Zum Inhalt springen

Rangliste

Beliebte Inhalte

Inhalte mit der höchsten Reputation seit 14.08.2025 in allen Bereichen anzeigen

  1. Es wäre einmal nett, wenn die Verbote, die auf die Sportschützenverbände zurückgehen, benannt würden. Pauschal mit Anwürfen zu kommen, ist immer leicht, besonders anonym. Aber wie wäre es denn mal mit Fakten. Natürlich kann man sagen, wenn das Waffenrecht jedermann Waffen zubilligen würde, und zwar völlig ohne schießsportliche oder jagdliche Aktivität, dass dann viele Leute eben ohne Sportschützenverein und Jagdschein Waffen erwerben würden. Ich kann das nur wiederholen, wer dafür ist, dass Schusswaffen in Deutschland ohne Bedürfnis oder mit dem Selbstschutzbedürfnis erworben werden können, sollte sich mit Gleichgesinnten zusammenschließen und dafür kämpfen. Warum denn nicht? Dagegen spricht aus meiner Sicht gar nichts. Die Jäger und Sportschützen aber und insbesondere auch die entsprechenden Verbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Ddafür sind sie gewählt beziehungsweise haben sich dafür engagiert. Auch für einen Unterstützen einer solchen Vereinigung, die für den Bedürfnis losen Waffenerwerb beziehungsweise den Waffenerwerb für Selbstschutz Zwecke eintritt, heißt ja nicht, dass er nicht auch Jäger und Sportschützen sein kann. Warum ergreift denn niemand die Initiative. Immerhin der VDB ja dafür ein, dass Waffen der Kategorie C von jedermann ohne Bedürfnisprüfung erworben werden können. Zumindest in seinen schriftlichen Forderungen. Ob seine vertreter dies beim Kaffeetrinken mit den Politikern beziehungsweise Ministerialbürokraten auch so eindeutig formulieren, weiß ich nicht. Ich vertrete die Interessen meiner Mitglieder und mache im Rahmen, der mir waffenrechtlich gegebenen Möglichkeiten alles, was meine Mitglieder an Schusswaffen haben wollen und politisch durchsetzbar ist. Und dies ist ja wohl wirklich eine ganze Menge. Giraffe (wer immer das auch ist) schreibt: Also ist meine Vermutung eher, dass der BDS es nicht mehr wollte, dass Schalldämpfer verwendet werden. Ein Verbot kann ich dem internationalen Regelwerk nicht entnehmen. Hier wird eine grundsätzlich falsche Annahme vorgebracht; der BDS wollte es nicht mehr, das Schalldämpfer verwendet werden. Was heißt hier nicht mehr. Sie wurden nie verwendet. Und diejenigen Leute, die bei den Jägern die Schalldämpfer unterstützt haben, haben dies sehr wohl und bewusst auf die Jäger beschränken wollen. Sonst wäre es nichts geworden. Aus meiner Sicht war dies doch ein großer Fortschritt, das überhaupt Schalldämpfer genehmigt wurden. Wenn nun viele Jahre die Verwendung dieser Schalldämpfer unproblematisch ist, so ist es dann doch viel leichter, auch vorzubringen, dass es auch bei Sportschützen nicht so gefährlich wäre. Das wird aber wohl noch ein wenig dauern. Zunächst einmal ist es wichtig, dass allgemein akzeptiert wird das Schalldämpfer Verwendung finden und sei es nur auf der Jagd. Ich erinnere nur einmal andas Holspitzverbot für Kurzwaffen Munition. Mit dem Waffengesetz 2002/3 fiel dieses Verbot weg. Vorher war der Besitz eine Straftat. Heute kräht kein Hahn mehr danach, weil jedermann nach über 20 Jahren sieht, wie blödsinnig dieses Verbot war. Gut Ding will Weile haben. Mit dem Paragraph 6 der Verordnung zum Waffengesetz haben wir einen wichtigen Teil der Anscheinshalbautomaten für die Sportschützen ohne Einschränkung zugänglich gemacht, nachdem zunächst alle unter den Anscheinsvorbehalt fallen sollten. Heute können wir doch Anlauf nehmen auf dem ganzen beschränkten Rest dahin zu bringen, wo er hingehört: auf den Müll. Weil die Beschränkung überhaupt keinen Sinn macht. Dafür musste man aber eben erstmal einige genehmigt haben, so dass die Unsinnigkeit für die anderen sichtbar wird. Aber am Ende meines Posts komme ich nochmal zum Anfang zurück: Deshalb bitte ich einfach mal um eine klare Antwort, an welchem Verbot wir mitgewirkt haben beziehungsweise welches Verbot von Schusswaffen wir unterstützt haben. Friedrich Gepperth
    14 Punkte
  2. Am sichersten ist es wenn du erst die Munition zum Schießstand bringst und dann wieder nach Hause fährst und die Waffe holst. Achte darauf dann alle Munition zu verballern, dann sparst du einen Weg wenn du wieder nach Hause fährst!
    13 Punkte
  3. die mun muss/sollt in "dem gekauften behältnis" oder einem vergleichbaren (für mun bestimmtes) behältniss transportiert werden. so kann sie sogar MIT der waffe im der selben tasche zusammen transportiert werden. es darf sich nur keine mun IN der waffe (also im patronenlager) oder in einem befüllten magazin (welches IN der waffe eingefürt ist) transportiertt werden! ist zumindest meine auffassung dazu...
    12 Punkte
  4. Ich weiß das hier politische Diskussionen nicht gerne gesehen sind, aber die Ermordung von Charlie Kirk zeigt eine Sache sehr deutlich auf. Den Unterschied zwischen Rechten und Linken in den USA (und darüber hinaus). George Floyd kommt bei einer Festnahme ums Leben: Es brechen bürgerkriegsähnliche Unruhen aus, Linke verwüsten ganze Stadtviertel. Charlie Kirk wird erschossen: Rechte halten Mahnwachen und Gottesdienste ab. Für jedermann offen sichtbar und nachprüfbar.
