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Das Sprengstoffgesetz kennt weder Sport noch Jagd. Und der 27er berechtigt zum Besitz der selbst hergestellten Munition. Sowohl sportlich als auch jagdlich darf die selbe Munition verwendet werden Diese Einschränkung entbehrt jeder Grundlage. Aber beachte: auch rechtswidrige Auflagen werden rechtsgültig, wenn nicht rechtzeitig widersprochen wird.12 Punkte
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Meist durch jemanden, der auf wundersame Weise die Kombination beim ersten Versuch erraten konnte!9 Punkte
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Wohlgemerkt, für legale Tätigkeit von Sportvereinen. Bzw. ganz normale Geschäftstätigkeit Steuer zahlender Gewerbetreibender. Solches Zeug gehört viel mehr in die Öffentlichkeit gebracht. Die entsprechenden Geldinstitute sollen da durchaus die entsprechende Negativ-PR bekommen.7 Punkte
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Na das sind wir jetzt aber froh, dass die meisten Schieß-und Einsatztrainer in Deutschland diese Erfahrung nicht haben! Denn es bedeutet ja im Umkehrschluss, dass wir auch jede Menge polizeiliche Schusswaffengebräuche gegen Personen hätten um diese "Erfahrung" zu bekommen. Nach 30 Jahren Polizei, davon 13 Jahre als Schieß- und Einsatztrainer, bin ich froh, dass ich nicht ein einziges Mal von der Waffe gebrauch machen musste! Und ich glaube ich kann für meine Kollegen sprechen, wenn ich behaupte, das auch meine Kollegen liebend gern auf die Erfahrung Schusswaffengebrauch gegen Menschen verzichten. Der Haken an der ganzen Schießausbildung ist, das sie verdammt teuer ist (Green Range Trainingsmunition liegt bei 39 Cent pro Schuss), das es zu wenige Schieß-und Einsatztrainingszentren gibt und das die Dienststellen viel zu dünn besetzt sind um jedem Beamten ein wöchentliches oder monatliches Schießtraining zu gewährleisten. Und auch im Studium kommt der Schießteil viel zu kurz, weil die Studiengruppen sind viel zu groß sind. Da werden zum Teil in 90 Minuten um die 25 - 30 Studies "durchgepresst". Das in so so kurzen Trainingsrahmen nicht alle Fehler abgestellt werden können ist klar.6 Punkte
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Dann werde der einzige ehrliche Waffenhändler in Deutschland, und versorge uns mit unschlagbar günstigen Preisen.6 Punkte
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so easy, man sind alle deutschen Händler dumm das sie nicht auf diesen Trick kommen..............................6 Punkte
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Ist das Hörensagen? Hatte der Verstorbene keine Angehörigen? Sicherstellen der Waffen, inkl. Zerstören von Gegenständen aus der Erbmasse, ist doch etwas ungewöhnlich. Grüße Stefan6 Punkte
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Der Begriff des De-Banking kam mir erstmals um die Coronazeit herum unter. Kritische Journalisten oder auch politisch aktive Privatleute, die zu sehr von der offiziellen Linie abweichen oder diese sogar gefärden, bekommen das Bankkonto gekündigt. Oft ohne Angaben von Gründen oder mit Standardfloskeln als Begründung. Jetzt trifft es wohl auch vereinzelt Waffenhändler und sogar Schützenvereine. Waffen verstoßen bei einigen Banken inzwischen wohl gegen die Compliance-Regeln. Und nein, Apollo News ist kein Schwurbelmedium, im Gegenteil. Die schreiben seit Jahren zu gesellschaftlich relevanten Themen was Sache ist. Eine ganze (steuerfinanzierte) NGO-Industrie versucht die fertig zu machen. Im Gegensatz zum Relotious-Spiegel hauen die keine frei erfundenen Geschichten raus. „Leider haben wir nach sorgfältiger Prüfung festgestellt, dass wir Ihr Konto aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestimmungen mit einer Frist von 60 Tagen schließen müssen.