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	@ASE @MarkF Als gelernter (Teil)Jurist mag ich eure Beiträge, in denen ihr euch über juristische Themen zum WaffG und seiner Nebengesetze und Vorschriften auseinandersetzt sehr. Diese regen mich oft zum Überdenken meiner eigenen Meinung und zum Nachlesen von Vorschriften an. Noch toller wäre es allerdings, wenn ihr beide dabei die gegenseitigen, persönlichen Anfeindungen lassen könntet. Und jetzt bitte nicht streiten wer angefangen hat ... just my 2 cent.9 Punkte
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	Was ist eigentlich so schwierig daran...? A) Ich reinige die Waffe, es klingelt, ich schließe die Waffe in den Waffenschrank ein, und gehe zur Tür. alternativ B) Ich reinige die Waffe, es klingelt und irgendjemand möchte etwas, ich ignoriere das, bleibe sitzen und reinige weiter.8 Punkte
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	Nö, sind es nicht. die US Preise sind Preise für Waffen die vor dem Ban in den USA waren und „transferable“ sind. das macht den Preis.8 Punkte
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	Nach welcher Strafvorschrift soll es sich da um eine "schwere Straftat im Amt" handeln? Je nach Ablauf des Geschehens ist das noch nicht mal überhaupt eine Straftat. Weniger amerikanische Crime-Serien schauen... Eine strikte Doktrin, dass alle nicht rechtmäßig erlangten Beweismittel automatisch unzulässig sind gibt es im deutschen Strafrecht nicht, und im deutschen Verwaltungsrecht noch viel weniger.8 Punkte
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	Hallo liebe Community, wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass The Apstein Arsenal nun offiziell als Händler von Arken Optics in Deutschland fungiert! 🎉 Arken Optics bietet Zielfernrohre mit kompromissloser Klarheit, unvergleichlicher Helligkeit und zuverlässiger Wiederholgenauigkeit zu einem erschwinglichen Preis. Darüber hinaus gewährt Arken Optics eine „Lifetime warranty“ auf alle Optiken. Hier geht es zum Shop: Arken Optics | The Apstein Arsenal Ein großer Teil der ersten Lieferung ist bereits verkauft. Wir erhalten bereits im nächsten Monat Nachschub und werden in kürze das komplette Arken Optics Sortiment anbieten. Bei Fragen oder Vorbestellungen gerne bei uns melden.8 Punkte
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	Ach ja, ein kleiner Hinweis... Wenn das Messer sichergestellt oder beschlagnahmt wurde, dann wurde ein Sicherstellungs- bzw- Beschlagnahmeprotokoll gefertigt. Auf diesem ist, neben dem Ort und dem Zeitpunkt der Maßnahme, auch die Rechtsgrundlage und der Grund der Sicherstellung oder Beschlagnahme vermerkt. Weiterhin ist darauf eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten die u.a. die Möglichkeiten der Überprüfung der Maßnahme darstellen. Die Durchschrift bekommt der Betroffene der Maßnahme. Somit hat er alles was er braucht. Du schreibst, der "Bekannte" sei einer allgemeinen VK unterzogen worden. Diese beschränkt sich erst mal auf die Überprüfung der Mitführpflichten von Führerschein und Zulassungsbescheinigung, Verbandskasten, Verkehrstüchtigkeit des Fahrzeugs usw. Wenn dann das Fahrzeug, so wie du schreibst, "gefilzt" worden ist, dann muss da ja mehr gewesen sein, dann muss ein Grund für die Durchsuchung und spätere Sicherstellung oder Beschlagnahme vorgelegen haben. Diesen Grund liefern die kontrollierten Personen durch ihr Verhalten, Gegenstände, Äußerungen usw. Um einen Kollegen zu zitieren: Das Ganze kommt mir sehr suspekt vor! (Aber nicht von den eingesetzten Polizeibeamten...)6 Punkte
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	Hmm, das hört sich, nach dem Bericht, nach einer anlasslosen Durchsuchung an. Sofern kein Alkohol oder BTM im Spiel war, stellt das eine Straftat in einem besonders schweren Fall dar. Das interessiert die zuständige Staatsanwaltschaft sicherlich sehr. Es muss ein dringender Verdacht bestehen, bevor das Fahrzeug durchsucht werden darf.6 Punkte
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	der satz sagt schon einiges aus......... und disqualifiziert dich für jeglichen einsatz als RO / standaufsicht oder schiessleiter ! bist du sicher, dass sportarten, wo du mit anderen menschen zu tun hast, das richtige für dich sind ?5 Punkte
