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Referenten Entwurf Änderung Waffg. ?


Gast

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Sollten die Regeln zum Bedürfniserhalt in der angekündigten Weise stark verschärft werden, sollte jemand die Möglichkeit einer Verfassungsklage überprüfen.

Die neuen Regeln haben klar erdrosselnde Wirkung auf bestehende Besitzstände. Im Steuerrecht ist das m.W. klar unzulässig. Und überhaupt darf das nicht rückwirkend wirken.

Wenn ein Sportschütze mehrere Waffen regelgerecht als Grundkontigent erworben hat, so kann er ab einer gewissen Anzahl das Bedürfnis schon rein rechnerisch gar nicht mehr im vollem Umfang erhalten. Er darf 2 Waffen alle 6 Monate erwerben, bestimmte Waffen ohne Anrechnung auf das Grundkontigent. Somit könnte er mehrere Dutzend Waffen besitzen, dessen Eintrag in die WBK allesamt jünger als 10 Jahre sind. Früher reichte ein Bedürfnisnachweis als Sportschütze, nun soll für jede Waffe ein einzelner Nachweis her. Das ist ab einer gewissen Anzahl der Waffen unerfüllbar und der Sportschütze wird gezwungen einen Großteil seiner Waffen abgeben zu müssen.

 

Das wäre vergleichend so, als wenn jemand einen Führerschein für ein Auto nach den damaligen Regeln erworben hat und er sich in der Folge ein Auto kauft und benutzt. Nun verschärfen sich die Regeln für den Erhalt seines Führerscheins, die er gar nicht erfüllen kann. Somit müsste er das Auto und vielleicht auch seinen Beruf aufgeben.

Beim Führerschein hat man ein Gültigkeitsdatum geschaffen, aber für den aktuellen Bestand hat der Ablauf keine entziehende Wirkung, weil der Inhaber einfach durch Antrag und ohne weitere Bedingungen diesen verlängern kann. Folglich hat man am Altbestand im Prinzip nichts verändert, was wahrscheinlich auch nicht mit dem Recht vereinbar wäre, wenn Altbestände plötzlich ablaufen und erst mit erneuter Prüfung zu verlängern wären. Das geht auch deswegen nichts anders, weil der Führerschein damals unbefristet ausgestellt wurde.

Bearbeitet von Floppyk
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Eben drum stehen die Jäger schon länger auf der Abschussliste der einschlägig bekannten politischen Aktivisten. Schritt für Schritt, erstmal die ohne Lobby, Schritt zwei die mit vermeintlich (noch) vorhandener Lobby.

Bearbeitet von chapmen
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vor 6 Minuten schrieb Sachbearbeiter:

Weiterhin stellt sich die Frage, warum man im Gegensatz dazu beim Jäger lediglich durch gelösten Jagdschein bereits Aktivität unterstellt. Schon unter diesem Aspekt eine ganz klare Ungleichbehandlung von LWB. Verfassungswidrig ?

Sei nicht so ungeduldig. Wie soeben in einem anderen Faden von mir geschrieben:

Zitat

Weil wir mit viel eigenem Geld und Zeit den industriellen Hausschweinfabrikanten die ASP von der Backe halten sollen. Und auch mal den Fuchs, der das Wurstbrot im Mülleimer auf dem Schulhof goutieren mag. 

Förster ausbilden und bezahlen kostet Geld und braucht Vorlaufzeit, also rechtzeitiges planmäßiges Nutzen des Hirns. Als Zwischenstufe tippe ich auf Abholung der Doppelflinte mit FLG und 4-fach Glas zum Gang ins Revier.

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Am 23.10.2019 um 10:41 schrieb Globus:

Der Trend geht dann bei Gelb zur Kurzzeitwaffe, alle 3 Jahre gehen deine alten in Zahlung und du holst dir neue.

Das ist ja nicht Sinn und Zweck der Sache. Meistens möchte man ja behalten, was man schon hat, wenn man zufrieden ist, anstatt wieder von vorne anzufangen, bis die Neue mal rund läuft. Was spräche denn dagegen, die Waffe einem Berechtigten zu überlassen, und sie anschließend wieder zu erwerben (unter Beachtung der 2/6-Regel natürlich)?

