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    • Das ist die Aufgabe der Polizei und nicht die der Waffenbehörde.     Doch, willst Du, sonst hättest Du das ja nicht geschrieben. Aber ist ja WO hier.
    • Ich will nicht stänkernund Euch hier unterbrechen, aber die sog. Behörden sollten sich mal um den regelmäßigen Schusswaffengebrauch auf unseren Straßen kümmern, allein in Berlin in den letzten 5 Tagen…  
    • Ich werde den Kofferraum nicht öffnen da es dazu keinen Grund gibt. Eine "Allgemeine Verkehrskontrolle" rechtfertigt nicht die Durchsuchung des Fahrzeugs/Kofferraums und der "trick" mit dem Verbandskasten und Warndreieck um damit einen Blick in den Kofferraum zu werfen (und auf einen "Zufallsfund" zu hoffen) funktioniert nicht wenn der Verbandskasten und das Warndreieck im Innenraum liegt. Dazu empfehle ich ein möglichst kleines Set zu kaufen wie z.B.: https://amzn.eu/d/06Nzpsgx
    • Freitagabend, kurz nach zehn.  Du bist gerade auf dem Rückweg vom Schießstand oder aus dem Revier und fährst - wie immer - die Landstraße entlang.  Die Waffen entladen, von Munition getrennt, die Waffenkoffer/ Futterale ordentlich verschlossen und die Papiere in der Tasche auf dem Beifahrersitz. Der (alte) Kombi sieht unspektakulär und eher nach Familienauto aus und ist weniger verdächtig, für Tuning oder abgelaufenem TÜV aufzufallen.  Du siehst schon ein paar hundert Meter vor Dir Bremslichter und dass es stockt... und ein paar Minuten später weist Dir die Winkerkelle den Weg auf den Parkplatz "Zur grünen Au".   "Guten Nambd - allgemeine Verkehrskontrolle. Führerschein und Fahrzeugpapiere bitte." verlangt die Person freundlich, aber bestimmt.    Und wie reagierst Du?     P.S.: es gibt zu dem Thema auf Youtube aktuell einige Videos und widersprüchliche Aussagen und Empfehlungen.   
    • Das überrascht auch nur, die, die auch glauben, dass das (west-)deutsche Wirtschaftswunder nach dem WK II etwas Besonderes gewesen wäre.  Besonders am Deutschen Wirtschaftswunder war höchstens, dass es in % betrachtet sogar schwächer war als die Wirtschaftswunder von z.B. Italien und Spanien.  Der Unterschied zwischen D & Co. zu den ehemaligen sog. Weichwährungsländern Europas war die relative Disziplin und Vernunft der öffentlichen Haushalte. Wann immer die schwächelten, schwächelten auch merklich die Wirtschaft und die Kaufkraft - auch mit der ach so harten DM waren so zeitweise satte 7% Inflation (nicht nur Preissteigerung) drin.   Wer die deutsche Wirtschaft und die DM für etwas Besonderes hält oder hielt, ist selbst schuld.   Euer Mausebaer
    • Danke für den Hinweis! Da hatte ich den gestrigen Newsletter wohl nur halbherzig überflogen. 
    • Hallo,    bin eben bei YouTube über die Umfrage gestolpert, vielleicht nimmt ja noch der eine oder andere Teil:   https://docs.google.com/forms/d/e/1FAIpQLSdewoxBed0vPWxsPSNSBjclFDT2yR__EBwz_r0wRms6UsTWSA/viewform?pli=1&pli=1    
    • Wir beide diskutieren hier NUR, ob eine nach § 10 Abs. 3 S. 1 AWaffV beauftragte Person, die den Auftrag angenommen hat, in der Zeit wo sie als vAP fungiert eine OWi begeht, wenn sie bei einer Kontrolle des Schießbetriebes durch die Ordnungsbehörde ihren Personalausweis nicht dabeihabt und vorlegen kann.   Ich habe das Gefühl, Du weigerst Dich leider die - zugegeben komplizierte - Rechtslage zur Kenntnis zu nehmen. Das hätte ich von Dir nicht erwartet. Das ist natürlich ok für mich, aber hier solltest Du dann keinen Unsinn verbreiten und Behauptungen aufstellen, um die Gemeinde nicht in die Irre zu führen. Setz Dich doch bitte mal mit der Handreichung des LV 12 (die nur die nach § 10 Abs. 3 AWaffV beauftragte vAP betrifft) auseinander und erklär uns dann, was daran falsch ist oder was Du da nicht verstanden hast.   Ich versuchs nochmal: Zu 1: Die Pflichten der vAP ergeben sich aus §§ 10 und 11 der AWaffV. Dort steht nicht das, was Du - ohne Normzitat, also wohl frei erfunden - schreibst (".der Behörde die Durchführung des Waffenrechts zu ermöglichen. ").    