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	Es geht darum, mit der CO2-Pistole Trockentraining machen zu können, ohne andauernd den Tresor öffnen und schließen zu müssen. Der Tresor hat ein elektronisches Zahlenschloss mit Elektromotor und Mechanik. Schon mal von Verschleiß gehört? Ich habe die entsprechende scharfe Pistole zu der CO2-Pistole. Für einige Übungen, die ich gerne und häufig trainiere, reicht die CO2-Ausführung. So schone ich die richtige Waffe. Ich finde es sogar sicherer, die CO2-Pistole wie beschrieben außerhalb aufzubewahren, weil so die richtigen Waffen verschlossen bleiben, wenn ich nur auf das 5-Joule-Pistölchen zugreifen möchte. Bei Lichte betrachtet ist die eigentlich eher ein Spielzeug. Eine geworfene Fernbedienung vom Fernseher richtet mehr Schaden an als das Teil kann mit seinen < 5 Joule Gummikugeln. Aber ich will das WaffG einhalten. Außerdem ist der Platz im Tresor sehr beschränkt und somit wertvoll. Der Wohnzimmerschrank kommt in Frage. Ich habe kein Problem damit, den verschlossenen Koffer mit der CO2-Pistole da reinzulegen. Mir geht es darum, nicht die vielen Schlüssel der gleichschließenden Schlösser des Wohnzimmerschranks in den Tresor packen zu müssen. Meine Güte, in einem freien Land würde das kaum einer glauben, worüber man sich hier Gedanken machen muss. Und dann gibt es anscheinend auch noch Leute, die das angemessen finden. Sowas wollte ich in diesem Thema aber eigentlich nicht diskutieren.5 Punkte
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	Grundsätzlich fand ich bei der ok relativ viel wischi-waschi alles noch unklar, PPsH43 werden als Kriegswaffen bezeichnet und ob die Waffen „scharf“ sind müsste man auch noch prüfen…. Naja5 Punkte
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	In den Medien wird ja immer wieder mal erwähnt, daß die heutige Internet-Community damit überfordert wäre, längere, zusammenhängende Texte zu lesen und zu erfassen, so auch hier, denn auch hier geht es mittlerweile um eine völlig andere Thematik als die Ausgangs-Beschwerde, und so nimmt der Diskussionsverlauf denn WO üblichen Verlauf des völligen Themenwechsels, denn inzwischen kreist die Diskussion nur noch um Schalldämpfer. Ich kann den ersten paar Foristen in ihrer Zuschrift und Meinung nur recht geben, denn wenn es den Beschwerdeführer stört daß der Standnachbar Druckwellen aussendet, oder gar Pulverteile (die Mimose hat noch nie neben einem Revolverschützen mit Schwarzpulver gestanden) oder gar mit heißen Hülsen schmeisst, ja nun, Bogen schießen, mit Luftdruck spielen, oder gleich zum Halma wechseln. Gegen gewisse Kleinteile werden übrigens Schutzbrillen mit Seitenschutz nicht nur empfohlen sondern sind teilweise vorgeschrieben, auch in gewissen Disziplinen. Im übrigen kann ich das Geplärre eh nicht verstehen. Ich schieße seit Jahrzehnten, und wenn statisch, mit Schwarzpulver (Revolver), sowie mit KW und LW auf diversen Ständen, und bei allen (ALLEN) gibt an der Decke aufgehängte Trennwände (Stärke = 5 oder 6mm) zwischen den Ständen. Wo es keine Deckenkonstruktion gibt, da sind diese Wände in Haltevorrichtungen zwischen den Ständen aufgestellt - wo also ist das Problem?? Solche Trennwände sind z.B. auch gesundheitserhaltend wenn es der begnadete Wiederlader-Standnachbar etwas übertrieben hat und die Kammer (Trommel) sich zerlegt, die Trennwande fängt die Splitter auf - selbst schon erlebt. Die Tennwand lässt sich auch problemloß in wenigen Sekunden entfernen. Wo also ist das Problem?? Wenn du zum Wettkampf gehst dann kannst du dir den Standnachbarn und die Standkonstruktion auch nicht aussuchen. Wir sind Schützen und beim schießen, nicht bei stricken, oder beim Schach. Sahara5 Punkte
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	Es wäre einmal nett, wenn die Verbote, die auf die Sportschützenverbände zurückgehen, benannt würden. Pauschal mit Anwürfen zu kommen, ist immer leicht, besonders anonym. Aber wie wäre es denn mal mit Fakten. Natürlich kann man sagen, wenn das Waffenrecht jedermann Waffen zubilligen würde, und zwar völlig ohne schießsportliche oder jagdliche Aktivität, dass dann viele Leute eben ohne Sportschützenverein und Jagdschein Waffen erwerben würden. Ich kann das nur wiederholen, wer dafür ist, dass Schusswaffen in Deutschland ohne Bedürfnis oder mit dem Selbstschutzbedürfnis erworben werden können, sollte sich mit Gleichgesinnten zusammenschließen und dafür kämpfen. Warum denn nicht? Dagegen spricht aus meiner Sicht gar nichts. Die Jäger und Sportschützen aber und insbesondere auch die entsprechenden Verbände vertreten die Interessen ihrer Mitglieder. Ddafür sind sie gewählt beziehungsweise haben sich dafür engagiert. Auch für einen Unterstützen einer solchen Vereinigung, die für den Bedürfnis losen Waffenerwerb beziehungsweise den Waffenerwerb für Selbstschutz Zwecke eintritt, heißt ja nicht, dass er nicht auch Jäger und Sportschützen sein kann. Warum ergreift denn niemand die Initiative. Immerhin der VDB ja dafür ein, dass Waffen der Kategorie C von jedermann ohne Bedürfnisprüfung erworben werden können. Zumindest in seinen schriftlichen Forderungen. Ob seine vertreter dies beim Kaffeetrinken mit den Politikern beziehungsweise Ministerialbürokraten auch so eindeutig formulieren, weiß ich nicht. Ich vertrete die Interessen meiner Mitglieder und mache im Rahmen, der mir waffenrechtlich gegebenen Möglichkeiten alles, was meine Mitglieder an Schusswaffen haben wollen und politisch durchsetzbar ist. Und dies ist ja wohl wirklich eine ganze Menge. Giraffe (wer immer das auch