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Inhalte mit der höchsten Reputation seit 25.07.2025 in allen Bereichen anzeigen

  1. Jawohl Genosse NO357, es kann natürlich nicht angehen, dass ein Bürger sich einfach Kleidung kauft und diese trägt obwohl nichts verbotenes daran ist. Übrigens trage ich gerne Fred Perry Poloshirts und New Balance Turnschuhe, weiterhin Glatze, Vollbart und sichtbare Tätowierungen an Ober- und Unterarmen. Meldest du mich jetzt?
    13 Punkte
  2. Es ist ja Sommerloch... Wenn wir nicht von Magazinen für mehr als 10 Patronen für eine Langwaffe/mehr als 20 Patronen für eine Kurzwaffe reden unterfallen sie dem WaffG nicht, entsprechend gibt es keine Regelungen die die Aufbewahrung in einem bestimmten Behältnis vorgeben. Du kannst den ganzen Tag mit einem leeren Magazin rumlaufen, es als Briefbeschwerer auf deinem Schreibtisch verwenden, ist völlig (l)egal. Was lernt man heute eigentlich noch in der Sachkunde?
    8 Punkte
  3. Man muss sich hier folgendes vergegenwärtigen: Aktuell steht in Ungarn ein Deutscher vor Gericht, als mutmaßliches Mitglied der sogen. Hammerbande. Die haben dort (und auch in Deutschland) Menschen lebensgefährlich verletzt, manche Opfer trugen bleibende Schäden davon. Ihre Opfer haben die sich anscheinend zum Teil nur aufgrund von deren Kleidung ausgesucht. Dieser mutmaßliche Terrorist wird von genau den Parteien (rot rot grün) hofiert und besucht, denen wir es verdanken das man inzwischen wegen des falschen T-Shirts einen Fragebogen bekommt. Und wer als LWB glaubt, er rettet für sich etwas wenn er sich denen anbiedert, der wird sich irgendwann als Sportschütze beim Lichtgewehr und als Jäger mit der Leihwaffe, die er nach dem Ansitz wieder abgeben muss, wiederfinden.
    7 Punkte
  4. Diese Frage finde ich in diesem Zusammenhang besondes unpassend. Sehr viele (mich eingeschlossen) haben ihre Sachkunde zu einer Zeit gemacht, als große Magazine noch nicht gemeingefährlich waren und überall frei verkauft werden durften. Bei dem aktuellen rechtlichen Wirrwarr in unserem Waffengesetz plus Verwaltungsvorschriften finde ich den Thread absolut berechtigt!
    7 Punkte
  5. Auf Correctiv, Tagesschau und Volksverpetzer kann man nachlesen, dass Runen, insbesondere die Wolfsangel, SS-Tarn, Sonnenrad und andere, früher der rechtsextremen Szene zugeordnete Symbolik in der Ukraine einen Wandel durchlaufen haben und eigentlich schon immer für Demokratie, Menschenrechte und Gender-Regenbogen-Ideologie stehen. Spaß beiseite, mir ist erzählt worden, dass Rechtsextreme mitunter gern bei Aldi, Lidl und Rewe einkaufen und diese Discounter Produkte vorhalten, die explizit auch auf den Verzehr durch Rechtsextreme zugeschnitten sind. Unter Umständen sollte dort auch näher hingeschaut werden, ein Anfangsverdacht ist auf jeden Fall gegeben.
    7 Punkte
  6. Als Schüler wurde ich einmal nach Hause geschickt, weil ich eine neue Jeans trug, deren Label eine mit Markennamen verzierte britische Flagge war. Ich dürfe nicht mit Symbolen des Klassenfeindes bekleidet eine sozialistische Schule besuchen. Meine Mutter hat dann das Label abgetrennt. Soweit sind wir also wieder.
    7 Punkte
  7. Es ist ein Hinweis auf rechtextreme Einstellung. Die Kleidung wird in der Szene gern getragen. Anderswo kaum. Diese Leugnungs-Diskussion ist völlig überflüssig.