zu 2: von der vAP kann die Behörde NUR und NICHT "u.a." die Vorlage des Nachweisdokumentes über die Beauftragung nach § 10 Abs. 3 S. 1 AWaffV verlangen. (Bedenke, die aktuelle Diskussion betrifft die Variante des § 10 Abs. 1 S. 1 AWaffV, in der eine (privilegierte) schießsportliche  Vereinigung  (nach § 14 Abs. 2 WaffG) durch eigene verantwortliche Aufsichtspersonen die Aufsicht übernimmt, also die "Bestellung" schon begrifflich nichts zu suchen hat.   zu 3: Dass eine Identitätsfeststellung des Vorlegenden "ohne Frage" zur Prüfung eines Dokumentes gehört, erfindest Du - wohl fälschlich - erneut ohne ein stützendes Normzitat.    zu 3 a: Das Nachweisdokument dient NUR zur Prüfung, ob der Verein eine Beauftragung vorgenommen hat. Die Qualifikation wird hierbei von der Behörde nicht geprüft; sie wird auch durch die Beauftragung nicht nachgewiesen. Die die Prüfung über die Voraussetzungen für die Beauftragung (u.a. die Befähigung) erfolgt nach § 10 Abs. 3 S 2. und Satz 5 AWaffV beim Verein und nicht bei der vAP.   zu 3 b: erste Aussage richtig, zweite Aussage - in unserem Fall des § 10 Abs. 3 AWaffV - falsch; hier erfolgt eine Beauftragung durch den Verein, keine Befugniserteilung durch den Betreiber. Die beauftragte Person wird aber erst durch Annahme des Auftrags und nur auf deren Dauer zur verantwortlichen Aufsicht.   zu 3 c: Komplett schief! Der Betreiber spielt im Fall des § 10 Abs. 3 AWaffV keine Rolle. Er ist in der Variante der Übernahme der Aufsicht durch einen Verein (sehe § 10 Abs. 1 S. 1 AWaffV) raus.  Einen Bestellungsnachweis gibt es im Fall des § 10 Abs. 3 AWaffV nicht, da es hier über die Beauftragung läuft. Einen Bestellungsnachweis gibt es auch im Fall des § 10 Abs. 2 AWaffV bei Bestellung durch den Betreiber nicht, da hier die vAP bei der Behörde angezeigt wurde und diese damit Bescheid weis.    zu 4: Die Behörde hat gegenüber der vAP nach § 10 Abs. 3 S. 4 AWaffV eine Kontrollfunktion und Kontrollkompetenz nur im Hinblick auf das Vorhandensein des Beauftragungsdokumentes (§ 10 Abs. 3 S. 3 AWaffV), das der Verein auszustellen hat. Die Ordnungsbehörde kann auch die Identität der vAP feststellen.  Es besteht aber keine generelle Pflicht, als vAP den Personalausweis bei der Tätigkeit als vAP mitzuführen (anders als nach § 38 WaffG beim Mitführen von Waffen). Wird eine Kontrolle durchgeführt, ist man nach Paragraf 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) dazu verpflichtet, dem zuständigen Amtsträger seinen Namen, den Geburtsort und -tag, seinen Familienstand, seinen Beruf, seinen Wohnort oder seine Staatsangehörigkeit zu benennen. Die vAP muss sich auf Verlangen ausweisen. Kann die Identität nicht sofort festgestellt werden, ist dies ggf. nachzuholen. Wird hieran mitgewirkt, hat die vAP sich korrekt verhalten und keine OWi begangen.   zu 5: NEIN! Wann durch die vAP eine OWi vorliegt, ergibt sich (nur!) aus dem OWiG, dem WaffG und der AWaffV.  Hier kommt NUR in Betracht, das in § 10 Abs. 3 genannte Dokument nicht vorzulegen oder auszuhändigen, sonst nichts! Die Nichtvorlage eines Ausweisdokumentes ist KEINE OWi! Keine Strafe (oder OWi) ohne Gesetz!   5.1. § 1 Abs. (1) OWiG: Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.   5.2. § 53 Abs. 1 Ziffer 23 WaffG: (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig .... einer Rechtsverordnung nach ....  § 27 Absatz 7 Satz 2 WaffG .... zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist.   5.3.  Eingangsformel AWaffV: Auf Grund des  ..... § 27 Abs. 7 Satz 2,..... des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957), jeweils auch in Verbindung mit Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4013), verordnet das Bundesministerium des Innern:   5.4  § 34 AWaffV: Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig .4. entgegen § 10 Abs. 1 Satz 4 den Schießbetrieb aufnimmt oder fortsetzt, 5. .... 6. entgegen § 10 Abs. 3 Satz 4 oder § 25a Absatz 2 ein dort genanntes Dokument nicht mitführt oder nicht oder nicht rechtzeitig aushändigt, 7. ....   qed
    • Sehr gut. Dann besteht Hoffnung für mein Kleinkaliberschwergewicht.
    • Wenn ich an meine tolle Privilegierung denke habe ich gleich wieder einen Steifen. Gibt es denn Erfahrungen in der Heilung von Stockholmsyndromen? Frage für einen Freund ohne Bademantel.
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