    11 Punkte
  5. Vielleicht einmal ein kleiner Hinweis. Bei der IPSC ist weltweit die Verwendung von Schalldämpfern verboten und wird nicht auch von denen, zumindest national propagiert, die diese frei erwerben und benutzen können. JFry dazu durchaus sehr kompetente Beiträge gepostet. Was die Lärmproblematik insbesondere bei offenen Schießständen für Sportschützen angeht, halte ich es für viel sinnvoller, bei Ständen, von denen von einer festen Feuerlinie geschossen wird, durch nicht besonders große Einhausungsmaßnahmen, den Mündungsknallschießlärm sehr deutlich zu reduzieren. Dies ist eigentlich mit sehr geringen Mitteln möglich und wenn ich mir angucke, bei teilweise welchen lächerlichen Summen die Vereine das große Geschrei anheben, kann ich mich nur noch wundern. Die Schießstand-Richtlinie ermöglicht es nämlich bis zur ersten Hochblende den Stand einzuhausen, ohne dass er zu einem teilgedeckten Stand wird und deshalb eine Lüftungsanlage erforderlich ist. Bei den weiteren Hochblenden nach der ersten gibt es ebenfalls ein hervorragendes System, was die Schallreflexionen extrem mindert. Leider stehen unseren Kreisen sehr wenig Fördermittel zur Verfügung, mit denen man einen praktikablen Testaufbau finanzieren könnte, bei dem es zu ganz erstaunlichen Ergebnissen kommen würde. Mir fehlen die Mittel und die Zeit diese Versuche durchzuführen. Machbar ist das sicherlich, genauso wie es machbar war, nachzuweisen, dass entgegen den Vorgaben der Schießstand Richtlinie das Schießen auf feste glatte Stahlplatten, die sich nicht wegdrehen oder umfallen, völlig problemlos möglich ist. Man muss sich halt auskennen und bestimmte Vorgaben einhalten. Wenn mir das nicht gelungen wäre, wäre jegliches Steel Challenge oder Speed Steel schießen vom Bundesverwaltungsamt wegen den Vorgaben der Schießstand Richtlinie verboten worden. Das nur ganz nebenbei. Allerdings ist der bautechnischer Aufwand die Schallreflektion von Hochblenden zu reduzieren und dies auch zu messen, um ein Vielfaches höher. Deshalb werde ich das vorläufig nicht machen. Ist allerdings jemand bereit, dies zu tun und auch die entsprechenden Mittel aufzubringen, kann er mein gesamtes Wissen jederzeit kostenlos haben. Ich habe das ja schließlich auch von Untersuchungen des Fraunhofer Instituts für die Bundeswehr umsonst bekommen. Leider gibt es unter den Schießstandsachverständigen keine ausgewiesenen Fachleute zur Beratung für eine Schallminderung an offenen Ständen. Ich rede nicht von mir selbst, da es ja dann die üblichen anonymen Anwürfe und Beleidigungen hageln würde. Nur so viel. Wenn man in der Lage ist eine derartige Anlage wie Philippsburg in 1000 Meter Entfernung zur Wohnbebauung auf die Beine zu stellen, die sieben Tage die Woche keine Schießzeiteneinschränkung hat, dann muss man sich ein wenig auskennen. Was Mehrdistanzstände angeht ist die Schallreduktion allerdings nur mit einem erheblich größeren Aufwand darstellbar. Neben dem Stand in Philippsburg kann man sich ja gerne einmal die BDS Stände in Berlin Wannsee bei der DEVA anschauen, auf denen ein Mehrdistanzschießen in allen Kurzwaffen-Kaliber und mit Flinten ohne Schusszahlenbegrenzung möglich ist. In 300 Meter Entfernung wohnen Millionäre in Villen, die vom Schießlärm nichts mitbekommen. Übrigens auch nicht von den Ständen der DEVA. Noch nebenbei, ich habe wegen Erneuerung der Schalldämmung in Philippsburg gerade 1000 qm Rockwool Hardrock 2 gekauft. Haben zirka 16. 000€ gekostet. Zu meiner Freude hat sich also der Preis kaum erhöht, was man von anderen Materialien nun wirklich nicht sagen kann. Die auf den Sand bisher befestigten Platten würden es in den meisten Fällen immer noch tun - nach 23 Jahren - aber die Holzträgerelemente sind teilweise durchgefault. Im BDS haben wir die Mündungsbremsen in den meisten Langwaffen Disziplinen einfach deshalb freigegeben, weil es ein ewiges Gezerre war, zwischen Feuerdämpfern und Mündungsbremsen zu unterscheiden. In der Tat sind die Stand Abtrennungen zwischen den Schützenständen in Philippsburg bei den Langwaffenständen noch deutlich verbesserbar. Auf dem 300 Meter Stand ist auch ausreichend Platz vorhanden. Friedrich gepperth
    11 Punkte
  6. Andreas, lass dich da nicht verrückt machen 😉 Die rechtliche Grundlage ist klar: Für die Waffensachkunde nach § 7 WaffG gilt bundesweit der offizielle Fragenkatalog des BVA, aktuell Stand 12/2024, rund 450 Fragen auf 118 Seiten. Dieser Katalog ist verbindlich – kein Ausbilder darf sich einfach eigene Phantasiefragen ausdenken oder auch nur abändern. Was Lehrgangsleiter machen dürfen: Sie können aus dem Katalog eine Auswahl für die schriftliche Prüfung treffen (üblich sind 30–40 Fragen, je nach Behörde und Bundesland/Kreis). Die Form (Multiple Choice, Freitext oder gemischt) hängt von der Prüfungsorganisation ab. Manche packen zusätzliche Übungsfragen in ihre App oder ihren Kurs → das ist dann Trainingsmaterial, nicht die offizielle Prüfung. Heißt für dich: Offiziell gibt’s nur einen Katalog → den solltest du lernen. Wie viele Fragen du in der Prüfung bekommst erfährst Du vorher. Üblich sind 30–40 Fragen, das entscheidet die jeweilige Prüfungskommission. Die Geschichten von „1400 Fragen“ sind Quatsch – das sind in Wirklichkeit aufgeblasene Übungsdatenbanken. Unterm Strich: Die Prüfung besteht aus drei Teilen: Theorie → Wenn du den offiziellen Katalog gelesen hast, bestehst du. Damit hast du den theoretischen Teil erledigt. Meine Empfehlung, als Sachkundeprüfer: Lies dir die Fragen ALLE einmal durch, nicht auswendig lernen! Nur durchlesen. Den Katalog kannst du dir direkt und kostenlos beim BVA herunterladen: 👉BVA-Fragenkatalog mit Antworten (PDF) Ich halte die App`s nicht für hilfreich, das ist aber wohl Geschmackssache. 2. Mündlich-praktischer Teil → Da wird dein theoretisches Wissen sowie die Handhabung abgefragt, die du in der Regel auch vorführen musst. Das lernst Du alles im Unterricht. 3. Scharfer Schuss → Je nach Prüfer musst du zwei bis drei Waffensysteme bedienen und abfeuern können. Revolver/Pistole/Büchse/Flinte Die Treffer sind zweitrangig. Heißt: Solange du das Blei im Kugelfang lässt und nicht in der Decke, hast du bestanden.
