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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Vertan, sprach der Hahn....war beim Sportschützen.
  2. Als Halbautomat auch über 60cm nur mit Voreintrag
  3. Für den LV 7 im BDS würde ich die Aussage von @VP70Z durchaus mittragen.
  4. Weshalb muss ein Zweitschlüssel überhaupt bei einem "berechtigten" untergebracht sein? Hat der auch gleich meine Hausschlüssel?
  5. P22

    Waffenverbotszone

    Und mit dem KWS darf die 16-jährige ihr Tierabwehrspray wieder führen? Eben. Absolut falscher Ansatz eine Klarstellung/Liberalisierung in diese Richtung zu fördern.
  6. Mich wundert beides nicht.....
  7. In welchem Bundesland spielt das Ganze denn?
  8. Warum soll ich als Jäger eine gespannte, ungeladene Waffe führen wollen? Weil das bewusste Abschlagen Richtung Kugelfang ein Sicherheitsdefizit sein soll? Komische Sichtweise
  9. Nichts Neues. Allenfalls noch das beliebte „Stöckchen“ wird ins Spiel gebracht, von denen er wohl - nach eigener Aussage - schon einige besitzt ....
  10. Ist die grüne WBK deine einzige WBK? Kopie davon zufällig angefertigt?
  11. Um was für ein Problem geht's dann jetzt genau, wenn es sich um deine WBK handelt? Fehlt dir nur noch der Erwerbsstempel?
  12. @KnappVorbei auf welcher WBK ist denn die Flinte derzeit eingetragen?
  13. Grüße an Herrn Dallinger
  14. Man kann doch auf einem Schießstand schießen wie man möchte - sofern nicht gegen §§ 6, 7 AWaffV verstoßen wird. Die eingangs genannten Schießübungen fallen nicht unter § 7 AWaffV. Das hätte man auch als Schießleiter herausfinden können
  15. Seite 2 des zweiten Dokumentes gelesen?
  16. https://www.bsvleimen.de/waffenrecht.html?file=tl_files/bsv/content/PDFs/Formulare/Waffenrecht/Transport vereinseigener Schusswaffen - Begleitschein.pdf https://www.bsvleimen.de/waffenrecht.html?file=tl_files/bsv/content/PDFs/Formulare/Waffenrecht/Voruebergehendes Ueberlassen erlaubnispflichtiger Schusswaffen - Formular.pdf
  17. P22

    Waffensachkunde

    Das bestreitet auch keiner. Nur weder ich noch der Verbandsstempler hat was davon, wenn ich ihm bei meinen 5 KW Anträgen jedesmal den Wisch mitschicke, dass ich tatsächlich nur die KW-Sachkunde habe. Das reicht einmal am Anfang. Will ich dann etwas beantragen, was von meiner SK nicht umfasst ist, muss ich eben nachlegen oder bekomme keine Unterschrift.
  18. Lesen und verstehen ist nicht so deins oder? Weshalb soll ich persönlich Klagen, wenn der Ausgang des Verfahrens absehbar ist? Soll dafür die Verbandsrechtsschutz zahlen? Oder lieber doch in sinnvollen Verfahren zur Verfügung stehen, die nicht bereits prozessual scheitern. Denkmal drüber nach..... Oder soll ich meinen Unmut über die Regelung demjenigen vom OA möglichst lautstark kundtun und nur dann dürfte ich mich auch hier darüber aufregen? Die Mitarbeiter vom OA führen nur aus und solange das im Rahmen des Gesetzes geschieht muss ich mitmachen und mache es auch - um die Zuverlässigkeit nicht zu riskieren. Was ist daran jetzt "heiße Luft"?
  19. Deshalb erscheint die Pflicht und deren Kontrolle durchaus sinnvoll - sowohl für den in seiner Freiheit beschränkten als auch die Allgemeinheit als Beitragsschuldner zur GKV. Bei mir steht sie noch aus. Was heißt stimmgewaltig? Was soll ich denn dem armen Typen vom OA erzählen über Art. 13 GG & Co.? Wenn es soweit ist gibt's die Kontrolle im Rahmen des nötigen. Warum? Weil ich meine Zuverlässigkeit nicht riskieren möchte. Warum ich nicht direkt dagegen Klage? Weil mir das Kostenrisiko zu hoch dafür ist, dass die Klage bereits als unzulässig abgewiesen wird. Und das ist Recht wahrscheinlich. Bei uns kostet die Kontrolle nämlich nichts und ich konnte nur eine Feststellungsklage erheben. Dass die Gerichte derzeit überlastet ist , dürfte allen bekannt sein. Weshalb so eine grundsätzliche Frage angehen, wenn man das Verfahren Recht knapp über die Unzulässigkeit erledigen kann? Als Beispiel dient auch das Verfahren eines Forenmitgliedes, in welchem die Behörde unrechtmäßige Nachweise verlangte. Eine Feststellungsklage hiergegen war jedoch unzulässig. Dem Kläger war es zumutbar, den Klageweg gegen den Widerruf seiner WBK zu bestreiten....ne ist klar.... Deshalb sind wir an einem Verfahren dran, bei dem beim Betroffenen Kosten für die Kontrolle verlangt werden. Hier ist die Klage 100%ig zulässig. Siehe oben.
  20. P22

