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scotty600

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  1. Kann da mal ein Händler was sagen? Der Bedürfnisgrund ist doch in der e-ID for jeden Eintrag gespeichert
  2. Ok, dann nehme ich das zurück und beschränke mich nur auf meine zuständige Waffenbehörde. Insgesamt bestätigt das aber grundsätzlich meinen Ansatz, das mit Voreintrag auch der Munitionserwerb genehmigt ist.
  3. Ich bitte darum, aber nur wenn keine andere Waffe mit gleichem Kaliber in der WBK steht. Habe ich da nicht extra Sportschütze geschrieben .... den Rest ist zum Nachlesen in der Verwaltungsvorschrift niedergeschriebne. Was ist daran gewagt, wenn der Antrag mit Munitionserwerb vom Amt angenommen wurde und darauf ein Voreintrag erfolgt ist. Aus welchem Grund sollte ein Munitionserwerb abgelehnt werden welcher ja Gegenstand des Antrags war. Evtl. kann mal jemand mit Einblick in das NWR sagen ob dort der Munitionserwerb auch hinterlegt ist (würde mich wundern wenn nicht). Also wenn jemand hier im Forum so eine Frage stellt und das nicht mit seinem Händler oder Sachbearbeiter direkt klären kann, kann ich davon nir abraten.
  4. Sehr tolle Sache, klasse Initiative. Insbesondere da man für Fertigkeit auch keinen SuRT benötigt. Ich habe schon ein paar mal 3GF und 3GP geschossen und auch schon mal im Verein "angetestet" es macht einfach nur Spass (als Schütze ;-)) @callahan44er, es mag ein kleiner Nachteil sein aber die meiste Schützen verlieren die Zeit bei Entsichen und Sichern der Waffe, weil sie das nicht gewohnt sind. Also meiner Meinung nach KEIN NACHTEIL
  5. Welcher Richter und warum? Es gibt einen Antrag zur Erteilung oder Ergänzung einer grünen WBK, für eine Waffe in einem bestimmten Kaliber. In diesem Antrag ist auch angekreuzt das der Munitionserwerb in eben diesem Kaliber beantragt wird. Also vom Verwaltungsakt schon mal eindeutig. Die volle Eintragung nach Erwerb ist lediglich eine Dokumentation, genauso wie der Voreintrag nur die Dokumentation einer Erlaubnis ist.. Fall A) der Kunde erwirbt eine Waffe + Munition an einem Tag --> kein Problem, da Voreintrag für Waffe vorhanden. Die zur Waffe passende Munition wurde auch beantragt (Voreintrag dazu gibt es nicht) es gibt auch keinen Grund warum die Behörde diesen Munitiuonserwerb versagen sollte. Fall B) der Kunde hat einen Voreintrag und sieht nun ein super Munitionsangebot und schlägt zu --> Problem, da er (als Sportschütze) nur Munition besitzen darf zu welchen such mind. eine passende Waffe existiert. Aus diesem Grund drückt dir auch kein SB vor der Eintragung einen Mun-Stempel in die Pappe, weil er ja dadurch Fall B autorisieren würde. Entweder anderen Händler suchen oder zweimal fahren oder halt 10-20€ für die Mun drauflegen. Die Krücke mit Leihschein, kann dumm enden, wenn es erklärt werden müsste.
  6. Müller Manching gibt direkt Auskunft welche Kooperationspartner sie in der Republik haben. Einfach eine kurze mail und die Frage wird beantwortet.
  7. Sind wir nicht bereits im Jahr 2024? Beim Kauf macht der Händler einen Eintrag im NWR und die Waffe erscheint dort schon unter Deinem Namen (vorausgesetzt Erwerbsberechtigung passt). Bei der Behörde muss die Meldung (nicht der Eintrag!) von Dir innerhalb der nächsten 14 Tage erfolgen. Wenn der Munitionserwerb auf dem Antrag angekreuzt war, umso besser. Ansonsten sollte jedem klar sein, das es mit jeder Waffe ohne Probleme auch der Munitionserwerb genehmigt wird. Sprich, wenn der Voreintrag passt, fährst Du mit deinem Koffer Geld zum Händler, bezahlst und nimmst auch Munition mit. Verstehe das Problem nicht.
  8. Ich kann uneingeschränkt netxp-verein empfehlen. Fairer Preis, robuste online Banking Anbindung Alle möglichen Mitgliedsbeitragkonstellation möglich und Robust. Schneller Service mit direktem Kontakt. Wenn keine Anlagenbuchhaltung / Bilanzierung notwendig ist, kann man damit auch den Jahresabschluss EÜR auf Knopfdruck erledigen.
  9. Das kann ja eigentlich nur der BDS gewesen sein Denn laut @Friedrich Gepperth kann man ja nicht in zwei Lobbyverbänden gleichzeitig sein. Das trifft aber auf den BDS zu. Das FWR und der BDS (und viele andere auch) sind eigenständig im frei zugänglich Lobbyregister geführt. Wie geht das, dass man sogar gleichzeitig in zwei Lobbyverbänden Vorsitzender ist? https://www.lobbyregister.bundestag.de/suche?q=waffen&searchReferer=%2Fstartseite&filter[activelobbyist][true]=true
  10. @Gordy, warum brauchst Du soviel Text um zu sagen das alle blöd sind? Wie kommst Du auf die selbst dumme Aussage das jemandem die Waffenrechtliche Erlaubnis entzogen werden sollte, weil er eine Frage im Forum stellt und betonst das auch noch mit bold black? Warum sagst Du öffentlich das du selbst so viele Leute kennst die sich eine waffenrechtliche Erlaubnis erschleichen möchten und das Du diesen dringend helfen möchtest?
  11. Das ist mein Avatar!
  12. Du meinst Spalte 4 (nur mal so). ... man kann es erahnen aber die Wahrheit steht nur im Rechner der Behörde! und diesen Ausdruck des NWR kann man ja anfordern. Ich habe z.B. Langwaffen von sportlich auf jagdlich umschreiben lassen, das sieht man in der WBK nicht. Bei KW steht immer ein Datum/Stempel in Spalte4 egal ob Jagd oder Sport.
  13. Ich verstehe das Problem nicht. @fw114 Du hast da einen Screenshot eingefügt, wo ist dieser her? Im Gesetz steht das so nicht drinnen. Weiterhin sagt die Verwaltungsvorschrift zu §13 ganz klar das es möglich ist: Ebenso in der Verwaltungsvorschrift, es zählt das Bedürfnis des Leihenden (Entleiher) und nicht des Verleiher. Ganz am Anfang schreibst Du das die Entleiherin noch keine Langwaffe hat!!! möchte sich aber eine KW für Fangschuss ausleihen ??? Das ist dann doch sehr theoretisch.
  14. ... sind in erster Linie verantwortlich. Das Sammeln und in Kisten werfen und übergeben ist auf einem Schießstand jedem erlaubt, solange die Munition den Stand nicht verlässt. das wäre z.B. ein Waffenhändler. Idealerweise kennt der Veranstalter einen solchen oder hat selbst eine Lizenz und darf die somit aufbewahren. MES wird in meinem Kreis nur noch selten erstellt. Und pauschal für alles, falls das mal vorkommt, braucht schon wirklich viel Gutmütigkeit eines SB.
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