“ Diese Nachricht erreichte T., den Inhaber eines Fachgeschäfts für Sport- und Jagdwaffen, völlig unvermittelt. Es ist eine stille Form der Politisierung des Finanzwesens, der wenig Beachtung geschenkt wird und gegen die sich die Betroffenen kaum wehren können: die Kündigung von Bankkonten, weil die Geschäftsfelder nicht den „Compliance-Regeln“ entsprechen. Auch rechte Politiker, Journalisten und Regierungskritiker sind immer wieder von Kontokündigungen betroffen (mehr dazu hier)." https://apollo-news.net/moralische-gesichtspunkte-jetzt-kndigen-banken-sogar-sportwaffenhndlern-die-konten/ edit: wenn wir jetzt schon so weit sind, halte ich neben Händlern und Vereinen übrigens auch die Jägerschaft für gefährdet.5 Punkte
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Lasst ihn. Raze argumentiert nach Anleitung und mit flexiblem Ziel. Der findet es einfach lustig, aber egal was Ihr anbringt, es wird niemals seine Qualitätsstandards erfüllen.5 Punkte
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Und wo liegt da der wesentliche Unterschied zu hier ausser das hier durch die jeweils oberste Polizeibehörde die "Academy" selbst betrieben wird. ? Und auch wenn die Einstellungsvorraussetzungen in den letzten 25 Jahrn deutlichen gesunken sind (z.b. Sport ist oft nicht mehr teil der Einstellungsprüfung sondern man muss einfach privat das Sportabzeichen mit beliebig vielen Versuchen machen) ist nicht die Menge der Bewerber das Problem, sondern die "Qualität". Stellen bleiben unbesetzt weil nicht genug Bewerber die Mindestvorraussetzungen erfüllen. Besonders für Laufbahnen im mittleren Dienst. Das ist aber auch erst seit ein paar Jahren so, vor noch gar nicht so langer Zeit gab es sehr viel mehr gut geeignete Bewerber als Stellen und wer da nicht in der Prüfung überdurchschnittlich war konnte es vergessen. Im Vergleich zu den 30 Monaten für die Ausbildung für den mittleren Dienst und 36 Monaten für den gehobenen Dienst, wobei letzteres ein "duales" Bachelorstudium ist... Und dazu muss man sagen das der mittlere Polizeivollzugsdienst deutlich im Rückgang ist. Viele Landespolizeien haben den schon als Ausbildungsgang abgeschafft. Eine Standardisierte Prüfungssituation, vermutlich nur eine "Zwischenprüfung" von mehreren (kenne die BPol Richtlinien nicht) wo es um das treffen statischer Ziele geht und einfach verschiedene Zielpunkte gewollt sind. Schießkino und dynamische Situation sind schon lange Teil der Ausbildung bei (fast?) allen deutschen Polizeibehörden.5 Punkte
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Am 13. und 14.12. fand im Magnum-DSZ der 5.Walther – IPSC Cup statt. Planung und die hervorragende Durchführung standen wieder unter der Leitung von O.Huber, I.Seel, R.Kelterbaum und der fleißigen Crew. Geboten wurden 12 Stages unterschiedlichster Couleur. Von 3 Hits per Target, bis Stronghand only, mit Tendenz zur Perversität, war alles dabei. Alls, nur eines nicht, nämlich EINFACH. Daher bekam die Range 4 auch schnell den Namen 'Kammer des Grauens'. Kaum einer, der da ohne Noshoot, oder Miss wieder herauskam. Für mich hieß es dieses Mal, back to the roots. Standard (STP Black Major) herausgeholt, .40er ARES 180gn hineingestopft und ab ging es. Dank dieser wirklich präzisen Kombi die Resterampe (SS) mit 24% Vorsprung gewonnen, und in der Overall noch der 3. Platz ergattert. Besser konnte es für mich nicht laufen Daher vielen Dank an - die Büchsenmacherei Prommersberger (STPGun.de) für den tollen Service und die 1A Unterstützung, - an das Magnum Düsseldorfer Schieß-Sport-Zentrum für die optimale (Indoor) Trainingsmöglichkeit - und an Wieder-Lader.de (ARES Geschosse). DVC Frank5 Punkte
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In den USA gibt es keine Beschußpflicht. Genauso sehen viele Waffen von dort auch aus. Jede Waffe die den Beschuss nicht übersteht muss durch die anderen mit bezahlt werden. Eigentlich ist das nicht so schwer zu verstehen, wenn man nicht der Meinung ist dass Händler nur ein besserer Postbote sind.5 Punkte
