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  1. Nach 2 weiteren Wochenenden in Soudrun Frankreich und unserem eigenen Match beim SSCK organisiert ging es dann letztes Wochenende weiter auf ein weiteres Match der PRS Rimfire Europe Series. Dieses Mal nach CZ, etwas südlich von Prag. Erstmal Besichtigung der genialen Anlage. Von Container und aus Fenster schießen kannten wir bislang nur von den US Fotos. Zum ersten Mal in unseren neuen offiziellen LUPRA Trikots die wir für die WM haben anfertigen lassen. Dieser undankbare Rooftop für große Leute... Die war nicht sauber zu lösen und es gaben bei allen Schützen wenig Impacts. unser Kollege Martin der als Senior mit DEPRA Deutschland in UK vertreten wird dieses Jahr. Es war ein ganzes restaurant reserviert für die Schützen am Abend nach dem 1. Tag. Die neuen Anschütz APR Competition mit Biathlon geradezug System laufen wie ein Uhrwerk. Kein Vergleich zur APR die sie 2023 raus gebracht hatten. Bagger war stabil, easy Full zu schießen. Andere Stages wären es auch für mich gewesen wenn da nicht die Rim-x mir 2x einen Strich durch die Rechnung gemacht hätte. Impact, Impact, Patrone in der Kammer und nicht im Verschluss. Da bist du fertig mit der Rim-x, du kannst nicht einfach den Verschluss schließen wie bei einer Bergara, Anschütz, CZ... Meine Frau konnte sich ein 2. Mal einen 1. Ladies Platz sichern in einem PRS Rimfire Europe Series Wettkampf. Mental auch wichtig dass sie die 2. Plazierte geschlagen hat. Eine tschechische Schützin die mit einer unsauberen Aktion vor @Gl0ckFrau auf der letzten WM in Italien gekommen ist und beste nicht US Dame wurde. Da tat es gut sie auf ihrer Home-Range zu schlagen auf 7 Impacts. Bei der 2. letzten Stage habe ich mit meiner Rim-X nur 2 Schuss - 2 Treffer raus gebracht von 10. Dann musste ich aufhören und mir wieder ein Messer leihen um die Patrone aus dem Patronenlager zu fummeln. Ansonsten wäre es trotz Problemen ein 4. Platz geworden. Jetzt nur ein 8. Platz. Und Podium wäre an diesem Wochenende mit meiner Bergara definitiv für mich möglich gewesen. Deshalb wie auch im KK Thema der Rim-X schon geschrieben sind die Rim-X auf dem Nachhause Weg gleich bei @Mr.X geblieben der uns die Verschlussköpfe auf Bergara Extraktoren umrüsten soll. Beide Events war gut organisiert. Beides ungewöhnliche Ranges wo wir nur von träumen können sowas in Lu oder De je haben zu können. (Leider) Meine Frau und ich fangen jetzt erst an wieder richtig zu trainieren für die WM im August. Bis da hin kommen noch ein paar Matches. Jetzt erstmal wieder mit den Bergaras. Demnächst im neuen Lack Gewand. Und als Backup für die WM. Wäre natürlich schade wenn wir die genialen PSE-Composites Schäfte von @ejg mit Custom Lackierung für die WM nicht nutzen könnten. Deshalb bekommen in einer weisen Voraus Sicht die PSE-Composites Schäfte die wir für die letzte WM genutzt haben eine neue Lackierung und werden unseren roten Löwen der Luxemburger Marine Flagge als Motiv haben.
    18 Punkte
  2. (Achtung, gilt nur für Besitzer waffenrechtlicher Erlaubnisse mit Ausnahme des "KWS") Ein weiteres Kuriosum im neuen §42 WaffG... Nehmen wir an, Ihr wohnt in Mannheim und wollt im schönen, kleinen Larneygarten ein Picknick machen. Aber ooops, der liegt ja mitten in der Waffenverbotszone! Dürft Ihr da ein Messer mitnehmen, um die Salami zu schneiden? NEIN. Das WaffG (§42) und die Verordnung der Stadt Mannheim https://www.mannheim.de/de/file/519349/download?token=nBoj3xtG sind da völlig eindeutig. Ein Picknick fällt nicht unter die Ausnahmen bezüglich des Messerverbots in der Zone. Aber als WBK-Inhaber gilt doch eine Ausnahme? Richtig - aber nur für Waffen, NICHT für Messer. Also darf ich ein Kampfmesser (zum Beispiel einen Dolch) führen in der Zone, wenn ich eine WBK besitze? Ja, wenn nicht das generelle Führverbot des §42a WaffG greift. Aber auch der 42a kennt Ausnahmen: Das "berechtigte Interesse". Ein Picknick rechtfertigt dieses "Interesse" ganz sicher. Ich darf also den Dolch mit zum Picknick nehmen, ein Küchenmesserchen jedoch nicht. Und nein, ein Dolch ist KEIN "Messer", sondern eindeutig eine Hieb- und Stichwaffe. Diese sind explizit im Gesetz und in der Verordnung in der Ausnahme für WBK-Besitzer aufgeführt. Gut, das viele Dolche scharfe Schneiden haben - sonst müsste man wohl jeweils von der ganzen Wurst abbeißen. Zeugt nicht gerade von guten Manieren.
