

P22
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Gibt's da Kausalitätsnachweise?
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Wurde ja bereits alles gesagt, nur noch nicht von jedem
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Hat das jemand? Oder war es vielmehr nicht so, dass diese Vorgehensweise u.a. von dir als rechtswidrig bezeichnet wurde - was es jedoch nicht ist. Wenn der Sachbearbeiter mitspielt alles kein Problem. Ob das ganze dir von Anfang an so klar war, bezweifle ich. Sprechen wir von rechtmäßigen Maßnahmen? Ein Verstoß gegen § 34 II 1 WaffG ist nicht sanktioniert. Eine Auflage mit diesem Inhalt erscheint unverhältnismäßig, wenn der von der Norm intendierte Zweck auch durch eine andere Verfahrensweise erfüllt wird und gerade im Onlinehandel hierdurch die Gefahr des Verlusts der Erlaubnisurkunde vermieden wird. Das sah der Gesetzgeber wohl ebenso, andernfalls hätte er die Norm in den numerus clausus der Bußgeldtatbestände aufgenommen. Hat das in dem Topic jemand behauptet?
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Richtig. Und jetzt die entscheidende Frage: Um welchen Normtyp handelt es sich bei § 34 Abs. 2 Satz 1 WaffG?
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Der Begriff "Ordnungsvorschrift" und deren praktischen Stellenwert sagt dir als alter Verwaltungsrechtler etwas?
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Nö, was wolltest du uns denn sagen? Oder meintest du evtl. eine grüne WBK?
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Achso, der Händler prüft vor Eintragung des gekauften K98 die gelbe WBK auf weitere, bereits erworbene K98 und verweigert dann - bei auffinden eines bereits vorhandenen K 98 - den Eintrag?
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Ja. Ein paar Beiträge zuvor war es dem Sachbearbeiter selbst mit Erlaubnis des Käufers "verboten" Auskünfte zu erteilen...
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Werden hier wieder Dinge vermischt? - Wenn ich dem Verkäufer meine WBK Daten samt Sachbearbeiter nenne, dann liegt eine Einwilligung zur Datenauskunft vor. - Der Sachbearbeiter kann die entsprechende Auskunft erteilen, muss sie aber nicht erteilen. Welche künstlichen Probleme müssen jetzt noch abgearbeitet werden?
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Guardian Angel Abwehrspray?
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Zum Amt gehen und abholen. Alternativ die möglich wählen, die hier schon ausgeführt wurde.
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Nein, da steht nicht, dass man auf einer WBK nur zwei Kurzwaffen erwerben kann
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Der größte Fake ist Beaken17
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Sagmal, wo hast du denn eigentlich deine Verwaltungsrechtskenntnisse erworben? Völlig unnötig, der Widerspruch richtet sich ausschließlich gegen die belastende Auflage in der WBK. Diese ist separat anfechtbar und lässt den VA = gelbe WBK an sich in seiner Wirksamkeit völlig unberührt. Durch den Widerspruch hat der Topicersteller nun eine gelbe WBK ohne Auflage, da der Widerspruch insoweit aufschiebende Wirkung entfaltet (§ 80 I 1 VwGO). Eben und genau das wurde hier gemacht. Der Anfechtungswiderspruch kann sich nur gegen die belastende Auflage richten, da der VA ansonsten wie beantragt erteilt wurde. Mithin der Antrag verbeschieden und ohne weitere Belastung erging.
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Das wäre natürlich auch unzutreffend Es wurde allenfalls ein Kaufvertrag geschlossen.
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Komisch, dass dann andere Behörden im gleichen Bundesland nicht ebenso handeln oder dies gar bundesweit so praktiziert wird. Komischerweise treten solche Maßnahmen/Auslegungen contra Waffenbesitzern vorwiegend im grün-rot geprägten NRW auf.....
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Hm, ja man hat seitens der Verschärfungsrunde eher etwas gesucht, wo man die Zügel noch etwas anziehen konnte und von den Beteiligten als nicht allzu schlimm empfunden wird. Dagegen kann man ggü. den Antis eine weitere Verschärfung präsentieren. Dass diese Praxis rechtswidrig ist, wurde unlängst vom VG Köln in einem obiter dictum festgehalten. Ein Grund mehr, sich gegen überbürdende Anforderungen notfalls gerichtlich zur Wehr zu setzen.