ist) schreibt: Also ist meine Vermutung eher, dass der BDS es nicht mehr wollte, dass Schalldämpfer verwendet werden. Ein Verbot kann ich dem internationalen Regelwerk nicht entnehmen. Hier wird eine grundsätzlich falsche Annahme vorgebracht; der BDS wollte es nicht mehr, das Schalldämpfer verwendet werden. Was heißt hier nicht mehr. Sie wurden nie verwendet. Und diejenigen Leute, die bei den Jägern die Schalldämpfer unterstützt haben, haben dies sehr wohl und bewusst auf die Jäger beschränken wollen. Sonst wäre es nichts geworden. Aus meiner Sicht war dies doch ein großer Fortschritt, das überhaupt Schalldämpfer genehmigt wurden. Wenn nun viele Jahre die Verwendung dieser Schalldämpfer unproblematisch ist, so ist es dann doch viel leichter, auch vorzubringen, dass es auch bei Sportschützen nicht so gefährlich wäre. Das wird aber wohl noch ein wenig dauern. Zunächst einmal ist es wichtig, dass allgemein akzeptiert wird das Schalldämpfer Verwendung finden und sei es nur auf der Jagd. Ich erinnere nur einmal andas Holspitzverbot für Kurzwaffen Munition. Mit dem Waffengesetz 2002/3 fiel dieses Verbot weg. Vorher war der Besitz eine Straftat. Heute kräht kein Hahn mehr danach, weil jedermann nach über 20 Jahren sieht, wie blödsinnig dieses Verbot war. Gut Ding will Weile haben. Mit dem Paragraph 6 der Verordnung zum Waffengesetz haben wir einen wichtigen Teil der Anscheinshalbautomaten für die Sportschützen ohne Einschränkung zugänglich gemacht, nachdem zunächst alle unter den Anscheinsvorbehalt fallen sollten. Heute können wir doch Anlauf nehmen auf dem ganzen beschränkten Rest dahin zu bringen, wo er hingehört: auf den Müll. Weil die Beschränkung überhaupt keinen Sinn macht. Dafür musste man aber eben erstmal einige genehmigt haben, so dass die Unsinnigkeit für die anderen sichtbar wird. Aber am Ende meines Posts komme ich nochmal zum Anfang zurück: Deshalb bitte ich einfach mal um eine klare Antwort, an welchem Verbot wir mitgewirkt haben beziehungsweise welches Verbot von Schusswaffen wir unterstützt haben. Friedrich Gepperth5 Punkte
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	Er kann Dir gerade nicht antworten. Aber frag mal sein alter ego.4 Punkte
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	Ich empfinde ganz allgemein die Videos des YouTubers als "anstrengend" ... er schafft es irgendwie häufig lange Videos zu produzieren, dann aber inhaltlich kaum etwas zu sagen.4 Punkte
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	Ziel auslassen ist m.M.n. nie eine Option. Trainieren!4 Punkte
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	"in einem verschlossenem Behältnis." Dafür reicht z.B. auch das verschließbare Waffenfutteral. "Verschließbar" hat übrigens nichts mit Schloss zu tun. Ein Kabelbinder reicht z.b. auch aus für einen legalen Transport. Gilt aber auch für die Aufbewahrung zu Hause. Das selbe gilt übrigens auch für Messersammler (meiner einer z.B.) Meine Messer sind in einer verschließbaren Vitrine. Sonst hätte ich bei einer Kontrolle auch Angst um meine WBK.4 Punkte
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	Wo entnimmst Du das dem Gesetz? Die Formulierung in §42a WaffG Abs2 Satz 3 in Verbindung mit Abs. 3 entspricht der in §13 WaffG für das Führen von Schusswaffen durch Jäger. Und für Letztere war es nie zweifelhaft, dass Hin- und Rückweg + Stärkung im Krug inkludiert sind. In der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz heißt es für Jäger: Im Zusammenhang mit der befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, dem Jagdschutz und Forstschutz kann ein Jagdscheininhaber die zur Jagd benötigten Waffen nicht schussbereit (siehe Nummer 12.3.3.1) führen. Einer Erlaubnis bedarf es somit weder auf den direkten Hin- und Rückwegen zur und von der Jagd, noch im Zusammenhang mit anderen jagdlichen Tätigkeiten und Veranstaltungen (z.B. Vorführungen für Aus-, Weiterbildungs- und Prüfungszwecke) sowie im Rahmen der damit einhergehenden Erledigungen und Besorgungen wie „Abstecher“ zur Bank oder Post. Und zu 42a heißt es dort: 42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser für sozial-adäquate Zwecke (z.B. Picknick, Bergsteigen, Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd und Fischerei) auch weiterhin nicht beanstandet wird.4 Punkte
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	Abseits der Möglichkeit einer illegalen Durchsuchung, sprechen wir über ein Messer mit feststehender Klinge >12cm und damit erstmal ein Führverbot und es hätte in einem Behältnis transportiert werden müssen. Meine Erfahrung ist aber auch, dass bei solch gearteten Beiträgen, dass sehr oft relevante Informationen fehlen, die ggf. eine Durchsuchung des Fahrzeuges als zulässig eingestuft hat. Ich sage nicht, dass es so ist, nur all zu oft fehlen eben ein paar kleine Infos, die z.B. dem TE auch nicht mitgeteilt wurden.4 Punkte