    17 Punkte
  3. Hier mal noch ein paar Bilder über andere europäische Matches, diese laufen über den PRS Verband und nicht IPRF. Fangen wir mal mit dem WM Vorbereitungs- Match in England an. 1. von 3 auf dem Gelände wo im August die IPRF Rimfire Weltmeisterschaft stattfinden wird. Das Match war am 22&23 März. Tja, Visitors permit und Pass, nun seit April auch noch ETA ist Pflicht für Brexitannien. Morgens neben dem Meer aufwachen und erstmal Kaffee. Das Wohnmobil letztes Jahr war eine gute Idee für unseren Lifestyle. Wenn die Diddly Squad Farm schon auf dem Weg liegt... In UK ist 0,8 Promille erlaubt, auch mit über 3,5T. Ob man das jetzt gut findet oder nicht, nur als Info :-) Für einen Freitag Morgen schon viel Betrieb. Ja stimmt wir waren auch noch auf der Shooting Range. Super geiles Gelände. 360° Tontauben Stand und wir haben teilweise Stages bis 270° Ziele in einer Stage gehabt. Von Berg runter bis Berg hoch. Nach dem Match erstmal Zuhause ein red Dot montiert um in Zukunft die vielen Ziele schneller erfassen zu können. Die Stage Größe ist natürlich etwas anderes als das was wir in Luxemburg auf einem festen 100m Stand aufbauen können. Da musste man richtig Laufen vom linken zu rechten Felsen usw... Fast alles 12 Schuss Stages und alles mit vielen Positionen in 90 Sekunden! Hier auch eine 90° versetzte Ziele Stage. Unseren Niederländischen Freund John Duijf konnte ich an dem Wochenende wegen unverzeihlich vielen Problemen mit meiner Rim-X nicht schlagen und er wurde 1. International. @Gl0ckFrau konnte sich ihren ersten PRS Rimfire Series 1. Platz Ladies sichern auf unserem ersten PRS Rimfire Series Match. Auch meine Frau hatte ordentlich Probleme mit ihrer Rim-X. Trotzdem hat es aus dem Stand gereicht um Semi-Pro eingestuft zu werden in UK. Denke Pro Einstufung und ordentliche Top 10 Plazierung wäre locker möglich gewesen wenn die Waffen mitgespielt hätten. Es war mein erstes Match seit Oktober 24! Musste da leider erstmal komplett aufhören wegen Knie Problemen.
    15 Punkte
  4. Ich benötige zigmal am Tag mein Taschenmesser und ich habe IMMER eines dabei. Selbst meine Frau findet das toll. Pakete, Bindfäden, alles mögliche. Ich empfinde es als massive Einschränkung, dass ich mein einfaches Taschenmesser jetzt zu Hause lassen muss, wenn ich mal einen Besucher vom Bahnhof abholen möchte, weil ein paar Kriminelle mit Jagdmessern und Macheten Amokläufe begehen.
    14 Punkte
  5. Ich habe diesen Thread gelesen und fühle mich bemüßigt dazu einiges beizutragen. Die speziellen deutschen Vorschriften zur Benutzung von Schießständen und die Bestellung von Aufsichten bzw. verantwortlichen Aufsichtsperson geht auf den §34 (2) der 1. Verordnung zum Waffengesetz vom 1.6.1976 zurück. Dieser Absatz wurde deckungsgleich im § 10 (2) der Allgemeinen Verordnung zum Waffengesetz vom 1.12.2003 übernommen. Zu Ausarbeitung dieser Verordnung gab es verschiedene Treffen von Vertretern des FWR (Keusgen, Streitberger, Gepperth) und Josef Ambacher und Jürgen Kohlheim als Vertreter des DSB mit Vertretern des BMI (MDir. Müller, MR Brennecke und zum Anfang einer Sitzung manchmal auch ein Staatssekretär, der sich aber vor der inhaltlichen Diskussion wieder verabschiedete). Die Treffen im BMI fanden nach der Mordtat von Erfurt statt, nach dem ersten Verordnungsentwurf vom 11.4.2003. Da ich schießsportlich seit 1980 aktiv war, war ich natürlich bestens mit den Regularien der Schießstandnutzung vertraut. Diese blödsinnige Meldung der Aufsichtspersonen durch den Standbetreiber hat mich von Anfang an massiv gestört. Ein völlig überflüssiger bürokratischer Stuss, der in vielen Fällen von dem jeweiligen Standbetreiber auch nicht eingehalten wurde. Es sollte ja 14 Tage vor dem jeweiligen Schießen gemeldet werden. Ich habe deshalb vorgebracht, dass wir dies ändern. Der Widerstand von Brennecke war recht gering und deshalb entstand, nachdem ich vorgeschlagen hatte, dass die Bestellung durch die Vereine ohne Meldung an die Behörde selbst geschehen kann, entsprechend der§ 10(3) der VO. Dass Vereine ihre Aufsichten der Behörde melden, halte ich für völlig dusselig. Warum macht man das, wenn man nicht muss? Es ist doch viel besser, wir ignorieren den §10 (2) Als ich dann noch vorgeschlagen habe, dass man auch allein auf dem Schießstand schießen dürfte, - dies war vorher als es in einigen Fällen vorgefallen und deshalb ausdrücklich als unzulässig eingestuft worden- war dann das doch etwas zu viel für den guten Jürgen Edgar Brennecke. Er opponierte heftig, kam allerdings in größte Bedrängnis als Jürgen Kohlheim, seines Zeichens immerhin Vizepräsident des Deutschen Schützenbundes meinen Vorschlag vehement unterstützte, mit dem Hinweis, dass Nationalmannschafts-Schützen des Olympiakaders wohl kaum Aussichten für alle ihre Trainingseinheiten auftreiben könnten. Implizit quasi die schießen sowieso allein. Damit war die Sache gegessen und es entstand der §11 (3) der VO. Ich bin der Auffassung, dass für diese ganze Qualifizierung zur verantwortlichen Aufsichtsperson viel zu viel Gedöns gemacht wird. Es sollte meines Erachtens einfach Bestandteil der Sachkundeausbildung sein und fertig. Wir brauchen sowieso schon viel zu viel Lehrgänge und Unterweisungen und sonst was. Was eine Aufsichtsperson