    Waffensachkunde

    Irrsinn. Beim ersten Antrag von mir aus, aber danach verliert man seine allumfassende Sachkunde ja nicht mehr....
  21. P22

    Waffensachkunde

    Nur KW hab ich auch nich nicht gehört, aber manche DSB-LVs stellen die Sachkunde kaliberbegrenzt für KW und LW aus. Das ist dann erst einigen später aufgefallen, als sie „DSB-untypische Waffen“ beantragen wollten und der SB scheinbar tatsächlich darauf geachtet hat.
  22. Warum nicht? Ja. Die Entscheidung erging ohne Begründung. Wir sind ganz am Anfang. Und wenn es soweit ist, dann ziehen wir bis vors BVerfG und nicht zu den Berliner Verkehrsbetrieben.... Genau. Zack. Der Fachmann hat gesprochen....
  23. Rede dir das doch alles nicht schön.... Wie viel Sicherheit bringt das Anschnallen tatsächlich? Wie viele Menschenleben können dadurch tatsächlich gerettet werden? Und jetzt nochmal die Fragen in Bezug auf die Kontrolle der Waffenaufbewahrung selbst beantworten. Wenn man sich nicht anschnallt droht eine Geldbuße. Da muss man schon zigfach von der gleichen Behörde bebußt werden, damit da mal die FE-Behörde aktiv wird und möglicherweise ein Entzug der FE im Raum steht. Als WBK-Besitzer ist man bei der zweiten angekündigten Kontrolle mit dem Wideruf bedroht, sofern man nicht öffnet -unabhängig davon, ob man tatsächlich konform seine Waffen aufbewahrt.
  24. Daher besser löschen
  25. Ja, quasi ein Wesensmerkmal der freiheitlichen Gesellschaft. Sowas gefällt aber vielen nicht, dir scheinbar auch nicht. Bei wie vielen Dingen nehmen wir ein Übermaß an Schwund auf uns, nur weil es für die (vermeintliche?) Mehrheit politisch opportun ist? Mache ich. Sie sind unsinnig, weil sie nur eine Momentaufnahme darstellen, die Vergangenheit gezeigt hat, dass man Jahrzehnte ohne Kontrollen ausgekommen ist und schließlich die Ausgestaltung verfassungsrechtlich mehr als bedenklich ist. Ja. Schonmal Art. 13 gelesen (und verstanden)? Es spricht doch für sich, wenn sich der Verfassungsgeber damals entschieden hat, die Unverletzlichkeit der Wohnung derart hervorzuheben und Eingriffen hohen Rechtfertigungsvoraussetzungen unterzieht. Genauso unverhältnismäßig. Da ist sie, die Freude, dass es nicht noch schlimmer kam.....
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