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Inhalte mit der höchsten Reputation seit 01.07.2025 in allen Bereichen anzeigen

  1. Auch wenn der eine oder andere es als Werbung sehen könnte, hier mal was positives: Wir haben den Hessischen Exportpreis 2025 in der Kategorie Handwerk gewonnen! Hier der Link zur offiziellen Seite Eine Jury aus neun Sachverständigen hat uns aus 37 Bewerbern ausgewählt. Dabei hat unsere internationale Reichweite (66% Exportanteil) und die einmalige Verknüpfung aus traditionellem Handwerk, moderner 3D-Technologie, sportlichem Fachwissen und 30 Jahre Erfahrung überzeugt! Hier der Link zu unserem Imagefilm
    28 Punkte
  2. Gerade im Waffenbereich kommt es immer wieder zu rechtswidrigen Durchsuchungsbeschlüssen aufgrund anonymer / falscher Anzeigen. Der Rechtsweg steht natürlich einem Betroffenen offen, um die Rechtswidrigkeit des Durchsuchungssbeschlusses feststellen zu lassen. das ist aber nur denjenigen zu empfehlen, die ein langes Standvermögen haben, denn gerade in der Erst-Instanz werden die Beschlüsse oftmals einfach durchgewunken. Da Durchsuchungsbeschlüsse im Regelfall ohne Anhörung des Betroffenen erlassen werden, kann man gegen die Durchuchung selbst nichts ausrichten. An die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses aufgrund anonymer Anzeige sind erhöhte Anforderungen zu stellen. Auf dem Papier ;-) Da die Anzeige anonym ist, wird man den Anzeigensteller in der Regel nicht greifen können. Und selbst wenn, oft läßt die Staatsanwaltschaft das auf sich beruhen, weil es viel Arbeit macht und wenig einbringt. "Kein öffentliches Interesse". ***** Prominentester Fall und Opfer einer solchen "halb anonymen" Anzeige ist der Fliesenleger Josef Hoss, der Betrieb, Vermögen und Haus verlor. 2000 https://ga.de/region/gericht-erklaert-sek-einsatz-gegen-fliesenleger-fuer-ueberzogen_aid-40084595 Am 8. Dezember 2000 ist der Firmenchef morgens auf dem Weg zur Arbeit. Ein Kölner SEK-Kommando stoppt ihn, 16 Beamte prügeln ihn aus dem Auto. Im Streit um zu hohe Hecken hatte sein Nachbar (ein Polizist!) den gelernten Fliesenleger angezeigt, er habe Waffen und Handgranaten im Keller, sei gemeingefährlich. Entsprechend robust griff das SEK zu. 2008 https://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/schadensersatz-fur-sek-einsatz-34531 30000,-- Schmerzensgeld, dafür dass er zum Invaliden geprügelt wurde. Allerdings wurde auch die Einstandspflicht des Landes für alle materiellen Schäden (Behandlungskosten, Verdienstausfall) festgestellt. Das Kölner Oberlandesgericht hatte für die Vermögensschäden einen Vergleichsvorschlag in Höhe von 335000 Euro gemacht. Welche Summe letztendlich tatsächlich gezahlt wurde, scheint nicht bekannt zu sein. 2017 Durch brutalen Einsatz verlor Josef Hoss Gesundheit und Vermögen - „SEK hat mich aus meinem Leben geprügelt“ | Regional | BILD.de Ein Großteil der Entschädigungen und noch mehr, die Hr Hoss erhalten hat, hat er dadurch verpulvert, dass er viele Anwälte eingeschaltet hat und dazu auch noch "die Falschen" verklagt hat. Es ist vielleicht etwas schwer aber bei der Verfolgung von eigenen Schadensersatzansprüchen muss man kühlen Kopf bewahren und keinen "Justizkrieg" führen. Wenn man keine RSV oder Rechstbeihilfe hat, wird nur Geld verbrannt. (Richtig hat es Peter Israel im Mordfall Sonnhild Israel angestellt, da gab es zum Schluß einen warmen Regen). Hoss verfasst jetzt ständig Briefe ans Oberlandesgericht. „Ich kann mir Anwälte nicht mehr leisten. Ich will das Schmerzensgeld was mir zusteht“, sagt er. Aber das Verfahren endete 2009 in einem Vergleich, Ansprüche hat Hoss keine mehr. - Von Anfang an "den richtigen, erfahrenen" Anwalt nehmen und diesen dann möglichst auch nicht mehr wechseln. Jeder Wechsel kostet neue Kohle. Lieber mehr Zeit in die Anwaltssuche am Anfang investieren. Ein guter Strafverteidiger muss nicht ein guter Ziviler/Verwaltungsrechtler sein. - Den richtigen Beklagten "passiv legitimiert" heraussuchen und dann auch nur diesen verklagen - Vom Schmerzensgeld nicht zu viel erwarten. Das ist in der Regel nicht viel mehr als ein Almosen. - Nur solche Vermögensschäden geltend machen, die man auch nachweisen kann. Sonst treibt das nur den Streitwert hoch und man muss sich per Quote an den Kosten beteiligen. - Hinsichtlich der Behandlungskosten niemals einem pauschalen Vergleich zustimmen, jedenfalls nicht ohne Zustimmung der eigenen Krankenversicherung. Es drohen Rückforderungen der Krankenversicherung. Außerdem ist es doch ein Spass Jahrzehnte lang immer wieder Rechnungen einreichen zu können ;-) ->Für Einsatzfolgen polizeilichen Handelns kann man nur den Dienstherren, nicht aber die ausführenden Beamten selbst verklagen. Wenn ein Anwalt so etwas macht, ist es ein rechtlicher Handwerksfehler aber das ist eine andere Geschichte.... frogger
    18 Punkte
  3. Sie wollen also die AR15 an die Ukraine spenden? Mit dem Effekt das aus jetzt jagdlich registrierten AR15 irgendwann unregistrierte AR15 für die migrantischen Jugendgangs in Stockholm werden. Bravo. Frei nach Habeck: die AR15 sind nicht weg, sie gehören jetzt nur jemand anderen.
