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Ulli S

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  1. "Problematisch" dürfte da nur der Altbesitz von Umbauten sein. Da die jetzt im Ursprungskaliber gerechnet werden, wäre hier vorstellbar, die jetzt mit aufs Grundkontingent anzurechnen. Alles Andere müsste sich relativ einfach mit einem Widerspruch gegen den erlassenen Bescheid aus der Welt schaffen lassen.
  2. Richtig. Ausnahme ist nur eine aus einer bedürfnispflichtigen Pistole (z.B. 9mm Para in 4 M20 konvertierten) Waffe, die zählt dann wie die Ursprungswaffe. Wobei das für eine solche quasi kaum noch möglich ist, ein Bedürfnis zu bekommen.
  3. Also ganz praktisch - wenn Du die Waffe(n) als Erinnerungsstücke zu Hause haben willst, such Dir einen Büchsenmacher, der die dauerhaft deaktiviert. Kostet sicher deutlich mehr, als die Waffen wert sind, aber der "Sentimentalitätsfaktor" wurde ja schon treffend diskutiert. Dann ist das unkompliziert und mit der Deaktivierung abgeschlossen. Über die Sportschützenschiene macht eigentlich nur Sinn, wenn man auch sportlich schießen will - Vereinsmitgliedschaft, Sachkunde, WBK, regelmäßige Trainingsteilnahme wenigstens 1 Jahr vor WBK- Erwerb und 10 Jahre danach, Tresor, Verzicht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung, regelmäßig Zuverlässigkeitsüberprüfung - das lohnt wirklich nicht, wenn man die Gewehre nur zu Hause haben will. An die Wand hängen darf man sie dann auch nicht. Jäger sein sehe ich ähnlich. Wenn man jagen will, sind die Waffen des Großvaters sicher eine tolle Erinnerung. Nur die Jagdprüfung machen, Tresor, Zuverlässigkeit, Verzicht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung und jedes Jahr einen neuen Jagdschein lösen ist auch quatsch. Und an die Wand hängen um sie täglich zu betrachten und an Opa zu denken geht auch nicht.
  4. Das kommt auf das Wechselsystem an. Manche sind für das sportliche Schießen zugelassen, manche nicht (von wegen Anscheinswaffe). Bei uns im Verein hat jemand ein 22 er WS fürs AR15 eingetragen ( als Sportschütze). Aber frag mich nicht nach dem Hersteller. Ein BKA - Gutachten war beim WS dabei.
  5. Was ist bitte ein Waffenbegleitschein ? Geht es um Deutschland ? Da kenne ich nur eine Überlassungsvereinbarung. Und da steht zum Beispiel drin, das man als inhaber einer Waffenrechtlichen Erlaubnis, WBK Nr. xyz, oder als Mitglied der schießsportlichen Vereinigung ABC die Waffe 123 bis zum xx.yy.zz. ügerlassen bekommt zum Zweck der Aufbewahrung / des Trainings auf Schießstand / der Wettkampfteilnahme. Und damit darf man dann genau das tun.
  6. Bei Waffen, deren Visierlinie über dem Lauf liegt, schneidet die Geschossban genau 2 mal die Visierlinie. Erst einmal muss das Geschoß ja auf deren Höhe steigen, dann fällt es wieder ab. Bei kurzen Entfernungen wie 25 Metern liegt dann für gewöhnlich der erste Schnittpunkt dort, und je nach Munition der zweite entsprechend weiter hinten - wenn man Glück hat, vielleicht sogar wieder bei 50 Metern. Aber das muss man ermitteln. Die günstigste Einschießentfernung ist nicht direkt damit im Zusammenhang, das ist der Bereich, in dem das Geschoß generell über eine möglichst große Strecke nur minimal von der Ziellinie abweicht. Bei rasanten Geschossen wie der .223 zum Beispiel kann man auf 25 Meter Fleck einstellen, dann liegt der zweite Schnittpunkt etwa bei 150 Metern, und man kann in einem Berech von 25-200 Metern mit dem selben Haltepunkt schießen - das Geschoß trifft dann in einem Bereich von maximal 5 cm zum Haltepunkt.
  7. "Fotogewehr" wär auch möglich. Auf dem Schaft wird mittels Stativgewinde eine Kamera mit Superteleobjektiv angebaut, mittels Drahtauslöser dann über einen "Abzug" ausgelöst. Hilft bei der Tier- Und Wildfotografie enorm, die Kamera ruhig zu halten.
  8. Nein, der Sachverständige kommt aus ca. 150 km einfache Entfernung, sind also knapp 140 Euro Fahrtkosten. Dazu Papier, Drucker, Poro etc.. Fahrtzeit 3 Stunden insgesamt, ca. eine Stunde auf dem Stand, eine Stunde Papierkram - sind also ein Stundenlohn von 40 Euro. Find ich okay. Der Sachverständige ist nicht von der Behörde, sondern macht den Job als bestellter und vereidigter Sachverständiger nebenbei. Die 25 Euro sind von der Behörde für die erneute Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb der Schießsstätte und damit der Standardsatz für einen Deutschen Stempel . Die Behörde möchte unseren Stand nicht sehen
  9. Na ja - unsere Behörde läßt uns alle 4 Jahre den Sachverständigen beauftragen, der kostet uns mittlerweile (Dank hoher Wegekosten) 450 Euro ( das meiste davon Kilometerpauschale), kassiert dann von uns noch 25 Euro und alles ist gut. Sind also knapp 119 Euro pro Jahr, können wir gut mit leben. Allerdings - nur offener KK- Stand ...
  10. Der Preis ist zwar gesalzen, aber : STARSHOOTER | Langwaffen Magazine und Schmidt-Rubin K31 Magazin Kaliber 7,5X55 6 Schuss Original NEUWARE!!
  11. Der Brandenburgische Schützenbund macht das heute schon. Antrag auf Bestätigung des Weiterbestehens des dringenden Bedürfnisses mit Schießnachweis runterladen -> Bescheinigung Verband über das Fortbestehen des Bedürfnisses – Brandenburgischer Schützenbund (bsb-web.de) , ausfüllen, mit Schießnachweis an den Verband senden, und der stempelt dann ab und schickt es Dir zurück. Damit zur Behörde, fertig. Geht eigentlich ganz geschmeidig.
  12. Interessant ist, ich erhielt (als Vorstand, Land Brandenburg) ein Infoschreiben der Waffenbehörde, das Vereine / Verbände in der Vergangenheit versäumt hätten, das Ausscheiden von Mitgliedern anzuzeigen. Deshalb würde man bis auf Weiteres ausgestellte Bedürfnisbescheinigungen dieser Vereine / Verbände nicht ohne Weiteres anerkennen. Hatte bei uns im Verein allerdings bisher noch keine Konsequenzen. Von wem stammte der Bedürfnisnachweis ?
  13. Hier in Oranienburg ist vor ein paar Jahren jemand mit einem originalen Willis rumgefahren - allerdings mit einem Deko . Browning unter der Segeltuchhülle. Wurde festgenommen, MG eingezogen, und eine Geldstrafe gab es auch, wenn ich mich recht entsinne. Würd ich in DE nur machen, wenn mir sterbenslangweilig wäre ..
  14. Nein, Ich hab die ja nicht verkauft. Verkauft haben immer die Erben. Ich hab nur die Fotos gemacht, Account und Angebot für sie in Egun erstellt, mit den Käufern kommuniziert, den Versand organisiert.
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