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NEIN! warum arbeitet die Firma den nicht umsonst! Beschuss/Beschriftung etc. könnte die doch auch aufs Haus machen lassen! So ne Sauerrei!! Aber zum Glück kommen ja keine DD mehr, dann kann sich schon keiner bereichern5 Punkte
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Ich bin selbst behördlicher Schießstandsachverständiger in NRW und würde, wenn möglich, auf Stahl verzichten. Insbesondere bei Blei. Die Reinigung und die Stäube sind immer eine Sauerei. Zudem muss der Rückprallschutz regelmäßig gewechselt werden, was im privaten Bereich gerne vernachlässigt wird. Bei duktilen Geschossen muss zudem zäherer Stahl verwendet werden, wodurch die Kosten steigen. Sand ist hingegen universell und am günstigsten. Er benötigt auch seine regelmäßige Pflege; und das ist das, wo es bei den meisten Vereinen hapert. Das Glattziehen, Aussieben von Nestern und Erneuern von mehlig geschossenen Oberflächen findet oftmals zu selten statt. Granulat ist in der Anfangsinvestition deutlich teurer und benötigt eine Folie, die das Granulat im Geschossfang hält. Auch wenn die Standzeiten länger sind, entstehen durch die Folie Folgekosten. Das Entfernen der Geschosse ist auch schwieriger als aus Sand. Auf Raumschießanlagen hingegen würde ich mittlerweile auf Kurzwaffenständen Granulat Sand vorziehen, weil ich hier den Sand nicht zur Bindung von Stäuben bewässern muss. Weiterer Vorteil für Sand: Ich kann immer noch leicht auf Granulat umsteigen. Dann nehme ich die oberste Schicht ab und kann mit relativ wenig Aufwand aus dem alten Sand die Schütte für das Granulat bilden. Wenn ich das andersherum mache, muss ich eine für das Granulat gebaute Schütte erst vollständig entfernen, um dann wieder alles mit Sand zu füllen. Also insgesamt: Ich würde für Sportschützen außen eher Sand wählen und mir damit die Option auf Granulat offenlassen. Umgekehrt ist es deutlich aufwendiger. Bitte beachten, dass die Entsorgung bei beiden problematisch und teuer ist. Da würde ich mir also vorher noch Gedanken zu machen.5 Punkte
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Bei mir ist es genau umgekehrt, weil etwa 95% aller US Modelle die seither unsere EU/DE erreicht haben, nicht mal meinen geringsten Anspruch an Verarbeitung und Präzision erfüllten.5 Punkte
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Hinsichtlich der Bedürfnisregelung bei den Waffen selbst ist es bei wörtlicher Auslegung des Gesetzes seit der WaffG-Reform 2002 mit Einführung des strengen Bedürfnisprinzips tatsächlich so! Und es gibt Waffenbehörden, die legen das dann auch genau so aus und „verbieten“ quasi die Überkreuznutzung. Dann gibt es Waffenbehörden, die argumentieren, dass diese Auslegung nicht mit dem „so wenig Waffen wie möglich“ zusammenpasst, weil so zwingend immer eine doppelte Ausstattung vorhanden sein müsste – selbst wenn bereits eine technisch geeignete Waffe für das andere Bedürfnis im Schrank steht. Das geht dann teilweise aber so weit, dass sie z. B. einem Jäger und Sportschützen insgesamt nur ein Grundbedürfnis für zwei Kurzwaffen zugestehen und schon für die insgesamt dritte entweder den Nachweis der jagdlichen Notwendigkeit verlangen oder aber eine erhöhte Wettbewerbsteilnahme. Und dann gibt es die „vernünftigen“ Waffenbehörden, die anerkennen, dass die Eigenschaften der „idealen“ Waffe für einen Jäger und viele Sportschützendisziplinen nun einmal unterschiedlich sind, und weiterhin das jagdliche Grundbedürfnis und das sportliche Grundbedürfnis strikt getrennt halten – aber es akzeptieren, wenn es zu einer gelegentlichen Überkreuznutzung kommt. Ich bin zum Glück im Gebiet einer solchen Waffenbehörde und habe