    14 Punkte
  4. Jawohl Genosse NO357, es kann natürlich nicht angehen, dass ein Bürger sich einfach Kleidung kauft und diese trägt obwohl nichts verbotenes daran ist. Übrigens trage ich gerne Fred Perry Poloshirts und New Balance Turnschuhe, weiterhin Glatze, Vollbart und sichtbare Tätowierungen an Ober- und Unterarmen. Meldest du mich jetzt?
    13 Punkte
  5. Ganz so einfach ist’s nicht. Die Schweiz setzt seit jeher auf ein Milizsystem, das zwar keine Großmacht abschrecken soll, aber sehr wohl auf Landesverteidigung im Ernstfall ausgelegt ist. Mit rund 150.000 ausgebildeten Soldaten, moderner Ausrüstung wie F-35, Patriot-Luftabwehr, Cyberabwehr und einem flächendeckenden Schutzraumnetz für die gesamte Bevölkerung (370.000 Bunker) ist das Land besser vorbereitet, als viele denken. Dazu kommt eine klare Strategie: Verteidigung auf eigenem Boden, hohe Mobilmachungsfähigkeit und breite gesellschaftliche Einbindung. Kein Angriffspotenzial – aber sehr wohl eine glaubhafte Abschreckung für alles unterhalb der NATO-Kriegsschwelle. Kurz gesagt: Die Mistgabel-Romantik mag nett klingen, hat aber mit der realen Verteidigungslage wenig zu tun.
    13 Punkte
  6. Was man feststellen kann ist folgendes: - NRW schein hier einen negativen Hotspot zu bilden. - Im allgemeinen dürfte das Problem aber aufgebauscht sein, schützentypische Mischung aus "boah sind wir besonders" und "Mimimimi überall will man uns ans Leder" Die objektiv feststellbare Zahl steht in keinem Verhältnis zum Alarmismus. Die Lust am Weltuntergang ist so groß, das man ihn dafür sogar in Kauf nehmen würde. - Was ist das eigentliche Problem ist, dort wo es auftritt: a) Das es Staatsanwälte gibt, die bei Hörensagen nicht, wenn überhaupt, erstmal auf Observation setzen b) Das es Richter gibt, die Hörensagen aus a) als Grund für eine Durchsuchung anerkennen anstatt alleine den Versuch zu rügen und an höhere Stellen zu melden. c) Bei beiden wird "die öffentliche Sicherheit" als Argument missbraucht, während der rechtswidrige Überfall bewaffneter Horden auf einen rechtstreuen verleumdeten Bürger selbst die größte Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt. c) Das bei Versagen der Stellen in a) und b) nicht gnadenlose Sanktionierung folgt (Grund Missachtung der Grundrechte, öffentliche Sicherheit Grundlos gefährdet, vertrauen in den Staat beschädigt), sondern der Staat ganz im Sinne des Augustinus von Hippo instantan zur Räuberbande wird und staatliche Strukturen zur Deckung des "eigenen" Fehlverhaltens nutzt. Als Trittbrettfahrer des Ganzen dann der Denunziant, denn wenn man diesen öffentlichkeitswirksam und mit abschreckendem Strafmaß bestraft, könnte ja jemand nachfragen, warum man selbst so blöd gewesen ist auf ihn hereinzufallen. Also unter den Teppich kehren. Schadensersatzansprüche natürlich abwehren, denn sonst fällt das Kartenhaus doch noch zusammen. Wenn das nicht möglich, verzögern, verschleppen und möglichst wenig Zahlen, damit die Schadensersatzklage dann zum Negativgeschäft für den Kläger wird: Abschreckung zum Schutz von a) und b) Kern des Problems: Man differenziert im Geiste zwischen Wir(Staatsapparat) und die (Bürger, Plebs, Pöbel), eine Feudale Denke, welche als die Gewaltentrennung und Kontrollsysteme auflösende Fäulnis ins System einsickert und sich da festsetzt, der Krebs des modernen Rechtsstaats.
    10 Punkte
  7. Wenn du ernst genommen werden möchtest, dann liefere bitte belastbare Fakten. Alles andere ist Stimmungsmache und schadet dem Forumsklima. Verleumdung ist in der Tat eine Straftat – das gilt aber in beide Richtungen. Also bitte künftig etwas mehr Sachlichkeit und weniger Alarmismus.
    10 Punkte
  8. Wenn Du mit einem 7-Jährigen Starfverfahren weichgekocht worden bist, deine Ehe darüber in die Brüche gegangen ist, Du über 100.000€ an Rechtskosten verbraten hast, der Verlust deiner beamtenrechtlichen Pensionsansprüche und der Beamtenbeihilfe zu deinen Gesundheitsausgaben droht, denkst Du über diesen Satz vielleicht noch einmal nach.