können muss, ist doch eine Sache, die durch eine Unterweisung in wenigen Minuten abzufrühstücken wäre. Sie sollte erst erfolgen, wenn jemand etwas Praxis auf dem Schießstand als Schütze oder Schützin gewonnen hat und natürlich auch entsprechende Instruktionen von der Aufsicht erhalten hat. Wer zu blöd ist, ordentlich Aufsicht zu führen, sollte auch keine Waffe genehmigt bekommen. Natürlich kann man auch großen Wert darauflegen, dass die verantwortliche Aufsichtsperson Kenntnis der §§ 6, 7 und 9 der VO hat. Das ist für mich ein einziger Krampf. Den §9 versteht so gut wie kein Mensch und übrigens auch die meisten Behörden nicht. Als ich gegen den Entwurf lospalavern wollte, bremste mich Jürgen Kohlheim aus und meinte, so wie der formuliert ist versteht den sowieso niemand. Und so ist es auch gekommen. Im Übrigen bin ich der Meinung dass der § 6 der VO vollständig gestrichen werden muss. Er ist das Ergebnis von Jürgen Edgar Brenneckes Vorstellungen mit was die Sportschützen zu schießen hätten. Er hatte übrigens interessanterweise einen hochkarätige Berater aus der Schießsportszene, der ihm eine Menge Dinge ins Ohr geflüstert hat. Dazu Details erst in meinen Memoiren, sollten die irgendwann erscheinen. Wenn hier aufgeführt wird, dass der Gesetzgeber sich ja bei dem §10 (6) der VO etwas Spezielles gedacht hat, so vermute ich, man denkt hier viel zu weit. Die Qualifizierung „kann“ damit muss aber nicht durch die Jagdverbände oder anerkannten Schießsportverbände erfolgen. Da steht halt nicht „erfolgt“ oder sogar „ muss erfolgen“ sondern „kann“. Hauptsache sie sind irgendwie qualifiziert - dafür gibt es ja Richtlinien von den Verbänden - und haben darüber einen Nachweis in Form einer Registrierung bei ihrem Verein. Punkt um. Beim §11 (3) haben wir das ja selbst vorgeschlagen sonst hätten wir das nicht durchbekommen, weil es ja dazu geführt hätte, dass auf dem Schießstand ohne verantwortliche Aufsichtsperson schießt. Das geht natürlich in Deutschland schon gar nicht. Also ist doch klar, da eine verantwortliche Aufsichtsperson beim Schießen dabei sein muss und wenn jemand alleine schießt, muss er halt auch verantwortliche Aufsichtsperson sein und dafür muss man in Deutschland eben qualifiziert sein. Und dafür braucht man bei uns eben auch einen Zettel. Friedrich Gepperth
    11 Punkte
  6. Da ist es wieder:der wunderbare Neid unter den Waffenbesitzern. Der da (Jäger) darf etwas, was ich (Sportschütze) nicht darf. Mit diesem Spaltpilz werden wir nie was gewinnen…
    11 Punkte
  7. Am Wochenende hatten wir als LUPRA in Luxemburg unser 2. Match 2025. Dieses Mal auf dem 100m Schießstand vom SSCK Kayl. Anders als beim ersten Match in Echternach war es ein 2 Tages Match mit mehr zwischen Distanzen. (50m, 60m, 75m, 85m, 90m und 100m) Auch wenn man hier fast nur routinierte Schützen vor sich hat. Das Briefing ist Pflicht, hier werden Ablauf erklärt, Sicherheitsregeln wiederholt so wie was auf dem Stand erlaubt ist und was nicht. Event Sponsoren sind immer sehr wichtig für uns alle. Da darf man ihnen auch Danken wo man kann. In ein paar Monaten wird der 100m wieder schön aussehen mit neuem Rasen. Nach den Arbeiten 2024 am Kugelfang hatte das ja noch ganz anders ausgesehen. Jede Distanz hat seine Kiste mit den Zielen drin, sie dienen gleichzeitig noch als Kugelfang und sammelt das meiste Blei auf. Für das restliche Blei was vorne wieder raus spritzt verwenden wir die PVC Planen. Das hat sich mittlerweile in den letzten 4 Matches sehr gut bewährt, also bleiben wir dabei. Seit dem 2. Match 2024 ist auch rechts immer noch eine zusätzliche Kiste wo man wenn benötigt ein 50m Zeroing während des laufenden Wettkampfs machen kann. Ohne diese müsste der Schütze bis zum 50m Stand gehen, eine Scheibe aufhängen usw. Das kommt sehr gut bei den Schützen an. Also insgesamt 6 (schwere) Stahlkisten als Zwischendistanz und 4 Böcke mit jeweils 1-2 Stahlzielen und KYL auf 100m. Dazu noch die ganzen sperrigen Barrikaden und 3 Gewehrhalter. Da transportiert man schon einiges umher. Auch wenn "nur" 22lr sind die Schrapnelle auch auf 100m der kleinen, reinen Bleigeschosse nicht zu unterschätzen. Zum Glück sind diese Böcke im Baumarkt nicht allzu teuer und die Halterungen sind schnell getauscht. Die ersten Holzböcke müssen demnächst getauscht werden, nachdem sie bei 2-4 Matches im Einsatz waren. Die nächsten die wir tauschen, werden wir sie auch gleich zu Anfang auseinander kloppen und alle Verbindungen ordentlich mit Holzleim verkleben + Nägel sichern. Die Transport Schäden und Spiel in den Verbindungen sind schlimmer wie die Schrapnelle . Tanktraps sind Pflicht bei jedem Precision Rifle Match. Dann darf man gerne auch mal Kreativ sein und nutzen was man vor Ort findet statt alles zu bauen und mit zu schleppen. Davon eignen sich so manche Sachen zweckentfremdet super als Barrikaden. Andere Requisiten vom Cowboy Action Verein eignen sich auch zweckentfremdet super als Barrikade und die Leute freuen sich immer drüber. Als Spotter und zum Treffer notieren muss jeder etwas mithelfen. 