mir das sicherheitshalber auch schriftlich geben lassen. Solange die Überkreuznutzung nicht offensichtlich dazu dient, das Bedürfnisprinzip auszuhebeln (also auf Jagdschein die ganzen Halbautomaten für den Sport zu kaufen und ganz offensichtlich nur dafür zu nutzen), ist das für die kein Problem. Man war zuerst sogar verwundert darüber wie ich darauf komme das es ein Problem sein könnte. Die Schalldämpfernutzung im sportlichen Bereich haben sie mir aber in dem Schreiben sicherheitshalber untersagt, solange ich keine Sondergenehmigung habe … Wobei das aber sowieso nur bei der Verwendung von sportlichen Waffen auf der Jagd oder jagdlichen Waffen im sportlichen Wettkampf relevant ist. Das normale „freie Training“ im Sportverein kann ja gleichzeitig auch jagdliches Übungsschießen sein … Bei Munition ist das aber Quatsch! Denn jagdlich nutzbare Munition ist jede Munition, die nicht nach dem Bundesjagdgesetz verboten ist. Und nach dem Bundesjagdgesetz Verboten ist keine der für Sportschützen legal erwerbbaren Patronenmunitionen! Ich darf auch mit FMJ-Standmunition auf Wild schießen. Bei stärkerem Schalenwild könnte man bei dafür geeigneten Kalibern dann vielleicht noch argumentieren – wenn jemand das wirklich macht –, dass es nicht gerade tierschutzgerecht ist, vor allem unter Beachtung, dass nicht jeder Treffer garantiert perfekt sitzt. Aber das ist theoretisch. Und bei Raubwild ist es gar nicht mal so selten, dass je nach Spezies eher zu günstiger FMJ gegriffen wird bzw. zu normaler .22 lfB-Standmunition (wenn nicht gerade ein Bleiverbot besteht). Zudem gehört das jagdliche Übungsschießen am Stand, genauso wie jagdliche Schießwettbewerbe, ebenfalls zur Jagdausübung! Daher ist es absolut normal, dass auch viele „Nur-Jäger“ – zumindest diejenigen, die auch mal Übungsschießen und nicht nur maximal zum Einschießen der neuen Büchse am Stand sind – auch dieselbe Munition wie jeder Sportschütze zusätzlich zur jagdlichen im Schrank haben. Wer regelmäßig an Wettbewerben teilnimmt, sowieso. Umgekehrt gibt es ebenfalls keine Vorschrift, die es einem Sportschützen verbietet, jagdliche Munition zu verwenden – sofern die Standzulassung das hergibt und er das Geld übrig hat und meint, dass damit seine Ergebnisse besser sind. Völlig im Rahmen des Erlaubten. Daher ist eine Einschränkung des Bedürfnisses bei Munition völliger Quatsch, da es bei den beiden Bedürfnissen Jagd und Sport ja gar keine Unterschiede in der zulässigen Munition gibt.4 Punkte
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Ja...ganz schlimm. Ich war heute Mittag im Wirtshaus und wollte ein schönes großes Zigeuner Schnitzel essen. Aber nach dem Lesen der vollständigen Speisekarte, habe ich mich dann gegen das Zigeuner Schnitzel entschieden und stattdessen geschmorte Schweine Bäckle in Rotweinsoße bestellet. Das war alles sehr lecker, ich bestellte noch einen Kaffee und habe die Rechnung verlangt. Kurz entschlossen hat mir die Wirtin noch einen Negerkuss zum Kaffee gereicht, den ich natürlich ablehnte. Der Schokolade wegen4 Punkte
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Finanzdienstleister sind aber auch Teil der Infrastruktur in einer modernen Gesellschaft. Ohne diese Dienstleistungen können Privatpersonen, Vereine, Geschäftsleute bis in den Bereich der Handlungsunfähigkeit kommen. So ausschließlich unter "deren freie Entscheidung" dürfte die Ausschließeritis somit doch nicht fallen.4 Punkte
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Ist Rock River Arms unter Deinem Radar? Habe ich diesen Sommer bei Waffen Miller gekauft und neulich noch ein Wechselsystem dazu. Top Abwicklung, nix zu meckern4 Punkte