    6 Punkte
  8. Die User ASE, Elo und L-L haben die Sache mit Belegen klargestellt. Dankeschön. Zudem hat sich der VDB nochmals wie folgt rückversichert: "Da dennoch aktuell eine zweite Lesart der neuen Gesetzesstelle diskutiert wird, nach der alle bereits zugelassenen Waffen betroffen wären, haben wir noch einmal um eine Klarstellung des BMI gebeten. Von dort heißt es: „Die am 24. Juli 2024 in Kraft getretene Neufassung von Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1 zum Waffengesetz entfaltet keine Rückwirkung und wirkt damit nicht auf in der Vergangenheit abgeschlossene Sachverhalte zurück. Waffen, die auf Grund der bis zum 23. Juli 2025 geltenden Altfassung der Vorschrift erlaubnisfrei erworben und besessen werden durften, sind weiterhin erlaubnisfrei. Lediglich Waffen, für die die Bestätigung zum Aufbringen des „F im Fünfeck“ am 24. Juli 2025 oder später erteilt wurde und die in Bezug auf Geschosse mit einer Länge von mehr als 30 mm mehrschüssig sind, unterliegen der Erlaubnispflicht.“" In der Gesetzesbegründung stand im übrigen ja bereits, dass solche Waffen noch nicht auf dem Markt sind. Deshalb können die bisherigen LG auch nicht von der Neuregelung betroffen sein. Was mir am neuen Gesetz sowie auch an der kurz zuvor erfolgten Änderung der AWaffV gleich aufgefallen ist: Die seit WaffG2008 bestehenden redaktionellen Fehler wurden wieder nicht beseitigt, auch wenn man bei jeder Änderung denkt, dass das mal nachgezogen wird... Herzliche Grüße an alle SBine
    6 Punkte
  9. Ist von einem bekannten Blatt, aber ausnahmsweise mal lesenswert: https://m.bild.de/politik/inland/nordrhein-westfalen-zeigt-wahre-gefahr-illegaler-waffenbesitz-687df83e232ed33c4173a36b
    5 Punkte
  10. Aus Sicht eines international tätigen Waffenhändlers kann ich vielleicht etwas beitragen: Zunächst: Die Preise für viele Waffen in den USA steigen – und zwar nicht nur für Importware, sondern auch für in den USA gefertigte Modelle. Der Grund: Wenn Importwaffen durch Zölle teurer werden, verschiebt sich die Nachfrage auf inländische Hersteller, deren Preise dann ebenfalls steigen. Das sorgt in kürzester Zeit für ein höheres generelles Preisniveau. Die Folge: Die Nachfrage in den USA sinkt – das sehen wir bereits. Beispiel: Die beliebte Druckluftpistole Huben GK1 ist in den USA zuletzt um mehrere Hundert Dollar teurer geworden. Der Absatz ist zurückgegangen. Für uns in Europa hat das einen positiven Nebeneffekt: Die uns zugeteilten Kontingente steigen, weil die US-Nachfrage zurückgeht. Und das ist dringend nötig – wir haben es in zwei Jahren noch nie geschafft, diese Modelle ab Lager zu verkaufen. Jede Lieferung ist vergriffen, bevor sie eintrifft. Interessant ist auch die Währungsseite: Während US-Produkte durch Zölle teurer werden, wird der US-Dollar selbst schwächer – unter anderem weil Investoren wegen der Binneninflation abspringen. Anfang des Jahres lag der Kurs noch fast bei 1:1 (USD zu EUR), jetzt sind wir bei unter 0,9. Tendenz: fallend. Für deutsche Importeure heißt das: US-Produkte werden in Euro gerechnet günstiger. Aber – und das wird oft übersehen: Nur wenige US-Waffen sind tatsächlich noch vollständig amerikanische Produkte. Viele Bauteile und Vormaterialien stammen aus dem Ausland und sind ihrerseits von US-Zöllen betroffen. Das drückt die Marge und relativiert die Effekte des günstigeren Dollars. Was in den politischen Debatten gern vergessen wird: Auch Deutschland erhebt auf US-Waren eine Art „Zoll“ – nämlich die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) von 19 %. Aus US-Sicht macht das deutsche Importe automatisch 19 % teurer gegenüber den in den USA verlangten Preisen für dieselbe Ware. Wir hier nehmen das oft nicht als Handelsbarriere wahr, weil die Umsatzsteuer für Inland und Import gleich ist – aber aus Sicht amerikanischer Exporteure ist das ein echter Wettbewerbsnachteil. Ohne die 19% Steuer wären amerikanische Produkte hier wesentlich konkurrenzfähiger. Deshalb empfinden viele in den USA die EU-Handelspolitik (trotz Wegfall von Strafzöllen) weiterhin als einseitig benachteiligend – und ganz ehrlich: Sie haben da nicht unrecht.
    5 Punkte
  11. Nee, die machen nur genau das selbe. Die sagen, wer Uniformen mit Nazisymbolik trägt, ist offensichtlich ein Nazi. Weißt du, T-S-Klamotten gehen mir ab Bobbes vorbei, finde ich weder kleidsam noch für meine Zwecke sonderlich praktisch. Als jemand, der in einer Diktatur aufgewachsen und sozialisiert wurde, bin ich da besonders sensibilisiert, wenn es um Beurteilung einer "Weltanschauung und eines Klassenstandpunktes" (= Gesinnung) geht. Ich bin 1989 mit aufgestanden, damit man als Punk oder oder sonstwie angezogen nicht mehr von der Stasi oder VoPo drangsaliert wird. Für mich ist allein dieser Vorgang ein Indiz von vielen, dass wir uns gesellschaftlich rückwärts - nämlich in eine sozialistisch-faschistische Diktatur bewegen. (Es gibt keinen echten Unterschied zwischen Sozialismus und Nationalsozialismus - alles Augenwischerei. Frag mal eine Frau, die in Hoheneck einsaß oder einen Mann in Schwedt - oder ein Kind im Jugendwerkhof. Das war wie KZ, nur ohne Gaskammer, aber nicht weniger schrecklich.)
    5 Punkte
  12. Die Liste lässt sich eben nicht beliebig fortsetzen. Das ist nur Ablenkdiskussion. Ansonsten könnten man auch in SS-Uniform rumlaufen und sich beschweren, wenn einem da einer die rechte Haltung nachsagt. Hier ist es nicht so eindeutig, das stimmt. Deshalb wird es ja auch nicht als Tatsache angesehen, sondern als Verdacht. Warum sollte mir das Freude machen? Schlimm genug, dass es so viele rechte A*****er in unseren Reihen gibt. Es ist natürlich typisch, dass es persönliche Vorwürfe gibt. Wo bleibt der Hinweis, dass ich meine Infos sicher nur aus "Systemmedien" beziehe?