3 von 5 deutsche Teilnehmer die auch mit DEPRA Deutschland bei der kommenden IPRF Rimfire Precision Rifle Weltmeisterschaft in England vertreten werden waren bei uns am Start. Die gute alte CZ452 (als Frankenstein bekannt) war auch wieder im Einsatz als Leihwaffe für Schützen die noch kein eigenes Equipment haben. Auch unsere belgischen Kollegen waren gut gelaunt. Die beiden waren sicher später auch sehr zufrieden mit ihren Resultaten. Ohne Sponsoren geht nicht viel. Deshalb ein großes Dankeschön an: - Armurerie Raoul Cloos die 1 Optik zum Heraussuchen unter 3 Optiken an den Gesamtsieger gesponsert hatte. Dann noch zum Verlosen in unserer After-Match Tombola: - Armurerie Freylinger mehrere Gutscheine. - Hunting Sport mehrere Gutscheine. - ColeTac Europe diverse Bags und andere Gegenstände aus ihrem Sortiment - Optics and More diverse Sachen, Caps, T-Shirts, Putzzeug usw. aus ihrem Sortiment. Also für alle Teilnehmer möglich sich nach Tombola Reihenfolge was raus zu suchen. Soviel mal mit Erklärungen. Ich setze euch noch HIER EINEN LINK wo man mehr ausgewählte Bilder sehen kann. Und noch einen großen Dank an meinen Arbeitskollegen der als Hobby Fotograf dieses Mal dafür gesorgt hat dass einige sehr schöne Bilder, deutlich besser wie standard Smartphone Aufnahmen gemacht worden sind. Schaut sie euch gerne an im Link. EDIT: Ups, die Podien wollte ich eigentlich noch posten! Der Gesamtsieg Overall und 1. Platz der Open ging nach Deutschland! An unseren Forenkollegen @Gossko mit seiner schönen Custom auf Rim-x Basis. Mit @ejg 's PSE Schaft, gebaut von @Mr.X in Deutschland. Da meine Frau sich als Organisatorin aus der Wertung zurück gezogen hatte (overall Platz 3) ging das komplette offizielle Ladies Podium nach Belgien. Gratulation an die Damen. (5 Damen haben teilgenommen) In der Seniorenklasse ging der 3. Platz auch nach Deutschland.
    10 Punkte
  8. Es gibt eine Antwort! Ebenso zügig wie haarsträubend. Hier meine Erwiderung:
    9 Punkte
  9. Mir geht es doch gar nicht um das dämliche Picknick. Ich will lediglich der Welt zeigen, wie unfassbar dämlich und unlogisch das WaffG ist. Ich treibe sie ein wenig vor mir her, einfach weil ich das gut kann. Es wird Zeit für ein neues Waffengesetz und ich kann die Leute nur darüber informieren, wenn ich sie gleichzeitig unterhalte. Solche Absurditäten haben einen recht guten Unterhaltungswert. Würde ich eine Stadt mit entspannten Beamten anfragen, dann hätten sie vermutlich gesagt: „Na wenn Sie unbedingt wollen, scheint ja Ihr Recht zu sein. Aber schneiden Sie sich nicht mit dem Zachel und schauen Sie, dass Sie niemandem Angst machen, ok?“ Ich meine: Welche Gefahr geht von einem komplett durchleuchteten WBK-Inhaber aus, der ein Messer - egal welches - zu einem Picknick mitbringt?
    8 Punkte
  10. Wenn man die Konstruktionszeichnung eines Herstellers detailliert verstehen will und die jeweiligen Komponenten korrekt gegeneinander abgrenzen können muss, nur um nicht gegen ein Gesetz zu verstoßen, zeigt es nur eins: das Gesetz ist lebensfern und untauglich für die Praxis.
    8 Punkte
  11. Sers, nach der langen Zeit bin ich gestern mal auf der Schießbahn gewesen. KK mit Diopter auf 100 Meter Distanz. Nicht schlecht für den Anfang nur einer ging ins weiße. Hat Suchtfaktor. Neben mir waren die Jungs mit den AR15 die haben ganz schön was rausgejagt. Wiederholung folgt..... Grüße aus Bayern
    8 Punkte
  12. Zukünftig werden es sich dann diejenigen die dringend Hilfe bräuchten genau überlegen, ob sie sich in Psychologische Behandlung begeben. Aus Angst die Waffen zu verlieren. Was dann am Ende dabei rauskommt sieht man zu genüge. Dieses Land hat fertig........
    8 Punkte
  13. Kurzinfo: Der Bescheid wurde widerrufen, Waffe wird eingetragen.
    7 Punkte
  14. Moin! Folgendes vom Hörensagen: Das auf T-Online dokumentierte Verfahren wurde heute vom Amtsgericht Husum EINGESTELLT. Nach der Anhörung von unabhängigen Sachverständigen (nicht LKA) wurde festgestellt, dass es sich bei den Verschlüssen, um die es zuletzt ging, um Altdeko handelt. Das Amt Husum soll schon einen siebenstelligen Haushaltsposten gebildet haben. frogger
    7 Punkte
  15. Los Leute, jetzt haut alle mal eure Stammtischgeschichten raus zum missglückten Versand, Abgegeben beim Nachbarn, Bäcker oder irgendwo nur abgelegt......
    7 Punkte
  16. ....aus dem Bericht, der am Freitag vorgestellt wurde, geht auch hervor, dass mindestens 52 Waffen und gefährliche Gegenstände aus der Vergleichswaffensammlung des LKA verschwunden sind. Dies war bereits im vergangenen Jahr bekannt geworden. 40 der fehlenden Waffen waren laut Prüfung an die Fachhochschule der Polizei verliehen und dort abhanden gekommen.... Warum verlieren wir Jäger, Sportschützen z.b. wg einer herausrepitierten KK Patrone auf dem Schießstand die sich im Hosenumschlag "versteckt" hat, unsere Zuverlässigkeit. Oder wir werden, bei genauer Beachtung der von Waffenbehörden herausgegeben Informationen zur Aufbewahrung von Altbesitzmagazinen, mit Anzeigen und Verlust der Zuverlässigkeit bestraft. Gibt es jetzt ein zwei Klassen Recht zum sorgfältigen Umgang mit Waffen. Der eine oder andere Vorgesetzte im Bereich der Waffensammlung sollte mal über seinen Beamtenstatus und die damit verbundenen Privilegien nachdenken (müssen). Am besten vor einer Disziplinarkommision. Ich glaube ja , die sind schlicht zu xxx ihre Leihkarten ordentlich zu führen, vielleicht braucht es ein bundesweites Waffenregister für Behördenwaffen.