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	Herr Gepperth, gibt es in ihrem Leben eigentlich noch etwas anderes, außer Hass und Neid auf den VDB? Das was Sie hier machen ist eine Verdrehung der Tatsachen. Oder können Sie eine Quelle nennen, wo der VDB gefordert hat, dass "Jedermann" Kat. C Waffen erwerben soll? Da sie das vermutlich nicht können, helfe ich Ihnen etwas auf die Sprünge. Der VDB fordert lediglich, dass Kat. C Waffen bedürfnisfrei werden, unter Beibehaltung der sicheren Aufbewahrung, der WBK Pflicht, der notwendigen Sachkunde, Eignung und Zuverlässigkeit. Das ist ein riesen Unterschied zu Ihrer Verdrehung mit "Jedermann" und entspricht genau dem, was die EU waffenrechtlich vorsieht. https://www.vdb-waffen.de/downloads/editor/t448z3_de.pdf Sind Sie hier bei WO eigentlich nur noch unterwegs für VDB Bashing?4 Punkte
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	Das Feedback, das beim Team ankam, war insgesamt positiv. Insbesondere die Stages haben viel Spaß gemacht, waren schnell und gut zu bewältigen. Im Gesamtergebnis sieht man trotzdem die deutlichen Unterschiede zwischen Mittelklasse und Topschützen; so soll es sein. Mich selbst hat es mit einem Waffenbruch im Ergebnis weit nach hinten gehauen; das war etwas schade. Andererseits war die Arbeit in der Crew sehr nett und hat den Ärger schnell weggespült. Es kam auch (konstruktive) Kritik. Mit @TwoSix hatte ich kurz vor Ort gesprochen, sein Punkt war valide. Beim Rest von euch kann ich leider WO-Nick nicht zum Namen / Gesicht zuordnen. An den kritisierten Punkten werden wir bis zum nächsten Jahr arbeiten. Sobald es aber eine Regelwerk-Änderung notwendig macht, bin ich nicht sicher, ob das innerhalb eines Jahres durchgeht. Den ein oder anderen DQ-Grund kann man allerdings durch Stagedesign entschärfen ohne die sportliche Herausforderung zu verringern. Wenn noch jemand konstruktive Kritik und Verbesserungsvorschläge hat, gerne per PN.4 Punkte
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	Eine Anmerkung noch zu Schalldämpfern im Schiesssport: Gerade der Bereich „Arbeitsschutz und Emissionsschutz“ , der bei den Jägern zur Freigabe geführt hat, ist ein wesentlicher Grund für die Zurückhaltung mancher Akteure – darunter auch Verbände – bei der Forderung nach einer generellen Freigabe von Schalldämpfern für Sportschützen. Die Sorge ist nicht völlig unbegründet, dass eine solche Freigabe langfristig über Umwege zu einer faktischen Pflicht zur Nutzung von Schalldämpfern führen könnte – insbesondere durch arbeitsrechtliche Vorschriften. Betroffen wären vor allem kommerzielle Schießstände und Veranstaltungen, bei denen Standaufsichten, Range Officers oder anderes Personal in unmittelbarer Nähe zu den Schützen tätig sind – sei es auf Basis geringfügiger Beschäftigung, freier Mitarbeit oder sogar rein ehrenamtlich. Auch der Emissionsschutz – etwa in Bezug auf die Lärmbelastung für Anwohner – könnte eine Rolle spielen. Selbst wenn aus der Gruppe der Betroffenen (Angestellte von Schiessständen) selbst keine Forderungen nach Maßnahmen kommen würden, gibt es zunehmend aktivistische Gruppen, die solche Themen gezielt nutzen, um Sportschützen durch juristische oder politische Maßnahmen unter Druck zu setzen. Und spätestens bei der ersten Inanspruchnahme einer BG wegen Knalltrauma durch eine versicherte Person würden entsprechende Vorgaben wohl kommen. Wer selbst längere Zeit Erfahrung mit Schalldämpfern gesammelt hat, weiß zudem, dass diese nicht nur Vorteile mit sich bringen – insbesondere nicht im Bereich des Großkaliberschießens, wo sie keineswegs als Allheilmittel taugen. Beim jagdlichen Einsatz, bei dem gelegentlich ein einzelner Schuss ohne Gehörschutz abgegeben wird, tragen Schalldämpfer erheblich zur Risikominimierung bei. Dennoch verwende ich – wann immer möglich – zusätzlich einen Gehörschutz. In Innenräumen oder auch auf Außenschießständen mit seitlichen Wänden oder Kugelfängen in unmittelbarer Nähe ist ein Schalldämpfer allein jedoch keinesfalls ausreichend. Erst recht nicht bei der Schussfrequenz, wie sie im sportlichen Schießen üblich ist. Hinzu kommt die begrenzte Lebensdauer: Während dies im Jagdeinsatz kaum relevant ist, ist es im sportlichen Bereich – vor allem bei Kurzwaffen – ein erheblicher Faktor. Viele Schalldämpfer verschleißen, noch bevor der Lauf der Waffe ausgeschossen ist. Auch der Reinigungsaufwand ist nicht zu unterschätzen, insbesondere wenn man 50, 100 oder noch mehr Schüsse pro Tag abgibt. Ein weiteres Problem ist die starke Hitzeentwicklung: Gerade günstige Modelle überhitzen bereits nach fünf bis zehn Schüssen und müssen dann lange abkühlen – sonst werden sie endgültig unbrauchbar. Robustere Behördenmodelle aus Stahl halten zwar deutlich mehr aus, sind aber schwerer, teurer und beeinträchtigen die Präzision dennoch bereits nach wenigen Schüssen. Zusätzlich führen Hitzeflimmern und die oft größere Bauform zu Problemen, besonders bei Disziplinen mit offener