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Am 24.10.2019 um 09:36 schrieb Sachbearbeiter:

Eben, denn für den Neueintrag würde dann halt der ohnehin fällige Bedürfnisnachweis verlangt werden. Verursacht nur zusätzliche Kosten für Ein- und Austragung.

 

...............

Letzteres stimmt natürlich. Ich dachte aber, bei Neu-Gelb hat der ausstellende Verband das Bedürfnis bereits bestätigt, welches nicht bei jedem Erwerb erneuert werden muß?

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Am 24.10.2019 um 10:16 schrieb Floppyk:

Sollten die Regeln zum Bedürfniserhalt in der angekündigten Weise stark verschärft werden, sollte jemand die Möglichkeit einer Verfassungsklage überprüfen.

Die neuen Regeln haben klar erdrosselnde Wirkung auf bestehende Besitzstände. Im Steuerrecht ist das m.W. klar unzulässig. Und überhaupt darf das nicht rückwirkend wirken.

Wenn ein Sportschütze mehrere Waffen regelgerecht als Grundkontigent erworben hat, so kann er ab einer gewissen Anzahl das Bedürfnis schon rein rechnerisch gar nicht mehr im vollem Umfang erhalten. Er darf 2 Waffen alle 6 Monate erwerben, bestimmte Waffen ohne Anrechnung auf das Grundkontigent. Somit könnte er mehrere Dutzend Waffen besitzen, dessen Eintrag in die WBK allesamt jünger als 10 Jahre sind. Früher reichte ein Bedürfnisnachweis als Sportschütze, nun soll für jede Waffe ein einzelner Nachweis her. Das ist ab einer gewissen Anzahl der Waffen unerfüllbar und der Sportschütze wird gezwungen einen Großteil seiner Waffen abgeben zu müssen.

 

Das wäre vergleichend so, als wenn jemand einen Führerschein für ein Auto nach den damaligen Regeln erworben hat und er sich in der Folge ein Auto kauft und benutzt. Nun verschärfen sich die Regeln für den Erhalt seines Führerscheins, die er gar nicht erfüllen kann. Somit müsste er das Auto und vielleicht auch seinen Beruf aufgeben.

..........................

Wie ich an anderer Stelle bereits geschrieben habe, wird durch solche gesetzlichen Auflagen die private Lebensführung in unzulässiger Weise reglementiert, weil damit so gut alle verfügbaren Resourcen and Zeit und Geld exklusiv nur für den Schießsport aufgewendet werden müssten. 

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Ich seh kein Land,uns wird es treffen,mit voller Härte.

 

Wem aufgefallen ist Geschenke werden nur an Rentner und Jugend gemacht, das sind  Grüne Jugend und Rentner die Altparteien Wähler sind, denen gehts gut,da kann man auch mal 4 % Rente erhöhen obwohl der Topf leer ist,das ist wieder ne Wählerstimme.

 

Der Mittelstand und Sportschützen zb sind in der Regel Leute mit 40 bis 60,kritisch, offene Augen und viele AFD Wähler,hier muss man Hand anlegen, zb bei Uns, Mittelstand bekommt nichts,man hat sich von unserer Altersklasse komplett verabschiedet,sieht hier nur Wahlgegner und versucht uns kaltzustellen,seis drumm das Deutschland wirtschaftlich den Bach runter geht interessiert nicht die Bohne,wann haben die in den letzten Jahren jemals das Ohr am Volk gehabt,die machen was Sie wollen,und da interessiert der Untergang derSportschützen niemand,man verdient mit Exporten zigfach mehr und sitzt dazu noch mit im Aufsichtsrat, der Frühstückstisch ist reich gedeckt,begreift es endlich dass  eine volksnahe Regierung Vergangenheit ist.

 

Ich darf Sonntag wählen,bin mir sicher so mancher Bayer Alt CDU Wähler würde jetzt nach Seehofers Vorschlag die selbe Partei wählen

 

Sorry für mein Statement,war OT,ich werde alle Petitionen unterschreiben,die Hoffnung stirbt zuletzt.