    9 Punkte
  9. Wundert mich nicht. Als Juliane den Laden noch führte - da war die Welt noch in Ordnung. Freundlich, kompetent und hilfsbereit! Diese drei Eigenschaften habe ich in letzter Zeit schmerzlich vermisst - und bin nicht der Einzige.... Gruß Habakuk
    8 Punkte
  10. Ein bis zwei Schüsse - und das Thema wäre erledigt....... Stattdessen 11 Beiräge! (Wertungsfrei gemeint!) Gruß Habakuk
    8 Punkte
  11. Man muss sich hier folgendes vergegenwärtigen: Aktuell steht in Ungarn ein Deutscher vor Gericht, als mutmaßliches Mitglied der sogen. Hammerbande. Die haben dort (und auch in Deutschland) Menschen lebensgefährlich verletzt, manche Opfer trugen bleibende Schäden davon. Ihre Opfer haben die sich anscheinend zum Teil nur aufgrund von deren Kleidung ausgesucht. Dieser mutmaßliche Terrorist wird von genau den Parteien (rot rot grün) hofiert und besucht, denen wir es verdanken das man inzwischen wegen des falschen T-Shirts einen Fragebogen bekommt. Und wer als LWB glaubt, er rettet für sich etwas wenn er sich denen anbiedert, der wird sich irgendwann als Sportschütze beim Lichtgewehr und als Jäger mit der Leihwaffe, die er nach dem Ansitz wieder abgeben muss, wiederfinden.
    7 Punkte
  12. Diese Frage finde ich in diesem Zusammenhang besondes unpassend. Sehr viele (mich eingeschlossen) haben ihre Sachkunde zu einer Zeit gemacht, als große Magazine noch nicht gemeingefährlich waren und überall frei verkauft werden durften. Bei dem aktuellen rechtlichen Wirrwarr in unserem Waffengesetz plus Verwaltungsvorschriften finde ich den Thread absolut berechtigt!
    7 Punkte
  13. Es ist ja Sommerloch... Wenn wir nicht von Magazinen für mehr als 10 Patronen für eine Langwaffe/mehr als 20 Patronen für eine Kurzwaffe reden unterfallen sie dem WaffG nicht, entsprechend gibt es keine Regelungen die die Aufbewahrung in einem bestimmten Behältnis vorgeben. Du kannst den ganzen Tag mit einem leeren Magazin rumlaufen, es als Briefbeschwerer auf deinem Schreibtisch verwenden, ist völlig (l)egal. Was lernt man heute eigentlich noch in der Sachkunde?
    7 Punkte
  14. Auf Correctiv, Tagesschau und Volksverpetzer kann man nachlesen, dass Runen, insbesondere die Wolfsangel, SS-Tarn, Sonnenrad und andere, früher der rechtsextremen Szene zugeordnete Symbolik in der Ukraine einen Wandel durchlaufen haben und eigentlich schon immer für Demokratie, Menschenrechte und Gender-Regenbogen-Ideologie stehen. Spaß beiseite, mir ist erzählt worden, dass Rechtsextreme mitunter gern bei Aldi, Lidl und Rewe einkaufen und diese Discounter Produkte vorhalten, die explizit auch auf den Verzehr durch Rechtsextreme zugeschnitten sind. Unter Umständen sollte dort auch näher hingeschaut werden, ein Anfangsverdacht ist auf jeden Fall gegeben.
    7 Punkte
  15. Als Schüler wurde ich einmal nach Hause geschickt, weil ich eine neue Jeans trug, deren Label eine mit Markennamen verzierte britische Flagge war. Ich dürfe nicht mit Symbolen des Klassenfeindes bekleidet eine sozialistische Schule besuchen. Meine Mutter hat dann das Label abgetrennt. Soweit sind wir also wieder.
    7 Punkte
  16. Zur Klarstellung: 1. du holst dir vom Verband die Bedürfnisbescheinigung für die Gelbe WBK. 2. Du beantragst damit die WBK auf der Behörde. 3. Du bekommst die Gelbe WBK, diese ist für sich eine Erwerbserlaubnis. 4. Damit kannst du z.B. eine Repetierbüchse erwerben. 5. Diese lässt du dann innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb bei der Behörde in deine Gelbe WBK eintragen.