    5 Punkte
  13. Warum ist dieses Luftdruck-Verbotsthema (sofern es das überhaupt gibt) eigentlich die Schuld von @JoergS? Abgesehen davon das von vielen ja abgestritten wird das es dieses Thema überhaupt gibt... Er wollte ein Produkt verkaufen und damit noch reicher werden, dies war der Politik (oder zumindest einigen in der Politik) aber ein Dorn im Auge und sie wollten dieses Produkt verhindern und haben darum ein (theoretisch) chirurgisches Gesetz gebastelt das dieses Produkt verhindern soll. Auswirkung auf irgendjemanden außer seinen Kunden? NULL! Und selbst auf die hat es eigentlich keine Wirkung weil sie damit ein Produkt nicht kaufen können das es vorher ohnehin nicht gab. Und nun macht der Gesetzgeber (mutmaßlich, so ganz sicher scheint es ja nicht zu sein bzw wird von einigen abgestritten) einen Fehler der Millionen von Menschen betrifft und dieser Fehler des Gesetzgebers soll nun seine Schuld sein und er allen einen Bärendienst erwiesen haben? Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe es nicht! Wenn ein Fußgänger über den Zebrastreifen will und ein Autofahrer reagiert darauf und weicht aus und fährt dabei 10 andere Menschen um. Dann ist und bleibt das der Fehler des Autofahrers und nicht des Fußgängers...
    5 Punkte
  14. Wieder mal ... Der erste Schritt ist: Was steht im Gesetz. Erst wenn das Gesetz nicht eindeutig sondern auslegungsbedürftigt ist folgt der zweite Schritt, u.a. zu schauen, was die amtliche Begründung sagt. Für den ersten Schritt bleibt daher außer Betracht, was & wie geregelt werden sollte. Der Grundsatz lautet: Schußwaffen sind erlaubnispflichtig. Ziff.1.1 machte bislang eine Ausnahme für LG, die das FiF tragen (und die Voraussetzungen dafür erfüllen). Daher regelt 1.1 nicht die Erlaubnispflichtigkeit (laienhaft: Verbotensein) sondern die Ausnahme davon, nämlich die Erlaubnisfreiheit. Jetzt wird diese Regelung mit einem "sofern" ergänzt, d.h. es werden zwei weitere Bedingungen für die Erlaubnisfreihei genannt: Erste Bedingung lit.a): Kein Mehrschußnadler. Soweit o.k. UND Zweite Bedingung lit.b): Beschußamtliches o.k. für FiF nicht vor dem 24.7.25, d.h. erst nach dem 24.5. erteilt. Und diese zweite Bedingung erfüllt praktisch kein FiF-LG. Punkt. Ob man nun als Bedingung für die Erlaubsnisfreiheit FiF + lit.a + lit.b oder FiF + (lit.a + lit.b) formuliert ist völlig egal. Richtig wäre gewesen, die Ergänzung "negiert" zu formulieren, nämlich als Ausnahme von der Ausnahme, also als "ausgenommen Mehrschußnadler mit Beschußamt-o.k. nach 24.7.25." Aber das steht so gerade nicht im Gesetz, da beißt die Maus keinen Faden ab. Zweiter Schritt: Kann/könnte man die Regelung anders auslegen, so wie sie nachweislich gedacht, beabsichtigt war? Das würde ich nicht sagen. Denn die Regelung ist zwar grober Unfug, aber sprachlich völlig klar und einwandfrei. War schlicht Dummheit im Dienst. Aber das spielt auch keine Rolle, denn: Wer ist zuständig und kompetent, den Inhalt einer gesetzlichen Regelung verbindlich (!) zu bestimmen? Nun, ganz gewiß nicht der VDB. Lachhaft. Die haben noch nicht einmal die Regelung verstanden. Und von Gesetzgebung und Rechtsstaat verstehen die Leutchen offensichtlich auch nicht viel. Denn auch was der BMI dazu sagt (der gibt auch nur das wieder, was in der amtlichen Begründung steht), ist völlig unerheblich. Das BMI als Behörde bestimmt nicht, wie ein Gesetz zu verstehen ist. Das BMI ist nicht einmal für den Vollzug des WaffG zuständig. Daran ändert auch nichts, daß sich BMI und IM der Länder über den Vollzug intern verständigen. Zuständig für die Auslegung, was ein (Bundes)Gesetz wirklich sagt, sind allein die Gerichte. Verbindlich im Einzelfall, also nur für die betreffenden Parteien wirkend, die ordentlichen Gerichte (auch wenn natürlich i.d.R. ober- und bundesgerichtliche Entscheidungen von den unteren Instanzen beachtet werden - aber nicht müssen). Und verbindlich für alle das BVerfG. Die IM der Länder sind zwar für den Vollzug des WaffG zuständig, könnten also die WaffBeh und Polizei anweisen, die neue Regelung vorläufig nicht zu beachten. Was aber nichts daran ändert, daß das Gesetz in der Welt und wirksam ist. Und für mich als WBK-Inhaber bedeutet das: Ein derzeit noch gültiges Gesetz besagt, daß alle meine LG plötzlich nicht mehr erlaubnisfrei sind sondern wie grds. alle Schußwaffen erlaubnispflichtig. Und ich habe keine Erlaubnis, verstoße also gegen eine wesentliche Regelung des WaffG. Völlig unerheblich, was VBD und BMI sagen oder ob in meinem Bundesland die Behörde angewiesen werden, diese