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P22

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Alle Inhalte von P22

  1. Leihscheine sind generell nach Beendigung der Leihe unverzüglich der Vernichtung zuzuführen.
  2. Ja, wer nicht kämpft, hat schon verloren. Man versucht hier seitens der Behörde den vielleicht neuen Mainstream des einen VG-Urteils aufzugreifen. @ASE hat ja bereits mehrfach ausgeführt, dass dieses Urteil bei der geltenden Rechtslage nicht haltbar ist. Da bin ich voll bei ihm - nur weiß man in der Tat nicht, was die Gerichte daraus machen.
  3. Ja, bitte auspacken im Interesse aller. Danke!
  4. Ich denke @Colt S. sollte alles der Reihe nach im bereits mehrfach angesprochen, separaten Topic mit anonymisierten Dokumenten darstellen. Die immer wieder sprunghafte Darstellung in mehreren Topics ist nicht wirklich zielführend.
  5. Er legt seiner Behörde hoffentlich nicht unmittelbar das Schießbuch vor….
  6. @Colt S. Danke für das Einstellen des Anwaltsbriefes. Einige müssten den Rechtsanwalt kennen.
  7. Nimm den Rat an und geh zum Anwalt. Pflichtteil und halber Pflichtteil ist pipifax. Testamente werden öffentlich beim Nachlassgericht hinterlegt, nicht beim Notar. Vormund kann per letztwilligen Verfügung bestimmt werden, ebenso Testamentsvollstreckung angeordnet werden, um den Erben die Vermögensbefugnis zu entziehen. Dann gibts noch die Möglichkeit über § 1639 BGB entsprechende Anordnungen zu treffen. Bringt aber hier online nichts. Muss im Gespräch unter Offenlage aller Vermögenswerte durchdekliniert werden.
  8. Das Thema kam vor kurzem ja schonmal auf. Wenns lediglich um die Waffen geht, dann wäre tatsächlich eine Testament mit einem entsprechenden Vermächtnis sinnvoll. Beratung über Fachanwalt für Erbrecht. Eventuell bieten sich weitere Regelungen und Übertragungen zu Lebzeiten an.
  9. „Guten Abend Herr Harbarth, was dürfen wir Ihnen zum Abendessen aus unserer Weinkarte reichen?“
  10. Ich sehe im Moment überhaupt keinen Druck und daher in dieser Richtung überhaupt keinen Handlungsbedarf. Bisher wurde ein Trainingstermin nach meiner Kenntnis von einer Behörde nicht angezweifelt. Nicht wirklich. Vielleicht ploppt dieses Thema irgendwann mal auf - bis dahin würde ich die Kirche im Dorf lassen und solche Themen gar nicht ansprechen.
  11. Ja klar, kommt ja vom Staat und steht im Gesetz. Deine Frage war doch rein rhetorisch, oder? Weil sonst sollten auch Leute wie du besser alle Waffen abgeben. Grün war leer.
  12. Jetzt hat es doch jahrelang prima mit den Trainingsterminen geklappt - und jetzt meint ihr tatsächlich, dass ein Verband regeln muss, wann ein Training je nach Verband ein Training ist? Entschuldigung, aber der Dackelclub lässt grüßen....
  13. Ne, das kann einfach nicht sein … 🤓
  14. Ich finde an der Erklärung nichts anrüchiges, ja sie sogar gelungen. Man zeigt auf, wo die wahren Probleme liegen und nimmt hierbei auf die bisher bekannten Infos aus den Medien Bezug. Sonst wird doch hier so großartig moniert, dass unsere Lobby nicht (pro)aktiv tätig sein. Jetzt wird mal sachlich und zielführend "geliefert" und hier geht das gequäcke los - für mich absolut nicht nachvollziehbar! Vielen Dank für das Statement, @Friedrich Gepperth
  15. Spricht ja nix dagegen, wenn sich Gruppen in den DSB-Vereinen bilden oder externe einmieten - oder siehst du das anders? Das ist kein Bashing - es sind Erfahrungsberichte, die sich komischerweise alle irgendwie decken und mit dem DSB zusammenhängen. Kann ich persönlich selbst bestätigen. Horizont meist noch beim Stichwort „Vereinsbefürwortung“ zum Waffenerwerb, Alters- und Gedankenstruktur deutlich anders ausgeprägt als beim BDS & Co. Versuche, daran etwas zu ändern, dringen nicht durch und ehrlicherweise ist mir da meine Zeit zu schade. Sollen sie „ihrer“ Sportsausübung fröhnen. Zum Glück gibts ja Alternativen. Und wie immer gilt: Ausnahmen bestätigen die Regel.
  16. P22

    Zuverlässigkeit

    Ohje Ohje….fahrlässige Untreue….is klar
  17. Was hat die Frage der kraft Gesetzes zulässigen Aufbewahrung mit dem Zuständigkeitsbereich der eigenen Waffenbehörde zu tun? Für eine etwaige Aufbewahrungskontrolle ist das irrelevant. Diese könnte erforderlichenfalls durch Amtshilfe der örtlichen Behörde erfolgen.
  18. hiervon stellt § 12 WaffG eine allgemeine Ausnahmeregelung dar, wonach für es für den Erwerb keiner Erlaubnis bedarf. Aber ich denke, die Argumente und Sichtweisen sind ausgetauscht und dem Fragenden wurde vielleicht etwas geholfen.
  19. Nichts. Du hast die Regelung ins Spiel gebracht und mich zitiert, als ich highlower fragte, weshalb man sich proaktiv an die Behörde zwecks des Bedürfnisses melden solle. Genau. Ja. Bei der Hausratversicherung einfach in die AVB reinschauen und die Gefahrerhöhung anzeigen, wenn man über eine Hausrat verfügt. Beim Ordnungsamt halte ich die Spannung für überschaubar. Das Beispiel mit der Jagdhütte stammt aus 36.2.9 WaffVwV:
  20. @Bounty Was hat die Aufbewahrung mit dem Bedürfnis zu tun? § 13 AWaffV spricht von einem nicht dauerhaft bewohnten Gebäude. Die Wohnung des Fragenden fällt hier nicht darunter.
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