    7 Punkte
  17. Siehst Du, das ist der Unterschied zwischen uns. Bei Dir ist halt alles Meinung... Wie viele Gefechtssituationen hast Du erlebt? Und es reicht, wenn die allerwenigsten es doch müssen, um gute Ausbildung und die richtige Bewaffnung für alle zu rechtfertigen... Du hast in Deiner Pseudoargumentation die 320 als Beweis hergekommen, warum alle SF technisch nicht sicher sind. Das ist das Selbe wie das G35 als Präzisionsreferenz heranzuziehen. War für Dich vielleicht zu schwer, den Kontext herzustellen... Jetzt mal Butter bei die Fische! Konkrete Unfälle wo die Technik der Glock zur ungewollten Schussabgabe geführt hat, ohne dass der Schütze den Abzug betätigt hat. Denn das ist das Problem bei der 320! Ah, jetzt wird es spannend... Was hat das mit dem Thema zu tun? Wer stellt das in Frage? Deshalb erklärst Du ein SA System mit explizit geringem Abzugsgewicht zum"Non plus ultra" in einer Dienstwaffe, ah ja... Nein, sehen Behörden weltweit deutlich anders, aber was wissen die schon, nix im Vergleich zu Deiner Meinung... Du entspannt Deine Glock vor jedem Holstetn? Wahnsinn... Du kennst mich gut, na dann... Welches unsichere Verhalten? Bitte nicht so tolle Argumente wie "man muss sie entspannen vor dem zerlegen, weil Werder vorher aber zu blöd zum entladen war erschiesst er sich jetzt". Ja, die Glock mag nicht jeden, die böse Glock, sie zwingt Dir iIhren Willen auf... Nee, haben meine Vorgesetzten mir verboten, ich habe bei Waffen einfach zuviel Ahnung. Deshalb trage ich im Dienst immer ein grosses Schild bei mir "Bitte nicht auf mich schießen, nur auf die bewaffneten Soldaten..." Komisch, den Innentäter beim TD am OP North hat man mit einer P8 fuseliert. Ok, genau dem P8 Schützen ist das jetzt nicht entsprechend häufig passiert. Aber ja, Du hast Meinung... Deine Meinung! Die sonderbare Art wie Du um Deinen Beruf und das tolle tägliche herumtragen herumredest und gleichzeitig wie ein Blinder von der Farbe über die Vorteile des SA/ DA Meinung ablässt, lässt nichts gutes befürchten. Jetzt mal Butter bei die Fisch, welchen Beruf hast Du und warum trägst Du da ne Waffe täglich? Geldkurier bei der Wach- und Schliess mit Arminius Revolver? Ich bin übrigens seit 30 Jahren Soldat, war "Außendienstmitarbeiter' in Afghanistan, bin Schiesslehrer Handwaffen und habe ein wenig an den Schiessvorschriften der Bundeswehr mitgeschrieben. Jetzt kommst Du...
    7 Punkte
  18. Ich wünsche Herrn Grupp alles Gute. Auf mich hat er immer einen vernünftigen und gutherzigen Eindruck gemacht. Ein großer und vorbildlicher deutscher Unternehmer.
    7 Punkte
  19. Durchsuchungsbeschluss (Polizei oder Steuerfahndung) oder Gefahr im Verzug (Polizei) + Schusswaffen (auch Legalwaffen) [entweder Vermutung oder bestätigt ersichtlich durch Eintrag im Melderegister für den Wohnsitz (richtig gehört: dort ist Schusswaffenbesitz vermerkt!)] => Einsatz SEK wg. Eigensicherung und/oder Zugangssicherung. Das ist ein Grundsatz von dem der zuständige Polizeiführer niemals abweichen wird, weil -sonst sollte etwas passieren- er selbst dafür (mit Privatvermögen) haftet. https://tarnkappe.info/artikel/rechtssachen/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige-99287.html https://tarnkappe.info/forum/t/google-bewertung-sek-stuermte-koelner-wohnung-nach-strafanzeige/8001 Für so einen "Scheiss" reicht heutzutage schon die Ex-Frau, die "angeblich mit einer Schusswaffe bedroht wurde" oder "irgendwann mal Schusswaffen in der Wohnung des Ex-Mannes gesehen haben möchte". Alles schon in den Akten gesehen. Ein dermaßen unkontrolliertes Vorgehen der Polizei wäre vor 20 Jahren noch undenkbar gewesen, aber die Gerichte haben über die letzten 20 Jahre die Kontrolle über die Polizei verloren.
    7 Punkte
  20. Es ist ein Hinweis auf rechtextreme Einstellung. Die Kleidung wird in der Szene gern getragen. Anderswo kaum. Diese Leugnungs-Diskussion ist völlig überflüssig.
    6 Punkte
  21. Die User ASE, Elo und L-L haben die Sache mit Belegen klargestellt. Dankeschön. Zudem hat sich der VDB nochmals wie folgt rückversichert: "Da dennoch aktuell eine zweite Lesart der neuen Gesetzesstelle diskutiert wird, nach der alle bereits zugelassenen Waffen betroffen wären, haben wir noch einmal um eine Klarstellung des BMI gebeten. Von dort heißt es: „Die am 24. Juli 2024 in Kraft getretene Neufassung von Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 zum Waffengesetz entfaltet keine Rückwirkung und wirkt damit nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte zurück. Waffen, die auf Grund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei. Lediglich Waffen, für die die Bestätigung zum Aufbringen des „F im Fünfeck“ am 24. Juli 2025 oder später erteilt wurde und die in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind, unterliegen der Erlaubnispflicht.“" In der Gesetzesbegründung stand im übrigen ja bereits, dass solche Waffen noch nicht auf dem Markt sind. Deshalb können die bisherigen LG auch nicht von der Neuregelung betroffen sein. Was mir am neuen Gesetz sowie auch an der kurz zuvor erfolgten Änderung der AWaffV gleich aufgefallen ist: Die seit WaffG2008 bestehenden redaktionellen Fehler wurden wieder nicht beseitigt, auch wenn man bei jeder Änderung denkt, dass das mal nachgezogen wird... Herzliche Grüße an alle SBine