Bearbeitet von lastunas
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Und hier eine Hilfe zur Erstellung eines Musterbriefes, vom VdB. Aber auch für Privatleute konzipiert. Ich habe noch nicht selber reingeschaut, erst mal weiter verteilen. Also:
https://www.vdb-waffen.de/de/service/briefgenerator_waffenrecht2019.html

 

NS.: Ich weiß daß Doppelposts des Teufels sind, aber ausnahmsweise mache ich es einfach, der Zweck heiligt vielleicht die Mittel.

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Mein Brief an meinen Bundestags-Abgeordneten (CSU):

 

Sehr geehrter Herr ...,


im Innenausschuss wurden Änderungen zum Waffengesetz erarbeitet, aufgrund der Vorgaben der EU. Im aktuellen Entwurf zur Änderung des Waffengesetzes sind – wen überrascht es – wieder mal erhebliche Verschärfungen geplant, für die es keinen sachlichen Grund gibt. Zudem gehen diese Verschärfungen - wen überrascht es - weit über das von der EU vorgeschlagene hinaus. Die Zielsetzung , Terrorismus und Schwerkriminalität zu erschweren, wird mit den deutschen Verschärfungen des Waffengesetzes gewiss nicht erreicht.


Aus den Details des Entwurfes ist klar erkennbar, dass es ausschließlich darum geht, gesetzestreuen Bürgern das Leben als Sportschütze so schwer wie möglich zu machen. Ich möchte mich daher bei Ihrer Partei und bei Herrn Seehofer „bedanken“, dass man mich offenkundig als potentiellen Schwerkriminellen und Terroristen einschätzt.


Am 23.10.2019 hat unser Innenminister, Herr Seehofer, im Bundestag auf Rückfrage hin erklärt, dass bezüglich der geplanten Änderungen im Waffenrecht „keine Verschärfung“ gegeben sei und dass die Sportverbände „keine nennenswerten Beschwerden“ geäußert hätten.


Das entspricht nicht den Tatsachen.


Bei der Besprechung am 18.10.2019 mit Vertretern des Innenministeriums wurden von den Verbänden zahlreiche Einwände gegen die weit über die EU-Vorgaben hinausgehenden Verschärfungen vorgebracht. Für mich als unmittelbar betroffener Sportschütze stellen sich zwei Fragen:

 

  • Worauf gründet sich dieses bodenlose Misstrauen mir gegenüber als vielfach überprüften und für zuverlässig befundenen Sportschützen?
  • Wusste unser Innenminister nicht, welche Verschärfungen in seinem Haus geplant werden oder hat er das Parlament am 23.10.2019 einfach angelogen?

Mit freundlichem Gruß

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Am 23.10.2019 um 09:55 schrieb Katechont:

Friedrich Gepperth hat dies extra noch mal hervorgehoben...

 

Trotz Heiligsprechung hier bei WO: auch ein FG sollte wissen, wie sich das Bundeskabinett zusammensetzt und welche Ausschüsse in welcher Zusammensetzung beim Gesetzesentwurf mitgewirkt haben.

Es ist ein einfach zu durchschauendes Manöver, mit dem Finger auf die CSU zu zeigen - eine Partei, die in Bayern ansässig ist und damit dem 'Einfluss' des BDS (fast gänzlich) entzogen.

Was soll damit erreicht werden - Ablenkung von unterbliebenen oder zumindest fruchtlosen Bemühungen des BDS?

Wer führt nochmal das Innenministerium?

Wer ist federführend für Kabinetts- und Referentenentwurf?

Wer hat zuletzt im Paralament all das vehement verteidigt?

 

ICh meine das war alles die CSU.

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Am 24.10.2019 um 10:16 schrieb Floppyk:

Sollten die Regeln zum Bedürfniserhalt in der angekündigten Weise stark verschärft werden, sollte jemand die Möglichkeit einer Verfassungsklage überprüfen.

Die neuen Regeln haben klar erdrosselnde Wirkung auf bestehende Besitzstände. Im Steuerrecht ist das m.W. klar unzulässig. Und überhaupt darf das nicht rückwirkend wirken.