    7 Punkte
  17. hi, als eingang die frage: bist du auch in einem verband gemeldet ? wenn ja in welchem ? was mich extrem verwundert: du schreibst, dass du seit mehreren jahren in einem verein aktiv bist. da unterhält man sich doch mit den schützenkollegen über gott und die welt und ganz besonders das thema waffen und waffengesetz. das dürften die von dir genannten fragen eigentlich automatisch beantwortet werden ? oder sprecht ihr nicht miteinander ?
    7 Punkte
  18. Hast du in letzter Zeit mal Zeitung gelesen oder Nachrichten geschaut? Dazu noch eine Anmerkung: Aus eigener Erfahrung und den Berichten von Freunden und Bekannten nimmt die Zahl derer, die ein Gebrauchsmesser (z.B. schweizer Taschenmesser) mit sich herumtragen, stetig ab. Gleichzeitig nimmt aber die Zahl der Straftatem mit Messern aber stetig zu. Vielleicht sollte man dann mal eher überlegen, bei den "wildgewordenen Schwachköpfen" anzusetzen statt bei den Messern!
    6 Punkte
  19. Hör mir auf mit diesem Unfug! Mit genau der Begründung, daß man nun die Klientel geziehlt dingfest machen könne, hat man uns die aktuelle Rechtslage beschert. Wie ist die aktuelle Lage? Die Klientel zu kontrollieren ist entweder rassistisch und/oder mit Mühe verbunden, also begnügt man sich damit Otto Normal zu drangsalieren - also genau das Gegenteil von dem, was damals versprochen wurde.
    6 Punkte
  20. Es gibt viele, die lieber weiter "Duckmäusern" und "vorauseilend gehorchen" möchten als etwas zu tun. Ich verachte diese Menschen. Es gibt auch viele Neider, denn ich bin gerade im Begriff, ernsthaft wohlhabend zu werden mit dem Waffenhandel. Das kann ja nun leider jeder nachlesen in den Bilanzen der Fa. GoGun. https://www.unternehmensregister.de/ureg/index.html Mein Erfolg ist das Ergebnis langer, harter Arbeit und ich bin nicht wenig stolz darauf - zudem ich erhebliche Risiken eingegangen bin und dies noch immer tue. Haters gonna hate. Aber mit Verlaub, meine Kritiküsse können mir den Buckel runterrutschen. Aber sowas von. PS: Eine Verordnung kann dieses "Schlupfloch" nicht schließen, denn das WaffG schreibt die Ausnahme bzgl. der Waffenverbote ausdrücklich vor. Eine Verordnung, die keine solche Ausnahme enthält, ist rechtlich mindestens wackelig und auf jeden Fall angreifbar. Es müsste schon das Gesetz geändert werden.
    6 Punkte
  21. Zu diesem Thema der " Anerkennung " gab es vor kurzem im Saarland einige "Aufregung " . Der SVS gab wohl bekannt das ER nur noch Aufsichten nach § 10AWaffV ,Abs. 3 akzeptiert die genau diese verantwortliche Standaufsicht in einer seiner Schulungen absolviert hat. Ging soweit das der eine oder andere Verein die Pforten geschlossen hat und über hundert Standaufsichten neu Schulen lies. Alle anderen "Zettel ", egal ob vom BDS,DSU oder externen usw wurden defakto als für sie nicht bindent erklärt und die Vorsitzenden der Vereine auf ein "Haftungsrisiko " hingewiesen ................ Ende der Geschichte...............der SVS lenkte ein und erkennt jetzt auch die anderen Aufsichten an. Früher wurden alle Aufsichten an die Waffenebhörde gemeldet. Das muss man heute nicht mehr, laut § 10AWaffV Abs 3 Die möglichkeit nach Abs.2 besteht aber immer noch. Meldung an die Waffenbehörde und Nachweis der Qualifikation 14 Tage vor Antritt der Aufsichtstätigkeit. Hier im Saarland wurde das also, am ende, " einvernehmlich " geregelt. Nachdem sehr viele Vereine auf die Barikaden gingen............... Der Gesetzgeber hat hier wieder was geschaffen was absolut schwammig ist. Es gibt einfach keine " normierte " Standaufsichtenschulung. Im Gesetz selber steht auch nur " muss Sachkundig sein " , eine nähere definition fehlt. " Früher " war man "Sachkundig " wenn man die Waffensachkunde hatte . Eine wirkliche "Gesetzesänderung" dazu habe ich nicht gefunden. Auch der benannte §10 zeigt da eigentlich nicht auf WIE die Qualifizierung erworben werden muss/soll. Er schreibt nur von einer Vereinfachung wenn der Verein in einem anerkannten Verband Mitglied ist. Das der " Zettel " auch in diesem Verband erlangt werden muss steht da nirgends. Das ganze Thema ist wieder typisch deutsches Waffengesetz. Alles sehr schwammig Formuliert aber wenn was passiert ist man der dumme..........................................
    6 Punkte
  22. Leute, am besten ihr haut sämtliche Geschichten raus in denen was schief gegangen ist. Hier in diesem Forum liest ja sicher keiner mit. Es würde auch nie jemand auf die Idee kommen diese Geschichten als Vorwand oder als Grund heranzuziehen um wieder mal eine Verschärfung durchzudrücken. Und nachher ist das Geheule wieder groß. Manchmal Frage ich mich echt, ob einige den Kopf nur haben damit es nicht in den Hals regnet.......