    6 Punkte
  22. Eigentlich ist jetzt alles bekannt und das Thema kann geschlossen werden.
    6 Punkte
  23. hallo giraffe, ich war nicht bei dem match und kann deine aussagen weder bestätigen, noch widerlegen........ ich habe aber in meinem fortgeschrittenen alter jetzt in zig bereichen mitbekommen, dass "wir deutsche" in sachen vorsicht, übervorsicht und verboten in der welt ganz vorne mitspielen. das betrifft nicht nur den schiessport, das geht in bauvorschriften, zulassungsvorschriften, energiewende, "klimaschutz" und zig andere bereiche. logisch, man muss immer nach vorne denken und vermeidbare ECHTE ( nicht eigebildete ! ) gefahren vermeiden ( wenn sinnvoll ! ) aber gerade im schiessport haben wir uns an einen wust von ( teilweise sinnbefreiten.......magazine...... ) vorgaben gewöhnt, ( blenden, böden, kugelfänge,.... ) über die der überwältigende rest der welt nur lächelt ! wir stellen ca. 1% der weltbevölkerung, aber sind wohl im bereich der "German Angst" immer noch der meinung ....am deutschen wesen soll die welt genesen...... haben die anderen 99% immer eine angeborene "todesverachtung" oder übertreiben wir in vielen bereichen ? see you on stage !
    6 Punkte
  24. Ja,.... genau wie Afghanistan,...... die hatten auch nix entgegenzusetzen,...... und alle hatten mitleidig gelächelt,........ erst die Russen, dann die anderen Lächler,....... Man sollte die Schweiz nicht unterschätzen,......
    6 Punkte
  25. Das sehen die Ukrainer, Letten, Esten, Litauer und Polen aber ganz anders.
    6 Punkte
  26. Zu der Wuppertaler SEK Stürmung zur Verhaftung des im Ausland weilenden Ehemanns: https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/landgericht-wuppertal-sek-urteil-100.html Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen: 1. Die unbeteilige Ehefrau und die Tochter wurden durch Splitter/Druckwelle der Spregung erheblich verletzt. 2. Das Haus, deren Eigentümerin die Ehefrau ist, wurde erheblich beschädigt. Und dann sagt das Gericht, außer Spesen nichts gewesen. Warum die Polizei eine Sprengung durchführen darf, bei der Unbeteiligte verletzt werden, ist mir ein Rätsel. Ich persönlich würde ganz stark eine Strafbarkeit des die Sprengung auslösenden Polizisten vermuten. Die Sprengung für einen einfachen Zugriff darf nur erfolgen, wenn niemand verletzt wird -wäre meine Meinung. Allerdings hat der Anwalt möglicherweise einen Fehler gemacht: Man darf sich in solchen Fällen nicht nur auf eine Amtspflichtverletzung versteifen, sondern parallel auch einen Anspruch aus Aufopferung gelten machen, der verschuldensunabhängig zu leisten ist. Die neuere BGH Rechtsprechung ist da eindeutig und hat sich im Vergleich zur Vergangenheit gedreht, BGH Urteile https://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Urteile Mietrecht/BGH-Schadenersatz-Ermittlungsorgane-Wohnungsdurchsuchung.htm https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/bgh-aendert-rechtsprechung-schmerzensgeld-auch-fuer-verletzungen-bei-rechtmaessigen-behoerdenmassnahmen-moeglich Wie gesagt, handelt es sich um neuere höchstrichterliche Rechtsprechung, die offensichtlich noch nicht bei allen Anwälten und auch nicht bei den Instanzgerichten angekommen ist.
    6 Punkte
  27. Ihr zieht euch an verhältnismäßig unwichtigen Details hoch. Das Hauptproblem ist, dass rechtschaffenen Bürgern, die nichts Schlimmes gemacht haben, ihre Waffen weggenommen werden sollen.
    6 Punkte
  28. Und um einen solchen Dummschwätz zu tippen brauchst du 1,5 Jahre (seit 23.12.2023)?? Wenn man dich nicht wegen Mordes an Kennedy verknacken kann, weil es keinerlei Beweise gibt, es aber ein Verfahren gegen dich gibt, dann ist das kein Freispruch??
    6 Punkte
  29. Nee, die machen nur genau das selbe. Die sagen, wer Uniformen mit Nazisymbolik trägt, ist offensichtlich ein Nazi. Weißt du, T-S-Klamotten gehen mir ab Bobbes vorbei, finde ich weder kleidsam noch für meine Zwecke sonderlich praktisch. Als jemand, der in einer Diktatur aufgewachsen und sozialisiert wurde, bin ich da besonders sensibilisiert, wenn es um Beurteilung einer "Weltanschauung und eines Klassenstandpunktes" (= Gesinnung) geht. Ich bin 1989 mit aufgestanden, damit man als Punk oder oder sonstwie angezogen nicht mehr von der Stasi oder VoPo drangsaliert wird. Für mich ist allein dieser Vorgang ein Indiz von vielen, dass wir uns gesellschaftlich rückwärts - nämlich in eine sozialistisch-faschistische Diktatur bewegen. (Es gibt keinen echten Unterschied zwischen Sozialismus und Nationalsozialismus - alles Augenwischerei. Frag mal eine Frau, die in Hoheneck einsaß oder einen Mann in Schwedt - oder ein Kind im Jugendwerkhof. Das war wie KZ, nur ohne Gaskammer, aber nicht weniger schrecklich.)
    5 Punkte
  30. Die Liste lässt sich eben nicht beliebig fortsetzen. Das ist nur Ablenkdiskussion. Ansonsten könnten man auch in SS-Uniform rumlaufen und sich beschweren, wenn einem da einer die rechte Haltung nachsagt. Hier ist es nicht so eindeutig, das stimmt. Deshalb wird es ja auch nicht als Tatsache angesehen, sondern als Verdacht. Warum sollte mir das Freude machen? Schlimm genug, dass es so viele rechte A*****er in unseren Reihen gibt. Es ist natürlich typisch, dass es persönliche Vorwürfe gibt. Wo bleibt der Hinweis, dass ich meine Infos sicher nur aus "Systemmedien" beziehe?