Wenn ein Sportschütze mehrere Waffen regelgerecht als Grundkontigent erworben hat, so kann er ab einer gewissen Anzahl das Bedürfnis schon rein rechnerisch gar nicht mehr im vollem Umfang erhalten. Er darf 2 Waffen alle 6 Monate erwerben, bestimmte Waffen ohne Anrechnung auf das Grundkontigent. Somit könnte er mehrere Dutzend Waffen besitzen, dessen Eintrag in die WBK allesamt jünger als 10 Jahre sind. Früher reichte ein Bedürfnisnachweis als Sportschütze, nun soll für jede Waffe ein einzelner Nachweis her. Das ist ab einer gewissen Anzahl der Waffen unerfüllbar und der Sportschütze wird gezwungen einen Großteil seiner Waffen abgeben zu müssen.

Das wäre vergleichend so, als wenn jemand einen Führerschein für ein Auto nach den damaligen Regeln erworben hat und er sich in der Folge ein Auto kauft und benutzt. Nun verschärfen sich die Regeln für den Erhalt seines Führerscheins, die er gar nicht erfüllen kann. 

Problem klar analysiert. So ist es.

Rechtlicher Knackpunkt ist auch m.E., dass nun Bedürfnisanforderungen an Inhaber erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse gestellt werden, die nicht Grundlage für die Erteilung waren. Eine Prüfung des Fortbestehens des Bedürfnisses aber kann sich eigentlich nur auf das beziehen, was Bedürfnisgrundlage war.

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Am 24.10.2019 um 10:22 schrieb Sachbearbeiter:

Schon unter diesem Aspekt eine ganz klare Ungleichbehandlung von LWB.

............ hach gottchen.
Der Jäger zahlt sein Schutzgeld in Jahres- oder Dreijahresbeiträgen direkt in die Politikerkasse ein.
Während der gemeine Spochtschütz, die Kohle dem DSB reindrückt und alles weitere versäuft. Schonmal darüber nachgedacht, ebenfalls Schutzgeld von den Spochtis abzupressen?

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vor 3 Stunden schrieb Klobürste von Esstisch:

... Schonmal darüber nachgedacht, ebenfalls Schutzgeld von den Spochtis abzupressen?

Ja, wir hätten uns beim Thema Waffensteuer nicht so wehren sollen.

180 EUR Jahressteuer pro EWB-pflichte Waffe würde etwa 1 Milliarde Steuereinnahmen an den Bund bedeuten. 

Eine soziale Komponente bei der Steuer wäre möglich, damit es Rentner und Arbeitslose/Niedrigverdiener weniger hart trifft.

Und wäre billiger als 18 oft sinnlose Zwangstrainings pro Waffe und Jahr mit Anfahrt, Platzmiete, Munitionsverbrauch und Verschleiß.

An solche staatlichen Einnahmen "gewöhnt" man sich schnell in der Politik/beim Haushalt und bei jedem neuen Gesetz müsste kalkuliert werden, wieviel Steuereinnahmen wegfielen und wie man dies wieder kompensiert.

Da bestünde die Chance in Zukunft, eher in Ruhe gelassen zu werden.

So aber werden wir weiter mit jährlichen Verschärfungen überzogen, die uns im Endeffekt viel mehr kosten (teure Waffenschränke, Zwangstraininges, immer höhere Behördengebühren etc.)

Wir sollten um eine Besteuerung unserer Waffen betteln!!!

Bearbeitet von Schwarzwälder
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vor 4 Minuten schrieb Schwarzwälder:

 

An solche staatlichen Einnahmen "gewöhnt" man sich schnell in der Politik/beim Haushalt und bei jedem neuen Gesetz müsste kalkuliert werden, wieviel Steuereinnahmen wegfielen und wie man dies wieder kompensiert.

Da bestünde die Chance in Zukunft, eher in Ruhe gelassen zu werden.

So aber werden wir weiter mit jährlichen Verschärfungen überzogen, die uns im Endeffekt viel mehr kosten (teure Waffenschränke, Zwangstraininges, immer höhere Behördengebühren etc.)

 

Bitte aber nicht dabei vergessen, 2022 steht die nächste Evaluierung zum Thema Waffenrecht/Verordnung der EU an.

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