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Deine Frage war: 1. "wer betroffen war"... Antwort lt. Link: Ein Schützenverein aus Berlin 2. ..."um welche Bank es sich handelt"... Antwort lt. Link: Commerzbank Was willst Du noch? Welcher Vorstand genau das entschieden hat - ggf. Protokoll der Vorstandssitzung? Klarnamen aller Schützenvereinsmitglieder, Kontonummer usw.? Wirst Du alles nicht bekommen, brauchst Du auch nicht, denn Du musst hier ja nicht Richter spielen. Es reicht doch völlig, sich in der Presse zu informieren, dass hier anscheinend ein Problem besteht. Ein Problem, dass Du aus welchen Gründen auch immer, anscheinend absolut nicht wahrhaben willst.3 Punkte
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Wir sind allerdings in Deutschland, nicht in den USA und es hilft keinem weiter, immer den Vergleich zur USA zu ziehen.3 Punkte
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Das ist doch ein Streit um "Kaisers Bart". Oder: "Wer von uns hat recht", bzw. "den Größeren"... Sollte der VDB denn einen Grund haben, hier etwas zu erfinden?3 Punkte
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Tja, und da ist schon wieder ein Haken....auf welchen Schießständen kannst du denn Munition kaufen? In dem meisten Fällen findet doch nirgends ein Verkauf statt. Wenn niemand was kaufen kann, dann geht das halt nicht. Dazu kommt, dass die Studenten in der Ausbildung überhaupt nicht berechtigt sind ihre Waffe irgendwo mit hinnehmen zu dürfen. Und der nächste Haken: Es ist nicht erlaubt mit privater Munition aus den Dienstwaffen zu schießen. Ich weiß, dass diese Vorschrift Blödsinn ist, ist aber halt mal so. Und als Beamter auf Widerruf sich wegen so etwas ein DO-Verfahren einfangen??? Und die Ausbildung der Polizeibeamten in Deutschland ist halt etwas weiter gefasst als im Land der begrenzten Unmöglichkeiten. Da geht´s dann halt nicht nur um ein paar Straftatbestände und Codes. Da geht´s neben Strafrecht ums Strafprozessrecht, Verkehrsrecht, Gefahrenabwehrrecht, Kriminalistik, Psychologie, Fahrsicherheitstrainings.... um nur ein paar aufzuzählen.3 Punkte
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Heute gehen mein Sohn und ich mit einem befreundeten Polizeischueler schiessen. Er nimmt seine dienstlich gelieferte Glock mit, hat sich die Munition selbst gekauft und bezahlt die $20 + tax Standgebuehren auch aus eigener Tasche. Um in Texas Polizeischueler zu werden, reicht es nicht alleine, dass man so wie das Maedel in der Reportage, seinen Kindheitstraum verwirklichen moechte man muss von einem Department angestellt werden, die die Academy bezahlen. Da viele kleine Police Departments keine eigene Academy haben, hat man hier private Akademien, die Anwaerter nach den strengen T-Cole Massgaben ausbilden. Da das nicht ganz billig ist, versklaven sich viele erst fuer vier Jahre bei der US Army um dann ueber den GI Bill die Ausbildung bezahlt zu bekommen. Um in einem groesseren Police Department, wie Dallas PD mit ueber 3000 Polizisten, angenommen zu werden muss man entweder vier Jahre Studium mit bachelor degree abgeschlossen haben, oder vier Jahre Militaer und zei Jahre Uni mit Associate degree. In Deutschland wird ja immer alles umsonst erwartet ... Nochmal zu den Kosten einer Schiessausbildung, vor ca. 25 Jahren hat eine japanische Gruppe in California den IPSC Mannschaftswettbewerb Open Pistol gewonnen. Die hatten vor ihrer Ankunft in California nie eine scharfe Waffe in der Hand gehabt sondern mit Soft Air geuebt.3 Punkte
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Sag mal, was ist genau Dein Problem? Reicht Dir der letzte Link etwa nicht aus, in dem auch der VDB darüber berichtet, dass Waffenhändlern und Vereinen die Konten gekündigt wurden, oder geht es Dir einzig und alleine gegen das zu sein, was ich schreibe? Wenn das der Fall ist, gibt es eine einfache Lösung, die mir kürzlich auch empfohlen wurde...setz mich auf Deine Ingnore Liste.3 Punkte