    5 Punkte
  31. Warum ist dieses Luftdruck-Verbotsthema (sofern es das überhaupt gibt) eigentlich die Schuld von @JoergS? Abgesehen davon das von vielen ja abgestritten wird das es dieses Thema überhaupt gibt... Er wollte ein Produkt verkaufen und damit noch reicher werden, dies war der Politik (oder zumindest einigen in der Politik) aber ein Dorn im Auge und sie wollten dieses Produkt verhindern und haben darum ein (theoretisch) chirurgisches Gesetz gebastelt das dieses Produkt verhindern soll. Auswirkung auf irgendjemanden außer seinen Kunden? NULL! Und selbst auf die hat es eigentlich keine Wirkung weil sie damit ein Produkt nicht kaufen können das es vorher ohnehin nicht gab. Und nun macht der Gesetzgeber (mutmaßlich, so ganz sicher scheint es ja nicht zu sein bzw wird von einigen abgestritten) einen Fehler der Millionen von Menschen betrifft und dieser Fehler des Gesetzgebers soll nun seine Schuld sein und er allen einen Bärendienst erwiesen haben? Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe es nicht! Wenn ein Fußgänger über den Zebrastreifen will und ein Autofahrer reagiert darauf und weicht aus und fährt dabei 10 andere Menschen um. Dann ist und bleibt das der Fehler des Autofahrers und nicht des Fußgängers...
    5 Punkte
  32. Wieder mal ... Der erste Schritt ist: Was steht im Gesetz. Erst wenn das Gesetz nicht eindeutig sondern auslegungsbedürftigt ist folgt der zweite Schritt, u.a. zu schauen, was die amtliche Begründung sagt. Für den ersten Schritt bleibt daher außer Betracht, was & wie geregelt werden sollte. Der Grundsatz lautet: Schußwaffen sind erlaubnispflichtig. Ziff.1.1 machte bislang eine Ausnahme für LG, die das FiF tragen (und die Voraussetzungen dafür erfüllen). Daher regelt 1.1 nicht die Erlaubnispflichtigkeit (laienhaft: Verbotensein) sondern die Ausnahme davon, nämlich die Erlaubnisfreiheit. Jetzt wird diese Regelung mit einem "sofern" ergänzt, d.h. es werden zwei weitere Bedingungen für die Erlaubnisfreihei genannt: Erste Bedingung lit.a): Kein Mehrschußnadler. Soweit o.k. UND Zweite Bedingung lit.b): Beschußamtliches o.k. für FiF nicht vor dem 24.7.25, d.h. erst nach dem 24.5. erteilt. Und diese zweite Bedingung erfüllt praktisch kein FiF-LG. Punkt. Ob man nun als Bedingung für die Erlaubsnisfreiheit FiF + lit.a + lit.b oder FiF + (lit.a + lit.b) formuliert ist völlig egal. Richtig wäre gewesen, die Ergänzung "negiert" zu formulieren, nämlich als Ausnahme von der Ausnahme, also als "ausgenommen Mehrschußnadler mit Beschußamt-o.k. nach 24.7.25." Aber das steht so gerade nicht im Gesetz, da beißt die Maus keinen Faden ab. Zweiter Schritt: Kann/könnte man die Regelung anders auslegen, so wie sie nachweislich gedacht, beabsichtigt war? Das würde ich nicht sagen. Denn die Regelung ist zwar grober Unfug, aber sprachlich völlig klar und einwandfrei. War schlicht Dummheit im Dienst. Aber das spielt auch keine Rolle, denn: Wer ist zuständig und kompetent, den Inhalt einer gesetzlichen Regelung verbindlich (!) zu bestimmen? Nun, ganz gewiß nicht der VDB. Lachhaft. Die haben noch nicht einmal die Regelung verstanden. Und von Gesetzgebung und Rechtsstaat verstehen die Leutchen offensichtlich auch nicht viel. Denn auch was der BMI dazu sagt (der gibt auch nur das wieder, was in der amtlichen Begründung steht), ist völlig unerheblich. Das BMI als Behörde bestimmt nicht, wie ein Gesetz zu verstehen ist. Das BMI ist nicht einmal für den Vollzug des WaffG zuständig. Daran ändert auch nichts, daß sich BMI und IM der Länder über den Vollzug intern verständigen. Zuständig für die Auslegung, was ein (Bundes)Gesetz wirklich sagt, sind allein die Gerichte. Verbindlich im Einzelfall, also nur für die betreffenden Parteien wirkend, die ordentlichen Gerichte (auch wenn natürlich i.d.R. ober- und bundesgerichtliche Entscheidungen von den unteren Instanzen beachtet werden - aber nicht müssen). Und verbindlich für alle das BVerfG. Die IM der Länder sind zwar für den Vollzug des WaffG zuständig, könnten also die WaffBeh und Polizei anweisen, die neue Regelung vorläufig nicht zu beachten. Was aber nichts daran ändert, daß das Gesetz in der Welt und wirksam ist. Und für mich als WBK-Inhaber bedeutet das: Ein derzeit noch gültiges Gesetz besagt, daß alle meine LG plötzlich nicht mehr erlaubnisfrei sind sondern wie grds. alle Schußwaffen erlaubnispflichtig. Und ich habe keine Erlaubnis, verstoße also gegen eine wesentliche