    10 Punkte
  7. Bei deinem Titel dachte ich zunächst an eine Neuentwicklung von Jörg...
    9 Punkte
  8. Irgendwie alles ein wenig seltsam... oder auch nicht! Das Zertifikat wird zumindest auf der Website des Prüfinstituts als echt ausgewiesen. Ob diese Website bzw. das Prüfinstitut selbst valide ist, habe ich jetzt nicht geprüft. Ich habe, zumindest so weit ich mich gerade um diese Uhrzeit erinnern kann, zumindest noch nichts mit denen zu tun gehabt. (Das bedeutet aber nur das ich keine Aussage ohne Prüfung treffen kann, nicht mehr) Allerdings bescheinigt das Zertifikat die Einhaltung der Richtlinie 2001/95/EG (GPSD). Das ist eine Produktsicherheitsrichtlinie, die für alle Produkte gilt, für die es keine eigenständige Richtlinie gibt (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, RED etc.). Sicherheit ist hier im Sinne von „Sicherheit vor Verletzungen“ gemeint. Wenn auch dazu etwas in der EN 1143-1 genannt ist, dann kann es durchaus sein, dass ein solches Zertifikat basierend auf dieser Norm ausgestellt wird. Die GPSD ist mittlerweile aber von der GPSR vollständig abgelöst worden. Auch wenn das Zertifikat noch formal gültig ist, reicht es seit Dezember 2024 nicht mehr aus, um damit Produkte erstmalig in der EU in den Verkehr zu bringen. Etwas merkwürdig ist auch noch, dass meiner Meinung nach zumindest für Tresore mit elektronischen Schlössern neben der GPSD/GPSR auch die EMV-Richtlinie anzuwenden wäre – die aber nicht genannt ist. Allerdings sind Tresore nicht mein Fachgebiet, und um diese Zeit will ich das nicht auch noch recherchieren. ;-) Aber – und das ist das Entscheidende: Das ist ALLES sowieso, selbst wenn ALLES valide ist, nur die Bescheinigung, dass das Produkt die Anforderungen an die Anwendersicherheit (Quetschgefahr, Sturzgefahr, elektrischer Schlag) erfüllt. DAS IST KEINE ZERTIFIZIERUNG EINES SICHERHEITSSTANDARDS wie 0, 1 oder höher! Dieses Zertifikat in einer aktuelleren Form (für die GPSR) würde – vorbehaltlich der Klärung der EMV-Frage – ausreichend sein, damit das Produkt überhaupt in der EU in den Verkehr gebracht werden darf. Aber es trifft keine Aussage über die Klassifizierung, und damit ist der Schrank unklassifiziert (würde – wie das Gewicht vermuten lässt – auch keine Klassifizierung bekommen) und entspricht damit den vielen Schränken ähnlicher Art bei eBay, bei denen – wenn die Verkäufer ehrlich sind – dabeisteht, dass diese im Waffenbereich nur für die Lagerung z. B. in Österreich oder als Munitionsschrank zulässig sind.
    7 Punkte
  9. Schaut euch doch mal an, wer alles ne WBK hat... so schwer kann die Prüfung gar nicht sein.
    6 Punkte
  10. Janis, merkst du eigentlich selbst, was du hier ablieferst? 6-7 Beiträge und jedes Mal nur rumgekotzt über die Fragen anderer. Null Ahnung, null Hilfe, aber immer den großen Klugscheißer raushängen lassen. Ein Forum lebt von Leuten, die Wissen teilen – nicht von Maulhelden, die ständig nur ablästern. Dein „besorg dir halt die Zeichnung“ ist die peinliche Ausrede von jemandem, der nix beitragen kann. Wenn dich Fragen nerven, dann halt gefälligst die Fresse und scrolle weiter. Aber dieses Dauer-Gehabe als Oberlehrer braucht hier keiner. Also: Entweder du reißt dich zusammen und bringst mal was Sinnvolles – oder du verschwindest wieder dahin, wo du hergekommen bist.
    6 Punkte
  11. https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/NJRE001617104 Aus den Entscheidungsgründen:
    6 Punkte
  12. @RainerE und die "Claqueure": Was habt Ihr nicht verstanden? "die negativ konnotiert werden könnten" schließt nach meinem Verständnis JEDE Kritik ein. Dann noch zu behaupten halte ich für eine absolute Frechheit. Natürlich ist das Internet kein rechtsfreier Raum, die Forderung geht aber doch weit über "rechtsfreier Raum, in dem ich alles darf" hinaus. Hier soll jegliche Kritik an der Firma und ihrem in der Kritik stehenden Produkt "abgewürgt" werden - und das ist eben NICHT "gut so"! Ist ja in letzter Zeit fast "üblich" geworden, wenn man sich mal ansieht wie Politiker in letzter Zeit auf Kritik reagieren - und damit meine ich nicht irgendwelche "ehrabschneidende" oder "unter der Gürtellinie" liegende Beleidigungen. Aber wenn ein Bürger einen Wirtschaftsminister wissen lässt, was er von dessen Fachkompetenz hält, dann kann man den schon mal vor den Kadi ziehen (statt sich vielleicht mal an der Volkshochschule über die einfachsten wirtschaftlichen Dinge fortzubilden). Wie sagte Dieter Nuhr zu diesem Fall?!: "Es kann sich, statt einer Beleidigung, ja auch um eine Tatsachenbehauptung handeln, die ja nicht zwingend zutreffen muss."
    5 Punkte
  13. Ja genau deswegen. Die Begründung des Beschlusses lässt dafür keinen Raum: Zu deutsch: Das VG hat in der Sache richtig geurteilt: Ein Wechselsystem schon deswegen nicht unter das Erwerbsstrekcungsgebot, weil es die Zahl der Komplettwaffen nicht erhöht.
    5 Punkte
  14. Die würde ich gar nicht im Keller lagern, sondern gut belüftet draußen. Höchstens noch in einer Garage, die sind nie dicht.
    5 Punkte
  15. Das Schalldämpferverbot ist natürlich blödsinnig, keine Frage! Erst recht, wenn man bedenkt, dass Schalldämpfer, die explizit für .22 LR angeboten werden, selbst von den allermeisten Jägern nicht besessen werden dürfen, technisch jedoch oft völlig identisch mit frei verkäuflichen Schalldämpfern für Druckluftwaffen sind. Lediglich der Aufdruck ist anders. Also: Dämpfer, mit denen man eine technisch passende „scharfe“ Schusswaffe tatsächlich extrem leise bekommen kann, sind frei verkäuflich – man darf sie nur nicht auf eine .22er montieren. Aber Dämpfer für größere Kaliber, bei denen man den Knall immer noch viele hundert Meter weit hört, werden restriktiver wie die Waffen selbst behandelt. Allerdings habe ich manchmal das Gefühl, wenn ich mich mit „nur“* Sportschützen über das Thema Schalldämpfer unterhalte, dass zwar die Kenntnis vorhanden ist, dass ein Schalldämpfer bei Großkaliber keinen Hollywood-Effekt hat, aber dennoch ein wenig übertriebene Vorstellungen von den positiven Eigenschaften existieren. *Das „nur“ ist nicht als Wertung gemeint, sondern lediglich als Ausschluss von Tätigkeiten mit Schalldämpferkontakt, wie Jagd oder Militärdienst. Gerade beim sportlichen Schießen, wo – anders als bei der Jagd – deutlich mehr Schüsse in einer bestimmten Zeit abgegeben werden und das auch noch in teilweise umbauten Ständen, kann trotz Schalldämpfer keinesfalls auf Gehörschutz verzichtet werden, wenn man keinen Gehörschaden riskieren will. Dieser kann lediglich etwas weniger stark ausfallen. Innerhalb eines geschlossenen oder halboffenen Raumes würde ich selbst mit meinem Schalldämpfer keinen Schuss mit der .308 freiwillig ohne Gehörschutz abgeben – geschweige denn mehrere. Und selbst den einen Schuss mit der .223 würde ich mir gut überlegen. Hinzu kommt, dass Schalldämpfer sehr schnell sehr heiß werden. Für den Jagdbetrieb ist das völlig egal, am Schießstand