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Wer sagt denn, dass das Ministerium angewiesen hat, dass man ein Schießbuch vorlegen muss - zu dessen Führung man nichtmal verpflichtet ist?! Natürlich, indem man nicht hörig mitmacht, sondern auf seine berechtigte Rechtsposition beharrt. Nein, das heißt es nicht. Und wenn der Vorstand das empfiehlt, dann zeugt das von wenig fachlicher Kenntnis in diesem Bereich. In dem Fall kann man ja einfach auf die Vereinsbestätigung zurückgreifen..... Niemand muss Schießbuch führen. Es gibt keine Vorgaben wie es zu führen ist. Folglich vermeidet man solche Zurückweisungen der Behörde, indem man seine Aufzeichnungen nicht vorlegt - darum geht's ja die ganze Zeit Wenn man das noch unterstützen möchte ohne Rechtsgrundlage - bitteschön. Weil sie unzutreffend und contra Verein/Verband /Sportschützengemeinschaft sind.... Warum hat der Verein den langjährigen Schützen nicht entsprechend die Teilnahme am Schießsport bestätigt? Lass mich raten, auf die Idee ist keiner - insbesondere der Vorstand - nicht gekommen. Selbst verschuldet.... In Unkenntnis der Rechtslage und Gläubigkeit an die Behörde. Ähm, nein
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110 Jahre Frankonia und heftige Jubiläumspreise für Munition!
P22 antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Vertiefen wir es nicht weiter... Wer da genau kommt weiß ich nicht. -
Wieso nicht über den eigenen Verein? Wurde jetzt mehrfach genannt. Es kommt dabei auch darauf an, wie detailliert das Buch bzgl einzelner Waffen geführt wird.
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Meinst du deine eigenen Äußerungen? Ich weiß gar nicht was für eine Rennerei. Zum einen genügt eine Vereinbestätigung, zum anderen lässt sich das für 2,50 Euro Porto erledigen. Sind es einem diese "Aufwendungen" nach 3 Jahren oder bei einer sonstigen Bedürfnisprüfung nicht wert? Sprichst du wieder von dir? Ich habe die gesetzlichen Vorgaben erfüllt und bin niemandem sonstwo hingekrochen. Dafür gibt's die Verbandsrechtsschutz. Alles klar..... Je nachdem über was du Auskunft erteilt, wäre eine Rückfrage bei WO seitens der Betroffenen vll nicht so verkehrt
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110 Jahre Frankonia und heftige Jubiläumspreise für Munition!
P22 antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Allgemein
Beim nächsten Zustellversuch Zettel an die Klingel mit netter Bitte. Hat bisher funktioniert. -
Also das wurde hier jetzt mehrfach dargelegt.... Schwer machen? Er bekommt eine Bestätigung, schaut drüber und heftet ab. Was ist daran so schwer? Die Anweisung "nur Schießbuch" oder "zusätzlich Schießbuch" entspricht halt nicht den Vorgaben der WaffVwV. Mach Sachen....Was sollte das Amt auch daran beanstanden?
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Dann verweist man auf die entsprechende Stelle der - insbesondere von dir als Handbuch/Bedienungsanleitung gelobten - WaffVwV. Mehr bedarf es nicht, die erforderlichen Tatsachen wurden mit der Bescheinigung geliefert. Auch wenn es dir oder dem Sachbearbeiter nicht gefällt und er sich als "Herr des Verfahrens" aufspielen möchte. Nein, sowas sollte man auf keinen Fall tun! Lieber direkt entschuldigen, verbunden mit der Erklärung, man könne es sich selbst nicht erklären, weshalb man nicht gleich alles vorgelegt hat. Und keineswegs den Verband und/oder die damit verbundenen Rechtsschutzversicherung konsultieren! Es kann nur noch schlimmer werden! GRÜN war leer.....
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@supermeier Die "Gefahren" einer direkten Vorlage wurden ausreichend bezeichnet. Wer das Risiko der direkten Vorlage als gering ansieht oder nur eine handvoll Waffen sein eigen nennt, mit der er 12/18 mal schießt - soll er machen wie er möchte. Ich bin mal gespannt wann sich jemand meldet, der sein Buch ohne Notwendigkeit vorgelegt hat und nunmehr den zukünftigen Besitz bestimmter Waffen (wegen fehlender Einhaltung von 12/18 für genau diese Waffe) rechtfertigen muss. Meine Behörde ist auch schützenfreundlich, dennoch werde ich die paar Euro für die Bestätigung des Verbandes oder Vereines investieren, damit in meiner Akte nicht eine Kopie meines Schießbuchs landet - reine Vorsorge und entsprechend dem Grundsatz der Datensparsamkeit Im übrigen kann man ja dafür Sorge tragen, dass der eigene Verein keine Gebühr für eine solche Bestätigung erhebt. Schließlich verlangt bspw der LV 7 des BDS für eine solche Bestätigung auch keine Gebühr. Warum das so ist, kann sich aufgrund der vielfältigen Beiträge jeder selbst beantworten.....