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Waffen und Munition während der Arbeit aufbewahren (rechtssicher)


Sebastians

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Hallo zusammen,

 

Angenommen ihr fahrt morgens zur Arbeit und möchtet danach auf direktem Weg zum Training, inkl. Waffen und Munition.

Nochmal zurück nach Hause fahren und erst dann das Equipment mitnehmen ist keine Option.

Auch vorher auf dem Stand oder jemandem mitgeben fällt leider flach.

An abschließbaren Behältnissen auf der Arbeit gibt es nur einen Blechschrank in einem Bereich wo alle möglichen Leute rumlaufen und ich nicht gerade um die Ecke bin.

Mit rumschleppen oder immer ein Auge drauf haben ist auch keine echte Option.

Auch reagiert der Sicherheitsdienst evtl. komisch.

 

An Regelungen dazu habe ich nur das hier gefunden:

§ 13 Absatz 9 AWaffV

https://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html

Zitat

Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 oder des Absatzes 2 oder von Munition außerhalb der Wohnung, insbesondere im Zusammenhang mit der Jagd oder dem sportlichen Schießen,

hat der Verpflichtete die Waffen oder Munition unter angemessener Aufsicht aufzubewahren oder durch sonstige erforderliche Vorkehrungen gegen Abhandenkommen oder unbefugte Ansichnahme zu sichern,

wenn die Aufbewahrung gemäß den Anforderungen des Absatzes 1 und 2 nicht möglich ist.

 

Auto wäre auf dem Firmenparkplatz für ca. 5 h abgestellt und Inhalt von außen nicht einsehbar.

Das kann man wohl auch nicht mit einem Restaurantbesuch erklären:

 

WaffVwV 36.2.15

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_05032012_BMJKM5.htm

Zitat

Bei einem Transport von Waffen und Munition in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben, Einkäufe etc.) aus,

wenn die Waffen und die Munition in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden, dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes erkennbar sind.

5 h kann man wohl nicht als kurzfristig bezeichnen.

Oder gibt es Präzedenzfälle die mir nicht bekannt sind?

 

Was habt ihr für Ideen, geht da überhaupt was?

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vor 18 Minuten schrieb Speedmark:

wurden durch den verlängerten Arm meiner Firma abgelehnt.

 

Sein Arbeitgeber wäre wohl der erste Ansprechpartner.

Abschließbarer Blechschrank hört sich doch gut an.

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vor 23 Minuten schrieb Sebastians:

auf der Arbeit gibt es nur...

selbst wenn es einen "zertifizierten" waffenschrank auf deiner arbetsstätte geben würde, müsste dein arbeitgeber immer noch sein einverständnis dazu geben das du waffen mit in die firma bringst!

d.h. das wäre sowieso das erste was du abklären müsstest BEVOR du dich dann um die lagerung vor ort kümmern müsstest...

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vor 20 Minuten schrieb Sebastians:

Auch reagiert der Sicherheitsdienst evtl. komisch.

Je nachdem wo du arbeitest reagiert der nicht nur komisch, nein, es ist ggf. verboten.

 

Beispiel Flughafen: wer in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeitet, darf keine Waffen mit sich führen, auch nicht, wenn er einen Darfschein hat. Einzige Ausnahme: Polizei.

 

Selbst Handwerker müssen Werkzeuge beim Betreten und Verlassen vorlegen. Teilweise sind die beschriftet, wenn man etwas davon auf dem Vorfeld findet war das der letzte Auftrag. Auch ein Techniker der vor dem Flieger durchsucht wird, wieder raus kommt um einen Schraubendreher zu holen und wieder rein will muss wieder durchsucht werden.


Die einzigen die Messer führen dürfen (und auch nicht jedes Messer) sind die Gepäckabfertiger.

 

Es ist lückenlos nachvollziehbar, wer wann wo wie lange auf dem Vorfeld / im Sicherheitsbereich war.

 

Wie du siehst, selbst mit weniger gefährlichen Dingen wie Schusswaffen kann es Probleme geben. Aber das weißt du von deiner Arbeit besser wie wir alle was da gilt.
 

Ich persönlich würde kein Risiko eingehen und lieber extra fahren. Einzige Ausnahme: dein AG erlaubt dir, in der Firma nach Feierabend an den Kanonen zu schrauben. Und selbst dann sollte in der Zeit Hinweg und Aufbewahrung in deinem Sinne besser nix damit passieren.

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Die eigentliche und wichtigere Frage ist, ob diese Handlung vom § 12 Abs. 3 Nr. 1 WaffG erfasst wird oder nicht. Z.B wird es ohne Erlaubnis des AG waffenscheinpflichtig, der dann wohl nicht besessen wird. Außerdem ist hier die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang" diskutabel.