jedoch eine Qual. Selbst bei sehr gemächlich abgegebenen 5er-Gruppen (1–2 Minuten pro Schuss) ist ein Aludämpfer nach spätestens drei Gruppen so heiß, dass er ohne lange Abkühlpause beschädigt werden würde, wenn man weitermacht. Andere Materialien haben zwar mehr Reserven, bevor ein Schaden droht, werden aber genauso heiß – mit allen negativen Folgen. Außerdem kosten diese „anderen Materialien“ deutlich mehr. Ein Schalldämpfer hält bei sportlicher Nutzung auf einer Langwaffe – je nach Kaliber und Material – zwischen etwa 1000 und 5000 Schuss, bevor er entweder massiv an Leistung verliert oder gar unsicher in der Benutzung wird. Nach jeder Nutzung sollte er mindestens gründlich getrocknet, besser noch gereinigt werden, sonst hat man bald Löcher außen oder eine Rassel innen. Bei Kleinkaliber und Kurzwaffen wie Pistolen in 9×19 mm ist die Dämpfung erfolgreicher und die Haltbarkeit länger (bei 9×19 vielleicht 10.000 bis 15.000 Schuss), die sonstigen Probleme bleiben jedoch identisch. Ein Schalldämpfer ist daher alles andere als ein Wundermittel für sorgloses Sportschießen. Daher sollte man auch vorsichtig sein mit lauten Betonen das ein Schalldämper für die Öffentlichkeit, z.B. Anwohner einer Anlage, solche tollen Vorteile bringen würde. Denn das ist zum einen nicht so gravierend wie oft vermutet und zum anderen führt das am Ende noch dazu das aus dem Verbot ganz schnell eine Nutzungspflicht wird. Mit allen negativen Folgen sowohl in der Nutzung an sich wie auch für Besitzer von Waffen ohne Mündungsgewinde. Gegen andere Argumente gegen das Schalldämpferverbot -wie das es eben nicht wie in Hollywood funktioniert, ist natürlich nichts einzuwenden. Es hat schon seinen Grund, warum ich meine Schalldämpfer am Stand nur dann nutze, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass ich vor dem nächsten geplanten Standbesuch mit dieser Waffe noch „rausgehen“ werde. Und dann auch nur für eine letzte 3er-Gruppe mit der Jagdmunition, um sicher zu sein, dass die Waffe wieder jagdfertig eingerichtet ist. (Der Unterschied zwischen meiner Jagdmunition mit Schalldämpfer und meiner Standmunition zum entspannten Spaßschießen ohne Schalldämpfer beträgt bei meiner .308 mit den aktuellen Chargen z. B. 14 Klicks nach oben und 6 nach rechts. Kommt eine andere Munitionscharge, kann das aber immer mal um einen Klick schwanken. Für den Schuss auf lebende Tiere möchte ich mich jedoch vorher immer vergewissern, dass ich beim Zurückdrehen richtig gezählt habe, bevor ich wegen eines Fehlers ein Stück krank schieße.)
    5 Punkte
  16. Aus dem Focus: Tatsächlich wurde die Tatwaffe eingerollt in einem Handtuch gefunden, zudem seien Kugeln mit Gravuren entdeckt worden. „Auf den drei ungebrannten Hülsen steht: ‚Hey, Faschist, Ausrufezeichen, fang, Ausrufezeichen. Pfeil-nach-oben-Symbol, Pfeil-nach-rechts-Symbol und drei Pfeil-nach-unten-Symbole‘“, sagte Cox. Inzwischen erreicht die Berichterstattung immer neue Tiefpunkte. Früher wurden ungeprüft die immer gleichen DPA Meldungen abgeschrieben und veröffentlicht. Heute sind es jämmerlich schlechte KI-Überstzungen unklarer Herkunft, die offensichtlich vom Redakteur weder geprüft noch verstanden werden. "ungebrannte Hülsen". Unfassbar.
    4 Punkte
  17. Selbst die vorübergehende Aufbewahrung ist im Gesetz geregelt und da steht genau nichts von dem, was Du schreibst! Also bleib bitte bei den Tatsachen und lies erstmal die Gesetze, bevor Du sowas schreibst... Gibt auch diverse Urteile zu dem Thema, Waffen im Fahrzeug und Stopp am Restaurant, Supermarkt etc.
    4 Punkte
  18. Nicht ganz richtig. Auch bei Ausschluss der Sachmängelhaftung muss der Artikel der Beschreibung entsprechen. Wissentlich nicht funktionsfähige Artikel als funktionsfähig zu verkaufen ist Betrug, das hilft auch kein Haftungsausschluss. Wenn die Ware nicht ausdrücklich als defekt verkauft wird, muss der Käufer davon ausgehen können dass sie zumindest funktioniert.
    4 Punkte
  19. Alter latz. Von der gesetzlich vorgeschriebenen Form eines Bedürfnisnachweises für Überkontingentswaffen zu Widersstandsphantasien im Warschauer Ghetto. Erhebliche Zornkontrollprobleme. - Weil Leute, die zu faul und zu bequem sind einmal im Jahr Vereinsmeisterschaft zu schießen bestimmt in jeder Diktatur voll den Widerstand leisten, ey. -Weil die Möglichkeit, ohne Wettkampfnachweis, ja nach 10 Jahren ohne jeglichen Schießnachweis im Grundkontingent mindestens 15, über Waffenarten wie Pumpguns die von §14 Abs. 5 und 6 nicht erfasst sind noch mehr Waffen zu besitzen ja ein klarer Ausweis jeder Diktatur sind. - Weil Waffenerwerb zu Sportzwecken irgendwas mit Selbstverteidigung zu tun hat. Sind diese Leute so bescheuert, dass sie auf dem Bauamt einen Führerschein beantragen? Sollten Leute mit so wenig Leseverstehen überhaupt Waffen besitzen dürfen? Warum werden hier eigentlich nur unbequeme Threads gesperrt und nicht offentsichtliche Trolls die jedes Thema mit ihrer Online-Keyboard-Warrior-Attitüde entgleisen lassen? Ist mir in den letzten 2 Jahren deutlich aufgefallen: die lautstärksten in dieser Angelegenheit sind halt diejenigen Deppen, die 5 Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes immer noch nicht mitbekommen haben, was hier an minimalistischer wettkampfsportlicher Aktivität gefordert wird. Die anderen haben einfach mit Wettkampfnachweis ihre Bescheinigung geholt und die Angelegenheit bereits wieder vergessen. Und während die einen alleine durch fleissige Wettkampfteilnahme eine Festigung des Sportschießens und damit des privaten Waffenbesitzes betreiben, schreien die anderen halt aus ihren Troll-Kellern ins Internet....
    4 Punkte
  20. "Lagern" bzw. "Aufbewahren" und "Weg zum Schießstand" schließen sich aus. Aufbewahren tust du daheim, während du nicht die tatsächliche Kontrolle über die Waffe ausübst. Auf dem Weg zu Stand führst du die Waffe. Wenn du keinen Waffenschein hast, dann darfst du das nur in dem Rahmen, den §12 Abs. 3 Nr. 2 WaffG erlaubt: Nicht zugriffsbereit und nicht schussbereit. Das heißt: Keine Munition in der Waffe und die Waffe in einem abgeschlossenen Behältnis oder anderweitig so verstaut, dass sie zweifelsfrei nicht zugriffsbereit ist. Der Transport von Munition ist nicht erlaubnispflichtig, also auch nicht explizit geregelt. Was der DSB sich für "Regeln" ausdenkt interessiert nicht. Man darf aber auch nicht vergessen, dass solche "Regeln" nicht im luftleeren Raum entstehen, sondern da wahrscheinlich irgendwas irgendwann irgendwo mal passiert ist, was dazu geführt hat, dass jemand seine Freizeit geopfert hat, um diese "Regeln" zu formulieren. Kurz: Du darfst Waffe, Munition, gefüllte Magazine zusammen in der gleichen Tasche haben. Du musst aber im Zweifel in der Lage sein, einem kontrollierenden Polizisten fundiert darzulegen, warum du das darfst. Der weiß das nämlich oft nicht im Detail. Wenn du das nicht kannst, dann geh auf Nummer sicher und trenne die Waffe von der Munition.
