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  1. Da das Thema nur noch Anfeindungen zu bieten hat, ist hier zu.
    13 Punkte
  2. Einführung eines waffenrechtlichen Bedürfnisprinzips in der CH... und damit (s.o.) fangen sie an. Linke sind emsige Verbieter, und eigentlich überall gleich schlimm.
    13 Punkte
  3. Jawohl Genosse NO357, es kann natürlich nicht angehen, dass ein Bürger sich einfach Kleidung kauft und diese trägt obwohl nichts verbotenes daran ist. Übrigens trage ich gerne Fred Perry Poloshirts und New Balance Turnschuhe, weiterhin Glatze, Vollbart und sichtbare Tätowierungen an Ober- und Unterarmen. Meldest du mich jetzt?
    13 Punkte
  4. Es wäre einmal nett, wenn die Verbote, die auf die Sportschützenverbände zurückgehen, benannt würden. Pauschal mit Anwürfen zu kommen, ist immer leicht, besonders anonym. Aber wie wäre es denn mal mit Fakten. Natürlich kann man sagen, wenn das Waffenrecht jedermann Waffen zubilligen würde, und zwar völlig ohne schießsportliche oder jagdliche Aktivität, dass dann viele Leute eben ohne Sportschützenverein und Jagdschein Waffen erwerben würden. Ich kann das nur wiederholen, wer dafür ist, dass Schusswaffen in Deutschland ohne Bedürfnis oder mit dem Selbstschutzbedürfnis erworben werden können, sollte sich mit Gleichgesinnten zusammenschließen und dafür kämpfen. Warum denn nicht? Dagegen spricht aus meiner Sicht gar nichts. Die Jäger und Sportschützen aber und insbesondere auch die entsprechenden Verbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Ddafür sind sie gewählt beziehungsweise haben sich dafür engagiert. Auch für einen Unterstützen einer solchen Vereinigung, die für den Bedürfnis losen Waffenerwerb beziehungsweise den Waffenerwerb für Selbstschutz Zwecke eintritt, heißt ja nicht, dass er nicht auch Jäger und Sportschützen sein kann. Warum ergreift denn niemand die Initiative. Immerhin der VDB ja dafür ein, dass Waffen der Kategorie C von jedermann ohne Bedürfnisprüfung erworben werden können. Zumindest in seinen schriftlichen Forderungen. Ob seine vertreter dies beim Kaffeetrinken mit den Politikern beziehungsweise Ministerialbürokraten auch so eindeutig formulieren, weiß ich nicht. Ich vertrete die Interessen meiner Mitglieder und mache im Rahmen, der mir waffenrechtlich gegebenen Möglichkeiten alles, was meine Mitglieder an Schusswaffen haben wollen und politisch durchsetzbar ist. Und dies ist ja wohl wirklich eine ganze Menge. Giraffe (wer immer das auch ist) schreibt: Also ist meine Vermutung eher, dass der BDS es nicht mehr wollte, dass Schalldämpfer verwendet werden. Ein Verbot kann ich dem internationalen Regelwerk nicht entnehmen. Hier wird eine grundsätzlich falsche Annahme vorgebracht; der BDS wollte es nicht mehr, das Schalldämpfer verwendet werden. Was heißt hier nicht mehr. Sie wurden nie verwendet. Und diejenigen Leute, die bei den Jägern die Schalldämpfer unterstützt haben, haben dies sehr wohl und bewusst auf die Jäger beschränken wollen. Sonst wäre es nichts geworden. Aus meiner Sicht war dies doch ein großer Fortschritt, das überhaupt Schalldämpfer genehmigt wurden. Wenn nun viele Jahre die Verwendung dieser Schalldämpfer unproblematisch ist, so ist es dann doch viel leichter, auch vorzubringen, dass es auch bei Sportschützen nicht so gefährlich wäre. Das wird aber wohl noch ein wenig dauern. Zunächst einmal ist es wichtig, dass allgemein akzeptiert wird das Schalldämpfer Verwendung finden und sei es nur auf der Jagd. Ich erinnere nur einmal andas Holspitzverbot für Kurzwaffen Munition. Mit dem Waffengesetz 2002/3 fiel dieses Verbot weg. Vorher war der Besitz eine Straftat. Heute kräht kein Hahn mehr danach, weil jedermann nach über 20 Jahren sieht, wie blödsinnig dieses Verbot war. Gut Ding will Weile haben. Mit dem Paragraph 6 der Verordnung zum Waffengesetz haben wir einen wichtigen Teil der Anscheinshalbautomaten für die Sportschützen ohne Einschränkung zugänglich gemacht, nachdem zunächst alle unter den Anscheinsvorbehalt fallen sollten. Heute können wir doch Anlauf nehmen auf dem ganzen beschränkten Rest dahin zu bringen, wo er hingehört: auf den Müll. Weil die Beschränkung überhaupt keinen Sinn macht. Dafür musste man aber eben erstmal einige genehmigt haben, so dass die Unsinnigkeit für die anderen sichtbar wird. Aber am Ende meines Posts komme ich nochmal zum Anfang zurück: Deshalb bitte ich einfach mal um eine klare Antwort, an welchem Verbot wir mitgewirkt haben beziehungsweise welches Verbot von Schusswaffen wir unterstützt haben. Friedrich Gepperth
    12 Punkte
  5. Vielleicht einmal ein kleiner Hinweis. Bei der IPSC ist weltweit die Verwendung von Schalldämpfern verboten und wird nicht auch von denen, zumindest national propagiert, die diese frei erwerben und benutzen können. JFry dazu durchaus sehr kompetente Beiträge gepostet. Was die Lärmproblematik insbesondere bei offenen Schießständen für Sportschützen angeht, halte ich es für viel sinnvoller, bei Ständen, von denen von einer festen Feuerlinie geschossen wird, durch nicht besonders große Einhausungsmaßnahmen, den Mündungsknallschießlärm sehr deutlich zu reduzieren. Dies ist eigentlich mit sehr geringen Mitteln möglich und wenn ich mir angucke, bei teilweise welchen lächerlichen Summen die Vereine das große Geschrei anheben, kann ich mich nur noch wundern. Die Schießstand-Richtlinie ermöglicht es nämlich bis zur ersten Hochblende den Stand einzuhausen, ohne dass er zu einem teilgedeckten Stand wird und deshalb eine Lüftungsanlage erforderlich ist. Bei den weiteren Hochblenden nach der ersten gibt es ebenfalls ein hervorragendes System, was die Schallreflexionen extrem mindert. Leider stehen unseren Kreisen sehr wenig Fördermittel zur Verfügung, mit denen man einen praktikablen Testaufbau finanzieren könnte, bei dem es zu ganz erstaunlichen Ergebnissen kommen würde. Mir fehlen die Mittel und die Zeit diese Versuche durchzuführen. Machbar ist das sicherlich, genauso wie es machbar war, nachzuweisen, dass entgegen den Vorgaben der Schießstand Richtlinie das Schießen auf feste glatte Stahlplatten, die sich nicht wegdrehen oder umfallen, völlig problemlos möglich ist. Man muss sich halt auskennen und bestimmte Vorgaben einhalten. Wenn mir das nicht gelungen wäre, wäre jegliches Steel Challenge oder Speed Steel schießen vom Bundesverwaltungsamt wegen den Vorgaben der Schießstand Richtlinie verboten worden. Das nur ganz nebenbei. Allerdings ist der bautechnischer Aufwand die Schallreflektion von Hochblenden zu reduzieren und dies auch zu messen, um ein Vielfaches höher. Deshalb werde ich das vorläufig nicht machen. Ist allerdings jemand bereit, dies zu tun und auch die entsprechenden Mittel aufzubringen, kann er mein gesamtes Wissen jederzeit kostenlos haben. Ich habe das ja schließlich auch von Untersuchungen des Fraunhofer Instituts für die Bundeswehr umsonst bekommen. Leider gibt es unter den Schießstandsachverständigen keine ausgewiesenen Fachleute zur Beratung für eine Schallminderung an offenen Ständen. Ich rede nicht von mir selbst, da es ja dann die üblichen anonymen Anwürfe und Beleidigungen hageln würde. Nur so viel. Wenn man in der Lage ist eine derartige Anlage wie Philippsburg in 1000 Meter Entfernung zur Wohnbebauung auf die Beine zu stellen, die sieben Tage die Woche keine Schießzeiteneinschränkung hat, dann muss man sich ein wenig auskennen. Was Mehrdistanzstände angeht ist die Schallreduktion allerdings nur mit einem erheblich größeren Aufwand darstellbar. Neben dem Stand in Philippsburg kann man sich ja gerne einmal die BDS Stände in Berlin Wannsee bei der DEVA anschauen, auf denen ein Mehrdistanzschießen in allen Kurzwaffen-Kaliber und mit Flinten ohne Schusszahlenbegrenzung möglich ist. In 300 Meter Entfernung wohnen Millionäre in Villen, die vom Schießlärm nichts mitbekommen. Übrigens auch nicht von den Ständen der DEVA. Noch nebenbei, ich habe wegen Erneuerung der Schalldämmung in Philippsburg gerade 1000 qm Rockwool Hardrock 2 gekauft. Haben zirka 16. 000€ gekostet. Zu meiner Freude hat sich also der Preis kaum erhöht, was man von anderen Materialien nun wirklich nicht sagen kann. Die auf den Sand bisher befestigten Platten würden es in den meisten Fällen immer noch tun - nach 23 Jahren - aber die Holzträgerelemente sind teilweise durchgefault. Im BDS haben wir die Mündungsbremsen in den meisten Langwaffen Disziplinen einfach deshalb freigegeben, weil es ein ewiges Gezerre war, zwischen Feuerdämpfern und Mündungsbremsen zu unterscheiden. In der Tat sind die Stand Abtrennungen zwischen den Schützenständen in Philippsburg bei den Langwaffenständen noch deutlich verbesserbar. Auf dem 300 Meter Stand ist auch ausreichend Platz vorhanden. Friedrich gepperth
