Ort liegt zwar nun 50 km vom ersten entfernt, jedoch im Geltungsbereich einer anderen Behörde. Da ist der Sitz meiner Firma, dort habe ich ein Büro und Lagerflächen. Da ich in dieser Gegend oft zur Jagd gehe, würde ich gerne auch hier einen gesetzeskonformen Schrank für die temporäre Lagerung von Waffen aufstellen wollen. Muss ich diesen Sachverhalt der Behörde anmelden? Wenn ja wo ist das geregelt? ist das ein gebührenpflichtiger Vorgang? wenn jemand ähnliches geregelt hat, würde mich über Infos freuen. Vielen Dank! V
  8. Nun, als Jäger mit einem gültigen Jagdschein ist der Munitionserwerb für eine Langwaffe kein Problem. Als Sportschütze ist die Vorlage der WBK, egal ob gelb oder grün, zwingend erforderlich. Ein Kaufvertrag ersetzt nicht die WBK. Ein Händler der einen persönlich gut kennt könnte aufgrund dessen Munition verkaufen, aber das ist dann Vertrauenssache und er trägt die Verantwortung. Ohne den ganzen Fred durchgelesen zu haben. Gruß
  9. vielen Dank, schon angeschrieben.
  10. genau diese Suche will ich vermeiden!
  11. ich bin fast genau 72 Std in Italien unterwegs, eher ein paar Stunden weniger. Das ist nur eine Kurzfahrt. Im Prinzip zwei Tage. Ein Tag für den Maßschaft und am nächsten Tag im Trap Concaverde ein paar Runden schießen.
  12. Guten Abend und Dank für die Beiträge! Also einen gütigen EFWP habe ich seit fast 10 Jahren und oft damit mit dem Flieger unterwegs, hab immer eine Einladung zum Wettkampf dabei gehabt, gabs nie Probleme. Aber so mit dem Auto über Grenzen ohne explizite Einladung noch nicht. Was ich in Ö vermeiden will, ist nachts um 22.00 Uhr über die Grenze und dann ewig lange eine Poizeidienststelle suchen zu müssen die mir eine Bewilligung ausstellt. Das finde ich blöd. In I weiß ich überhaupt nicht ob was dazu gebraucht wird. Ich hoffe die Botschaft meldet sich noch Montagvormittag per Mail, sonst rufe ich da an. Per Mail wäre es mir allerdings lieber, dann habe ich einen Nachweis in der Hand.
  13. Mahlzeit. Ich will nächste Woche nach Brescia fahren, um mir für meine Perazzi einen Schaft machen zu lassen. Ich hätte folgende Fragen zum Thema Waffenmitnahme in Österreich und Italien, sollte hier jemand eine sachkundige Antwort geben können. 1. Österreich. Das Konsulat in Berlin hat mich angeschrieben und mir mitgeteilt, das ich eine Bewilligung benötige um Durchzureisen, es sei denn ich bin Jäger und ich kann nachweisen, dass ich zur Jagd oder zum Sportereignis fahre. Ich bin Jäger aber fahre nicht zum Sportereignis oder zur Jagd (keine Einladung o.ä.). Wo finde ich die nächste Polizeitstation die mir so eine Bewilligung ausstellt, meines Wissens nach gibts am Brenner keine Dienststelle mehr die sich über solche Dinge kümmert? 2. Italien. Die Botschaft schweigt ganz gepflegt. Bei Perazzi sieht man das nicht so verspannt, EFWP und WBK / Jagdschein sollten reichen. Stimmt das? Besten Dank!
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