    4 Punkte
  21. Die Verbände haben da keine Regelungshoheit, von daher egal. Munition in einem passenden Behältnis (Verpackung, Munbox, Brotdose) und fertig - das kannst auch in der Jackentasche haben oder in der Hand halten...
    4 Punkte
  22. Hm, eine Urkunde des Schiesssportverbands über die Platzierung bei einer Verbandsmeisterschaft ist ja an sich schon eine Bescheinigung des Verbands, dass man an Wettkämpfen teilgenommen hat. Warum wird eine solche Urkunde dann nicht anerkannt? Wenn die Behörde jetzt genau wissen will, mit welcher Waffe man an welchen Wettkämpfen teilgenommen hat, dann kann der Verband da genau genommen nichts bescheinigen, da die Waffe mit NWR Nummern ja vom Verband bei den Wettkämpfen nicht registriert werden. Könnte ja ne Leihwagen gewesen sein oder bei mehreren geeigneten Waffen im Besitz bleibt es auch unklar. Auch ist die Frage, ob es z.B. genügt, wenn die Waffe im Wettkampf nur mit einem KK Wechselsystem eingesetzt wurde, aber nicht mit 9mm {als Beispiel}.
    4 Punkte
  23. Völlig korrekt denn: Das war sofort ab 1.9.2020 in kraft. Guten Morgen 2025... nein trifft es nicht, sondern die Bescheinigung gem. Absatz 4 (nicht 5!), d.h. die Bestätigung der schießspotlichen aktvität bei weniger als 10 Jahre Waffenbesitz Hängt von deinem Verband ab.
    4 Punkte
  24. Ich habe jetzt die ganze Reportage angesehen. Ich war extrem positiv überrascht. Es zeigt in dem Beitrag ganz gut, legale Schusswaffen in der Hand von LWB sind grundsätzlich kein Problem. Es ist erfrischend zu sehen, dass es Menschen wie du und ich sind die schiessen, sammeln etc. und damit sorgfältig sowie verantwortungsbewusst umgehen. Es wurden auch Frauen gezeigt, die aktiv den Schiesssport betreiben. Das Video sollten unbedingt einmal deutsche Politiker, insbesondere zuständig direkt oder indirekt für das Waffenrecht, intensiv anschauen und studieren. Wäre echt lehrreich. Ich persönlich bin stolz auf meine Heimat, was der Umgang plus Tradition mit Schusswaffen anbelangt und die verantwortungsbewussten LWB's in dem Lande. Hinweis: Im Schlussteil des Beitrages wird häufig Innerschweizer Mundart/Mundarten gesprochen, welcher für manche deutsche User wohl etwas schwer zu verstehen ist bzw. sind.
    4 Punkte
  25. Danke für eure hilfreichen und zahlreichen Antworten, die alle sehr versiert und hilfreich waren. Es handelt sich um einen tschechischen (mittlerweile insolventen) Hersteller. Das Gewicht des Schranks sind laut damaligen Katalog 260kg. Meine Waffenbehörde hat mir heute auch bestätigt, dass dieser Sxhrank den aktuellen Vorgaben entspricht und verwendet werden kann. viele Grüße Fraser
    4 Punkte
  26. Nochmal: Ich halte das Krisenmanagement von SIG für katastrophal und es wird den Ruf des Unternehmens nachhaltig beschädigen. In so einer Situation kann man nur mit Transparenz reagieren sowie die volle Verantwortung übernehmen. In heutigen Marketing-Vorlesungen wird die "Causa Elchtest" (Mercedes A-Klasse) aus dem Jahr 1997 als gelungenes Krisenmanagement in einer ähnlichen Situation zitiert. Hier nochmal zur Erinnerung: 1. Der Vorfall Herbst 1997: Die brandneue Mercedes A-Klasse kippte beim schwedischen „Elchtest“ (Ausweichtest bei hoher Geschwindigkeit) spektakulär um. Riesiger Imageschaden, weil Mercedes traditionell für Sicherheit stand. 2. Reaktion von Mercedes Erstverhalten: Zunächst Abwehrreaktionen („extremer Test“, „nicht repräsentativ“). Das kam schlecht an. Schnelle Kurskorrektur: Verkaufsstopp aller A-Klassen. Rückruf von bereits ausgelieferten Fahrzeugen. Nachrüstung mit ESP (Elektronisches Stabilitätsprogramm) und geänderter Fahrwerksabstimmung. Mercedes entschied sich, ESP fortan serienmäßig in der A-Klasse einzubauen – damals eine absolute Neuheit in dieser Fahrzeugklasse. 3. Wirkung Vertrauensrückgewinnung: Die kompromisslose Nachrüstung (auf eigene Kosten) zeigte Verantwortungsbewusstsein. Technologie-Führerschaft: Was als Panne begann, führte dazu, dass Mercedes das Thema „aktive Sicherheit“ dominierte. ESP wurde innerhalb weniger Jahre Industriestandard. Absatz: Nach anfänglichem Einbruch erholte sich der Verkauf der A-Klasse deutlich; insgesamt wurde die Baureihe ein Erfolg. 4. Bewertung heute In der Krisenkommunikation wird die A-Klasse gern als Musterbeispiel zitiert: Fehler anerkennen. Radikale Lösung anbieten. Problem in eine Markenstärke umwandeln (von „unsicher“ zu „Vorbild in Sicherheit“). Schwachpunkt bleibt, dass die erste Reaktion zu defensiv und abwiegelnd war – heute würde man raten, sofort proaktiv zu handeln. -------------------------- SO reagiert man auf eine Krise wie bei der P320.
    4 Punkte
  27. Das macht selbstverständlich einen Unterschied. Nein, ich habe die Aussage nicht von einem der Veranstalter. Die sind am Ende nur Bittsteller. Die Aussage kommt von denen die die Veranstaltung auf ihrem Gelände nicht mehr zulassen. Also, auf keinem Gelände mehr, das ihnen unterstellt ist. Und damit ist diese Veranstaltung und jegliche Versuche anderer ihrer Art schlichtweg gestorben. Und weil die Bundeswehr so etwas erst recht nicht mehr unterstützt, selbst wenn sie jetzt nicht vollkommen mit sich selbst beschäftigt wäre, wird das auch anderweitig nichts mehr. Doch, das kann man. Genauso wie den "professionellen" YouTube Hampeln, denen vollkommen das Feingefühl fehlt. Genauso wie bei den Veranstaltern irgendwann Gier das Hirn gefressen hat. Wir sind hier nicht in den USA und wenn man meint, das hier so wie da machen zu können, dann liegt man damit falsch. Und hat damit letzten Endes eine eigentlich mal tolle Veranstaltung beerdigt. Aber scheinbar will man das so, und daher ist es halt so, wie es ist.
