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P22

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  1. Die Erkenntnis des Tages - am besten den Anwalt wählen, der in dem Rechtsbereich auch wirklich praktisch tätig ist Versteht sich ja eigentlich von selbst.
  2. Tipp mit dem Anwalt hast du bekommen. Mehr gibt's hier nicht. Außer das dir einige erzählen wie toll es bei Ihnen klappt oder lamentieren, was man den besser machen oder doch besser bleiben lassen soll...
  3. @uwewittenburg Aufgrund der Erfahrung hättest du ja eigentlich einen "guten" Anwalt aussuchen können?
  4. Wenn die Baubehörde - um dein zitiertes Beispiel aufzugreifen - aber einen Tag nach Ablauf eine "Verlängerung" erteilt, dann vertraut darauf der Unkundige. Es ist ihm recht egal ob es rechtstechnisch eine völlig neue, unabhängige Genehmigung ist oder eben eine bloße "Verlängerung" der alten Geltungsdauer. Im übrigen zitierst du aus dem Urteil nur ein weiteres Zitat des VGH aus der streitgegenständlichen Baugenehmigung
  5. Manchmal verstehe ich @MarkF bzgl. juristischer Diskussionen mit Nicht-Juristen Wie dargelegt besteht ein solcher Anspruch auf die Ausnahme, da die Regelung eben kein Selbstzweck ist und Ermessen gemäß dem Zweck der Ermächtigung auszuüben ist. Der Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung verdichtet sich auf einen gebundenen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahme. Auch wenn man von einem Gebot spricht, ist es faktisch ein - wie in der Überschrift genannt - Verbot des unbegrenzten Erwerbes. Die Nichterteilung der Ausnahme wäre ein Eingriff (Art. 2 I GG), der nicht zu rechtfertigen wäre.
  6. Der Kollege soll ein paar Euro in einen Anwalt investieren, der dem SB mal die Grenzen aufzeigt. Bessere Investion des Geldes sehe ich nicht, wenn man sich nicht gleich komplett bücken und dem SB hingeben möchte.
  7. Das sind die entscheidenden Punkte. Daraus ergibt sich meines Erachtens eine Ermessensreduktion auf Null, d.h. es muss eine Ausnahme gemacht werden. Das Gebot ist kein Selbstzweck. Der Sinn und Zweck der Regelung wurde dargelegt. Dagegen wird durch die Ausnahme nicht verstoßen, vielmehr stimmt der Saldo des Waffenbestandes im Ergebnis wieder. Das Ermessen ist gemäß der jeweiligen Norm auszuüben (§ 40 LVwVfG) und lässt keine unbegründete Gängelung zu. Im Ergebnis kann daher nur eine Ausnahme ermessensgerecht sein.
  8. Komischerweise geht es ja scheinbar bei einem Jagdschein ohne weiteres. Ob etwas neu erteilt oder verlängert wird macht für den Durchschnittsadressaten praktisch keinen Unterschied. Echt? Sind das keine Rücknahmestreitigkeiten?
  9. Das mag bei dir und mir vll. so sein - aber nicht beim hierfür relevanten, juristisch unbedarften Durchschnittsbürger. Nur auf dessen Sichtweise kommt es - wie dargestellt - an. Vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 18. Aufl. 2017, § 44 Rn. 12.
  10. Stimmt, weil schwere Körperverletzung ein Verbrechen ist und solche Taten nicht nach § 153(a) eingestellt werden können. Im Gegensatz zu der hier angesprochenen gefährlichen Körperverletzung
  11. Da hätte ich aber mal dem jeweiligen LV Dampf gemacht.... Gibt's ja nicht sowas... Hat der Verein denn nicht das vorherige Training anerkannt oder hattest du solange pausiert?
  12. Wieso vergeuden? Ist das wieder der Verband, der nur Training nach eigener SpO anerkennt?
  13. Eine Nichtigkeit liegt sicherlich nicht vor. Zwar mag das ein schwerer Fehler sein - der muss allerdings offensichtlich sein. Die Rspr. ist bei diesem Merkmal sehr restriktiv und bejaht dies nur dann, wenn die Rechtswidrigkeit dem VA quasi "auf die Stirn" geschrieben ist und dies ein durchschnittlicher Bürger ohne besondere juristische Vorkenntnisse erkennen kann. Das bezweifle ich bei einer solchen Art der "Verlängerung".
  14. Dann liegts nicht unmittelbar an der WBK, sondern am Händler
  15. Er hat es doch geschaffen und als Gesinnungsstrafrecht ausgesorgt. Schöne heile Welt.....über die Einträge in den Registern kann sich dann der Betroffene schön selbst kümmern. Die Polizei darf sich straffrei irren, dem Bürger bleibt nur § 17 StGB.....
  16. Wieder ein Topic mehr, welches die praktische Absurdität des WaffG an den Tag legt....
  17. Das geht die Dame gar nichts an. Fakten und die gesetzliche Regelung liegen auf dem Tisch. Punkt. Genau so siehts aus.
  18. Kommt vll. auf den jeweiligen Bundesstaat und die Hautfarbe an...
  19. Wer nicht wagt, der nicht gewinnt. Ich kann hier heulen, was für böse Dinge die SB in Erlaubnisse eintragen oder aktiv dagegen vorgehen. Letzteres kostet Zeit, Kraft und Geld, welches nur die wenigsten bereit sind zu opfern. Dann sollte man sich aber doch auch bei der Diskussion zurückhalten und nicht als "Opfer" bzw. "Ausgelieferter" darstellen. Es gibt natürlich auch Grenzfälle wie die Geschichte mit WBK gelb. Es gibt aber auch klare Fälle wie den vorliegenden, mit denen man sich sicherlich kein Eigentor schießt.
  20. Die Einstellung ist doch schön. Nur, wieso soll ich ihn auf etwas stoßen, wenn sich die Frage später sowieso stellt und vll. aus Unwissenheit des SBs in Wohlgefallen auflöst? ("Sie haben ja schon vorher Ihre Waffen darin aufbewahrt wie Sie mir geschildert haben, dann können Sie selbstverständlich den Tresor weiter nutzen.")
  21. Kommt immer drauf an, ob und was man mit sich machen lässt.... #bedenkenträger #diebehördehatimmerrecht
  22. @BigMamma Naja auf den ersten Blick vll Einmischung des Staates, auf den zweiten Blick sinnvoll. Wie viele nutzen die Garage für ihren bestimmungsgemäßen (und allein dafür baurechtlich genehmigten) Zweck und machen daraus kein Messi-Lager? Fahrzeuge werden dann schön auf den öffentlichen Verkehrsflächen verteilt, behindern den Verkehrsfluss und schaffen unnötige Gefahren.
  23. Blöd nur, dass man dann wohl keinen Rabatt mehr bekommt.
  24. Unabhängig davon, dass dein Anliegen bereits - wenn ich mich recht erinnere - im großen Bestandsschutztopic von dir thematisiert wurde: Beantrage einfach deine WBK und lass es auf dich zukommen. Wenn du jetzt nachhakst, stößt du die Behörde evtl. auf das Problem.
  25. Wieso soll man denn noch nachfragen? Entweder ich bekomme meine Erlaubnis unbeschränkt oder ich lege dagegen Widerspruch ein. Bedenkenträger unternehmen nichts und erfreuen sich am beschränkten Privileg. Wer ist denn bitte so heiß gewaschen und fragt den SB, ob er nicht noch Einschränkungen eintragen möchte, weil man davon mal gehört hat....
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