Visierung (Iron Sights). Nicht zu vergessen: Viele Waffen müssten erst für mehrere hundert Euro umgebaut und neu beschossen werden, um überhaupt ein Gewinde für den Dämpfer zu erhalten – andernfalls wären sie faktisch nicht mehr nutzbar. Unterm Strich sprechen also zahlreiche praktische Gründe gegen die breite Nutzung von Schalldämpfern im sportlichen Schießen. Genau deshalb ist das Interesse vieler ernsthafter Sportschützen, die sich zudem fachlich mit dem Thema auskennen, eher gering. Es gibt schlichtweg deutlich wichtigere Anliegen, für die sich Sportschützen einsetzen sollten. Wobei die Unpraktikabilität allein an sich unproblematisch wäre– jeder sollte schließlich selbst entscheiden dürfen. Aber die reale Gefahr, dass über den Umweg „Arbeitsschutz“ eine indirekte Verpflichtung zur Nutzung von Schalldämpfern eingeführt wird, bleibt halt als Risiko.4 Punkte
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	Digital detox sag ich da nur.... wir lassen uns viel zu viel von dem Zeug in eine Abhängigkeit treiben... ein paar Tage mit weniger tut auch mal ganz gut....3 Punkte
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	Er wäre nicht zur Aufbewahrung geeiget, wenn ich ihn in den Hof oder das unverschlossene Auto stelle. Im Haus ist er gegen Abhandenkommen gesichert.3 Punkte
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	Ich geb Karlymam völlig recht. Und ich sage, was hier zwecks Kontrolle präsentiert wird sind alles konstruierte Stories oder die Geschichten von Dummköpfen. Es klingelt, ich sehe nicht wer da klingelt oder wer da vor der Tür steht, ich bleibe sitzen, und trinke weiter mein Bier. Nein, ich öffne die Tür grundsätzlich nicht "einfach so", warum sollte ich auch ? Ich bin nicht "zu Hause", und selbst wenn da Gräusche oder gar Musik in der Wohung ist, wer sagt denn dann daß das der Wohnungseigentümer ist oder überhaupt tatsächlich jemand anwesend ist ?? Probleme haben hier zu 99% genau die, die auch meinen immer SOFORT rangehen zu müssen und die ersten sein zu müssen wenn das Teleklingel sich meldet, sind auch immer die ersten die die Tür öffnen müssen. Selber schuld. Und selbst wenn, dann bin ich gerade eben auf dem Weg zu einem dringenden Termin beim ....... ja, genau da !!, denn seit wann bin ich denn verpflichtet dem OA meinen Terminkalender zu offenbaren? Pecht gehabt die Damen und Herren vom OA. Ihr seid doch alle selber schuld. Sahara3 Punkte
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	Es geht nicht um Würde oder Nicht-Würde, sondern um Punkte.3 Punkte
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	Mal abwarten. Die Option ist sicherlich da. Vor allem ist das sehr gut für die Bestrafung einzelner Abweichler (siehe Mao). Denn Du kommst in Deutschland nicht damit durch, dass andere für die gleiche Tat nicht bestraft werden. Die Staatsanwaltschaft kann verfolgen wer immer ihr politisch vorgegeben wird. D.h. man kann sich einzelne unliebsame Leute herauspicken und selektiv gegen diese vorgehen. Ein Traum für jeden Autokraten.3 Punkte
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	Eine abschließbare (und abgeschlossene) Vitrine ist doch ein klarer Fall der Unterbringung im verschlossenen Behältnis.3 Punkte
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	OK, also die Richter am OVG sind der Meinung, ein billiger Plastik-Koffer (eindeutig ein Behältnis im Sinne der Definition, auch wenn alleine das Scharnier schon kaum leichter Gewalt standhalten würde) mit billigem TSA Schloss (eindeutig verschlossen, auch wenn man es mit einem Ruck aufreisen kann), wäre höherwertiger als ein Raum - auch beispielsweise ein Kellerraum mit Stahlbetonwänden, Stahltür und Sicherheitsschliesszylinder?! Ich denke, wenn solche Leute in entscheidende Positionen kommen, dann ist das ein deutliches Zeichen, dass eine Gesellschaft am Ende angekommen ist und untergehen sollte!3 Punkte
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	Kann es sein, das dieser Richter eine Therapie in der geschlossenen absolvieren sollte?3 Punkte
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	@kulli, @ all Die Adressaten des WaffG sind ja auch die rechtschaffenen Menschen und nicht die Kriminellen. Wollte man mit einem restriktiven WaffR die rechtschaffenen Menschen schützen, wäre es im Stil des lokalen WaffG von Kennesaw, GA, designt. Wie DER SPIEGEL halt bereits 1971 zum damals neuen Bundes-WaffG schrieb: "Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren." Quelle: https://www.spiegel.de/politik/cocktails-verboten-a-40923455-0002-0001-0000-000044914759 Euer Mausebaer3 Punkte
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	3 Punkte
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	Wenn deine Waffenbehörde von dem CO2-Puster nichts weis (wovon ich mal ausgehe) und er nicht im gleichen Raum wie dein Waffenschrank aufbewahrt wird, wie sollten die darauf kommen die Aufbewahrung des Selbigen zu kontrollieren? In einem anderen Raum, wie dem mit dem Waffenschrank (oder dem Weg dahin) habe die von der Waffenbehörde bei der Aufbewahrungskontrolle nicht verloren .... just saying.3 Punkte