    4 Punkte
  28. Ja, das hat Barbra Streisand auch mal gedacht, dass man negative Berichte oder Fotos im Internet verbieten könnte. Mit diesem nach ihr benannten Effekt wurde ihr Name berühmter als er vorher schon war...
    4 Punkte
  29. is mal wieder schade, dass dem entsprechenden Mitarbeiter, der diese Urteil verursacht hat (weil er ja anscheinend das WS auf die Erwerbsstrecke anrechnen wollte!) nicht "persönlich" die kosten des Verfahrens und sämtlicher Auslagen des Klägers übernehmen muss!!!
    4 Punkte
  30. So, es ist geschafft! FedEx hat die Teile von Bonvu mit den nötigen Formalitäten über den Teich gebracht und gestern über Hermes zugestellt! Hat natürlich alles seinen Preis, aber es ging ohne Probleme und war nach 2 Wochen erledigt.
    4 Punkte
  31. Das Thema wurde vor kurzem im Forum von pulverdampf.com diskutiert. https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?t=60233 Das ist das größte und für solche Fragen auch relevanteste Forum für dich, da auch Rechtskundige teilnehmen. Wenn du dort fragst, werden sie dich mit Information zuschütten. Zu deinen Fragen: - Darf ich die Waffen überhaupt alle vier mitnehmen? Bei verlagerung des Wohnsitzes nach Österreich müsste ich ja dann dort eine WBK beantragen. Mwn werden nun erst mal nur zwei Waffen genehmigt, weitere dann nach entsprechendem Bedürfnisgrund als Sportschütze. Österreicher und EU-Ausländer benötigen für die Erstaustellung einer WBK ein psychologisches Gutachten. Mit dem Amoklauf von Graz 2025 wird das jedoch in der nahem Zukunft deutlich verschärft, nähmlich für Erstinhaber einer WBK zeitlich begrenzt. Sie arbeiten noch daran. Bei der Erstausstellung der WBK hast du derzeit noch mit der Begründung "Selbstverteidigung" Anspruch auf 2 Plätze. Es geht immer um Plätze. Nach 5 Jahren hast du Anspruch auf 5 Plätze. Nach 10 Jahren auf 10 Plätze. Jeweils ohne weitere Begründung. Da Sportschützen sich soviel Zeit selten nehmen, kann man auch außerhalb dieser Zeitspannen weitere Plätze (Erweiterungen) bantragen. Die Genehmigung obliegt dem freien Ermessen der Behörde. Das wird in einem von dir verfassten schriftlichen Antrag begründet. Z.B. mit Antreten in IPSC Division Standard, PCC, Rifle, etc. und belegt mit der Teilnahme an Bewerben, Wettkampfrichterkursen, Jagdkursen und ähnlichem. Es gibt weiters Begründungen, die beim Kauf/Registrierung einer Waffe angegeben werden müssen. Jagd und Schießsport sind die häufigsten. - Wie "hart" ist dort die ganze Bedürfnisgeschichte? Ich habe die Waffen ja alle vier in D zum sportlichen schiessen erworben, meine P-10F würde sich aber in AT wunderbar als Waffe zur Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden eignen. Kann/sollte man das Bedürfnis für diese Waffe dann vom sportlichen Bedürfnisgrund auf SV umschreiben lassen? Würde das irgendwelche Vorteile/nachteile bringen? Dürfte man eine für ein sportliches Bedürfnis erworbene Waffe auch zur Selbstverteidigung nutzen oder denke ich da zu sehr wie ein Piefke? Bedürfnis gibt es, aber es ist nicht so harsch formuliert wie in D. Wenn du für eine neue Sportart eine neue Waffe benötigst, beantragst du eine Erweiterung außerhalb des Zeitraums, also früher. Jetzt musst du das begründen. Du hast bei der Darstellung der Nutzung einzelner Waffen viel mehr Freiraum. Wenn du alle 4 willst, musst du eine Darstellung finden. Wenn du mit 2 zufrieden bist, ist es wurscht, da reicht das Formular, wo du "2 Stück" ankreuzt. Aber ja, ich würde die CZ und eine weitere AR15 in Kaliber 9mm für SV darstellen (so du das willst). Rifle und weitere sportlich darstellen, aber ob du sie kriegst, ist fraglich. Viele Sportschützen erweitern von 2 auf 4 oder 6 nach kurzer Zeit (1 bis 2 Jahre). Ich würde alle 4 beantragen, 2 für SV und 2 für eine bestehende sportliche Nutzung. Wird spannend. - Ist das erlangen einer Ausnahmegenehmigung für Magazine mit Standardkapazität an ähnliche Bedingungen geknüpft wie in Deutschland oder ist das leichter/schwieriger? Alle Waffen werden als Kategorie B (Halbautomaten und FFW) eingestuft mit kurzen Magazinen. Für lange Magazine benötigt man eine Einstufung als "Sportschütze". Dazu brauchst ca. 1 Jahr einen Verein, der dir Trainings bestätigt und die Mitgliedschaft in einem Verband. Der Verein bestätigt dein Tun als "Sportschütze". Es gibt weiters 2 rechtlich anerkannte Verbände in Ö: IPSC-Austria und I.S.B. Beide bestätigen dir nach Teilnahme an bestimmten Bewerben und Verbandsmitgliedschaft die "Notwendigkeit langer Magazine". Damit beantragst du schriftlich die Einstufung von deinen Waffen in die Kategorie A (lange Magazine). Wenn du dann die zweite WBK bekommen hast, auf der du beliebige Waffen (Langwaffen oder Pistole für Open) angegeben hast, kannst du für genau diese Waffen beliebige viele Magazine großer Kapazität kaufen. Alles mit Meldepflichten verbunden. Lange Magazine sind in Ö registriert. - Gibt es bei den Ämtern auch starke regionale Unterschiede wie in D? Ich möchte eher nicht direkt in Wien leben, eher etwas weiter ausserhalb (1h max.), habe gesehen dass beispielsweise Deutsch-Wagram ja ganz in der Nähe ist. Sind die Behörden in AT "auf dem Land" auch etwas kooperativer als diejenigen in großen Städten? Ja. Jedoch sind die Waffenbehörden glaube ich entspannter als in D. Das Leben am Stadtrand von Wien erfordert ungefähr 3/4 bis 1 Stunde in die Arbeit. Das Leben im wiener Speckgürtel wird mit 1 Stunde Fahrzeit knapp werden, ist aber durchaus üblich. Je nachdem wo du lebst, ist deine Bezirksbehörde (Landkreis) oder in Wien die Landespolizeidirektion mit ihren SB's zuständig. In Wien hatte ich noch nie ein Problem, aber ich schreibe auch gerne und viel in die Begründungsanträge. - Benötige ich dann einen neuen Europäischen Feuerwaffenpass oder kann ich den aus Deutschland behalten? Weiß ich nicht. Ich denke ja, weil mit WBK verbunden, aber das ist überhaupt kein Problem. Foto, Liste und 100€ oder so. - Darf bzw. kann ich die Waffen selbst verbringen oder müssen diese bis zum Ablauf der Behördenvorgänge in D bei einem Händler eingelagert werden? Mit der österreichischen WBK ist der Import jeder beliebigen (genehmigten) Waffe der Kategorie B und bei bewilligten Kategorie A, auch Magazine, möglich. Du könntest also auch versuchen, gleich beim Erstantrag mit der Begründung "Sportschütze in D" und Teilnahme an IPSC-Bewerben 2 Waffen (PCC und Rifle) als Kategorie A eingestuft zu bekommen. Wird spannend. Du beantragst bei deiner ö Behörde kostenpflichtig (100€ oder so) mit einem Formular den Import einer Waffe und der deutsche Händler/Inhaber schickt sie dir und kümmert sich um den Export (100€ oder so). Dann lässt du sie im österr. ZWR registrieren (50€ oder so). Oder du lässt einen deutsch/österreichischen Händler das machen (Exkurs: der Inhaber der Seite "pulverdampf.com" macht das gemeinsam mit einem deutschen Partner. Kostet irgenwelche 100 €). -Tresor Klasse 1 ausreichend? Es gibt so als Waffenschränke bezeichneten Blechschränke, die zwischen 300 und 800€ kosten, so 4 Langwaffen aufnehmen und mit einem Schlüssel versperrbar sind, oder mit Ziffernblock. Der Schrank wird in die Wand gedübelt. Das war's. Klassen gibt es keine. Spinde nutzt aber auch keiner, da die Behörde alle 5 Jahre deine Verwahrung und Anzahl der langen Magazine kontrolliert. Den Schlüssel trägst du bei dir, oder packst ihn besser in einen Schlüsselsafe oder du benutzt gleich was mit Nummernblock. Es sind keine getrennten Safes, Fächer, ungeladene Magazine oder sonstige deutsche Schwurbelei vorgeschrieben. Alle Familienmitglieder nutzen gemeinsam denselben Waffenschrank. Daheim gibt es keine Beschränkung, beim Transport schon. - Gibt es geeignete Vereine in der Wiener Umgebung in welchen man regelmäßig dynamisches schiessen trainieren kann? Tja. Da wird es komplex. Es gibt im Raum Wien/Niederösterreich einige gewerbliche Veranstalter, bei denen du beaufsichtigt und bezahlt stundenweise schießen kannst und Vereine, die IPSC-Bewerbe veranstalten. Diese bieten die deutlich interessanteren Möglichkeiten, aber du musst öfters Arbeitsdienste (für Bewerbe) leisten, allenfalls Abstandszahlungen leisten. Die IPSC-Szene ist in Ostösterreich recht vielfältig. Dazu kommen CZ und SVK, die noch deutlich größere und interessantere Bewerbe veranstalten. Ich erzähle vielleicht nichts Neues, aber CZ und die SVK sind für uns wesentlich wichtiger als Deutschland. CZ und SVK sowie Ö sind bei den IPSC-Angeboten wirklich interessant. Taktisches gibt es nur im nahen Ausland (CZ, SVK, SLO). Eine so große Vielfalt an Bewerben wie in D gibt es m.M.n. nicht. In Österreich gibt es keine Möglichkeit dynamische Rifle-Bewerbe zu schießen, nur PCC. Ich würde eine Sportpistole und ein AR9 ins Portfolio aufnehmen, nachdem ich beides schieße. Rifle trainieren geht ein bisschen in Ö, aber IPSC-Rifle gibt es nur in CZ und SVK.
    4 Punkte
  32. Bei den Jägern greift das Argument unter Umständen, weil die freiwillig einem Jagdverband beitreten. Bei den Zwangsmitgliedern in den Sportschützenverbänden überhaupt nicht. Das ist fast so wie zu behaupten, dass ARD und ZDF die Interessen der Zwangsgebührenzahler vertreten, einfach weil diese ja ihre Gebühren zahlen. Bezüglich der Verbote wird mit ziemlicher Sicherheit die Praxis bemängelt, dass stets in Absprache mit der Politik entschieden wird, welche Rechte und Privilegien diejenigen abgeben müssen, deren Interessen angeblich vertreten werden. Kommt die Politik also mit einer Maximalforderung, macht sich der Interessenvertreter zum Mittäter und gibt bspw. die Magazinkapazität in der wohl schlechtestmöglichen Form einer Magazingrößenbeschränkung her. Natürlich wird das stets damit begründet schlimmeres verhindert zu haben, aber auch der politische Gegner merkt, dass er nur Totalverbot sagen muss um massive Konzessionen durch die Verbände zu bekommen. Verhandler ohne Überzeugungen und Rückgrat werden immer durch die Manege gezogen. Sieht man derzeit daran wie Trump das mit Europa macht.
    4 Punkte
  33. nein wegen der dreimal schnelleren Zielerfassung innerhalb einer dynamischen 10 Schuss Serie, sofern man das beherrscht.
    4 Punkte
  34. Der Verordnungsgeber (Bundesinnenmisterium) mit Zustimmung des Bundesrates, wozu die beiden vorgenannten vom Bundestag in § 36 Abs. 5 ermächtigt wurden § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung § 13 AwaffV https://openjur.de/u/2505730.html https://openjur.de/u/2503626.html https://openjur.de/u/2456454.html etc Die Trolle sind auch nicht mehr das, was sie früher einmal waren.....
    4 Punkte
  35. hast Du dafür auch belastbare Quellen?
    3 Punkte
  36. Moin! An dem Fall zeigt sich, dass man Behörden-Widerrufsbescheide und die dazugehörigen Gerichtsentscheidungen sehr ernst nehmen sollte. Ab Vollziehbarkeit des Widerrufsbescheides ist die Besitzerlaubnis flöten. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Ob das verwaltungsgerichtliche Urteil nun richtig ist oder nicht, spielt da keine Rolle. Wenn es denn soweit sein sollte, kann man vielleicht bei großen Mengen noch eine Fristverlängerung heraushandeln. Bei Reichsbürgerverdacht nimmt die für mich zuständige Behörde auch das grobe Besteck heraus. Da wird sofort widerrufen. Toleranz 0. Ist so gewollt. Sonst sind sie aber recht nett und versuchen Vermögens-schonend zu agieren. Eine Verwertung der Waffen wird ermöglicht. Das habe ich selbtst einmal für einen Kameraden machen können, der eine zu enge Beziehung zu Johnnie Walker hatte... frogger
    3 Punkte
  37. Das mit "getrennt" hat seinen Ursprung im alten § 36 WaffG wo die getrennt lagerung von Waffen und Munition angeordnet wurde. Nun ist erlaubnisfreies Führen, vulgo Transport, schon per definition kein Aufbewahren einer Waffe Und damit ist klar was gegeben sein muss: Damit die Ausnahme von der Erlaubnispflicht für das Führen, kurz Waffenscheinpflicht greift, müssen alle in § 12 Abs. 3 genannten Voraussetzungen erfüllt sein. Fällt auch nur eine Voraussetzung weg, greift die Erlaubnispflicht sofort wieder --> Straftat. Bezüglich Munition muss also sichergestellt sein, das die keine Munition im Patronenlager, Trommel oder auch nur in einem eingeführten Magazin befindet und das dieser Zustand sich auch nicht während des Transports einstellen kann, denn auch Fahrlässiges Führen einer Schusswaffe ist eine Straftat: Rutscht also ein geladenes Magazin in die Waffe, weil man beides in einem Beutel transportiert, kann man sich nicht auf ein Versehen berufen. Die Zuverlässigkeit ist dann auch nicht mehr gegeben: Wer jetzt meint, wenn das Strafverfahren eingestellt wird, sei er aus dem Schneider liegt falsch: Das fahrlässige Führen einer Schusswaffe ist ein gröblicher Verstoß und führt zur Regelunzuverlässigkeit, wenn nicht gleich § 5 Abs 1. Nr. 2 a/b greift, d.h. leichtfertiger oder unsachgemäßer Umgang. Fazit: Natürlich darf man Waffe und Munition im selben Behältnis transportieren. Ob sich letztere in einer Munitionspackung, lose oder in vorgeladenen Magazinen befindet, ist dabei völlig unerheblich Dabei muss man nur peinlichst dafür Sorge tragen, dass sich der der Zustand "schussbereit" auch nicht ungewollt einstellen kann. Es ist also sinnvoll, innerhalb des Transportbehältnisses eine Kompartimentierung zu haben. z.B. im typischen Range-Bag die Waffe in die mit Reissverschluss geschlossenen Innentasche, geladene Magazine in ein anderes Fach.