Regelung des WaffG. Völlig unerheblich, was VBD und BMI sagen oder ob in meinem Bundesland die Behörde angewiesen werden, diese Regelung nicht zu beachten. Der Gesetzesverstoß durch mich bleibt. Sofern meine Waffenbehörde mir nicht ausdrücklich zusagt, daß ich vorerst keine Erlaubnis bedarf, besteht das Risiko, daß man mir später diesen Gesetzesverstoß entgegenhält - Zuverlässigkeit futsch. Schau euch die Entscheidungen zu großen Mags an. Da hat dem Betroffnen auch nicht geholfen, daß immerhin das Bay.IM gesagt hatte: Alles bleibt wie es ist. Und selbst die WaffBeh mitspielen sollte: Jedenfalls auf ersichtlich falsche Auskünfte der Behörden darf man sich nicht verlassen, erst recht nicht als WBK-Inhaber. Und da der Gesetzeswortlaut eindeutig ist ... ein Restrisiko würde bleiben. Mein Fazit: Vorsorglich Erlaubnis beantragen, WaffBehörde um "Brauchst nichts tun, alles o.k." bitten, ggfs. (falls ausbleibt, was ich erwarte) darauf gerichtete Feststellungsklage mit EA-Antrag, damit das VG für mich die Regelung für mich günstig auslegt und feststellt, ggfs. auch Verfassungsbeschwerde zum BVerfG mit EA-Antrag, wobei ich aber derzeit noch nicht wirklich weiß, mit welcher Grundrechtsverletzung ich diese begründen sollte. Und darauf hoffen, daß BMI und BT schnellstmöglich eine Korrektur auf den Weg bringen.
    5 Punkte
  33. Normal, so gut wie keine. Die zuständige Sachbearbeiterin im Kreis - Frau S.- hat jetzt auf eigenen Wunsch einen neuen Aufgabenbereich.
    5 Punkte
  34. Denen hat man gerade erst am Bahnhof ihr schweizer Taschenmesser abgenommen und sie warten auf ihre Verurteilung. Sicherlich sind die ganz begeistert, für die Verursacher derartiger Umtriebe ihren Kopf hinzuhalten.
    5 Punkte
  35. @PetMan Moin Kamerad, danke für deine Worte, das bedeutet mir wirklich was. Die Übung Eiswolf war kein Spaziergang. Kalt, nass, wenig Schlaf, viel Marsch. Aber genau deshalb machen wir das. Zusammen raus, funktionieren, durchziehen. Das Foto ist von Anfang 2023, da war ich 60. Und ja, ich werde beim nächsten Mal wieder dabei sein. Nicht weil ich muss, sondern weil ich will. Solange die Knochen mitmachen, steh ich mit den anderen draußen. Du warst PzGren in den 80ern, das merkt man sofort. Wer es erlebt hat, weiß, was so eine Übung abverlangt. Deshalb geht dein Respekt auch nicht unter, sondern kommt klar an. Und zurück. Vielleicht läuft man sich ja mal über den Weg. Kameradschaft bleibt. Immer. Gruß Mic
    5 Punkte
  36. Aus einem "Sauna Gespräch" mit einem ehemaligen SEK Beamten. SEK sprengt Haustür wegen einer vermeindlichen " Maschinenpistole" auf. Ein aufmerksamer Nachbar hatte die Polizei gerufen. Die böse " Maschinenpistole" entpuppte sich als Schlagbohrmaschine, die durch das Licht eines Baustrahlers einen Schatten an die Wand projizierte, der wie eine Maschinenpistole aussah. Der Mann wollte nur mit seinem Schwiegersohn die Küche renovieren.
    5 Punkte
  37. Und ohne KI funktioniert die Kurzform so. Der SV erstellt ein Gutachten. Der Betreiber geht damit auf die Behörde. Die Behörde erteile die Genehmigung zum Betrieb.
    5 Punkte
  38. Es kann dafür kein Beispiel geben, denn die Amtshaftung ist Teil des deutschen Staatshaftungsrechts und in § 839 BGB in Verbindung mit Artikel 34 GG geregelt. Grundsätzlich haftet der Staat oder die Körperschaft, in deren Dienst der Amtsträger steht. Der Amtsträger selbst haftet nicht direkt dem Geschädigten gegenüber, kann aber unter Umständen vom Staat in Regress genommen werden, wenn er die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen hat.
    5 Punkte
  39. Nix davon gehört!!!! Glaube eher fake New! Wenn der Kram beschlagnahmt wird wird das auch einen Grund dafür haben!!
    5 Punkte
  40. Entschuldigung! Wenn man sich als Person des öffentlichen Lebens deklariert, dann gehört das ebenfalls dazu. Oder pickt man sich jetzt auch hier neuerdings die Rosinen raus wie es beliebt?
    5 Punkte
  41. Ich hätte da auch mal gerne ein Problem: Wenn ein Mann im Wald etwas sagt und keine Frau ist da, die ihn hört – hat er dann trotzdem Unrecht?
    5 Punkte
  42. https://x.com/winkelsdorf/status/1940059448040726620 Also ich bin ja kein Freund des Taktischen Vaters, aber das hier ist schon unterste Schublade. Veröffentlichung von Namen und Wohnort eines anderen Waffenbesitzers im Netz - welchen Zweck hat das? Damit morgen jemand bei ihm einbricht, weil er weiss, dass es dort etwas zu holen gibt?