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Diese Banken handeln dann sicher auch nicht mehr mit Aktien von Rüstungsunternehmen oder mit ETFs, die entsprechende Aktien enthalten.3 Punkte
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Kurz und knapp: nö. Es werden grundsätzlich verschiedene Haltungen gezeigt und dann gilt: wer trifft hat recht. (Solange nicht unsicher.)3 Punkte
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Wegen dieser einen Szene musst Du doch nicht drauf schließen dass das so ausgebildet wird. Der Ausbilder kann nicht überall hinsehen. Wozu ist der Abzugsbügel so geformt? Ich hab das auch mal probiert, der Gedanke war das ich damit die Waffe nach hinten in mein Schwimmhäutchen drücke. Dort fehlt oft der Druck. Hab mir davon versprochen das die Waffe weniger nickt. Schnell wieder verworfen. Ansonsten ist es für den ungeübten Schützen so das er schneller seine Reverenzpunkte findet.3 Punkte
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Ähm... ja, vielleicht. Aber wenn ich so drüber nachdenke, vielleicht eher doch nicht.3 Punkte
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Im Mittelalter mussten die Angeklagten auch beweisen, dass sie keine Hexen waren. Nur um diese Vorgehensweise mal richtig einzuordnen ...3 Punkte
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naja, aus „paar Jahren in WO Erfahrung“ schau ich mir erstmal andere Postings an von Threadstartern an, ob es lohnt da sinnvoll einzusteigen. Und bei Waffen zum Verein tragen und Waffe bei DHl lassen ist die Troll Karte klar gezogen3 Punkte
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Der tatsächliche Erbe ist nicht Unberechtigter. Die Eröffnung des Testaments erfolgt regelmäßig dem Erben gegenüber.3 Punkte
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Und genau das ist schlicht falsch, bzw. nicht gänzlich richtig. Der Begriff der Verhältnismäßigkeit wird hier in der Strafrechtslehre in der Regel bewusst nicht verwendet, sondern eben der der Gebotenheit. Verhältnismäßigkeit impliziert immer eine Zweck-Mittel-Abwägung bzw. eine Rechtsgüterabwägung, und diese findet im Rahmen der Notwehr eben genau nicht bzw. nur in extremen und erkennbaren Ausnahmefällen statt. Werden die Grenzen der Notwehr überschritten kann es sich dabei um einen intensiven oder extensiven Notwehrexzess handeln, muss es aber nicht. Auch der 67. Messerstich ist im vorgebrachten Beispiel nicht automatisch ein Exzess... Damit unterliegst du aber einem Zirkelschluss. Wenn du sagst Waffen sind all jene Gegenstände, die das Gesetz als solche definiert, und diese Definition mit der dort genannten Eignung oder Bestimmung begründest ist das nicht zielführend. Gerade weil Gesetze geändert werden können, und nicht selten von Menschen erarbeitet werden die von der eigentlichen Materie die sie damit regeln nur oberflächlich Ahnung haben.3 Punkte
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Ich verrate euch mal ein Geheimnis. Sagt es aber bitte keinem weiter.... Diese ganze Wechselsystem Geschichte ist einfach nur eine Verararsche... Aber das bleibt bitte unter uns! Das Ziel der Übung ist den Käufer glauben zu lassen, er würde dem Waffengesetz ein Schnippchen schlagen, indem man einen Kontingent Platz auf der WBK spart. Deshalb gibt es auch in meinem Verein viele die sich eine 9MM AR kaufen und jetzt aufgepasst, gleichzeitig ein Wechselsystem in .223 mit nur einem Voreintrag! Das ist clever nicht! Das ist ein Win Win Win für alle. Sportschütze hat in seinem Kopf einen Kontingent Platz gespart. Händler hat ein zusätzliches Wechselsystem verkauft fast zum gleichen Preis wie eine vollständige Waffe. Behörde war knallhart und hat die Anzahl der Waffen nicht höher werden lassen. Nicht so wichtig dabei ist, dass der Händler das Wechselsystem für fast den gleichen Preis verkauft wie eine vollständige Waffe. Und der Sportschütze das