    11 Punkte
  6. Aus Sicht eines international tätigen Waffenhändlers kann ich vielleicht etwas beitragen: Zunächst: Die Preise für viele Waffen in den USA steigen – und zwar nicht nur für Importware, sondern auch für in den USA gefertigte Modelle. Der Grund: Wenn Importwaffen durch Zölle teurer werden, verschiebt sich die Nachfrage auf inländische Hersteller, deren Preise dann ebenfalls steigen. Das sorgt in kürzester Zeit für ein höheres generelles Preisniveau. Die Folge: Die Nachfrage in den USA sinkt – das sehen wir bereits. Beispiel: Die beliebte Druckluftpistole Huben GK1 ist in den USA zuletzt um mehrere Hundert Dollar teurer geworden. Der Absatz ist zurückgegangen. Für uns in Europa hat das einen positiven Nebeneffekt: Die uns zugeteilten Kontingente steigen, weil die US-Nachfrage zurückgeht. Und das ist dringend nötig – wir haben es in zwei Jahren noch nie geschafft, diese Modelle ab Lager zu verkaufen. Jede Lieferung ist vergriffen, bevor sie eintrifft. Interessant ist auch die Währungsseite: Während US-Produkte durch Zölle teurer werden, wird der US-Dollar selbst schwächer – unter anderem weil Investoren wegen der Binneninflation abspringen. Anfang des Jahres lag der Kurs noch fast bei 1:1 (USD zu EUR), jetzt sind wir bei unter 0,9. Tendenz: fallend. Für deutsche Importeure heißt das: US-Produkte werden in Euro gerechnet günstiger. Aber – und das wird oft übersehen: Nur wenige US-Waffen sind tatsächlich noch vollständig amerikanische Produkte. Viele Bauteile und Vormaterialien stammen aus dem Ausland und sind ihrerseits von US-Zöllen betroffen. Das drückt die Marge und relativiert die Effekte des günstigeren Dollars. Was in den politischen Debatten gern vergessen wird: Auch Deutschland erhebt auf US-Waren eine Art „Zoll“ – nämlich die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Aus US-Sicht macht das deutsche Importe automatisch 19 % teurer gegenüber den in den USA verlangten Preisen für dieselbe Ware. Wir hier nehmen das oft nicht als Handelsbarriere wahr, weil die Umsatzsteuer für Inland und Import gleich ist – aber aus Sicht amerikanischer Exporteure ist das ein echter Wettbewerbsnachteil. Ohne die 19% Steuer wären amerikanische Produkte hier wesentlich konkurrenzfähiger. Deshalb empfinden viele in den USA die EU-Handelspolitik (trotz Wegfall von Strafzöllen) weiterhin als einseitig benachteiligend – und ganz ehrlich: Sie haben da nicht unrecht.
    8 Punkte
  7. Man muss sich hier folgendes vergegenwärtigen: Aktuell steht in Ungarn ein Deutscher vor Gericht, als mutmaßliches Mitglied der sogen. Hammerbande. Die haben dort (und auch in Deutschland) Menschen lebensgefährlich verletzt, manche Opfer trugen bleibende Schäden davon. Ihre Opfer haben die sich anscheinend zum Teil nur aufgrund von deren Kleidung ausgesucht. Dieser mutmaßliche Terrorist wird von genau den Parteien (rot rot grün) hofiert und besucht, denen wir es verdanken das man inzwischen wegen des falschen T-Shirts einen Fragebogen bekommt. Und wer als LWB glaubt, er rettet für sich etwas wenn er sich denen anbiedert, der wird sich irgendwann als Sportschütze beim Lichtgewehr und als Jäger mit der Leihwaffe, die er nach dem Ansitz wieder abgeben muss, wiederfinden.
    8 Punkte
  8. Es ist ja Sommerloch... Wenn wir nicht von Magazinen für mehr als 10 Patronen für eine Langwaffe/mehr als 20 Patronen für eine Kurzwaffe reden unterfallen sie dem WaffG nicht, entsprechend gibt es keine Regelungen die die Aufbewahrung in einem bestimmten Behältnis vorgeben. Du kannst den ganzen Tag mit einem leeren Magazin rumlaufen, es als Briefbeschwerer auf deinem Schreibtisch verwenden, ist völlig (l)egal. Was lernt man heute eigentlich noch in der Sachkunde?
    8 Punkte
  9. Es ist ein Hinweis auf rechtextreme Einstellung. Die Kleidung wird in der Szene gern getragen. Anderswo kaum. Diese Leugnungs-Diskussion ist völlig überflüssig.
    8 Punkte
  10. Als Schüler wurde ich einmal nach Hause geschickt, weil ich eine neue Jeans trug, deren Label eine mit Markennamen verzierte britische Flagge war. Ich dürfe nicht mit Symbolen des Klassenfeindes bekleidet eine sozialistische Schule besuchen. Meine Mutter hat dann das Label abgetrennt. Soweit sind wir also wieder.
    8 Punkte
  11. Irgendwie alles ein wenig seltsam... oder auch nicht! Das Zertifikat wird zumindest auf der Website des Prüfinstituts als echt ausgewiesen. Ob diese Website bzw. das Prüfinstitut selbst valide ist, habe ich jetzt nicht geprüft. Ich habe, zumindest so weit ich mich gerade um diese Uhrzeit erinnern kann, zumindest noch nichts mit denen zu tun gehabt. (Das bedeutet aber nur das ich keine Aussage ohne Prüfung treffen kann, nicht mehr) Allerdings bescheinigt das Zertifikat die Einhaltung der Richtlinie 2001/95/EG (GPSD). Das ist eine Produktsicherheitsrichtlinie, die für alle Produkte gilt, für die es keine eigenständige Richtlinie gibt (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie, RED etc.). Sicherheit ist hier im Sinne von „Sicherheit vor Verletzungen“ gemeint. Wenn auch dazu etwas in der EN 1143-1 genannt ist, dann kann es durchaus sein, dass ein solches Zertifikat basierend auf dieser Norm ausgestellt wird. Die GPSD ist mittlerweile aber von der GPSR vollständig abgelöst worden. Auch wenn das Zertifikat noch formal gültig ist, reicht es seit Dezember 2024 nicht mehr aus, um damit Produkte erstmalig in der EU in den Verkehr zu bringen. Etwas merkwürdig ist auch noch, dass meiner Meinung nach zumindest für Tresore mit elektronischen Schlössern neben der GPSD/GPSR auch die EMV-Richtlinie anzuwenden wäre – die aber nicht genannt ist. Allerdings sind Tresore nicht mein Fachgebiet, und um diese Zeit will ich das nicht auch noch recherchieren. ;-) Aber – und das ist das Entscheidende: Das ist ALLES sowieso, selbst wenn ALLES valide ist, nur die Bescheinigung, dass das Produkt die Anforderungen an die Anwendersicherheit (Quetschgefahr, Sturzgefahr, elektrischer Schlag) erfüllt. DAS IST KEINE ZERTIFIZIERUNG EINES SICHERHEITSSTANDARDS wie 0, 1 oder höher! Dieses Zertifikat in einer aktuelleren Form (für die GPSR) würde – vorbehaltlich der Klärung der EMV-Frage – ausreichend sein, damit das Produkt überhaupt in der EU in den Verkehr gebracht werden darf. Aber es trifft keine Aussage über die Klassifizierung, und damit ist der Schrank unklassifiziert (würde – wie das Gewicht vermuten lässt – auch keine Klassifizierung bekommen) und entspricht damit den vielen Schränken ähnlicher Art bei eBay, bei denen – wenn die Verkäufer ehrlich sind – dabeisteht, dass diese im Waffenbereich nur für die Lagerung z. B. in Österreich oder als Munitionsschrank zulässig sind.