    6 Punkte
  23. Ja ja die Versender. Bei mir hat seinerzeit Frankonia meine Desert Eagle mit WBK verschickt. Der Bote hat nicht bei mir geklingelt. Hat’s bei den Nachbarn abgegeben die an diesem Tag ins Altersheim umzogen. Meine Desert Eagle lag bei den anderen Umzugskisten und wäre beinahe auch ins Altersheim gegangen (mit 14“ Wechsellauf wäre sie vielleicht als Krückstock durchgegangen).
    6 Punkte
  24. Vieleicht sollten sich Sportschützen und Jäger erst mal abgewöhnen sich gegenseitig an zu pissen und mit den peinlichen Neiddebatten aufhören. Und von irgendwelchen Begünstigungen braucht in D auch keiner träumen, die gibt es nicht.
    6 Punkte
  25. Das ist mal wieder ein wunderbares Beispiel des Stockholmsyndrom. Als ob irgendwie der Missbrauch von Schusswaffen etwas zu tun hätte mit der Anzahl Waffen, die jemand besitzt. Oder dieser vermindert wird, weil er irgendwie eine Arbeit zusammengeschustert hat, die nach dem Gusto eine Behörde ist. Das ist doch völlig sinnbefreit. Ich identifiziere mich als Ansammler von Waffen mit meinen nahezu 100 Waffen, davon 40 Vollautomaten. Das Ganze ohne je eine Zeile geschrieben zu haben, und selbst ohne Sachkunde, oder sonstigen Schnickschnack. Das Einzige, was ich je vorweisen musste, ist nicht vorbestraft zu sein und älter als 18 Jahre zu sein. Allerdings wegen den VA, gibt es so alle 10 Jahre eine Kontrolle, ob diese immer noch existieren und ob sie auch vorschriftsmässig aufbewahrt sind. Weisst wie viele Missbräuche es in der CH gegeben hat mit VA? Wo doch sehr viele welche besitzen und viele ohne irgendein Papier, weil vor 1989 erworben. NULL in den letzten 50 Jahren....
    6 Punkte
  26. Der Vorteil in diesem Stadium der Krankheit ist, daß man es selbst nicht mehr mitkriegt...
    5 Punkte
  27. Du findest das daraus resultierende allgemeine Kontroll- und Durchsuchungsrecht von Personen positiv? Ich nicht. Es hat mit dem freiheitlichen Deutschland, in dem ich aufgewachsen bin, wenig zu tun.
    5 Punkte
  28. Dieser Thread ist ein wunderbares Beispiel für Neid und Missgunst und das daraus entstehende, extrem penetrante Abarbeiten an Einzelpersonen, die dann noch ihre Veröffentlichungsliste vorweisen müssen, damit man sich daran weiter abarbeiten kann. Natürlich immer unter dem Hinweis darauf, dass Neid usw. einem ja völlig wesensfremd ist. Ich denke, außer diesen speziellen Menschen will das niemand hier lesen. Interessanter ist viel mehr das Ergebnis dieses Schlagabtausches mit der Behörde. Ich habe eine Vermutung, wie das ausgehen wird, aber interessant ist das allemal.
    5 Punkte
  29. Wäre doch schade, wenn Ihr nicht erfahren würdet, ob ich am Ende meinen Dolch in die Waffenverbotszone mitnehmen darf?
    5 Punkte
  30. Kommt schon, dass wirkt nur noch peinlich. Lasst den Beitrag unbeachtet oder Fahrt zur Würstchenbude, wo jemand gerne Gemecker und Gejammer hört. Das Jörg polarisiert wissen wir nun alle. Da er nicht auf den Kopf gefallen ist, hat er auch Gegenargumente, obwohl er die paar Störenfriede auch ignorieren könnte. Ich freue mich auf den weiteren Verlauf und was da noch als Antwort kommt.
    5 Punkte
  31. Es ist ganz einfach. Messer müssen raus aus dem Waffengesetz, weil es gar keine Waffen sind. Es sind Gebrauchsgegenstände. Verbotszonen - wenn man denn welche will - müssen mit einem eigenen Gesetz geregelt werden und müssen dann "gefährliche Gegenstände" definieren, die dort nur mit Begründung geführt werden dürfen. Es ist ein Unding, dass man dort Pfefferspray mitnehmen darf, aber kein CS-Gas, und Baseballschläger, aber keine Teleskop-Schlagstöcke. Gefährliche Gegenstände haben auf Veranstaltungen nichts zu suchen. Aber ein Gebrauchsmesser hat im Waffengesetz nichts zu suchen, auch nicht wenn die Klinge 13 cm lang ist.
    5 Punkte
  32. Man wird sehen, was wird... Vermutung: Es gab eine vorläufige Einstellung des Verfahrens nach §153 Abs. 2 wegen geringer Schuld; ggfs auch gegen Zahlung einer relativ geringen Auflage. Vorteile für den Angeklagten: Er wird nicht verurteilt und bleibt unbestraft. Auch wenn die Einstellung nur vorläufig ist, bleibt das Verfahren bei Erfüllung der Auflage zu. Er erhält seine volle Soldaten-Pension und verbleibt in der Beamtenbeihilfe (70%) und kann die restlichen 30% günstig PKV versichern. Sollten ihm während seiner Freistellung vom Dienst die Bezüge um 50% gekürzt worden sein, erhält er diese jetzt wohl nachgezahlt. Die finanziellen Vorteile der Einstellung überwiegen nach meiner Einschätzung in diesem Fall den Verzicht auf ein ungewisses freisprechendes Urteil, da hier Pension und Beamtenbeihilfe auf dem Spiel standen. Ein gewisser Verurteilungswille scheint wohl dagewesen zu sein. Man hätte sicherlich noch einmal gesucht und es wäre noch Jahre so weiter gegangen. Die Prozesskosten werden in der Regel der Staatskasse aufgelegt. Nachteile: In der Ermittlungsakte festgestellte Sachverhalte können bei der Beurteilung der Waffenrechtlichen Zuverläsigkeit herangezogen werden. Wenn diese Sachverhalte nicht zutreffend sind, muss man im Einspruchsverfahren dagegen vorgehen. Im konkreten Fall scheint man sich auch darauf geeinigt zu haben, dass dem WBK Entzug Rechtskraft zukommen soll. Damit sind aber die offenen Fragen hinsichtlich des EIGENTUMS an den Waffen noch nicht geklärt. Hier ist ggfs ein jahrzentelanger Entschädigungs-Prozess zu erwarten. frogger