    5 Punkte
  43. Große Magazine seien gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3 und 1.2.4.4 Waffen gleichgestellt und unterlägen daher den Aufbewahrungsvorschriften des § 36 WaffG i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 5 b) AWaff .... Also, müßen die im den 1er-Tresor. Diese Aussage liest man hier leider ziemlich oft. Sie sagt aber aus meiner Sicht wenig über den Fragesteller aus. Niemand kann sich alles merken, schon gar nicht bei der Vielzahl an Änderungen im WaffG in den letzten Jahren. Da ist jede Frage erlaubt, egal wie simpel sie auf den ersten Blick wirken mag. Und dieses ständige „Was lernt ihr eigentlich in der Sachkunde?“ finde ich ehrlich gesagt unangebracht. Wenn man das auf andere Bereiche überträgt: Ich könnte auch 9 von 10 Autofahrern fragen, was sie eigentlich in der Fahrschule gelernt haben – bringt nur keinem was und ist genauso müßig.
    4 Punkte
  44. Diese ganzen ideologischen Hexenjagden werden mal gehörig nach hinten losgehen. Egal ob es um Waffenbesitzer geht oder nicht.
    4 Punkte
  45. Deinem Link entnehme ich: 1. Die Geschäftsführung der Firma Mediatex GmbH verhält sich rechtstreu 2. Es gab rechtswidrige Beschlagnahmen von Waren der Mediatex GmbH 3. Im Bundestag und im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist das Tragen von Kleidung der Marke Thor Steinar mit Mitteln des Hausrechts untersagt. Ich kann bei mir zuhause auch das Tragen der Kleidung von "Storch Heinar" untersagen, wenn ich denn wollte. 4. Es gibt Kleidungsmotive bei Thor Steinar mit Blutspritzern. Naja, so etwas in der Art gibt es bei Ed Hardy mit seinem Knochenkult auch und ist bei weitem kein Alleinstellungsmerkmal. Aber was hat das mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu tun?
    4 Punkte
  46. Zieh Dich dieses Mal aber bitte nicht wieder laut weinend zurük, OK?
    4 Punkte
  47. Den Inhalt des Zitats lese ich jetzt so aber nicht aus dem Gesetzestext heraus und damit stehe ich nicht allein. Auch für den VDB war der Gesetzestext scheinbar nicht eindeutig sonst hätten sie nicht beim BMI nachfragen müssen. Eine Klarstellung des BMIs ist zwar sehr schön und deckt sich mit den Aussagen die vorher getroffen wurden, allerdings ist hier wieder mindestens eine andere Baustelle aufgemacht worden wie bereits mit dem §14 bei dem es auch verschiedene Auslegungen des Gesetzestextes gibt und mit unterschiedlichen Aussagen über die Intention des Gesetzgebers argumentiert wird. Vor Gericht kann dies, im Fall der Fälle, durchaus wieder interessant werden... Und das ist eigentlich ein Riesen Ding und nur wieder ein weiteres Zeichen dafür das eine komplette neuschreibung erforderlich ist (aber bitte nicht von denselben Leuten die die letzten Überarbeitungen gemacht haben)
    4 Punkte
  48. Das war der Ansatz, der damals dazu geführt hat, dass die Bundeswehr keine "moderne" Pistole beschafft hat, sondern die "konservative" P8. Nur um dann wenige Jahre später festzustellen, dass die Kurzwaffe wenn sie mal tatsächlich außerhalb des Wachdienstes zum Einsatz kommt, gespannt und gesichtert im Holster im Zweifel genau dann nicht schnell und sicher genug schießt wenn sie es muss. Folge daraus war die behelfsmäßige Anpassung der Ausbildung, die Einführung der "schnellen Feuerbereitschaft", die nun alle Nachteile einer DA/SA-Pistole mit allen Nachteilen einer Schlagbolzenschlosspistole ohne manuelle Sicherung vereint. Es hat gute Gründe, warum keine, ich wiederhole keine (!) deutsche Vollzugsbehörde mehr eine Waffe mit manueller Sicherung führt, und dieser Trend in fast allen häher entwickelten Ländern weltweit zu beobachten ist. In dem Moment in dem ich, egal ob als Soldat oder als Vollzugsbeamter zu meiner Kurzwaffe greife muss ich mir sicher sein können, dass wenn ich den Abzug ziehe ein Schuss bricht. Davon hängt im Zweifel mein Leben ab. Natürlich kann man die ohnehin begrenzten Ausbildungszeiten darin investieren den Leuten beizubringen mit hoher Zuverlässigkeit vor Schussabgabe noch eine Sicherung umzulegen, aber wozu? Einen Bruchteil der Zeit könnte ich auch in sichere Handhabung einer Waffe ohne manuelle Sicherung inevstieren, und den Rest in eine Verbesserung der Fertigkeiten mit der Kurzwaffe insgesamt. Gerade dadurch, dass DA/SA-Pistolen mit manueller Sicherung so viele verschiedene "Modi" aufweisen steigt in der Praxis das Unfallrisiko eher als dass es sinkt. Nur ist halt dann der Gefreite Müller, der seine Pistole vor dem Holstern nicht gesichert hatte Schuld, und nicht "die Pistole", während es bei der Glock oder ähnlichem plötzlich an der Waffe liegen soll...
    4 Punkte
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