    7 Punkte
  12. Auf Correctiv, Tagesschau und Volksverpetzer kann man nachlesen, dass Runen, insbesondere die Wolfsangel, SS-Tarn, Sonnenrad und andere, früher der rechtsextremen Szene zugeordnete Symbolik in der Ukraine einen Wandel durchlaufen haben und eigentlich schon immer für Demokratie, Menschenrechte und Gender-Regenbogen-Ideologie stehen. Spaß beiseite, mir ist erzählt worden, dass Rechtsextreme mitunter gern bei Aldi, Lidl und Rewe einkaufen und diese Discounter Produkte vorhalten, die explizit auch auf den Verzehr durch Rechtsextreme zugeschnitten sind. Unter Umständen sollte dort auch näher hingeschaut werden, ein Anfangsverdacht ist auf jeden Fall gegeben.
    7 Punkte
  13. Mündungsbremse ein Ärgernis? wieder das Pussy Thema?
    6 Punkte
  14. Der Original-Thread wurde auf ausdrücklichen Wunsch des Thread-Erstellers Versteck.
    6 Punkte
  15. 6 Punkte
  16. Ihr dürft Euch gerne über Kuma auslassen, aber nicht in diesem Thread. Hier geht es um Zickgraf.
    6 Punkte
  17. Ja natürlich! Das ist doch unbestritten, dass da in jedem der Fälle ein Fehler gemacht wurde. Genau genommen, bis auf den Fall in Salzburg vielleicht, wo es – möglicherweise – nur zwei waren, sind sogar gleich DREI Fehler gemacht worden. Darum geht es ja sogar: Eine Konstruktion so zu machen, dass ein FEHLER des Anwenders gerade NICHT zu einem Unfall führt. Das ist doch der Kern dieser Teildiskussion. Es ist aber genauso gut möglich, dass du nur glaubst, du hast es jedes Mal in den letzten 40 Jahren gecheckt; die ein oder zwei Mal unter den tausenden Malen, wo du es nicht gemacht hast, hast du nicht bemerkt, weil dabei glücklicherweise bereits an anderer Stelle zuvor (z. B. nach dem Schießtraining) die Waffe entladen wurde und deshalb keine Patrone mehr in der Kammer war, die wegen der unterlassenen Sicherheitsüberprüfung hätte übersehen werden können. Wie gesagt: Wenn ein solcher Unfall mit Personenschaden passiert, dann sind gleich DREI unabhängige Fehler passiert. Aber Fehler passieren. JEDER macht Fehler, wirklich jeder. Das liegt in der Natur des Menschen, in der Art, wie unser Gehirn Eindrücke verarbeitet etc. Wir können nur durch Sorgfalt sicherstellen, dass möglichst wenige passieren (und wenn, dann nicht mehrere gleichzeitig) und durch kluge Prozeduren oder gute Konstruktionen, dass ein einzelner Fehler noch keinen Schaden anrichtet. Oder um es anders zu formulieren: Konstruktionen oder Sicherheitsmaßnahmen, die nur dazu da sind, bei schweren (Bedienungs-)fehlern das Schlimmste zu verhindern, gibt es in vielen Bereichen. Es sind Systeme, die absolut überflüssig wären, wenn die Bediener keine Fehler machten. Diese Systeme findet man auch – und gerade – in Jobs, die höchst­trainierte Personen ausführen. Bekannte Beispiele aus der Verkehrsfliegerei sind: TCAS (Anti-Kollision), EGPWS (Terrainwarnung), Stall­protection (Strömungsabriss), Höhenalarm (Höhenabweichung) und Overspeed-Schutz (Übergeschwindigkeit). All das wäre verzichtbar, wenn Piloten oder Lotsen keine Fehler machten, hat aber trotzdem nachweislich viele Leben gerettet. Daher ehrliche Antwort – in welchen Flieger würdest du lieber einsteigen? Einen aktuellen A320, so wie er im normalen Linienverkehr fliegt, oder einen vom Alter her identischen A320, bei dem dir die Fluggesellschaft erzählt, sie habe wegen der Mehrkosten auf die Systeme verzichtet, weil ihre Piloten ja gut trainiert sind? Natürlich sind die Systeme nicht alles und es zählen auch noch andere Eigenschaften; daher sähe zumindest meine Entscheidung, qualifizierte und erfahrene Piloten vorausgesetzt, bei der Wahl zwischen einem aktuellen A320 der Lufthansa ohne diese Systeme und einer TU-154 aus den frühen 70er-Jahren im Dienst irgendeiner mittelafrikanischen Kleinstfluggesellschaft mit EU-Flugverbot, die aber diese Systeme – ggf. nachgerüstet – an Bord hat, schon sehr anders aus. Und genauso ist es mit diesem Feature „Zerlegen ohne Abschlagen“. Es ist nicht DAS Hammerfeature, wie es manche darstellen. Aber wenn es vorhanden ist, verhindert es EINE BESTIMMTE Art von Unfällen, die auch tatsächlich dokumentiert sind. Weil es aber nicht das eine Hammerfeature ist und durch mehr Komplexität in der Konstruktion auch wieder neue Risiken entstehen können. Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt durchaus gute Argumente, um sich dafür zu entscheiden, dieses Feature nicht einzubauen bzw. als Käufer eine Waffe ohne auszuwählen. Aber das Argument „Wenn der Nutzer keine Fehler macht, passiert auch nichts“ ist keines davon!
    6 Punkte
  18. Diese Frage finde ich in diesem Zusammenhang besondes unpassend. Sehr viele (mich eingeschlossen) haben ihre Sachkunde zu einer Zeit gemacht, als große Magazine noch nicht gemeingefährlich waren und überall frei verkauft werden durften. Bei dem aktuellen rechtlichen Wirrwarr in unserem Waffengesetz plus Verwaltungsvorschriften finde ich den Thread absolut berechtigt!
    6 Punkte
  19. Die Liste lässt sich eben nicht beliebig fortsetzen. Das ist nur Ablenkdiskussion. Ansonsten könnten man auch in SS-Uniform rumlaufen und sich beschweren, wenn einem da einer die rechte Haltung nachsagt. Hier ist es nicht so eindeutig, das stimmt. Deshalb wird es ja auch nicht als Tatsache angesehen, sondern als Verdacht. Warum sollte mir das Freude machen? Schlimm genug, dass es so viele rechte A*****er in unseren Reihen gibt. Es ist natürlich typisch, dass es persönliche Vorwürfe gibt. Wo bleibt der Hinweis, dass ich meine Infos sicher nur aus "Systemmedien" beziehe?
    6 Punkte
  20. Tja, auch der Versuch es zu verwässern ändert nichts an den Tatsachen.
    6 Punkte
  21. Warum ist dieses Luftdruck-Verbotsthema (sofern es das überhaupt gibt) eigentlich die Schuld von @JoergS? Abgesehen davon das von vielen ja abgestritten wird das es dieses Thema überhaupt gibt... Er wollte ein Produkt verkaufen und damit noch reicher werden, dies war der Politik (oder zumindest einigen in der Politik) aber ein Dorn im Auge und sie wollten dieses Produkt verhindern und haben darum ein (theoretisch) chirurgisches Gesetz gebastelt das dieses Produkt verhindern soll. Auswirkung auf irgendjemanden außer seinen Kunden? NULL! Und selbst auf die hat es eigentlich keine Wirkung weil sie damit ein Produkt nicht kaufen können das es vorher ohnehin nicht gab. Und nun macht der Gesetzgeber (mutmaßlich, so ganz sicher scheint es ja nicht zu sein bzw wird von einigen abgestritten) einen Fehler der Millionen von Menschen betrifft und dieser Fehler des Gesetzgebers soll nun seine Schuld sein und er allen einen Bärendienst erwiesen haben? Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe es nicht! Wenn ein Fußgänger über den Zebrastreifen will und ein Autofahrer reagiert darauf und weicht aus und fährt dabei 10 andere Menschen um. Dann ist und bleibt das der Fehler des Autofahrers und nicht des Fußgängers...
    6 Punkte
  22. Ja natürlich nehme ich das in Kauf - ohne es zu beabsichtigen natürlich. Dieser "Effekt" ist eine leider unumgängliche "Nebenwirkung" der Weiterentwicklung in der Waffentechnik. Stark verbesserte erlaubnisfreie Waffen werden durch Gesetzverschärfungen reguliert. Das liegt nicht an mir, sondern am Gesetzgeber, der jeden Fortschritt in der Waffentechnik ebenso massiv verhindern möchte wie damals im Mittelalter die Kirche den Buchdruck verteufelte. Das war auch bei den Waffen schon vor mir so. Erinnert Euch an das Taser-Verbot, die Erlaubnispflicht für 4mmM20-Waffen und die LEP-Erlaubnispflicht. Da hatte ich "keine Aktien drin". Ich mache nur meinen Job als Erfinder, Integrator und Unternehmer. Ich bin nicht die Mutter Teresa der Waffenbesitzer - eine Gruppe, die so zerstritten ist, dass man eigentlich gar nicht von "den Waffenbesitzern" reden kann. Es sind vielmehr versprengte Grüppchen und Fraktionen, die sich gegenseitig hassen und sich freuen, wenn es "die anderen" erwischt bei der nächsten Runde der Gesetzesverschärfungen. Privat sieht es anders aus, da kämpfe ich für ein liberales Waffengesetz und unterstütze den VDB.