    3 Punkte
  38. Bei mir kamen damals ca. 50 Multiple Choice Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog. Die Prüfungszeit war reichlich bemessen. Immer A-B Bögen, damit keiner vom Sitznachbarn abschreiben konnte. Keine Fragen, wo man Freitext schreiben musste. Es gab keinen, der beim Schriftlichen durchgefallen ist. Ich war so gut vorbereitet, dass ich nach 9 Minuten fertig war. Ich hatte allerdings auch sehr fleißig gelernt und versucht, möglichst viel zu kapieren und wenig auswendig lernen zu müssen. Das hilft mir heute noch, vor allem im Vergleich, was andere längst wieder vergessen haben. Viele der Fragen hatten für mich nachher durchaus einen praktischen Nutzen. Was ich damit sagen will: Wer ernsthaft Sportschütze sein möchte, sollte auch den Stoff lernen, nicht nur, um die Prüfung zu bestehen. Das ist aber meine ganz persönliche Meinung, weil ich meine Hobbys immer zu 100% betreibe. Ich wundere mich oft über den geringen Wissensstand meiner Vereinskollegen zu vielen Themen. Allerdings hatte es mein Vereinskamerad kürzlich die schriftliche Prüfung nicht bestanden, weil er meinte, seine kurze BW-Karriere würde ihm schon irgendwie helfen. Extra lernen, nein Danke. Tja, da half nicht mal mündlich, der musste nochmal ran. Letztendlich reicht es natürlich, wenn man nur so und soviel Prozent der Aufgaben besteht (glaube 60% oder so) und zur Not kann man ins Mündliche. Mein Anspruch war das damals allerdings nicht. Bei der praktischen Prüfung kann man kaum durchfallen, wenn man vorher gut aufgepasst hat. Wenn jemand aber pennt und aus Versehen "Sweeping" betreibt, geht der natürlich sofort nach Hause.
    3 Punkte
  39. P.S.: Beim BDS LV 4 auf deren Webseite unter "Waffenrecht", dort unter "Bed.-Prüfung 14.5".
    3 Punkte
  40. Janis, hör auf zu fabulieren. „Viele Jahre“… Bullshit. Dein Profil sagt 23.07., seitdem kam von dir nichts außer Dünnpfiff. Genug!
    3 Punkte
  41. Video bereits online verfügbarm(Untertitel verfügbar da Dialekt).
    3 Punkte
  42. Ich warte darauf, dass jemand ihm vorschlägt doch einfach zuzunehmen .... PS: Falls Du Zunehm-Tipps brauchst, ich bin da leider Experte.
    3 Punkte
  43. Das „Ding“ am MPK war das schiessen mit Ausländischen Dienstwaffen um bei bestehen der Vorraussetzungen das entsprechende Abzeichen zu erhalten. das funktioniert auf nem Zivilen Stand mit Zivilen Waffen halt nicht…
    3 Punkte
  44. Aber man muss doch auch dort merken, dass der Mann einfach nur Unsinn redet. Ich erinnere mich an irgendeine Angstdoku, welche die ARD produzierte. Es ging darum wie einfach es ist illegal scharfe Waffen zu besorgen und Herr Winkelsdorf, der dies mit großem Selbstvertrauen vortrug, war nicht mal in der Lage jemandem die Zusage für einen solchen Kauf abzuringen. Spätestens da hätten sich die Verantwortlichen von dem "Experten" trennen sollen. Auch seine Whirlpoolgespräche oder andere Auftritte wirken alles andere als seriös. So jemandem würde ich aus Angst vor Reputationsschäden schon gar nicht in der Nähe meiner Unternehmung haben wollen.
    3 Punkte
  45. Die beiden Teile hatten einen Wert von $24 zzgl. Vesandkosten in USA. Gesamtkosten sind aufgelaufen von €88,67 (incl. Zollgebühren, Umpacken, Weiterversand und Bearbeitung)! Ich hatte den Kauf über Bonvu durchgeführt, mit den Zusatzkosten, weil ich mir nicht sicher war, wie die Abwicklung mit meinem Klarnamen und einer US-Adresse laufen würde und ob es ggf. Probleme bei der Ausfuhranmeldung geben würde. Lieber etwas mehr und auf der sicheren Seite - geht wohl aber auch mit Direktbestellung und der US-Adresse von Bonvu. Abgesehen von den Kosten, gab es überhaupt keine Probleme und lief alles reibungslos und transparent in der Sendungsverfolgung aufgelistet. Auch wurden Fragen zum Ablauf bei Bonvu schnell und zufriedenstellend beantwortet!
    3 Punkte
  46. ich würde mal sagen: weil auch in der Schweiz die "linksgrünninnen" immer mehr verbieten wollen!!!
    3 Punkte
  47. Lieben Dank für Deinen ausfühlichen Beitrag! Leider trägt er aber zur stetig kontroversen Thematik des Titels, um Bremsen vs keine Bremsen..... keine Früchte! Es ist viel mehr eine Frage von Physik und Physiologie. Die erweiterte Lautstärke einer Brems sei bei vielen Schützen verhasst, weil sie sich in ihrer langweiligen Entfaltung in Betracht auf ihr bestes Ergebnis beschnitten fühlen. Diese schützen zucken nämlich nicht durch den verhassten Knall einer Bremse, nein, sondern sie zucken bei jedem Knall, auch wenn er "aus meinem Hintern kommt". Verzeit mir alle den Sarkasmus, es geht hier um einen physikalischen "Beigeschmack" der laut unseren Reglements legitim ist und auch so bleiben muss. Die vorteilhaften technisch physikalischen Eigenscaften sollte ja jedem Schützen bekannt sein. Das der eine oder andere Schütze nicht in der Lage ist, dies physiologisch zu entkräften oder zu kompensieren, liegt in der Einsicht nicht der einzige Großkaliberschütze und Wettkampfschütze zu sein! ...........Peltors & co helfen immer! LG
    3 Punkte
  48. Das ist doch immer so. Die Mehrzahl der Verbote gehen auf Verbände zurück oder wurden von diesen unterstützt. Ohne das verquere Waffenrecht wären die alle überflüssig!
    3 Punkte
Diese Rangliste nutzt Berlin/GMT+02:00 als Grundlage
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.