Regelung nicht zu beachten. Der Gesetzesverstoß durch mich bleibt. Sofern meine Waffenbehörde mir nicht ausdrücklich zusagt, daß ich vorerst keine Erlaubnis bedarf, besteht das Risiko, daß man mir später diesen Gesetzesverstoß entgegenhält - Zuverlässigkeit futsch. Schau euch die Entscheidungen zu großen Mags an. Da hat dem Betroffnen auch nicht geholfen, daß immerhin das Bay.IM gesagt hatte: Alles bleibt wie es ist. Und selbst die WaffBeh mitspielen sollte: Jedenfalls auf ersichtlich falsche Auskünfte der Behörden darf man sich nicht verlassen, erst recht nicht als WBK-Inhaber. Und da der Gesetzeswortlaut eindeutig ist ... ein Restrisiko würde bleiben. Mein Fazit: Vorsorglich Erlaubnis beantragen, WaffBehörde um "Brauchst nichts tun, alles o.k." bitten, ggfs. (falls ausbleibt, was ich erwarte) darauf gerichtete Feststellungsklage mit EA-Antrag, damit das VG für mich die Regelung für mich günstig auslegt und feststellt, ggfs. auch Verfassungsbeschwerde zum BVerfG mit EA-Antrag, wobei ich aber derzeit noch nicht wirklich weiß, mit welcher Grundrechtsverletzung ich diese begründen sollte. Und darauf hoffen, daß BMI und BT schnellstmöglich eine Korrektur auf den Weg bringen.
    5 Punkte
  15. Große Magazine seien gemäß Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3 und 1.2.4.4 Waffen gleichgestellt und unterlägen daher den Aufbewahrungsvorschriften des § 36 WaffG i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 5 b) AWaff .... Also, müßen die im den 1er-Tresor. Diese Aussage liest man hier leider ziemlich oft. Sie sagt aber aus meiner Sicht wenig über den Fragesteller aus. Niemand kann sich alles merken, schon gar nicht bei der Vielzahl an Änderungen im WaffG in den letzten Jahren. Da ist jede Frage erlaubt, egal wie simpel sie auf den ersten Blick wirken mag. Und dieses ständige „Was lernt ihr eigentlich in der Sachkunde?“ finde ich ehrlich gesagt unangebracht. Wenn man das auf andere Bereiche überträgt: Ich könnte auch 9 von 10 Autofahrern fragen, was sie eigentlich in der Fahrschule gelernt haben – bringt nur keinem was und ist genauso müßig.
    4 Punkte
  16. aus https://17juni1953.wordpress.com/2019/03/09/baerbel-bohley-das-staendige-luegen-wird-wiederkommen/ und da besonders der letzte Teil..... bj68
    4 Punkte
  17. Diese ganzen ideologischen Hexenjagden werden mal gehörig nach hinten losgehen. Egal ob es um Waffenbesitzer geht oder nicht.
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  18. Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 1895/24, 18.09.2024: https://nrwe.justiz.nrw.de/ovgs/vg_duesseldorf/j2024/22_L_1895_24_Beschluss_20240918.html
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  19. da wäre ich doch ganz vorsichtig mit dieser aussage...
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  20. Solange da keine verbotenen Zeichen wie SS Runen o.ä. drauf ist geht das die Behörde gar nix an. Es wird immer schlimmer in Deutschland. Jetzt bekommt man schon vorgeschrieben was man tragen darf und vor allem was nicht. Gehts noch? Die Nazis essen auch alle Brot. Dürfen wir das dann demnächst auch nicht mehr? So lange die Marke nicht verboten ist darf man das Tragen. Nicht jeder der Springerstiefel trägt ist ein Skinhead.
    4 Punkte
  21. Ich trage gerne "BW Gucci" wie "UF PRO" und "Under Armour" - muss ich jetzt auch aufpassen? Anscheinend schon: "Nach einem großen MOPO-Bericht im Oktober 2015 unter anderem über die Verbindungen von Under Armour zum US-Militär, die Nähe zur mächtigen amerikanischen Waffen-Lobby NRA, die Zusammenarbeit mit dem höchst umstrittenen privaten Sicherheits-Unternehmen und Militärdienstleister „Academi“ (ehemals Blackwater), das Sponsoring von „Athleten“, die auf martialisch-brutale Weise Großwildjagd betreiben, war das Thema auch bundesweit medial thematisiert worden. Immer wieder hatte es Skandale gegeben, die die Partnerschaft erschütterten. So hatte Under Armour-Boss Kevin Plank, ein bekennender Republikaner, im Februar 2017 den damals neu gewählten US-Präsidenten Donald Trump als „Gewinn für dieses Land“ bezeichnet. St. Pauli sah sich zu einer öffentlichen Stellungnahme genötigt. 2018 wurde zudem eine Internet-Petition gestartet mit der Forderung einer sofortigen Beendigung der Zusammenarbeit mit Under Armour. Mehr als 50000 Menschen unterzeichneten. Zugleich war die Petition ein Aufruf zum Boykott der Trikots. Er dürfte Wirkung gezeigt haben." Quelle: https://www.mopo.de/sport/ent-ruestung-fc-st-pauli-trennt-sich-von-umstrittenem-ausruester-under-armour-37611822/