    6 Punkte
  23. Wieder mal ... Der erste Schritt ist: Was steht im Gesetz. Erst wenn das Gesetz nicht eindeutig sondern auslegungsbedürftigt ist folgt der zweite Schritt, u.a. zu schauen, was die amtliche Begründung sagt. Für den ersten Schritt bleibt daher außer Betracht, was & wie geregelt werden sollte. Der Grundsatz lautet: Schußwaffen sind erlaubnispflichtig. Ziff.1.1 machte bislang eine Ausnahme für LG, die das FiF tragen (und die Voraussetzungen dafür erfüllen). Daher regelt 1.1 nicht die Erlaubnispflichtigkeit (laienhaft: Verbotensein) sondern die Ausnahme davon, nämlich die Erlaubnisfreiheit. Jetzt wird diese Regelung mit einem "sofern" ergänzt, d.h. es werden zwei weitere Bedingungen für die Erlaubnisfreihei genannt: Erste Bedingung lit.a): Kein Mehrschußnadler. Soweit o.k. UND Zweite Bedingung lit.b): Beschußamtliches o.k. für FiF nicht vor dem 24.7.25, d.h. erst nach dem 24.5. erteilt. Und diese zweite Bedingung erfüllt praktisch kein FiF-LG. Punkt. Ob man nun als Bedingung für die Erlaubsnisfreiheit FiF + lit.a + lit.b oder FiF + (lit.a + lit.b) formuliert ist völlig egal. Richtig wäre gewesen, die Ergänzung "negiert" zu formulieren, nämlich als Ausnahme von der Ausnahme, also als "ausgenommen Mehrschußnadler mit Beschußamt-o.k. nach 24.7.25." Aber das steht so gerade nicht im Gesetz, da beißt die Maus keinen Faden ab. Zweiter Schritt: Kann/könnte man die Regelung anders auslegen, so wie sie nachweislich gedacht, beabsichtigt war? Das würde ich nicht sagen. Denn die Regelung ist zwar grober Unfug, aber sprachlich völlig klar und einwandfrei. War schlicht Dummheit im Dienst. Aber das spielt auch keine Rolle, denn: Wer ist zuständig und kompetent, den Inhalt einer gesetzlichen Regelung verbindlich (!) zu bestimmen? Nun, ganz gewiß nicht der VDB. Lachhaft. Die haben noch nicht einmal die Regelung verstanden. Und von Gesetzgebung und Rechtsstaat verstehen die Leutchen offensichtlich auch nicht viel. Denn auch was der BMI dazu sagt (der gibt auch nur das wieder, was in der amtlichen Begründung steht), ist völlig unerheblich. Das BMI als Behörde bestimmt nicht, wie ein Gesetz zu verstehen ist. Das BMI ist nicht einmal für den Vollzug des WaffG zuständig. Daran ändert auch nichts, daß sich BMI und IM der Länder über den Vollzug intern verständigen. Zuständig für die Auslegung, was ein (Bundes)Gesetz wirklich sagt, sind allein die Gerichte. Verbindlich im Einzelfall, also nur für die betreffenden Parteien wirkend, die ordentlichen Gerichte (auch wenn natürlich i.d.R. ober- und bundesgerichtliche Entscheidungen von den unteren Instanzen beachtet werden - aber nicht müssen). Und verbindlich für alle das BVerfG. Die IM der Länder sind zwar für den Vollzug des WaffG zuständig, könnten also die WaffBeh und Polizei anweisen, die neue Regelung vorläufig nicht zu beachten. Was aber nichts daran ändert, daß das Gesetz in der Welt und wirksam ist. Und für mich als WBK-Inhaber bedeutet das: Ein derzeit noch gültiges Gesetz besagt, daß alle meine LG plötzlich nicht mehr erlaubnisfrei sind sondern wie grds. alle Schußwaffen erlaubnispflichtig. Und ich habe keine Erlaubnis, verstoße also gegen eine wesentliche Regelung des WaffG. Völlig unerheblich, was VBD und BMI sagen oder ob in meinem Bundesland die Behörde angewiesen werden, diese Regelung nicht zu beachten. Der Gesetzesverstoß durch mich bleibt. Sofern meine Waffenbehörde mir nicht ausdrücklich zusagt, daß ich vorerst keine Erlaubnis bedarf, besteht das Risiko, daß man mir später diesen Gesetzesverstoß entgegenhält - Zuverlässigkeit futsch. Schau euch die Entscheidungen zu großen Mags an. Da hat dem Betroffnen auch nicht geholfen, daß immerhin das Bay.IM gesagt hatte: Alles bleibt wie es ist. Und selbst die WaffBeh mitspielen sollte: Jedenfalls auf ersichtlich falsche Auskünfte der Behörden darf man sich nicht verlassen, erst recht nicht als WBK-Inhaber. Und da der Gesetzeswortlaut eindeutig ist ... ein Restrisiko würde bleiben. Mein Fazit: Vorsorglich Erlaubnis beantragen, WaffBehörde um "Brauchst nichts tun, alles o.k." bitten, ggfs. (falls ausbleibt, was ich erwarte) darauf gerichtete Feststellungsklage mit EA-Antrag, damit das VG für mich die Regelung für mich günstig auslegt und feststellt, ggfs. auch Verfassungsbeschwerde zum BVerfG mit EA-Antrag, wobei ich aber derzeit noch nicht wirklich weiß, mit welcher Grundrechtsverletzung ich diese begründen sollte. Und darauf hoffen, daß BMI und BT schnellstmöglich eine Korrektur auf den Weg bringen.
    6 Punkte
  24. Die User ASE, Elo und L-L haben die Sache mit Belegen klargestellt. Dankeschön. Zudem hat sich der VDB nochmals wie folgt rückversichert: "Da dennoch aktuell eine zweite Lesart der neuen Gesetzesstelle diskutiert wird, nach der alle bereits zugelassenen Waffen betroffen wären, haben wir noch einmal um eine Klarstellung des BMI gebeten. Von dort heißt es: „Die am 24. Juli 2024 in Kraft getretene Neufassung von Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 zum Waffengesetz entfaltet keine Rückwirkung und wirkt damit nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte zurück. Waffen, die auf Grund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei. Lediglich Waffen, für die die Bestätigung zum Aufbringen des „F im Fünfeck“ am 24. Juli 2025 oder später erteilt wurde und die in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind, unterliegen der Erlaubnispflicht.“" In der Gesetzesbegründung stand im übrigen ja bereits, dass solche Waffen noch nicht auf dem Markt sind. Deshalb können die bisherigen LG auch nicht von der Neuregelung betroffen sein. Was mir am neuen Gesetz sowie auch an der kurz zuvor erfolgten Änderung der AWaffV gleich aufgefallen ist: Die seit WaffG2008 bestehenden redaktionellen Fehler wurden wieder nicht beseitigt, auch wenn man bei jeder Änderung denkt, dass das mal nachgezogen wird... Herzliche Grüße an alle SBine
    6 Punkte
  25. Die würde ich gar nicht im Keller lagern, sondern gut belüftet draußen. Höchstens noch in einer Garage, die sind nie dicht.