Je nach Kommentierung wird die Vorschrift restrektiver oder toleranter ausgelegt.

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vor 16 Minuten schrieb Fussel_Dussel:

 Einzige Ausnahme: dein AG erlaubt dir, in der Firma nach Feierabend an den Kanonen zu schrauben. 

So ist es wohl richtig.


1. Die Mitnahme von zu Hause in das "befriedete Besitztum" des AG zu einem vom Bedürfnis erfassten Zweck (Schrauben) ist, wenn sein Einverständnis vorliegt, wohl ok. Das Hantieren vor Ort damit dann ebenso. Wenn die Sachen dort die ganze Zeit - bis zum Beginn des Schraubens - von Dir beobachtet werden, ist es m.E. nach auch ok, wenn das (normale) Behältnis neben Dir steht, aber Mittagessen eben nur mit Koffer.

 

2. Das Verbringen von dort zum Schießstand ist dann auch ok.

 

3. Das Verbringen an die Arbeitsstätte zum bloßen "Dabeihaben" und danach "zum Schießen fahren" ist aber, wohl selbst wenn die Arbeit auf dem direkten Weg vom Wohnhaus zum Schießstand liegt, auch nach meiner Ansicht nicht erlaubt. 

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ich denke auch, dass es unzulässig ist, Waffe und Munition im Auto für mehrere Stunden liegen zu lassen. Evtl geht es, wenn man einzelne Waffenteile mit sich führt (z.B. Lauf/Verschluss ohne Griffstück) und den anderen Teil (in dem Fall das Griffstück) im Auto belässt. Dann ist die Waffe im Falle der Entwendung des Autos nicht nutzbar. Das Führen von Waffenteilen, die nicht zu einer Waffe zusammengesetzt werden können, ist nämlich erlaubnisfrei (§12 Abs 3 Nr. 6 WaffG). D.h. den Lauf darf ich in die Hosentasche stecken, ohne das er verschlossen sein muss. Die Munition darf man allerdings nicht im Auto lagern, allerdings könnte ich die auch in der Hosentasche transportieren.

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Es gibt Urteile wo das im Auto lassen die Zuverlässig gekostet haben.  Zum " vom Bedürfnis umfassten zweck " wir der Knackpunkt sein. Ist der "Umweg " über die Arbeit zum STand davon abgedeckt oder nicht? Ich denke das wird ein Gericht dann entscheiden. Ich hatte, mit Erlaubnis meines Arbeitgebers auch schon eine KW mit auf der Arbeit, da ging es um eine Besprechung von 2 Stunden. Rangebag im Auto gelassen, Pistole und Munition im Aktenkoffer am Mann. Ob ich das heute auch nochmal machen würde denke ich eher nicht, aber früher war man da entspannter als heute.

Einfach im Auto lassen und hoffen das nix passiert ist keine Option die ich wählen würde. Wäre mir zu heiß....................

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vor 40 Minuten schrieb Suerlaenner:

Lasse es und den doppelten Weg in Kauf, alles andere kostet Deine Zuverlässigkeit im Fall der Fälle

Das ist bei vielen keine Option, da einfach zu weit und die Trainingszeiten dann schon vorbei sind. Wenn Sebastians Vertreter wäre, wüsste ich eine Option. 

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Frau und ich Jäger.
Mitarbeiter A auch. Mitarbeiter B arbeitet noch drauf hin.

Mitarbeiter A bring Waffe morgens mit. Wir schließen die ein und fahren nach der Arbeit zur Leihschein ebenfalls peoforma ausgestellt.
Sehe da keine Probleme.
Mitarbeiter B kommt häufig mit dem Fahrrad zur Arbeit. Hat schon gefragt ob er dann die Waffe unter der Woche bei uns im Tresor parken kann um im Auto nach der Arbeit mit ins Revier genommen zu werden. Klar geht das. Stellt leihschein aus und gut ist.

Oder ist daran irgendwas verkehrt?




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vor 10 Stunden schrieb Sebastians:

Nochmal zurück nach Hause fahren und erst dann das Equipment mitnehmen ist keine Option.

Das ist aber leider die einzig gangbare Option.

 

Selbst wenn Dein AG ein Maschinenbaubetrieb ist und Du die Erlaubnis hättest an den Waffen rumzuschrauben (Bedürfnis umfassender Zweck), hättest Du im Fall der Fälle (überreagierender Kollege oder Sicherheitsdienst) ein Problem die Munition zu erklären. 

 

Bleibt als nur, Dein AG ist selbst LWB und kann einen Schrank zur Verfügung stellen, mit Überlassung.