    4 Punkte
  22. Tja, auch der Versuch es zu verwässern ändert nichts an den Tatsachen.
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  23. Deinem Link entnehme ich: 1. Die Geschäftsführung der Firma Mediatex GmbH verhält sich rechtstreu 2. Es gab rechtswidrige Beschlagnahmen von Waren der Mediatex GmbH 3. Im Bundestag und im Landtag Mecklenburg-Vorpommern ist das Tragen von Kleidung der Marke Thor Steinar mit Mitteln des Hausrechts untersagt. Ich kann bei mir zuhause auch das Tragen der Kleidung von "Storch Heinar" untersagen, wenn ich denn wollte. 4. Es gibt Kleidungsmotive bei Thor Steinar mit Blutspritzern. Naja, so etwas in der Art gibt es bei Ed Hardy mit seinem Knochenkult auch und ist bei weitem kein Alleinstellungsmerkmal. Aber was hat das mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit zu tun?
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  24. Ernsthaft? Bundeszentrale für politische Bildung: Rechtsextremismus - Thor Steinar
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  25. War dass dann der Moment in dem sich Dein krankhafter Hass entwickelt hat und Du Jörgs Stalker geworden bist? 🙂 Machst Du ein Video darüber? Hast Du eigentlich schon an allen deinen Wänden im Haus Fotos von Jörg aufgehängt? Das sieht man immer so im Kino in solchen Fällen.
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  26. Zieh Dich dieses Mal aber bitte nicht wieder laut weinend zurük, OK?
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  27. Ja natürlich nehme ich das in Kauf - ohne es zu beabsichtigen natürlich. Dieser "Effekt" ist eine leider unumgängliche "Nebenwirkung" der Weiterentwicklung in der Waffentechnik. Stark verbesserte erlaubnisfreie Waffen werden durch Gesetzverschärfungen reguliert. Das liegt nicht an mir, sondern am Gesetzgeber, der jeden Fortschritt in der Waffentechnik ebenso massiv verhindern möchte wie damals im Mittelalter die Kirche den Buchdruck verteufelte. Das war auch bei den Waffen schon vor mir so. Erinnert Euch an das Taser-Verbot, die Erlaubnispflicht für 4mmM20-Waffen und die LEP-Erlaubnispflicht. Da hatte ich "keine Aktien drin". Ich mache nur meinen Job als Erfinder, Integrator und Unternehmer. Ich bin nicht die Mutter Teresa der Waffenbesitzer - eine Gruppe, die so zerstritten ist, dass man eigentlich gar nicht von "den Waffenbesitzern" reden kann. Es sind vielmehr versprengte Grüppchen und Fraktionen, die sich gegenseitig hassen und sich freuen, wenn es "die anderen" erwischt bei der nächsten Runde der Gesetzesverschärfungen. Privat sieht es anders aus, da kämpfe ich für ein liberales Waffengesetz und unterstütze den VDB.
    4 Punkte
  28. Ja selbstverständlich. Was soll ich denn bitte sonst machen? Knicklaufgewehre im Kaliber 4,5mm anbieten? Wenn in Deutschland ein Verbot kommt - was ich nicht glaube, jedenfalls nicht so bald - dann verkaufe ich diese Produkte eben im Ausland. Die "Erfindung" (ich würde es eher als "Idee" oder "Konzept" bezeichnen) kommt auch international sehr gut an. Nur weil wir in Deutschland ein bescheuertes Waffengesetz haben werde ich nicht aufhören, meine Produkte laufend zu verbessern und für die Kunden attraktiver zu machen. Den Fortschritt kann man nicht aufhalten. Solange ich in Deutschland verkaufen darf mache ich das - ansonsten nicht. Ich bin eben nicht nur Waffenhändler, sondern INTERNATIONALER Waffenhändler. Auf Parties macht mich das eher unbeliebt, aber hey, man kann nicht alles haben.
    4 Punkte
  29. Für einen Unternehmer im Geiste des J. S. ist ein restriktives Waffengesetz bares Geld. Jedwede Lockerung (auch wenn es Luftschlösser sind) kosten ihm Umsatz, aus dieser Sicht sehe ich persönlich seine überzogene Selbstdarstellung als Heilsbringer der "LWB" skeptisch. Erinnert mich frapant an Versprechungen von Politikern jedweder Coleur.........
    4 Punkte
  30. Ich bin ebenfalls der Meinung, daß der Gesetzestext allein sich durchaus unterschiedlich interpretieren läßt. Der VDB dürfte sich das Thema keineswegs leicht gemacht haben, mir ist zu Ohren gekommen, daß in Marburg heute wohl die Telefone in beiden Richtungen geglüht haben. Ob nun Rechtssicherheit besteht, mag jeder für sich selbst beurteilen, es ging aber wohl auch darum, vielen verunsicherten Betroffenen möglichst schnell eine "Einschätzung" an die Hand zu geben. M. E. ist es inakzeptabel, wenn zum Verstehen eines Gesetzestextes - insbesondere, wenn der sich an eine Vielzahl Betroffener richtet - auch die Gesetzesbegründung, Stellungnahmen diverser Behörden und ggf. auch noch Gerichtsurteile herangezogen werden müssen. Man stelle sich vor, beim Beachten der Straßenverkehrsordnung müßten regelmäßig solche Prozesse ablaufen.