    5 Punkte
  26. Das Schalldämpferverbot ist natürlich blödsinnig, keine Frage! Erst recht, wenn man bedenkt, dass Schalldämpfer, die explizit für .22 LR angeboten werden, selbst von den allermeisten Jägern nicht besessen werden dürfen, technisch jedoch oft völlig identisch mit frei verkäuflichen Schalldämpfern für Druckluftwaffen sind. Lediglich der Aufdruck ist anders. Also: Dämpfer, mit denen man eine technisch passende „scharfe“ Schusswaffe tatsächlich extrem leise bekommen kann, sind frei verkäuflich – man darf sie nur nicht auf eine .22er montieren. Aber Dämpfer für größere Kaliber, bei denen man den Knall immer noch viele hundert Meter weit hört, werden restriktiver wie die Waffen selbst behandelt. Allerdings habe ich manchmal das Gefühl, wenn ich mich mit „nur“* Sportschützen über das Thema Schalldämpfer unterhalte, dass zwar die Kenntnis vorhanden ist, dass ein Schalldämpfer bei Großkaliber keinen Hollywood-Effekt hat, aber dennoch ein wenig übertriebene Vorstellungen von den positiven Eigenschaften existieren. *Das „nur“ ist nicht als Wertung gemeint, sondern lediglich als Ausschluss von Tätigkeiten mit Schalldämpferkontakt, wie Jagd oder Militärdienst. Gerade beim sportlichen Schießen, wo – anders als bei der Jagd – deutlich mehr Schüsse in einer bestimmten Zeit abgegeben werden und das auch noch in teilweise umbauten Ständen, kann trotz Schalldämpfer keinesfalls auf Gehörschutz verzichtet werden, wenn man keinen Gehörschaden riskieren will. Dieser kann lediglich etwas weniger stark ausfallen. Innerhalb eines geschlossenen oder halboffenen Raumes würde ich selbst mit meinem Schalldämpfer keinen Schuss mit der .308 freiwillig ohne Gehörschutz abgeben – geschweige denn mehrere. Und selbst den einen Schuss mit der .223 würde ich mir gut überlegen. Hinzu kommt, dass Schalldämpfer sehr schnell sehr heiß werden. Für den Jagdbetrieb ist das völlig egal, am Schießstand jedoch eine Qual. Selbst bei sehr gemächlich abgegebenen 5er-Gruppen (1–2 Minuten pro Schuss) ist ein Aludämpfer nach spätestens drei Gruppen so heiß, dass er ohne lange Abkühlpause beschädigt werden würde, wenn man weitermacht. Andere Materialien haben zwar mehr Reserven, bevor ein Schaden droht, werden aber genauso heiß – mit allen negativen Folgen. Außerdem kosten diese „anderen Materialien“ deutlich mehr. Ein Schalldämpfer hält bei sportlicher Nutzung auf einer Langwaffe – je nach Kaliber und Material – zwischen etwa 1000 und 5000 Schuss, bevor er entweder massiv an Leistung verliert oder gar unsicher in der Benutzung wird. Nach jeder Nutzung sollte er mindestens gründlich getrocknet, besser noch gereinigt werden, sonst hat man bald Löcher außen oder eine Rassel innen. Bei Kleinkaliber und Kurzwaffen wie Pistolen in 9×19 mm ist die Dämpfung erfolgreicher und die Haltbarkeit länger (bei 9×19 vielleicht 10.000 bis 15.000 Schuss), die sonstigen Probleme bleiben jedoch identisch. Ein Schalldämpfer ist daher alles andere als ein Wundermittel für sorgloses Sportschießen. Daher sollte man auch vorsichtig sein mit lauten Betonen das ein Schalldämper für die Öffentlichkeit, z.B. Anwohner einer Anlage, solche tollen Vorteile bringen würde. Denn das ist zum einen nicht so gravierend wie oft vermutet und zum anderen führt das am Ende noch dazu das aus dem Verbot ganz schnell eine Nutzungspflicht wird. Mit allen negativen Folgen sowohl in der Nutzung an sich wie auch für Besitzer von Waffen ohne Mündungsgewinde. Gegen andere Argumente gegen das Schalldämpferverbot -wie das es eben nicht wie in Hollywood funktioniert, ist natürlich nichts einzuwenden. Es hat schon seinen Grund, warum ich meine Schalldämpfer am Stand nur dann nutze, wenn nicht ausgeschlossen ist, dass ich vor dem nächsten geplanten Standbesuch mit dieser Waffe noch „rausgehen“ werde. Und dann auch nur für eine letzte 3er-Gruppe mit der Jagdmunition, um sicher zu sein, dass die Waffe wieder jagdfertig eingerichtet ist. (Der Unterschied zwischen meiner Jagdmunition mit Schalldämpfer und meiner Standmunition zum entspannten Spaßschießen ohne Schalldämpfer beträgt bei meiner .308 mit den aktuellen Chargen z. B. 14 Klicks nach oben und 6 nach rechts. Kommt eine andere Munitionscharge, kann das aber immer mal um einen Klick schwanken. Für den Schuss auf lebende Tiere möchte ich mich jedoch vorher immer vergewissern, dass ich beim Zurückdrehen richtig gezählt habe, bevor ich wegen eines Fehlers ein Stück krank schieße.)
    5 Punkte
  27. Ich finde, das Thema ist grundsätzlich wichtig. Ganz ehrlich – mich würde auch interessieren, warum der Thread wirklich gelöscht wurde. Aber speziell in diesem Fall gibt’s schon ein paar Gründe, warum es vielleicht besser ist, dass er weg ist: Es ging ja um einen konkreten Einzelfall (später sogar um zwei – einer davon ziemlich wirr) und dann driftete das Ganze schnell in Grundsatzdiskussionen ab, wer jetzt eigentlich was zum medizinischen Zustand beurteilen darf. Das passte so in der Form einfach nicht wirklich. Trotzdem sollte das Thema allgemein schon besprochen werden. Und da gibt’s ein paar Dinge, die meiner Meinung nach mal klar gesagt werden sollten: Waffenbehörden haben keinen Zugriff auf Arztakten. Hausarzt, Krankenhaus, Krankenkasse, ePA – alles tabu. Der Grund, nicht nur bei Waffenthemen, dafür ist klar: Wer Hilfe braucht, sollte sie holen, ohne Angst vor Konsequenzen. Und aus diesem guten Grund gibt es auch keinen Grund aus Angst keine Hilfe in Anspruch zu nehmen wenn nötig. Wenn von „Daten zur psychischen Gesundheit“ die Rede ist, geht’s um etwas ganz anderes. Gemeint sind Unterlagen von Amtsärzten – z. B. Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit, Berichte nach polizeilichen Aufgriffen im verwirrten Zustand oder Zwangseinweisungen. Nicht gemeint ist der Psychiater, zu dem man freiwillig und rechtzeitig geht, bevor es richtig schlimm wird. Depression heißt nicht automatisch akute Suizidgefahr. Die Schwelle, ab der es Sinn macht, Hilfe zu holen, liegt deutlich tiefer. Und wenn man früh dran ist, lässt sich oft verhindern, dass es überhaupt deart ernst wird. Hilfe holen gefährdet nicht automatisch die waffenrechtliche Eignung. Es ist kein Zeichen von Schwäche, sich Unterstützung zu holen. In den meisten Fällen entsteht dadurch gar kein Risiko – eher im Gegenteil: Wer rechtzeitig reagiert, verhindert oft, dass es überhaupt zu Zweifeln kommt. Wenn die Behörde prüft, dann meist, weil jemand aus dem Umfeld was meldet oder weil man schon öffentlich auffällig geworden ist. Psychische Erkrankungen sind sehr unterschiedlich, oft auch noch nicht komplett erforscht. Aber fast immer gilt: Je früher man fachlich gegensteuert, desto besser die Chancen, das Ganze komplett zu überwinden – oft, bevor es richtig problematisch wird. Dann gibt’s auch keinen Grund, dass das Umfeld das etwas gegen den eigenen Willen melden würde überhaupt etwas mitbekommt (egal ob die einem wohlgesonnen sind oder nicht). Manchmal ist vorbeugen besser als warten. Auch wenn’s aktuell noch geht: Bei Situationen, die erfahrungsgemäß psychisch extrem belasten (z. B. Krebsdiagnose, plötzlicher Verlust naher Angehöriger), kann es klug sein, sich frühzeitig Hilfe zu suchen. Spätestens, wenn man merkt, dass es beginnt einen zu beeinträchtigen sollte man die Schwelle nach Hilfe zu fragen extrem niedrig ansetzen. „Einfach aushalten“ ist da der schlechteste Weg. Aber bitte: Solche Dinge gehören in die Hände von Fachleuten – nicht von Hobbypsychologen.
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  28. Ist von einem bekannten Blatt, aber ausnahmsweise mal lesenswert: https://m.bild.de/politik/inland/nordrhein-westfalen-zeigt-wahre-gefahr-illegaler-waffenbesitz-687df83e232ed33c4173a36b
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  29. Große Magazine seien gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3 und 1.2.4.4 Waffen gleichgestellt und unterlägen daher den Aufbewahrungsvorschriften des § 36 WaffG i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 5 b) AWaff .... Also, müßen die im den 1er-Tresor. Diese Aussage liest man hier leider ziemlich oft. Sie sagt aber aus meiner Sicht wenig über den Fragesteller aus. Niemand kann sich alles merken, schon gar nicht bei der Vielzahl an Änderungen im WaffG in den letzten Jahren. Da ist jede Frage erlaubt, egal wie simpel sie auf den ersten Blick wirken mag. Und dieses ständige „Was lernt ihr eigentlich in der Sachkunde?“ finde ich ehrlich gesagt unangebracht. Wenn man das auf andere Bereiche überträgt: Ich könnte auch 9 von 10 Autofahrern fragen, was sie eigentlich in der Fahrschule gelernt haben – bringt nur keinem was und ist genauso müßig.
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  30. Nee, die machen nur genau das selbe. Die sagen, wer Uniformen mit Nazisymbolik trägt, ist offensichtlich ein Nazi. Weißt du, T-S-Klamotten gehen mir ab Bobbes vorbei, finde ich weder kleidsam noch für meine Zwecke sonderlich praktisch. Als jemand, der in einer Diktatur aufgewachsen und sozialisiert wurde, bin ich da besonders sensibilisiert, wenn es um Beurteilung einer "Weltanschauung und eines Klassenstandpunktes" (= Gesinnung) geht. Ich bin 1989 mit aufgestanden, damit man als Punk oder oder sonstwie angezogen nicht mehr von der Stasi oder VoPo drangsaliert wird. Für mich ist allein dieser Vorgang ein Indiz von vielen, dass wir uns gesellschaftlich rückwärts - nämlich in eine sozialistisch-faschistische Diktatur bewegen. (Es gibt keinen echten Unterschied zwischen Sozialismus und Nationalsozialismus - alles Augenwischerei. Frag mal eine Frau, die in Hoheneck einsaß oder einen Mann in Schwedt - oder ein Kind im Jugendwerkhof. Das war wie KZ, nur ohne Gaskammer, aber nicht weniger schrecklich.)
