P22
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Hast du auch mal selbst nachgelesen und dir ein Bild darüber gemacht oder nur Dritte befragt? Dann frag doch ihn mal wie es mit § 12 WaffG aussieht
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Da freuen sich manche Kontrollfanatiker schon die Hose feucht.... Aber es wäre nicht Deutschland, wenn man sicherheitshalber nicht noch ein Papier zusätzlich aufbewahren müsste...
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Zweierlei Maß? Wahlkampf auf Parteikosten dürfte doch einen Unterschied zur staatlichen Unterstützung von sog. "Projekten gegen Rechts" machen oder meinst du nicht?
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Hat Ramelow nicht die Antifa mit Bustouren zu Demos unterstützt?
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Ohne Worte..... http://www.nordbayern.de/region/nuernberg/grune-wollen-waffenmessen-in-nurnberg-verhindern-1.7265091
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Nach deiner Leseart und die einiger anderen liegt ein tagtäglicher Missbrauch in dem u.a. von @Drill Sergeant genannten Verfahren. [grün]Damit der Schützensport sauber bleibt, sollte mit einem Screenshot unverzüglich die Waffenbehörde und Staatsanwaltschaft informiert werden. Es ist im Sinne der Gemeinschaft der WBK-Inhaber absolut inakzeptabel, dass sich einige die Frechheit heraus nehmen, Gesetze samt VwV selbst zu lesen und entgegen der Leseart der Behörde anzuwenden - auch wenn die eigene Auffassung plausibel aus dem Gesetz und seinen Materialien abgeleitet werden kann. Unmöglich sowas. [/grün]
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Wenn ihr schon alle nachfragt, dann doch mal an höherer Stelle unter Bezugnahme auf die örtliche Auskunft und den Verweis in die WaffVwV. Nicht das sich da seitens des Sachbearbeiters aus versehen ein falsches Verständnis eingeschlichen hat....
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Genau. Dein Schießbuch geht die Behörde nichts an. Zur Vorlage bist du nicht verpflichtet. Du bist Inhaber ein gültigen waffenrechtlichen Erlaubnis und kannst diese auch nutzen. Wie viele Monate brauchst du denn noch? Je nachdem würde ich entsprechend kaufen und nach Erfüllung der 12 Monate unaufgefordert eine Verbandsbestätigung bzw. eine solche des Vereins über deine Eigenschaft als Sportschütze vorlegen.
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Gab es denn aus deiner bzw aus der Behördensicht eine Änderung, weshalb man "nicht mehr so weiter machen sollte"?
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Wer sagt das? Die Behörde? Und wem ggü. nachweisen? Wenn du Inhaber ein gelben WBK bist, kannst du entsprechend der Berechtigung einkaufen.
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Falls jemand anderes versteht, was mir Joe mit den Zitaten sagen möchte, bitte ich um eine eindeutige Antwort, danke
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Auf welchen Teil der zweiteiligen Frage bezog sich deine Antwort denn?
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Ich glaube das war nur als Klarstellung gedacht. Stimmt, sie wurden bereits zuvor schon genannt. Folgst du deiner gezogenen Analogie auch oder wolltest du nur erklären, wie man ein falsches Verständnis auch irgendwie begründen könnte?
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Schwachfug - warum? Wurde hier schon erläutert.
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Liegt vielleicht an der Betrachtungsweise. Wenn ich selbst das schießen aufgebe, was will ich mit 0815 Waffen? Bei jeder Aufbewahrungskontrolle mal aus dem Schrank holen und in Erinnerungen schwelgen? Mag ja für den ein oder anderen interessant sein. Man kann in dem Fall ja auch noch etwas über § 45 III WaffG regeln, auch bereits jetzt mit entsprechender Unterstützung.
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Ich warte immer noch auf den Aufsatz von @MarkF
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Wie wäre es mit einem weiteren Bedürfnis für Revolver und einer weiteren 9mm bspw mit Optik? Wurden genug Meisterschaften für Waffen übers Kontingent mitgeschossen? Wäre als Sportschütze doch viel eleganter als den Erben-Mumpitz samt allen zugehörigen Fragen....
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§ 12 II Nr. 1 WaffG "Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Munition bedarf nicht, wer diese 1. unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 bis 4 erwirbt"
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Richtig, mit Ausnahme der Waffen nach § AWaffV.
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Wir wissen ja auch immer noch nicht wie das am sinnvollsten zu machen wäre.....
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https://djz.de/waffen-blaser-r-8-extremer-belastungstest-2359/
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in der Kombination wird das Kaliber des Wechselsystems das Kaliber der Waffe?
P22 antwortete auf Onkel's Thema in Waffenrecht
Oder gleich die identische Waffe im anderen Kaliber - man hat dann zwei Kurzwaffen und preislich ist da zum angepassten Wechselsystem oftmals nicht mehr viel Luft. Wer einigermaßen schießsportlich aktiv ist, hat auch mit dem Kontingent kein Problem.