    4 Punkte
  31. Den Inhalt des Zitats lese ich jetzt so aber nicht aus dem Gesetzestext heraus und damit stehe ich nicht allein. Auch für den VDB war der Gesetzestext scheinbar nicht eindeutig sonst hätten sie nicht beim BMI nachfragen müssen. Eine Klarstellung des BMIs ist zwar sehr schön und deckt sich mit den Aussagen die vorher getroffen wurden, allerdings ist hier wieder mindestens eine andere Baustelle aufgemacht worden wie bereits mit dem §14 bei dem es auch verschiedene Auslegungen des Gesetzestextes gibt und mit unterschiedlichen Aussagen über die Intention des Gesetzgebers argumentiert wird. Vor Gericht kann dies, im Fall der Fälle, durchaus wieder interessant werden... Und das ist eigentlich ein Riesen Ding und nur wieder ein weiteres Zeichen dafür das eine komplette neuschreibung erforderlich ist (aber bitte nicht von denselben Leuten die die letzten Überarbeitungen gemacht haben)
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  32. Aber sie sind doch eben nur erlaubnisfrei, wenn beide Merkmale greifen. Da hier ein Merkmal nicht zutrifft und die beiden zusammenwirken, sind sie bei Versagen eines der Merkmale erlaubnispflichtig. Sprich: Luftdruckwaffen mit nur 7,5 Joule und F im Fünfeck sind nur dann erlaubnisfrei, wenn sie nicht vor dem 24.07. gekennzeichnet wurden.
    4 Punkte
  33. Das Problem mit der Ukraine ist, dass hier niemand wirklich versteht, wie die Ukraine wirklich ist. Die Leute bekommen hier Bürgergeld. Das ist natürlich nicht nur viel Geld, sondern sie können sich damit auch einen Lebensstil leisten, der in der Ukraine unvorstellbar ist: Frisches Obst, frisches Fleisch, Milch, Yoghurt, Quark und und und In der Ukraine gibt es normalerweise keine richtige Milch, das ist nur so ein Zeug, dass mit Kunststoffen wie Margarine verstreckt ist. Sahne, Yoghurt - natürlich gibt es das, aber kein normaler Mensch kann das bezahlen. Frisches Obst oder Gemüse meist ebenso, es gibt maximal Kohl und so einen Kram. Die leben hier ohne Arbeit vom Bürgergeld als sie das in der Ukraine mit Vollzeit- und Nebenjob jemals konnten. Ähnlich ist das mit Nazi Symbolen. Viele Ukrainer finden Hitler und den Nationalsozialismus gut, weil er die Russen und die Sowjetunion angegriffen hat. Das ist aus deren Sicht deswegen toll, weil von den Älteren eigentlich Jeder einen oder mehrere Verwandte hat, die im Holodomor verhungert sind. Und natürlich war die Zeit der Sowjetunion für sehr viele auch schlimm. Es gibt auch ab und zu noch Denkmale, vor allem im einst österreichischen Teil der Ukraine, mit denen die Ansässigen den Deutschen für die Befreiung von der Sowjetunion danken. Die meisten wurde natürlich gesprengt, ab und zu steht noch etwas, z.B. in Tschernowitz. Da gibbt es welche aus der Zeit nach dem ersten Weltkrieg, aber auch aus der zeit während des zweiten Weltkrieges. Das Adolf & Co geplant hatten, die Ukrainer als Untermenschen mittelfristig auszurotten haben die bis heute nie verstanden. ... Um den Bogen zu bekommen: Vergleiche mit der Ukraine sind an dieser Stelle völlig abwegig und sollten vermieden werden. Vergleiche mit der DDR und selbst dem Dritten Reich werden zunehmend nicht mehr so unpassend ....
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  34. Ich habe leichte Probleme mit dieser Interpretation, weil sie für mich doch sehr nach DDR mieft. Und ich habe große Probleme mit Leuten, die das noch verteidigen und anderen einen beschränkten Horizont vorwerfen. Aber um solchen Diskussionen und Problemen wegen Zuverlässigkeit im besten und freiesten Deutschland aller Zeiten aus dem Weg zu gehen, empfehle ich Fans solcher Kleidung in Zukunft doch lieber T-Shirts vom ukrainischen Asow-Regiment zu tragen. Mit Wolfsangel und "Schwarzer Sonne". Politisch völlig unverfänglich, wird sogar vom Staat gefördert.
    3 Punkte
  35. Ich nehme an es geht immer noch um die gelbe WBK? Übergabe der Waffe: Du kannst die Waffe unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrags physisch an dich nehmen, da die gelbe WBK den Erwerb direkt erlaubt, ohne dass eine vorherige behördliche Genehmigung erforderlich ist. Wichtig: Der Verkäufer muss die Übergabe innerhalb von 14 Tagen der zuständigen Waffenbehörde melden (§ 34 Abs. 3 WaffG), und du musst die Waffe ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zur Eintragung vorlegen. Du kannst die neue Waffe nutzen, damit zum Schießstand fahren, dort damit Spaß haben (sorry: trainieren) und Dir dann daheim beim Putzen die Finger wund schrubben bevor sie wieder im Schrank landet. Ich frage mich echt, ob manche SB nicht besser bei der Kfz-Zulassungsstelle Aufkleber von den alten Nummerschildern kratzen sollten.