    5 Punkte
  31. Ernsthaft? Bundeszentrale für politische Bildung: Rechtsextremismus - Thor Steinar
    5 Punkte
  32. Zieh Dich dieses Mal aber bitte nicht wieder laut weinend zurük, OK?
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  33. Ja selbstverständlich. Was soll ich denn bitte sonst machen? Knicklaufgewehre im Kaliber 4,5mm anbieten? Wenn in Deutschland ein Verbot kommt - was ich nicht glaube, jedenfalls nicht so bald - dann verkaufe ich diese Produkte eben im Ausland. Die "Erfindung" (ich würde es eher als "Idee" oder "Konzept" bezeichnen) kommt auch international sehr gut an. Nur weil wir in Deutschland ein bescheuertes Waffengesetz haben werde ich nicht aufhören, meine Produkte laufend zu verbessern und für die Kunden attraktiver zu machen. Den Fortschritt kann man nicht aufhalten. Solange ich in Deutschland verkaufen darf mache ich das - ansonsten nicht. Ich bin eben nicht nur Waffenhändler, sondern INTERNATIONALER Waffenhändler. Auf Parties macht mich das eher unbeliebt, aber hey, man kann nicht alles haben.
    5 Punkte
  34. Ruhig Blut. Natürlich ist das Gesetz fehlerhaft und das BMI versucht, um die Peinlichkeit der "zugeben müssen" herumzukommen. Das mache ich ihnen nicht leicht, es haben sich neben den bereits bekannten zwei VDB-Juristen mittlerweile vier Rechtsanwälte mit Stellungnahmen gemeldet, die allesamt dasselbe sagen: Der Text muss geändert werden, um die Absicht des Gesetzgebers zu reflektieren. Es soll eigentlich NUR der Six Needler erlaubnispflichtig gemacht werden und alle anderen F-Waffen sollen so umfassend wie möglich verschont bleiben. Das "vergurkte" Gesetz führt allerdings zum Gegenteil dessen, das beabsichtigt war. Eine große Ohrfeige für die Juristen im KM5. Die sauberste Art, die Sache aus der Welt zu schaffen, wäre nun eine Dienstanweisung an die Behörden (Polizei, Waffenbehörden etc.), trotz des "missverständlichen" Gesetzestexts F-Waffen mit bereits erfolgter Zulassung weiter als erlaubnisfrei zu behandeln und dann so schnell wie möglich eine Gesetzesänderung (Bereinigung eines redaktionellen Fehlers) anzustreben. Wir werden sehen, ob das BMI vernünftig handelt oder so stur reagiert wie ich befürchte - nämlich auf dem Standpunkt zu beharren, das Gesetz wäre passend formuliert und bedürfe keiner Änderung. Ich werde weiter Druck ausüben, bis in einer Woche werde ich eine zweistellige Zahl von Rechtsmeinungen (alles Volljuristen) präsentieren, die meine Meinung teilen.
    5 Punkte
  35. So, es ist geschafft! FedEx hat die Teile von Bonvu mit den nötigen Formalitäten über den Teich gebracht und gestern über Hermes zugestellt! Hat natürlich alles seinen Preis, aber es ging ohne Probleme und war nach 2 Wochen erledigt.
    4 Punkte
  36. Das Thema wurde vor kurzem im Forum von pulverdampf.com diskutiert. https://www.pulverdampf.com/viewtopic.php?t=60233 Das ist das größte und für solche Fragen auch relevanteste Forum für dich, da auch Rechtskundige teilnehmen. Wenn du dort fragst, werden sie dich mit Information zuschütten. Zu deinen Fragen: - Darf ich die Waffen überhaupt alle vier mitnehmen? Bei verlagerung des Wohnsitzes nach Österreich müsste ich ja dann dort eine WBK beantragen. Mwn werden nun erst mal nur zwei Waffen genehmigt, weitere dann nach entsprechendem Bedürfnisgrund als Sportschütze. Österreicher und EU-Ausländer benötigen für die Erstaustellung einer WBK ein psychologisches Gutachten. Mit dem Amoklauf von Graz 2025 wird das jedoch in der nahem Zukunft deutlich verschärft, nähmlich für Erstinhaber einer WBK zeitlich begrenzt. Sie arbeiten noch daran. Bei der Erstausstellung der WBK hast du derzeit noch mit der Begründung "Selbstverteidigung" Anspruch auf 2 Plätze. Es geht immer um Plätze. Nach 5 Jahren hast du Anspruch auf 5 Plätze. Nach 10 Jahren auf 10 Plätze. Jeweils ohne weitere Begründung. Da Sportschützen sich soviel Zeit selten nehmen, kann man auch außerhalb dieser Zeitspannen weitere Plätze (Erweiterungen) bantragen. Die Genehmigung obliegt dem freien Ermessen der Behörde. Das wird in einem von dir verfassten schriftlichen Antrag begründet. Z.B. mit Antreten in IPSC Division Standard, PCC, Rifle, etc. und belegt mit der Teilnahme an Bewerben, Wettkampfrichterkursen, Jagdkursen und ähnlichem. Es gibt weiters Begründungen, die beim Kauf/Registrierung einer Waffe angegeben werden müssen. Jagd und Schießsport sind die häufigsten. - Wie "hart" ist dort die ganze Bedürfnisgeschichte? Ich habe die Waffen ja alle vier in D zum sportlichen schiessen erworben, meine P-10F würde sich aber in AT wunderbar als Waffe zur Selbstverteidigung in den eigenen vier Wänden eignen. Kann/sollte man das Bedürfnis für diese Waffe dann vom sportlichen Bedürfnisgrund auf SV umschreiben lassen? Würde das irgendwelche Vorteile/nachteile bringen? Dürfte man eine für ein sportliches Bedürfnis erworbene Waffe auch zur Selbstverteidigung nutzen oder denke ich da zu sehr wie ein Piefke? Bedürfnis gibt es, aber es ist nicht so harsch formuliert wie in D. Wenn du für eine neue Sportart eine neue Waffe benötigst, beantragst du eine Erweiterung außerhalb des Zeitraums, also früher. Jetzt musst du das begründen. Du hast bei der Darstellung der Nutzung einzelner Waffen viel mehr Freiraum. Wenn du alle 4 willst, musst du eine Darstellung finden. Wenn du mit 2 zufrieden bist, ist es wurscht, da reicht das Formular, wo du "2 Stück" ankreuzt. Aber ja, ich würde die CZ und eine weitere AR15 in Kaliber 9mm für SV darstellen (so du das willst). Rifle und weitere sportlich darstellen, aber ob du sie kriegst, ist fraglich. Viele Sportschützen erweitern von 2 auf 4 oder 6 nach kurzer Zeit (1 bis 2 Jahre). Ich würde alle 4 beantragen, 2 für SV und 2 für eine bestehende sportliche Nutzung. Wird spannend. - Ist das erlangen einer Ausnahmegenehmigung für Magazine mit Standardkapazität an ähnliche Bedingungen geknüpft wie in Deutschland oder ist das leichter/schwieriger? Alle Waffen werden als Kategorie B (Halbautomaten und FFW) eingestuft mit kurzen Magazinen. Für lange Magazine benötigt man eine Einstufung als "Sportschütze". Dazu brauchst ca. 1 Jahr einen Verein, der dir Trainings bestätigt und die Mitgliedschaft in einem Verband. Der Verein bestätigt dein Tun als "Sportschütze". Es gibt weiters 2 rechtlich anerkannte Verbände in Ö: IPSC-Austria und I.S.B. Beide bestätigen dir nach Teilnahme an bestimmten Bewerben und Verbandsmitgliedschaft die "Notwendigkeit langer Magazine". Damit beantragst du schriftlich die Einstufung von deinen Waffen in die Kategorie A (lange Magazine). Wenn du dann die zweite WBK bekommen hast, auf der du beliebige Waffen (Langwaffen oder Pistole für Open) angegeben hast, kannst du für genau diese Waffen beliebige viele Magazine großer Kapazität kaufen. Alles mit Meldepflichten verbunden. Lange Magazine sind in Ö registriert. - Gibt es bei den Ämtern auch starke regionale Unterschiede wie in D? Ich möchte eher nicht direkt in Wien leben, eher etwas weiter ausserhalb (1h max.), habe gesehen dass beispielsweise Deutsch-Wagram ja ganz in der Nähe ist. Sind die Behörden in AT "auf dem Land" auch etwas kooperativer als diejenigen in großen Städten? Ja. Jedoch sind die Waffenbehörden glaube ich entspannter als in D. Das Leben am Stadtrand von Wien erfordert ungefähr 3/4 bis 1 Stunde in die Arbeit. Das Leben im wiener Speckgürtel wird mit 1 Stunde Fahrzeit knapp werden, ist aber durchaus üblich. Je nachdem wo du lebst, ist deine Bezirksbehörde (Landkreis) oder in Wien die Landespolizeidirektion mit ihren SB's zuständig. In Wien hatte ich noch nie ein Problem, aber ich schreibe auch gerne und viel in die Begründungsanträge. - Benötige ich dann einen neuen Europäischen Feuerwaffenpass oder kann ich den aus Deutschland behalten? Weiß ich nicht. Ich denke ja, weil mit WBK verbunden, aber das ist