    5 Punkte
  33. Sowas sollte eigentlich in der Sachkunde vermittelt werden.
    5 Punkte
  34. hi dinesh, ipsc kannst du in deutschland nur beim bds schiessen - ja ? und der verband agiert oft SCHÜTZENFEINDLICH und fordert, den abbau von teilen bzw. umbau von waffen... , damit die betreffende waffe in einer anderen disziplin geschossen werden kann ? erkläre uns allen doch bitte mal, wo du diese blödsinnige behauptung her hast.........
    5 Punkte
  35. Außerdem bleibt es weiterhin verboten toten Kojoten die Hoden zu verknoten
    5 Punkte
  36. https://www.golem.de/news/bundesratsbeschluss-analysesoftware-der-polizei-soll-gesundheitsdaten-auswerten-2503-194605.html 24. März 2025, 13:00 Uhr Linnemann fordert Register für psychisch Kranke Um dies umzusetzen, müsse "eine bundesweite Vernetzung der Erkenntnisse zwischen Sicherheits-, Gesundheits-, Waffen- und gegebenenfalls Ausländerbehörden sichergestellt werden". Linnemann forderte weiter: "Und da braucht es einfach einen Austausch der Behörden untereinander, der Sicherheitsbehörden, auch mit der Psychiatrie, mit Psychotherapeuten und vielem mehr. Einem Bericht von Heise.de zufolge befindet sich die Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform (Vera) von Palantir in Bayern seit dem 25. Dezember 2024 im Echtbetrieb. Über einen bereits abgeschlossenen Mantelrahmenvertrag könnte die Software für die Polizei in ganz Deutschland zum Einsatz kommen. Der Pilotbetrieb von Vera lief demnach vom 2. September 2024 bis 24. Dezember 2024. Vera soll dazu auf Millionen Daten aus allen Bereichen der bayerischen Polizei zugreifen, damit Ermittler sie durchsuchen und analysieren können. *** Ich habe schon vor Monaten hier in einem Beitrag gemutmaßt, dass die Waffenbehörden Zugriff auf die Elektronische Patientenakte (ePA) haben möchten. Falls man dem nicht zustimmt oder keine hat, gibt es halt keine WBK oder Widerruf. Dass es jetzt so schnell gehen soll und dann auch noch weit darüber hinaus für Normalbürger zwecks polizeilicher Gefahrenabwehr, dass schockiert mich wirklich. Vermutlich werden die das waffenrechtlich umsetzen können aber polizeiliche anlasslose Zugriffe auf Patientendaten von Normalbürgern (=Rasterfahndung), ohne WBK, ohne Pilotenschein ist definitiv verfassungswidrig. Versuchen werden die es trotzdem; das wird dann wie die Vorratsdatenspeicherung mehrere Jahre laufen, bis es vom Bundesverfassungsgericht für rechtswidrig erklärt wird. Und vermutlich gibt es dann für alle laufenden und erledigten Verfahren auch kein Verwertungsverbot. Ich denke, das ist jetzt genau der Zeitpunkt, juristisch mit erheblichen finanziellen Mitteln von allen Legalwaffenbesitzern und Büchsenmachern gegen diese geplante Gesetzgebung vorzugehen.
    5 Punkte
  37. Hast Du eigentlich auch noch einen anderen Lebensinhalt, außer öffentlich Hass auf Jörg auszuleben. Ich hab selten so viel peinlichen Mist gelesen. Glaubst Du wirklich, wenn man sich versteckt, um keine "schlafenden Hunde zu wecken", wird unser Waffengesetz besser? Dann glaubst Du auch noch an den Osterhase.
    4 Punkte
  38. Hehe... ich würde zu gern Mäuschen spielen, wenn meine Frage in der Rechtsabteilung diskutiert wird nächste Woche.
    4 Punkte
  39. Hallo ASE, besten Dank für deinen Kommentar, der allerdings nicht hilfreich ist. 1) Ich hatte schon erwähnt, dass ich den Leitfaden des BKA gelesen hatte, warum zitierst du noch etwas anderes, dies auch noch ohne Quellenangabe? 2) Klar sollte so etwas in der Sachkunde vermittelt werden. Aber offenbar ist das Thema doch komplizierter als du annimmst, zumindest wirken die anderen Beiträge auf mich so. Aber sicher kannst du mir erklären, warum die Abzugsgruppe beim M1 Garand kein wesentliches Waffenteil ist, die der P08 aber schon. Ich bin gespannt auf deine Erklärung, die dir ´mit deiner großen Sachkenntnis sicher nicht schwer fallen wird. 3) Ähnlich wie 2), wenn du so viel weißt, warum beantwortest du nicht einfach direkt meine Fragen: Und wenn die Abzugsgruppe kein wesentliches Teil ist, darf man doch auch als Laie Reparaturen oder Veränderungen daran vornehmen, oder? Wäre es z.B. legal, bei einem abgenutzten Teil Material aufschweißen zu lassen, es dann in Feinarbeit wieder auf die korrekte Größe zurechtzuschleifen und einzubauen?