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	3 Punkte
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	Sind beides keine Strafvorschriften... Für § 123 StGB ist das Auto schon kein taugliches Tatobjekt, für § 240 fehlt es an einer auch nur konkludenten Drohung, zumindest anhand des bisherigen Sachverhaltes... Auch ist da die Eigenschaft als Amtsträger kein Merkmal eines normierten besonders schweren Falls... Nicht immer einfach irgendwas behaupten weil man sich gerade aufregen möchte, sondern auch einfach mal die Klappe halten wenn man keine Ahnung hat.3 Punkte
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	Die haben "einfach so" das Auto durchsucht? Und dann auch noch ein Messer gefunden? Zufälle gibts...3 Punkte
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	Die korrekte Formulierung lautet: Inhaber eines Jahresjagdscheines dürfen Schalldämpfer, die für Zentralfeuerkaliber und für Langwaffen bestimmt sind, erlaubnisfrei erwerben. Anschließend muss die (Dauer-) Besitzerlaubnis mittels WBK-Eintragsanmeldung innerhalb von 14 Tagen beantragt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es ein Schalldämpfer zum Aufschrauben oder ein Integraldämpfer mit Waffe ist. Wenn die Waffe einen Integraldämpfer hat, muss dieser Umstand bei der Anmeldung mit angegeben werden. Es gibt auch keine "Sondergenehmigung" für Kurzwaffen-Schalldämpfer oder Langwaffenschalldämpfer für Randfeuerpatronen. Es ist ganz normal eine Waffenbesitztkarte mit enstsprechendem Eintrag zu beantragen, da es sich nicht um verbotene Gegenstände handelt. Die Genehmigungspraxis ist eher restriktiv. Soll zB eine Randfeuerlangwaffe mit Integraldämpfer cal 22 lfB erworben werden, ist im WBK Antrag das Kreuzchen für den eingebauten Schalldämpfer bei der beantragten Waffe zu setzen bzw im Textfeld darauf hinzuweisen. frogger3 Punkte
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	Das ist noch nicht einmal erforderlich. Man muß als Versender nur auf das Paket schreiben: "Ersatzzustellung ausgeschlossen", und schon gelten die entsprechenden AGBen von z.B. DHL nicht mehr und es darf nur noch an den Empfänger persönlich zugestellt werden. Denn so lautet der - jeder - Auftrag, nicht ohne Grund hat jede Sendung einen namentlich benannten Empfänger. Nur in den AGBen bedingen sich die Transporteure das Recht der Ersatzzustellung an bestimmte Dritte aus. Und wenn auch der Empfänger vorsorglich an seine Tür oder Klingel einen entsprechenden Zettel klebt oder dies gar der zuständigen Verteilerstelle mitteilt haben beide alles Menschenmögliche getan, um sicherzustellen, daß die Sendung nur an den Berechtigten gelangt. Ja, letztlich genügt für den Versender sogar die ernsthaft erscheinende Versicherung des Empfängers, daß er jeden Tag zu den Postzustellezeiten anwesend ist. Denn der Empfänger ist Inhaber eine WBK, ist also zuverlässig. Und wenn er als so zuverlässig gilt, daß er eine Waffe besitzen darf, dann ist er erst recht zuverlässig genug, um durch Anwesehenheit sicherzustellen, daß das Paket nur an ihn zugestellt wird. Und wer einmal die Zusteller von z.B. overnight oder wen auch immer näher in Augenschein genommen hat: Mal ehrlich, wer ist wohl zuverlässiger und verläßlicher, ich als WBK-Inhaber oder so ein Zustellhansel? Wem darf man mehr trauen? Wenn man also irgendein Unternehmen und damit irgendeinen Hanswurst mit Transport und Zustellung einer in einem Paket verpackten Waffe beauftragen darf, dann darf man erst recht der Versicherung des zuverlässigen WBK-Inhaber-Empfängers glauben - zumal der siene Zuverlässigkeit los ist, wenn er entgegen seiner Zusicherung nicht anwesend ist und das Paket in die falschen Hände gerät. Aber die gewerblichen Versender ignorieren das. Ich habe dies "denen" schon wirklich zigfach erklärt und es ist so einfach, daß es auc ein Händler begreifen kann. Aber die halten sich an den Unfug, den der VDB verbreitet, der stur und blöde das wiedergibt, was Overnight & Co. verbreiten - natürlich im ureigensten Interesse. Und da der Händler die Zeche nicht zahlt ...3 Punkte
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	Sockenpuppe, schau dir doich die anderen Beiträge an. Nur zum Stänkern da, also quasi selbst der Troll3 Punkte
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	Die Formulierung im Gesetz lautet doch sinngemäß: Bei Jägern findet für den Erwerb von bis zu 2 Kurzwaffen keine Bedürfnisprüfung statt. So habe ich das meinem Amt gegenüber argumentiert. Es steht drin, dass für den Erwerb KEINE Bedürfnisprüfung stattfindet. Also auch keine Prüfung, wieviele Waffen ich als Sportschütze habe und was ich damit machen könnte. Hat das Amt so eingesehen.3 Punkte