überhaupt kein Problem. Foto, Liste und 100€ oder so. - Darf bzw. kann ich die Waffen selbst verbringen oder müssen diese bis zum Ablauf der Behördenvorgänge in D bei einem Händler eingelagert werden? Mit der österreichischen WBK ist der Import jeder beliebigen (genehmigten) Waffe der Kategorie B und bei bewilligten Kategorie A, auch Magazine, möglich. Du könntest also auch versuchen, gleich beim Erstantrag mit der Begründung "Sportschütze in D" und Teilnahme an IPSC-Bewerben 2 Waffen (PCC und Rifle) als Kategorie A eingestuft zu bekommen. Wird spannend. Du beantragst bei deiner ö Behörde kostenpflichtig (100€ oder so) mit einem Formular den Import einer Waffe und der deutsche Händler/Inhaber schickt sie dir und kümmert sich um den Export (100€ oder so). Dann lässt du sie im österr. ZWR registrieren (50€ oder so). Oder du lässt einen deutsch/österreichischen Händler das machen (Exkurs: der Inhaber der Seite "pulverdampf.com" macht das gemeinsam mit einem deutschen Partner. Kostet irgenwelche 100 €). -Tresor Klasse 1 ausreichend? Es gibt so als Waffenschränke bezeichneten Blechschränke, die zwischen 300 und 800€ kosten, so 4 Langwaffen aufnehmen und mit einem Schlüssel versperrbar sind, oder mit Ziffernblock. Der Schrank wird in die Wand gedübelt. Das war's. Klassen gibt es keine. Spinde nutzt aber auch keiner, da die Behörde alle 5 Jahre deine Verwahrung und Anzahl der langen Magazine kontrolliert. Den Schlüssel trägst du bei dir, oder packst ihn besser in einen Schlüsselsafe oder du benutzt gleich was mit Nummernblock. Es sind keine getrennten Safes, Fächer, ungeladene Magazine oder sonstige deutsche Schwurbelei vorgeschrieben. Alle Familienmitglieder nutzen gemeinsam denselben Waffenschrank. Daheim gibt es keine Beschränkung, beim Transport schon. - Gibt es geeignete Vereine in der Wiener Umgebung in welchen man regelmäßig dynamisches schiessen trainieren kann? Tja. Da wird es komplex. Es gibt im Raum Wien/Niederösterreich einige gewerbliche Veranstalter, bei denen du beaufsichtigt und bezahlt stundenweise schießen kannst und Vereine, die IPSC-Bewerbe veranstalten. Diese bieten die deutlich interessanteren Möglichkeiten, aber du musst öfters Arbeitsdienste (für Bewerbe) leisten, allenfalls Abstandszahlungen leisten. Die IPSC-Szene ist in Ostösterreich recht vielfältig. Dazu kommen CZ und SVK, die noch deutlich größere und interessantere Bewerbe veranstalten. Ich erzähle vielleicht nichts Neues, aber CZ und die SVK sind für uns wesentlich wichtiger als Deutschland. CZ und SVK sowie Ö sind bei den IPSC-Angeboten wirklich interessant. Taktisches gibt es nur im nahen Ausland (CZ, SVK, SLO). Eine so große Vielfalt an Bewerben wie in D gibt es m.M.n. nicht. In Österreich gibt es keine Möglichkeit dynamische Rifle-Bewerbe zu schießen, nur PCC. Ich würde eine Sportpistole und ein AR9 ins Portfolio aufnehmen, nachdem ich beides schieße. Rifle trainieren geht ein bisschen in Ö, aber IPSC-Rifle gibt es nur in CZ und SVK.
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  37. Streiche: Sturmgewehr Setze: Mitteldistanzwaffe Und ja, die MP5 wurde/wird abgelöst. Baden-Württemberg = MP7 Hessen = G38 (HK416) Thüringen = FN SCAR-SC Schleswig-Holstein = HK437 Bundespolizei = Ausschreibung in Vorbereitung Link: Mitteldistanzwaffen im polizeilichen Einzeldienst
    4 Punkte
  38. Ich habe keine vergleichenden Statistiken; hast du welche? Aber ich weiß, dass diese Unfälle passiert sind und noch passieren … (Ich hänge eine Liste von schnell gefundenen Beispielen mal als extra Beitrag an.) ZUSÄTZLICH zu den sonstigen Unfällen aus anderen Gründen, die mit Glocks genauso wie mit anderen Pistolen passieren. Und da sieht es für die Glock zwar nicht schlechter, aber keineswegs besser aus als bei vielen anderen. Dass das Entspannen über den Abzug vor dem Reinigen eine wiederholte Unfallursache ist, wurde z. B. schon 1998 von der Washington Post in einem Bericht über Unfälle mit Glock-Pistolen seit deren Einführung zehn Jahre zuvor festgestellt. Da waren allein bei der Washington D.C. Police im Jahr 1992 vier Unfälle beim Waffenzerlegen wegen in der Kammer vergessener Patronen passiert (insgesamt in zehn Jahren 120 Unfälle verschiedenster Art mit der Glock bei alleine dieser Polizeieinheit– natürlich Handhabungsfehler; viele aber wären durch technische Maßnahmen, die teilweise von anderen Polizeibehörden umgesetzt wurden, vermeidbar gewesen). https://www.washingtonpost.com/archive/politics/1998/11/18/armed-and-unready/419a50bf-23b0-4175-93ee-33211044c8df/ Natürlich kann man es übertreiben. Alles ist eine Abwägungssache. Aber da man sich bekannte Unfallursachen anschaut und dann schaut, ob man sinnvolle Maßnahmen ergreifen kann, um diese abzustellen, gehört das dazu. (Wie ich an anderer Stelle geschrieben habe, ist genau DAS übrigens ein wesentlicher Teil meines Jobs, wenn auch nicht bei Waffen, sondern bei anderen, potenziell im Fehlerfall tödlichen Produkten.) Auch und gerade bei Unfällen, die aufgrund fehlerhafter Bedienung passieren. „Vorhersehbarer Missbrauch“ ist der korrekte Begriff aus dem EU-Produktrecht und muss im Rahmen praktisch jedes Konformitätsbewertungsverfahrens mit betrachtet werden. Vermeidung durch Ausbildung bzw. Hinweise ist immer nur die zweitbeste Methode. In der Medizintechnik beispielsweise gelten Hinweise in der Bedienungsanleitung gar nicht als ausreichende Risikominimierungsmaßnahme bei Endverbrauchern. Aber wie schon geschrieben: Das alles muss man immer im Gesamtpaket betrachten, nicht einzeln für sich. Und eine Waffe, die zwar eine bestimmte sicherheitserhöhende Eigenschaft nicht hat, kann trotzdem insgesamt eine bessere Waffe in der Gesamtbetrachtung sein als eine Waffe, die diese spezifische Eigenschaft hat. Daher auch, rein für die Akten, die Tatsache das das im Anhang gezeigte die Waffe von meinen Kurzwaffen ist die ich auch tatsächlich führe. Je nach Situation unterladen oder aber schussbereit. Aber wenn man zwei ansonsten identische Waffen hat – Waffe 1 muss man vor dem Zerlegen durch Abschlagen entspannen, Waffe 2 entspannt sich ohne Schussauslösung beim Zerlegen automatisch oder kann anders entspannt werden –, dann ist Waffe 2 immer die sicherere Variante, weil damit dann eine bestimmte Art von Unfall einfach nicht mehr vorkommt. Hätte es z.B. die PDP mit ansonsten identischen Eigenschaften in einer Version gegeben die nicht abgeschlagen werden muss zum Zerlegen, dann hätte ich diese Version genommen. Ganz einfach. Und es ist ja nicht so, dass mit Glock oder anderen ähnlichen Waffen (wie PDP) NUR diese Unfälle passieren und dafür andere nicht. Diese Unfälle passieren ZUSÄTZLICH zu den sonstigen Unfällen, die mit vielen anderen Schusswaffen auch vorkommen. Zudem: Selbst wenn es tatsächlich so wäre das mit Glocks weniger Unfälle passieren als mit allen anderen Waffen, dann wäre das immer noch kein Grund warum man eine wirkungsvolle Unfallverhütungsmaßnahme nicht umsetzen sollte die potentiell Tödliche Unfälle noch weiter reduziert. Der einzig wirklich eindeutige Grund das bei zukünftigen Entwicklungen nicht zu machen wäre wenn dies die Zuverlässigkeit der Waffe Reduzieren würde oder an anderer Stelle das Risiko erhöht. Diskussionswürdig und Gegenstand einer sorgfältigen Risikoabwägung darf es vielleicht noch sein wenn die Umsetzung die Stückkosten für den Endverbraucher SIGNIFIKANT in die Höhe treiben würden und man belastbarer Zahlenmaterial hat das belegt das solche Unfälle eine absolut extrem große Ausnahme sind. Obe einer dieser beiden Punkte Zutrifft ist weiß ich aber weder für Glock noch für die PDP... Ändert aber trotzdem immer noch nichts daran das bei einer Waffe die man nicht abschlagen muss beim Zerlegen auch keine Unfälle durch Abschlagen mit vergessenen Patronen in der Kammer beim zerlegen passieren würden.