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  40. Nicht jeder Verband stellt für jeden Schießleiter einen Stempel bereit. Da der Schießleiter beim BDMP eine eigene Nummer hat, der auch auf dem Schießleiterstempel ist und mit gestempelt wird, reicht dies als Identifikation aus. Viele Vereine haben sich einen Vereinsstempel anfertigen lassen, der am ende nichts offizielles ist, aber für das Schießbuch ausreicht. Schließlich gibt es weder eine gesetzliche Pflicht ein Schießbuch zu führen, noch gibt es eine gesetzliche Vorgabe, wie ein Schießbuch auszufüllen und die Termine zu Bestätigen sind. Charmant am BDMP ist das MyBDMP Portal, wo man sich seine Bescheinigungen, Leistungsnachweise, Urkunden, etc. selber erzeugen lassen und ausdrucken kann. Das erspart den SLGn etwas Arbeit.
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  41. Sehr vernünftige Vorgehensweise, um jeglichen Problemen mit der Behörde proaktiv aus dem Weg zu gehen. Und was genau gibts daran zu beanstanden?
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  42. Entschuldigung aber wir sind hier in Deutschland. Ein Formular und ein Stempel sind le-bens-not-wen-dig! Ich hab hier bei uns im Verein auch so ein paar Fetischisten. Also Leute mit WBK, die darauf bestehen, dass andere Mitglieder für sie ihre Termine im Schießbuch unterschreiben und selbstverständlich auch abstempeln.
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  43. Und wieder wurde eine schwere Straftat durch den Besitz eines zusätzliche Verschlusses für eine bestehende Waffe verhindert. Was hätte derjenige damit nur für gefährliche Dinge anstellen können, nicht auszumalen...
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  44. Quark. Beim BDS mit Sicherheit nicht. Und bei WSV ist das was genannt wurde in der Bedürfnisrichtlinie als "unzumutbarer Umbauaufwand" definiert worden. @Nebu88 Mein Rat Aufgrund der individuellen Bedürfnisprüfung für jede Überkontingentswaffe: Hol dir das ins Grundkontingent (= nächster Waffenerwerb) was du weniger wettkampfmäßig schießen wirst, bzw wo es weniger Wettkämpfe für gibt. Wenn du IPSC schiesst, wäre es vermutlich besser den Revolver als 2. KW und die 9mm mit offener Visierung ins ÜK zu nehmen. Dann schießt du halt mal Standard oder Production mit und gut ist. Oder ggf. Production optics. Zudem immer die Möglichkeit im Standardprogramm oder bei anderen Verbänden mitzuschiessen.
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  45. Ich hatte oben ins Unreine gedacht/überlegt, ob die nach Meinung des BayVGH erforderliche analoge Anwendung anderer Aufbewahrungsvorschriften als § 13 Abs.2 Nr.5 AWaffV nicht dazu führen kann/muß, daß nicht auch die Aufbewahrung in einem B-Schrank zulässig sein muß. Greift man auf § 36 Abs.4 WaffG zurück, dann erscheint die Aufbewahrung jedenfalls in "Altbesitz/-nutzung"-A/B als zwingend zulässig - sofern man überhaupt eine Verpflichtung zu einer "sicheren" Aufbewahrung bejahen möchte (was ich aus den bereits ausführlich erläuterten Gründen für evident falsch halte). Denn: Nach § 36 Abs.4 WaffG gelten die in § 13 AWaffV "festgelegten Anforderungen an die Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition ... nicht bei Aufrechterhaltung der bis zum 6. Juli 2017 erfolgten Nutzung von" A- und B-Schränken. Hier ist zwar ausdrücklich von Schußwaffen und Mun die Rede, wie überhaupt § 36 WaffG sich nur auf diese bezieht. Woraus ja (wie schon gesagt) zwingend folgt, daß der BayVGH, der sich ja ausdrücklich auf § 36 WaffG bezieht, mit seiner Behauptung einer Regelungslücke völlig daneben liegt. Denn da § 36 WaffG nicht für nur Zubehör gilt, besteht keine Verpflichtung zur sicheren Aufbewahrung von Mags jenseits des Wortlauts der - wie ja auch der BayVGH sagt - nicht anwendbaren § 13 Abs.2 Nr.5 AWaffV. Aber egal, der BayVGH meint ja, daß § 36 WaffG dennoch auch für Zubehör gelte. Dann gilt aber auch diese Altbesitzregelung des Abs.4. Und damit kann anstelle eines 0er Schrank auch weiterhin ein A-Schrank verwendet werden, sofern er zum Stichtag in Benutzung für die Aufbwahrung von jedenfalls erlaubnispflichtigen Langwaffen war. Aus § 13 Abs.3/4 AWaffV, die der BayVGH anlog anwenden will. ergibt sich aber, daß neben Langwaffen die Aufbewahrung einer unbegrenzten Zahl dieses Zubehörs zulässig sein soll. Da und wenn anstelle eines 0er Schranks der alte A-Schrank weiterverwendet werden darf, gilt dies folglich auch für den A-Schrank. Das paßt auch wertungsmäßig: Wenn zur Eigentumswahrung in A-Schränken weiterhin bis zu 10 Langwaffen aufbewahrt werden dürfen und das Zubehör als so unerheblich gilt, daß es neben sogar einer unbegrenzten Zahl von Langwaffen in unbegrenzter Zahl aufbewahrt werden darf, dann gilt diese Bewertung ungeachtet der konkreten Aufbewahrung und bei Vorrang des Eigentums. Insbesondere auch, wenn man bedenkt, daß durch die Altbesitzregelung sogar die berechtigten Erben die alten Schränke bis zu ihrem Tode verwenden dürfen, also die Aufbewahrung von Waffen noch viele zig Jahre in A/B erfolgen wird - was dem Gesetzgeber offensichtlich als völlig problemlos und unbedenklich erscheint. Und da hier ohnehin nur die analoge, also entsprechende, Anwendung der § 13 Abs.2 Nr.3/4 AWaffV erfolgen soll/kann ....
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  46. Wenigstens ist es aber ein "Ferienhaus"-Format, aus dem man etwas lernen kann.
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