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	das bedürfnis für den revolver bestätigt dir als sportschütze DEIN sportverband und NICHT die behörde ! hast du vom verband die entsprechenden unterlagen ?3 Punkte
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	Der Lehrgangsleiter hat inzwischen noch eine Mail rum geschickt in der er klargestellt hat, dass die "Heimschießausnahme" auch für diese Feuerwaffe gilt. Die Frage im Katalog ist somit richtig und meine Verwirrung aufgelöst3 Punkte
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	Man muss hier unbrauchbar machen im waffenrechtlichen und nicht-waffenrechtlichen Sinne unterscheiden. Im nicht-waffenrechtlichen Sinne kann natülich jeder der verbotenen Magazine besitzt diese Verbiegen, schreddern und zu Granulat verarbiten etc. so dass diese technich unbrauchbar werden. Dieses Magazin Granulat ist aber im waffenrechtlichen Sinne noch weiterhin ein verbotener Gegenstand und die Behörde wird einen Nachweis verlangen was mit den gemeldeten verbotenen Magazinen passiert ist, wenn sie das Magazin Granulat nicht mehr als das gemeldete verbotene Magazin identifizieren kann. Nicht ohne Grund hat man bei der Meldung alle Merkmale und Beschriftungen des Magazins auflisten müssen. Mit Magazin Granulat bei der Behörde auftauchen und behaupten dass das das ehemals gemldete und verbotene Magazin und jetzt aus dem Bestand des Besitzers ausgetragen werden soll, damit bei der Nächsten Kontrolle nicht nach diesem magazin gefragt wird, wird glaube ich nicht zum Erfolg führen. Im zweifel wird die Behörde den Standpunkt vertreten, dass das gemeldete Magazin nicht mehr im Besitz ist und verloren wurde, mit den entsprechenden Folgen für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit. Alle die hunderte Magazine angemeldet haben haben nun auch eine Klotz am Bein und müssen diese ordnungsgemäß verwahren und dafür die VErantwortung tragen. Das ist nämlich auch eine der Fallstricke beim Altbestand. Sollte auch nur 1 verbotenes Magazin verschwinden, wird dass mindestens Folgen für die Waffenrechtliche Zuverlässigkeit für den Betroffenen haben. Von daher gut darauf aufpassen. Im Waffenrechtlichen Sinne unbrauchbar machen bedeutet, die Eigenschaft des verbotenen Gegenstandes als solches zu entfernen, so dass bspw. dieser an dritte ohne Restriktionen weitergegeben werden kann. Das kann nur jemand der dafür die Erlaubnis hat und das bescheinigt. Das ist das was die Leute die solche Erlaubnisse haben sich dann teuer bezahlen lassen und Dekoumbauten für 1000€ verkaufen. EIn paar Löcher in den Lauf bohren ist nicht aufwendig, aber die Lizenz dazu die Deaktivierung zu bescheigen hat nicht jeder. Von daher wäre ich Vorsischtig mit "...wird das Verbot wird nicht wirksam..." und man könnte mit dem Magazin machen was man will. Das darf man eben nicht. Man darf das Magazin behalten und nutzen, muss es aber gut aufbewahren und gegenüber der Behörde den Verbleib des Magazins verantworten. Wenn es wegkommt hat man ein Problem.3 Punkte
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	In der Walhalla-Kommentierung wird primär auf die amtliche Begründung verwiesen, die da lautet: "Mit Nummer 1 Buchstabe a wird künftig die vorübergehende Ausleihe von Schusswaffen vor allem unter Sportschützen und Jägern als aus Gründen der öffentlichen Sicherheit unbedenklich auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage gestellt. . ...Hier wie in weiteren Bestimmungen dieses Paragrafen (s.Absatz 3 Nr. 1, 2) wird die Freistellung auf den „von seinem Bedürfnis umfassten Zweck“ beschränkt. Diese Beschränkung soll sicherstellen, dass der von einer Erlaubnis zum Führen Freigestellte die Waffe gegenüber seinem anerkannten Bedürfnis nicht zweckentfremdet (s. das bei Absatz 3 Nr. 1 näher aufgezeigte Beispiel: Der Sportschütze nutzt seine Sportwaffe, um als – bewaffneter – Türsteher in einer Diskothek zu fungieren). Umgekehrt ist ein im Zusammenhang mit der Ausübung des Bedürfnisses stehendes Verhalten durch die Wörter „zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck“ mit abgedeckt, beispielsweise im Falle des Absatzes 3 Nr. 1 das Vorführen der Waffe bei einem Waffeninteressenten zwecks Besichtigung in Anbahnung eines Kaufgeschäfts über die Waffe."(BT-Drucks. 