Wechselsystem so gut wie nie nutzen wird, weil er meist das Wechselsystem nur kauft für das gute Gefühl einen Kontingent Platz gespart zu haben. Alle die ich kenne, die das gemacht haben, schießen immer nur die günstigere Munition damit. Das Wechselsystem mit der teureren Munition wird natürlich nie angerührt und bleibt für immer jungfreulich im Tresor und wird dann irgendwann verkauft als nie geschossen, was nichteinmal eine Lüge sein muss. Bis vielleicht die Behörde nach den regelmäßigen Schießnachweisen auch für das Wechselsystem fragt. Und das bei Wechselsystemen mit unterschiedlichen Kaliber. Bei einfach nur etwas kürzeren Läufen macht das ganze noch viel weniger Sinn. Meine Verschwörungstheorie ist, dass diese Wechselsysteme nur gekauft werden, um sich das vermeintlich gute Gefühl zu geben, dem Waffengesetz ein Schnippchen geschlagen zu haben. Aber tatsächlich hat man einfach nur sein Geld vergeudet.3 Punkte
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Einfachste Lösung, Verkauf die 16,75“, kauf dir ne 14,5“ und dann hast genug Zeit neue Fragen fürs Forum zu überlegen, haben ja bald viele Urlaub, da braucht man ja ne Beschäftigung3 Punkte
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Was die ca 2" weniger LfLauflänge bringen sollen, erschließt sich mir jetzt ned so ganz, aber das mußt Du selber wissen. Ich würde den 16,75er in den Schrank stellen, vlt holst Du ihn mal für ZF Schießen raus, wer weiß. Glaub aber bloß ned, daß Dir irgendein Büma irgendwelche Mondpreise bezahlt dafür. Die kriegen das Ding wahrscheinlich nie weg und haben ansonsten nur Arbeit damit. Denk dran, was man hat, hat man. Und das Ding frißt kein Brot im Schrank.3 Punkte
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Wenn 66 der Messerstiche den Angreifer nicht dazu gebracht haben, von seinem rechtswidrigen Angriff abzulassen, sondern dieses erst mit dem 67. Stich erfolgte, dann war der 67. Stich notwendig. Es erscheint mir so, dass wir nicht das Gleiche meinen. Z.B.: ein rechtswidriger Angriff findet statt, in dem der Angreifer mit einer großkalibrigen Feuerwaffe auf das Opfer schießt. Mit einer Feuerwaffe auf den Angreifer zu schießen, um diesen so zum Abbruch seines rechtswidrigen Angriffs zu bewegen, wäre verhältnismäßig. Wenn der Angreifer jedoch infolge einer lautstarken Aufforderung wie z.B. "Hau' ab!" seinen Angriff abbricht und verschwindet, ist es nicht notwendig auf den Angreifer zu schießen. Du packst gerade Deine Sachen für den Schießstand und siehst, wie Deine Nachbarin in ihrem Garten von ihrem bekannt gewalttätigen Ex-Partner mit einem großen Stein auf den Kopf geschlagen wird. Auf Ansprache/Anrufe reagiert der Angreifer nicht und Du schießt eine schnelle Dublette aus FLG aus Deiner BF, um ihn zu stoppen. Stein in der Hand vs. FLG aus BF ist nicht verhältnismäßig, war aber notwendig, um die Nachbarin vor dem Angriff ihres Ex zu retten. "Verhältnismäßig" und "notwendig" kann zusammenfallen, es muss aber nicht. Dein Mausebaer3 Punkte
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Zumindest ganz bestimmt niemandem, wenn der das Wissen bestreitet und behauptet, die Kombination erraten zu haben. Man kann aber auch alles kompliziert machen und sich unnoetige Sorgen schaffen.2 Punkte
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Zu Polizisten und Schiessausbildung....wir haben im Verein bestimmt 5 oder 6 Polizisten , die in den Verein kamen um zu trainieren. Weil sie nämlich beruflich teils 2 oder 3 Jahre nicht mehr trainieren konnten. Das Saarland hat seit einige Zeit keinen noch zugelassenen Stand und sind in Bexbach neben Frankonia eingemietet . Gebuchte Trainingstermine platzen , weil Einsätze dazwischen kommen. Und da wir die H&K SFP 9, die neue saarländische Dienstwaffe , als Vereinswaffe haben tifft sich das für die Klientel gut. Grade vor kurzem nochmal 2 Polizisten im Probetraining gehabt, die kommen wohl auch zu uns. Weil sie dienstlich nicht oder viel zu selten auf einen Schiesstand kommen. Geht also nicht nur um die Art der Aubildung bei der Polizei, sondern generell auch um die Möglichkeit ÜBERHAUPT zu trainieren nach der Ausbildung.2 Punkte