    3 Punkte
  36. Ja. Und dass eigentlich in dem Moment in dem dieses Dokument im Umlauf war das Bundesinnenministerium hätte tätig werden müssen um den bundeseinheitlichen Vollzug eines Bundesgesetzes zu garantieren, indem es mindestens die Waff-VwV endlich auf den aktuellen Stand des Gesetzes bringt.
    3 Punkte
  37. Keine Ahnung ob wir uns "kenen", aber in Essen habe ich nie gewohnt. Wenn es nichts zur Sache tut, warum erwähnst Du das dann? Hört sich ein wenig wie eine Drohung an. "Ich weiß wo Deine Kinder wohnen", nur etwas subtiler. Du weißt doch gar nicht, was ich vorhabe. Aber ich bin Unternehmer und überlege mir sehr genau, wofür ich mein Geld ausgebe. Sollte ich zum Schluss kommen, dass mein Geschäftsmodell in Deutschland nicht mehr funktioniert, dann werde ich mich aus Deutschland zurückziehen. Das entscheidest aber nicht Du - es sei denn, Du glaubst an die Kraft der Manifestation. Vielleicht durch Bachblüten verstärkt, keine Ahnung. Entscheiden tun das die Kunden. Wenn sie meine Produkte hier nicht mehr kaufen, dann werde ich den Laden zumachen und mich auf andere Märkte konzentrieren. Danach sieht es aber derzeit absolut nicht aus. Ich werde Euch wohl noch ein Weilchen erhalten bleiben. Ich "schade" Euch also? Zunächst mal habe ich viele Menschen zu Waffenbesitzern gemacht, die vorher damit nichts am Hut hatten. Ich habe massiv für den VDB Werbung gemacht und diesem Tausende Fördermitglieder zugeführt. Ich habe jetzt zwar zum ersten Mal eine Gesetzesverschärfung herbeigeführt (die Pfeilwaffen waren nicht meine Erfindung), aber diese Verschärfung ist chirurgisch und geht NUR gegen den Six Needler - den es ohne mich gar nicht gegeben hätte. Ja, es gibt jetzt diese Verwirrung wegen des schlampig hingerotzten Gesetzestexts, aber das wird sehr bald bereinigt werden - denn die Absicht des Gesetzgebers war ganz klar, NUR mein Produkt zu treffen. Da ist für niemanden sonst ein "Schaden" entstanden. Auch nicht für die Kunden des Six Needlers, denn ich nehme IMMER erst Bestellungen an, wenn die Zulassung erfolgt ist. Deshalb gibt es auch keine Bestellungen für den Six Needler. Ich habe so ziemlich alle meiner Druckluftwaffen eingetragen, allein schon, weil ich die Leistungssteigerungsmöglichkeiten für die F-Zulassung dokumentieren muss. Aber natürlich auch, weil ich dann die Leistungsfähigkeit eines "offenen" Gewehrs in Videos zeigen kann, ohne erst ins Ausland fahren zu müssen. Offene Druckluftwaffen machen viel Spaß. Superleise mit Schallis, die noch dazu nicht verdrecken. Jede Menge Power und extrem preiswerte Betriebskosten. So eine Megalodon mit Schalli liegt leistungsmäßig auf dem Niveau einer schallgedämpften .300 Blackout mit Subsonic Munition, ist aber leiser und verschmutzt nicht. Kann ich nur empfehlen.
    3 Punkte
  38. Welche Grenzen? Hate Posts gegen unbescholtene Unternehmer zum Beispiel? Nee, bitte nicht, liebe Mods. Dann trocknen meine Lieblings-Threads viel zu schnell aus.
    3 Punkte
  39. Ich sollte ganz sicher nicht tun, was ich der Meinung meiner Hater nach tun sollte. Im Ernst: Ich finde, wir haben jetzt genug über Rivalitäten und Namensfragen gesprochen. Ob Gunflog, Gunvlog oder Gunblog – am Ende zählt doch, wer was beiträgt. Ich bleibe jedenfalls bei dem, was ich immer mache: Produkte entwickeln, Risiken eingehen, Verantwortung übernehmen – mit echtem Namen und offenem Visier.
    3 Punkte
  40. Ruhig Blut. Natürlich ist das Gesetz fehlerhaft und das BMI versucht, um die Peinlichkeit der "zugeben müssen" herumzukommen. Das mache ich ihnen nicht leicht, es haben sich neben den bereits bekannten zwei VDB-Juristen mittlerweile vier Rechtsanwälte mit Stellungnahmen gemeldet, die allesamt dasselbe sagen: Der Text muss geändert werden, um die Absicht des Gesetzgebers zu reflektieren. Es soll eigentlich NUR der Six Needler erlaubnispflichtig gemacht werden und alle anderen F-Waffen sollen so umfassend wie möglich verschont bleiben. Das "vergurkte" Gesetz führt allerdings zum Gegenteil dessen, das beabsichtigt war. Eine große Ohrfeige für die Juristen im KM5. Die sauberste Art, die Sache aus der Welt zu schaffen, wäre nun eine Dienstanweisung an die Behörden (Polizei, Waffenbehörden etc.), trotz des "missverständlichen" Gesetzestexts F-Waffen mit bereits erfolgter Zulassung weiter als erlaubnisfrei zu behandeln und dann so schnell wie möglich eine Gesetzesänderung (Bereinigung eines redaktionellen Fehlers) anzustreben. Wir werden sehen, ob das BMI vernünftig handelt oder so stur reagiert wie ich befürchte - nämlich auf dem Standpunkt zu beharren, das Gesetz wäre passend formuliert und bedürfe keiner Änderung. Ich werde weiter Druck ausüben, bis in einer Woche werde ich eine zweistellige Zahl von Rechtsmeinungen (alles Volljuristen) präsentieren, die meine Meinung teilen.