14/7758, S. 60) und daraus gefolgert: "Der vom Bedürfnis umfasste Zweck ist bei Jägern die Jagdausübung oder das Training im jagdlichen Schießen einschließlich der Teilnahme an jagdlichen Schießwettkämpfen (§ 13 Abs. 1 Nr. 1 WaffG), bei Sportschützen der Schießsport (vornehmlich nach Maßgabe des Abschnitts 3 der AWaffV), bei Waffensammlern die Sammlertätigkeit und bei Waffensachverständigen die ihnen erlaubten Aktivitäten. "(Rdnr.19 zu § 12) Leider beschränkt sich die amtliche Begründung auf Beispiele, die den Besitzer der Waffen und dessen diesbezügliches Bedürfnis betreffen. Allerdings wird klar, daß dies nicht das konkrete waffenbezogene Bedürfnis, also z.B. für die konkrete 9mm-Pistole oder den konkreten .44mag-Revolver, betrifft sondern sozusagen das allgemeine Bedürfnis als Sportschütze. Daher erscheint die auch die Kommentierung als zutreffend. Anders wäre im Bereich der grünen WBKen ein Ausleihen auch nur mit einem entsprechenden Voreintrag möglich, denn erst durch diesen ist ein konkretes waffenbezogenes Bedürfnis "amtlich". Es verbleibt also die Frage, wie das bei "bedürfnislosen" Waffen zu beurteilen ist. Nimmt man das in der amtlichen Begründung genannte Beispiel "Vorführen der Waffe bei einem Waffeninteressenten zwecks Besichtigung in Anbahnung eines Kaufgeschäfts über die Waffe" dann wird doch deutlich, da es keiner Eintragung einer "bedürfniserforderlichen" Waffe bedarf. Denn natürlich darf auch der Besitzer eine "bedürfnislosen" Waffe diese bei einem Kaufinteressierten vorführen. Daraus folgt: Wenn man mit "bedürfnislosen" Waffen schießsportlich tätig ist, darf man zu diesem Zweck auch andere Waffen ausleihen. Man hat eine WBK, man ist zuverlässig etc., man ist Sportschütze. Daraus folgt übrigens auch, daß auch der bislang bloße Sammler mit Sammler-WBK, der in einem Verein schießsportlich tätig ist, eine dafür geeignete Waffe ausleihen darf. Aber wer ganz sicher sein will, der fragt vorher bei seiner WaffBeh nach, ob dies das auch so sieht.3 Punkte
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	Es gibt einfach ab und an DEN falschen Moment im Leben, egal wie sorgältig man sonst ist. Ein Kumpel von mir ist Gastronom, der führt seinen Laden sauber, der hat mehrere Küchenhilfen die im laufenden Betrieb regelmäßig putzen und der hat mir mal gesagt das jeder Laden, egal wie gut geführt, mehrmals in der Woche die 5 Minuten hat wo es Beanstandungen geben würde, wenn ausgerechnet da eine Kontrolle käme. Im Gegensatz zum gerade geöffneten Restaurant habe ich als Privatmann den Luxus einfach nicht zu reagieren wenn es an der Tür klingelt. Kann ja auch sein ich sitze gerade auf dem Klo oder stehe unter der Dusche. Darum, in dem Moment wo eine meiner Waffen zerlegt und eingeölt auf der Werkbank liegt lass ich es einfach klingeln. So wie ich auch die Küche nicht verlasse wenn ich eine heiße Pfanne auf dem Herd habe. Abgesehen davon finden auch bei uns Kontrollen auch nur noch angemeldet statt, weil es dem Ordnungsamt einfach zu dumm wurde zu normalen Arbeitszeiten die jeweiligen LWB nicht anzutreffen.2 Punkte
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	Im Endeffekt ist es halt simple Mathematik, das ist mir im IPSC lieber als eine subjektiv festzulegende Zeitstrafe. Wenn eine Stage schlecht gebaut ist, oder man es darauf anlegt, kann es schon passieren dass es mal besser sein kann einen Popper oder eine Plate nicht zu schießen. Dann wäre man schön doof es trotzdem Zu tun. Das wird aber so selten auftreten, dass man sich darauf nicht sonderlich vorbereiten muss, weil es im Stage Aufbau offensichtlich wäre z.B. der oben genannte Popper für den man am Ende noch mal sehr weit rennen muss.2 Punkte
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	Finde es persoenlich wild, dass es zu so einem Thema so viele Antworten gibt. Auf einem gewissen Level des IPSC ist es nie eine Option ein Mike "bewusst" hinzunehmen, geschweige denn 2. Auch als Anfaenger, sollte man dieses Level anstreben. Also, 2 Schuss drauf, wenn es sich nicht gut angefuehlt hat auch gerne bis 2 weitere und dann weiter zum naechsten Ziel.2 Punkte
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	Es scheint wohl noch ein weiterer versteckter Raum gefunden worden zu sein (siehe update): https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/festgenommen-kriegswaffen-bei-sek-einsatz-in-nrw-gefunden-mehrere-menschen-wohl-94007152.html Wenn das Bild aus dem Raum ist, ebenfalls mit netter Bestückung....2 Punkte
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	Sorry, Du laberst zunehmend mist! Geht es um die Kontrolle der sicheren Aufbewahrung, muss schon viel schief laufen, dass die Behörde Gefahr in Verzug oder was auch immer für eine Karte zieht. Und selbst wenn, dann unverzüglich einen Fachanwalt hinzuziehen und der Durchsuchung beiwohnen lassen. Dann sollte die Behörde gegenüber dem Anwalt einmal begründen warum und weshalb sie so vorgehen.2 Punkte
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	Ich habe Magazinböden für das Maß 141 mm mit -0.75 mm Spiel gefertigt, sodass es auch mit dem verbogensten Messmittel als OK durchgeht. Es gibt zwar tolle Magazinböden, diese sind aber oft mit dem einen oder anderen Magazintrichter an der Waffe nicht kompatibel. Für Kunden in Deutschland verwende ich spezielle Federn, die eine maximale Füllmenge von 20 Schuss zulassen. Für waffenrechtlich konforme Länder habe ich Federn und Zubringer ausgelegt, die das volle Kontingent des Maßes 141 mm ausnutzen und 23 Schuss erlauben.2 Punkte
 
		Diese Rangliste nutzt Berlin/GMT+01:00 als Grundlage