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Die Waffe hat sich beim Schuss viel zu viel bewegt. Um eine Waffe im Feuergefecht erfolgreich einzusetzen, worauf die Ausbildung abzielen sollte, muss sie besser kontrolliert und flach gehalten werden. Die Waffe wurde zwar hoch genug angefasst aber nicht fest genug gehalten und es wurde nicht aus einer dynamischen Koerperhaltung geschossen. Beide Daumen hoch hilft auch nicht um die Waffe im Schuss flach zu halten. Da die Anwaerterin sagte, dass sie nicht erfuellt haette, gehe ich davon aus, dass sie vorher eine Schulung gehabt hatte.2 Punkte
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jo, ganz sicher. Oder eben daran das es irgendwann lästig wird den US-Brüdern zu erklären das DE halt nicht USA ist, es hier andere Gesetze gibt und andere Einstufungen2 Punkte
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Hier exakt so. Habe im näheren Bekanntenkreis sowas gehabt. Hab ca. 3 Monate nach dem Tod die Waffenbehörde informiert - die wussten gar nix. Habe ich mich als WBK-Inhaber gemeldet und die waren total froh das ich bei der Abwicklung unterstützt habe. Sehr entgegenkommend, hilfsbereit - teilweise beschleunigend gewirkt. Im weiteren Bekanntenkreis habe ich einen WBK-Inhaber der seit ca. 2 Jahren die Waffen eines verstorbenen bei sich zu Hause hat, die Behörde ist damit einverstanden bis eine Lösung gefunden wurde (was, zugegebenermaßen, mittlerweile länger andauert als es sollte). Ich persönlich habe meinen besten Freund, ebenfalls WBK-Inhaber, als Vermächtnisnehmer für alle meine Waffen, Munition und Schießsportlichen-Dinge eingesetzt. Waffen sind für Angehörig oft eine Bürde und die (teilweise) bürokratische Abwicklung genau das, womit man sich in Zeiten der Trauer nicht beschäftigen will. Da mir meine Waffen viel Wert sind, ist mir wichtig das diese weiterhin in guten Händen sind. Sofern man finanziell nicht vom Erlös abhängig ist, eine gute Lösung. Zu der Frage wie der Tresor zu öffnen ist: Leute, man kann es auch komplizierter machen als es ist. Seid mal kreativ und lasst die Kirche im Dorf.2 Punkte
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https://openjur.de/u/2396674.html2 Punkte
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Die Überlassungsmeldung erfolgt unmittelbar bei Überlassung. Also entweder bei der Abholung vor Ort oder bei Übergabe an den Spediteur. Überlassungsdatum ist ja bei Spedition (WKN, Overnite etc. ja festgelegt). Die Überlassung kann innerhalb einiger Tage Rückabgewickelt werden. So jedenfalls mit Waffenhandel Warenwirtschaftssystem. Mit VDB Waffenhandelsbuch macht man das, sobald der Kunde das Geschäft verlässt, soviel ich weiß. Auch das ist innerhalb der Frist Rück-Abwickelbar. Ungeschehen ist das aber nicht gemacht. Es bleibt alles dokumentiert im NWR. Nur bei einer Rückabwicklung ist die Waffe im NWR immer noch Neu, wenn sie als Neuwaffe registriert war. Bei Rücküberlassung ist sie im NWR als Gebrauchtwaffe hinterlegt. Auch wenn sie nur 2 Minuten auf den Kunden gebucht war. DAS ist der Unterschied. Hüten sollte man sich vor Versand mit DHL, GLS, Hermes oder DPD etc. Denn eine Waffe als "bei Versand abhanden gekommen" zu melden ist keine Lustige Sache. Riesen Theater mit Kripo und Behörden auf dem Plan. I hope that this helps2 Punkte
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Interessant dass solche Probleme immer die gleichen Leute treffen... Die scheinen so was anzuziehen.2 Punkte
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