 

Bei mir stellt sich die Frage nicht, da in der Arbeitsordnung zu meinem Arbeitsvertrag explizit die Mitnahme von Waffen und Munition verboten ist.

Da Auto auf Werkgelände parkt hätte ich im Fall der Fälle doppelt Ärger (Zuverlässigkeit nach WaffG und vorsätzlicher Verstoß ggn "Haus-/Arbeitsordnung") 

 

Fazit: Mitnehmen kannst Du aber Rechtssicher! geht es so wie Du beschrieben hast (viele Leute, skeptischer Sicherheitsdienst) nicht.

 

 

 

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vor 21 Minuten schrieb scotty600:

Bei mir stellt sich die Frage nicht, da in der Arbeitsordnung zu meinem Arbeitsvertrag explizit die Mitnahme von Waffen und Munition verboten ist.

 

 

Ist das eine spezielle Branche? Mich wundert es, dass so etwas in D (anders als etwa in USA) explizit vertraglich behandelt bzw. geregelt wird.

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vor 11 Minuten schrieb Joseg:

Hier einfach mal die Meinung der zuständigen Behörde zu erfragen scheint den gehobenen Ansprüchen der Forumsspezialisten nicht zu genügen.

Was denkst du, wirst du da für Antworten erhalten? Welcher SB wird da ohne not über seinen Schatten springen und eine irgendwie geartete Genehmigung aussprechen?

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vor 11 Stunden schrieb Fussel_Dussel:

Je nachdem wo du arbeitest reagiert der nicht nur komisch, nein, es ist ggf. verboten.

 

Beispiel Flughafen: wer in sicherheitsrelevanten Bereichen arbeitet, darf keine Waffen mit sich führen, auch nicht, wenn er einen Darfschein hat. Einzige Ausnahme: Polizei.

 

Selbst Handwerker müssen Werkzeuge beim Betreten und Verlassen vorlegen. Teilweise sind die beschriftet, wenn man etwas davon auf dem Vorfeld findet war das der letzte Auftrag. Auch ein Techniker der vor dem Flieger durchsucht wird, wieder raus kommt um einen Schraubendreher zu holen und wieder rein will muss wieder durchsucht werden.


Die einzigen die Messer führen dürfen (und auch nicht jedes Messer) sind die Gepäckabfertiger.

 

Es ist lückenlos nachvollziehbar, wer wann wo wie lange auf dem Vorfeld / im Sicherheitsbereich war.

 

Wie du siehst, selbst mit weniger gefährlichen Dingen wie Schusswaffen kann es Probleme geben. Aber das weißt du von deiner Arbeit besser wie wir alle was da gilt.
 

Ich persönlich würde kein Risiko eingehen und lieber extra fahren. Einzige Ausnahme: dein AG erlaubt dir, in der Firma nach Feierabend an den Kanonen zu schrauben. Und selbst dann sollte in der Zeit Hinweg und Aufbewahrung in deinem Sinne besser nix damit passieren.

 

Ich hatte einen Handwerkerausweis für Frankfurt. 

Außer auf das Vorfeld durfte ich überall hin. 

Zwar wurde beim Zutritt kontrolliert wie bei Fluggästen.... sogar unter den Rollwagen wurde mit Spiegel geschaut . 

Aber auf dem Rollwagen lag eine sehr große Kabeltrommel aus Holz. In ihrem Inneren ein großer Hohlraum. Der wurde nicht kontrolliert. 

Ich durfte , Messer , Schraubendrehen .... brennbare Flüssigkeiten mit rein nehmen .

Also auch 10 Messer . 

Nur beim Verlassen hat niemand mehr kontrolliert ob ich noch 10 Messer und 2 Flaschen Benzin mit raus bringe .

 

Die Trockenbauer haben die Vorschriften nicht so genau gelesen , und den Bolzenschussapparat mit rein genommen , und haben ein paar Profile damit befestigt.

Hat niemand bemerkt. 

 

Ich hätte alles mit in den Abflugbereich nehmen können. 

Hätte jedes Schmuggelgut dort auch raus gebracht. 

 

Das war und ist für mich mehr als beängstigend. 

 

Kommt mir immer wieder der Sketch von Badesalz in den Kopf.... der  mit der Sicherheitsgebühr am Flughafen . 

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vor 11 Minuten schrieb Homi:

Was denkst du, wirst du da für Antworten erhalten? Welcher SB wird da ohne not über seinen Schatten springen und eine irgendwie geartete Genehmigung aussprechen?

Was ich denke spielt hier keine Rolle, die Erfahrung hat aber gezeigt dass man recht oft zu einer brauchbaren Lösung kommt.

 

Natürlich gibt es auch Leute die das mit der entsprechenden Fragestellung unmöglich machen.

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