Zum Inhalt springen

Jäger98

Mitglieder
  • Gesamte Inhalte

    6
  • Benutzer seit

  • Letzter Besuch

Letzte Besucher des Profils

Der "Letzte Profil-Besucher"-Block ist deaktiviert und wird anderen Benutzern nicht angezeit.

Leistungen von Jäger98

Mitglied

Mitglied (1/12)

10

Reputation in der Community

  1. ich bin ja froh, dass die ganzen unfehlbaren hochkarätigen Experten hier so viel sinnvolles beizutragen haben. Dein Leben muss schon spannend sein
  2. Ich weiß nicht, was für Szenarien sich hier vorgestellt werden. Aber nein, ich habe nicht willkürlich auf ein Auto geschossen, was da vorbei gefahren ist und es war auch niemand im Auto. Ich hab mir das Auto geliehen und dazu noch eine Waffe. Ein Linksrepetierer (als Rechtshänder), was die Handhabung erschwert hat. Die Waffe hat dazu noch die dumme Eigenschaft, dass man sie komplett entsichern muss, um den Verschluss öffnen zu können. Als ich zum Auto kam, dachte ich, ich hätte die Waffe schon entladen, mein Fehler. Ich wollte es aber nochmal prüfen, bevor ich die Waffe verpacke. Dazu musste ich eben entsichern, hatte dabei aber wohl noch irgendwie mit meinem dicken Handschuh bisschen den Abzug berührt und ein Schuss hat sich gelöst. Also kurzum, war eine ungewollte Schussabgabe auf den Rücksitz des natürlich unbesetzten Autos.
  3. Fehler passieren, aber mit Sicherheit natürlich niemanden der Kommentatoren hier Das haben Haftpflichtfälle im übrigen so an sich.
  4. Es wäre nett, wenn die Herrschaften ihren schlechten Humor nicht zu Lasten von Leuten ausleben würden, die hier gerne sinnvolle Antworten auf eine Frage hätten. Andernfalls ist dieses Forum ziemlich nutzlos.
  5. Gothaer. In den Versicherungsbedingungen steht jedoch, dass Haftpflichtansprüche wegen der Beschädigung oder des Abhandenkommens von Landfahrzeugen ausgeschlossen sind. Das ergibt doch überhaupt keinen Sinn. Wozu hat man denn dann die Versicherung?
  6. Hallo zusammen, leider hab ich unlängst bei einer Jagd aus versehen in das KFZ eines Jagd-Kameradens geschossen. Meine Jagdhaftpflicht schließt jedoch die Haftung für eine Beschädigung eines KFZ aus. Die Privathaftpflicht schließt bei Schusswaffengebrauch generell die Jagd aus. Das kann doch nicht sein? Hatte so einen Fall schonmal jemand? Viele Grüße
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.