    3 Punkte
  41. E ist wahr, sofern G nicht wahr ist und Z nicht wahr ist; E = Erwerb und Besitz sind erlaubnisfrei G = Die mehrschüssige Waffe kann Geschosse >30 mm verschießen Z = Die Zulassung erfolgte vor dem 24. Juli 2025 Behauptest du, dass E wahr sein kann, obwohl Z wahr ist?
    3 Punkte
  42. Sorry, aber wenn man über Ihn und/oder seine Videos reden möchte dann sollte man seine Videos auch anschauen. Wenn man sich die Videos nicht anschauen will oder antun kann, dann sollte man vielleicht auch nicht darüber reden. Im Video sagt er deutlich das er von seinen (und anderen) fachkundigen Juristen genau die Antwort erhalten hat die er erwartet hat. Es ging darum das er eine möglichst Große Sammlung an fundierten Einschätzungen inklusive Begründung sammeln möchte um dann damit in die Öffentlichkeit zu gehen. Ist glaub selbsterklärend das dies "mehr Eindruck" machen würde als wenn er und sein (von ihm bezahlter) Anwalt alleine das macht, vor allem weil ja das BMI das komplette Gegenteil behauptet.
    3 Punkte
  43. Ist nix anderes als eine Luftbetriebene Kartoffelkanone. Mal schauen wie lange es dauert bis einer auf die Idee kommt und sowas als absolut tödliche Waffe verkaufen will.
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  44. Ich tue mich schwer zu verstehen worum es denn genau geht. Ein erstmaliger Bedürfnisnachweis zur Erteilung einer Erwerbserlaubnis scheint es ja nicht zu sein, wenn es bereits unter Nachweis eines entsprechenden Bedürfnisses durch 12/18 Teilnahmen am Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen innerhalb von 12 Moanten zwei Erlaubnisse zum Erwerb von Kurzwaffen, je einmal in 9mm und ein mal in 357, erteilt wurden. Für den Erhalt des Bedürfnisses zum Besitz dieser Waffen braucht es keine 12/18 Termine pro Jahr, sondern 4/6, und auch nicht pro Kaliber, sondern pro Waffenart, also Kurzwaffe oder Langwaffe, die sich bereits im Besitz befindet. Betrachtet wird dabei im Rahmen der Regelüberprüfung, die grundsätzlich alle fünf Jahre stattfinden soll, der Zeitraum von 24 Monaten vor dieser Überprüfung, hier müssen jeweils in 12 Monaten 4 regelmäßige bzw. 6 unregelmäßige Termine nachgewiesen werden.
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  45. Es gibt eigentlich nur eine Antwort die dann auch Sinn macht: 12 Monate vor Antragstellung. Die Termine werden dann bei der Prüfung der Vorraussetzungen geprüft und mit der Bescheinigung wird dann eben auch bescheinigt das die Vorraussetzungen erfüllt sind und das geht natürlich nur für den Zeitraum von 12 Monaten vor Antragstellung. Alle anderen Möglichkeiten liegen ja in der Zukunft und können darum nicht geprüft werden.
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  46. Auch Du liest ein "nicht" wo ein "sofern" steht. Da steht Luftdruckwaffen sind erlaubnisfrei "sofern" und dann a) "nicht mehrschüssig >30mm" und b) "nicht vor dem 24.07." Eine Luftdruckwaffe ist also nur erlaubnisfrei, wenn das F nicht vor dem 24.07. zugeteilt wurde. Ersetze "nicht vor dem" durch "ab dem" und es wird vielleicht klarer: Eine Luftdruckwaffe ist also nur erlaubnisfrei, wenn das F ab dem 24.07. zugeteilt wurde. Nochmal komplett runter gebrochen: Die Stolperfalle ist das "sofern nicht vor dem"! Die Kennzeichnung durfte noch nicht angebracht oder bestätigt sein. Wenn das F am 23. Juli drauf war, ist es ja vor dem 24. Juli erfolgt - ergo Punkt B ist nicht erfüllt für die Erlaubnisfreiheit.
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  47. Zur Klarstellung: 1. du holst dir vom Verband die Bedürfnisbescheinigung für die Gelbe WBK. 2. Du beantragst damit die WBK auf der Behörde. 3. Du bekommst die Gelbe WBK, diese ist für sich eine Erwerbserlaubnis. 4. Damit kannst du z.B. eine Repetierbüchse erwerben. 5. Diese lässt du dann innerhalb von 2 Wochen nach Erwerb bei der Behörde in deine Gelbe WBK eintragen.
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