    4 Punkte
  39. Diese Analysesoftware kann ALLE verfügbaren Daten im Netz lesen (und auch recht viele von denen, die eigentlich nicht öffentlich sind), und in Relation zueinander setzen. Das geht los mit öffentlich einsehbaren Daten in X, Facebook, Instagramm, Foren wie diesem hier, den Daten diverser Internetbetreiber, Amazon etc.., Bewegungsmuster von Personen aus Überwachungskameras oder der Position des Handys erstellen, welche Personen mit wem gesehen wurden .. Bisher war das Internet nur anonym, weil Menschen nicht in der Datenflut zueinander in Beziehung stehende Daten überschauen und ermitteln können. Palantir weiß ganz schnell, wer Haßposts veröffentlicht hat, sich ständig irgendwelche radikalen Seiten ansieht, im Darknet nach Waffen gesucht hat, bei Amazon versucht hat, Rizinussamen zu kaufen, sic und so weiter. Kommt halt darauf an, wonach Du die Software suchen läßt. Kommen da mehrere relevante Punkte zusammen, werden menschliche Analysten hinzugezogen. Die Suche nach bestimmten Mustern wird stets verfeinert, die AI lernt durch erfolgreiche Suchen und Treffer, und auch durch Ergebnisse, die sich als falsch herausstellten. In der Industrie wird das Verfahren auch eingesetzt - man hat zum Beispiel einen riesigen Datenpool der Sensoren eines Zuges. Die AI erkennt eigenständig Muster - also zum Beispiel, nach 500000 Kilometern verursacht ein Lager ein bestimmtes Geräusch und geht kurze Zeit später kaputt. spätestens ein paar vergleichbare Schadensfälle später wird die AI empfehlen, das Lager vorbeugend bei 490 TKM auszutauschen, oder den Zug ins Depot zur Wartung schicken, wenn das Geräusch erscheint..
    4 Punkte
  40. aus https://17juni1953.wordpress.com/2019/03/09/baerbel-bohley-das-staendige-luegen-wird-wiederkommen/ und da besonders der letzte Teil..... bj68
    4 Punkte
  41. Diese ganzen ideologischen Hexenjagden werden mal gehörig nach hinten losgehen. Egal ob es um Waffenbesitzer geht oder nicht.
    4 Punkte
  42. Ich habe leichte Probleme mit dieser Interpretation, weil sie für mich doch sehr nach DDR mieft. Und ich habe große Probleme mit Leuten, die das noch verteidigen und anderen einen beschränkten Horizont vorwerfen. Aber um solchen Diskussionen und Problemen wegen Zuverlässigkeit im besten und freiesten Deutschland aller Zeiten aus dem Weg zu gehen, empfehle ich Fans solcher Kleidung in Zukunft doch lieber T-Shirts vom ukrainischen Asow-Regiment zu tragen. Mit Wolfsangel und "Schwarzer Sonne". Politisch völlig unverfänglich, wird sogar vom Staat gefördert.
    4 Punkte
  43. Deinem Link entnehme ich: 1. Die Geschäftsführung der Firma Mediatex GmbH verhält sich rechtstreu 2. Es gab rechtswidrige Beschlagnahmen von Waren der Mediatex GmbH 3. Im Bundestag und im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist das Tragen von Kleidung der Marke Thor Steinar mit Mitteln des Hausrechts untersagt. Ich kann bei mir zuhause auch das Tragen der Kleidung von "Storch Heinar" untersagen, wenn ich denn wollte. 4. Es gibt Kleidungsmotive bei Thor Steinar mit Blutspritzern. Naja, so etwas in der Art gibt es bei Ed Hardy mit seinem Knochenkult auch und ist bei weitem kein Alleinstellungsmerkmal. Aber was hat das mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu tun?
    4 Punkte
  44. War dass dann der Moment in dem sich Dein krankhafter Hass entwickelt hat und Du Jörgs Stalker geworden bist? 🙂 Machst Du ein Video darüber? Hast Du eigentlich schon an allen deinen Wänden im Haus Fotos von Jörg aufgehängt? Das sieht man immer so im Kino in solchen Fällen.
    4 Punkte
  45. Keine Ahnung ob wir uns "kenen", aber in Essen habe ich nie gewohnt. Wenn es nichts zur Sache tut, warum erwähnst Du das dann? Hört sich ein wenig wie eine Drohung an. "Ich weiß wo Deine Kinder wohnen", nur etwas subtiler. Du weißt doch gar nicht, was ich vorhabe. Aber ich bin Unternehmer und überlege mir sehr genau, wofür ich mein Geld ausgebe. Sollte ich zum Schluss kommen, dass mein Geschäftsmodell in Deutschland nicht mehr funktioniert, dann werde ich mich aus Deutschland zurückziehen. Das entscheidest aber nicht Du - es sei denn, Du glaubst an die Kraft der Manifestation. Vielleicht durch Bachblüten verstärkt, keine Ahnung. Entscheiden tun das die Kunden. Wenn sie meine Produkte hier nicht mehr kaufen, dann werde ich den Laden zumachen und mich auf andere Märkte konzentrieren. Danach sieht es aber derzeit absolut nicht aus. Ich werde Euch wohl noch ein Weilchen erhalten bleiben. Ich "schade" Euch also? Zunächst mal habe ich viele Menschen zu Waffenbesitzern gemacht, die vorher damit nichts am Hut hatten. Ich habe massiv für den VDB Werbung gemacht und diesem Tausende Fördermitglieder zugeführt. Ich habe jetzt zwar zum ersten Mal eine Gesetzesverschärfung herbeigeführt (die Pfeilwaffen waren nicht meine Erfindung), aber diese Verschärfung ist chirurgisch und geht NUR gegen den Six Needler - den es ohne mich gar nicht gegeben hätte. Ja, es gibt jetzt diese Verwirrung wegen des schlampig hingerotzten Gesetzestexts, aber das wird sehr bald bereinigt werden - denn die Absicht des Gesetzgebers war ganz klar, NUR mein Produkt zu treffen. Da ist für niemanden sonst ein "Schaden" entstanden. Auch nicht für die Kunden des Six Needlers, denn ich nehme IMMER erst Bestellungen an, wenn die Zulassung erfolgt ist. Deshalb gibt es auch keine Bestellungen für den Six Needler. Ich habe so ziemlich alle meiner Druckluftwaffen eingetragen, allein schon, weil ich die Leistungssteigerungsmöglichkeiten für die F-Zulassung dokumentieren muss. Aber natürlich auch, weil ich dann die Leistungsfähigkeit eines "offenen" Gewehrs in Videos zeigen kann, ohne erst ins Ausland fahren zu müssen. Offene Druckluftwaffen machen viel Spaß. Superleise mit Schallis, die noch dazu nicht verdrecken. Jede Menge Power und extrem preiswerte Betriebskosten. So eine Megalodon mit Schalli liegt leistungsmäßig auf dem Niveau einer schallgedämpften .300 Blackout mit Subsonic Munition, ist aber leiser und verschmutzt nicht. Kann ich nur empfehlen.
    4 Punkte
  46. Ich habe auch nicht unbedingt von BW gesprochen und da ich die Rechtsprechung der einzelnen Länder nicht im detail kenne kann ich natürlich auch keine Liste mit entsprechenden Urteilen machen. Aber was ist denn z.B. mit dem "Schlüsselurteil"? Wenn ein Richter z.B. bei den Schlüsseln so über das Gesetzt hinaus geht, warum sollte der Richter dann entgegen eines Gesetzestextes urteilen? Ich habe nicht gesagt das es dazu kommen wird oder bereits gekommen ist. Ich bin aber davon überzeugt das es sicherlich Richter geben wird die diese Situation "ausnutzen" werden wenn sie können. Und ja, natürlich kann man dann in die nächste Instanz gehen... Aber frag doch mal @steven wie das ist mit dem eigentlich recht haben aber dieses Recht erst in der nächsten Instanz zu bekommen und bis dahin wurden bereits schon fakten geschaffen
    4 Punkte
  47. Sorry, aber wenn man über Ihn und/oder seine Videos reden möchte dann sollte man seine Videos auch anschauen. Wenn man sich die Videos nicht anschauen will oder antun kann, dann sollte man vielleicht auch nicht darüber reden. Im Video sagt er deutlich das er von seinen (und anderen) fachkundigen Juristen genau die Antwort erhalten hat die er erwartet hat. Es ging darum das er eine möglichst Große Sammlung an fundierten Einschätzungen inklusive Begründung sammeln möchte um dann damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Ist glaub selbsterklärend das dies "mehr Eindruck" machen würde als wenn er und sein (von ihm bezahlter) Anwalt alleine das macht, vor allem weil ja das BMI das komplette Gegenteil behauptet.
    4 Punkte
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