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    • Sentimentalität als behördlich anerkannter Bedürfnisgrund zum Waffenbesitz?   Interessant.
    • Moin! Ich möchte hier noch einmal §45 Abs.3 WaffG in Erinnerung rufen, nach dem bei nur vorübergehendem Wegfall des Bedürfnisses Erlaubnisse nicht widerrufen werden müssen. Anwendung: Krankheit, berufliche Unabkömmlichkeit usw. Aus der Praxis: Ein Kamerad fiel 3 Jahre wegen einer Darmkrebsbehandlung aus. Danach weitere 3 Jahre nur eingeschränkte Betätigung wegen eines künstlichen Damausganges. Er durfte alle Waffen behalten.   Aus besonderen Gründen kann auch bei endgültigem Wegfall des Bedürfnisses der Waffenbesitz weiter gestattet werden. Primär ist diese Regelung für emeritierte Jäger und ihre liebsten Jagdwaffen gedacht, kann aber auch für Sportschützen, die Jahrzente lang dem Schießsport nachgegangen sind, angewendet werden. Diese Regelung soll aber nicht für den gesamten Bestand, sondern nur für einige Waffen angewandt werden. Wir reden hier im Regelfall um die Aufgabe der Jagd/Schießsport nach jahrzentelanger Tätigkeit aus zB Altersgründen. Aus der Praxis: Ein 85-Jähriger Jäger mit mehr als 50 gelösten Jahresjagdscheinen wollte keinen Jagdschein mehr lösen. Er durfte 1 Kurzwaffe und zwei Langwaffen dauerhaft behalten. Den umfangreichen Rest hat er mit großzügiger Frist (2 Jahre) verkauft.   frogger  
    • Erstaunlich wie man selber nach weiteren Einschränkungen rufen kann.
    • Eine klare Kontingentierung auch auf der Grünen, wie bei Kurzwaffen für Jäger, wäre ein gewaltiger Schritt weg von unsinnigen Bescheinigungen und Behördengängen. Drei mehrschüssige Kurzwaffen und vier oder fünf halbautomatische Langwaffen oder Repetierflinten ohne zusätzliche Bescheinigung, alleine durch einmaligen Nachweis der Sportschützeneingenschaft, und man würde wahrscheinlich 60% der Bedürfnisanträge streichen können. Der Anteil an Sportschützen der tatsächlich mehr hat ist gar nicht so immens hoch. Dazu die Gelbe wie bisher, mit einer Option diese zu erweitern, und ich denke die meisten wären glücklich...
    • Was das Thema Entbürokratisierung in der Evaluierung angeht:   Ich denke, bei den Sportschützen würde man schon sehr viel an Bürokratie abbauen können, wenn man die gelbe WBK für alle Waffen (zur Not auch nur "alle Waffen, für die es eine Disziplin gibt") öffnen würde. Dann kann die auch gerne auch eine sinnvolle Anzahl an Waffen begrenzt sein (so in die Richtung 20 oder 30) und der Rest geht dann über die grüne WBK. Dazu noch die Munitionserwerbs- und -besitzerlaubnus für alle Kaliber (zur Not für die, für die es eine Disziplin gibt), damit man das leidige Thema von Leihwaffen und Restpäckchen los ist.   Die meisten Sportschützen haben eh nicht so viele Waffen, so dass sie locker unter der Grenze bleiben und können dann sich eben so entfallten, wie sie es brauchen. Fertig. Dann kann man auch mal eine alte Waffe durch eine neue ersetzen, ohne den ganzen Apparat für ein Ergebnis zu beschäftigen, dass sich zum Status davor eh nicht unterscheidet. Oder man geht den typischen Gang und setzt im Alter mehr auf Langwaffen und kann problemlos seine Kurzwaffen durch Langwaffen ersetzen - am Ende bei einer hinreichend hohen Anzahlgrenze sogar die Kurzwaffen einfach so als Andenken an ein ganzes Sportschützenleben im Tresor behalten.   Wie schrecklich.   Und bevor jemand einwendet: Mit "alle" meine ich nicht Vollauto oder Leuchtspur.
    • @Fro3 und '@all'   Da kann ich Dich beruhigen, erst kürzlich wurde wieder die Wegzugsbesteuerung verschärft. Wo kämen wird denn hin, wenn jeder einfach auswandern kann und sein Erspartes einfach so mitnehmen dürfte! So offen sind unsere Grenzen nicht. In der Weimarer Republik hieß diese Steuer Reichsfluchtsteuer.   Dass das deutsche WaffR nicht der Gefahrenabwehr der Gefahren durch kriminellen Missbrauch von Waffen dienen kann, ist offensichtlich, denn das formelle Merkmal Krimineller ist, dass sie sich nicht an Gesetze und Verordnungen halten - also auch nicht an WaffG, AWaffV & Co. Mit dem WaffG Gewalt-Kriminalität zu bekämpfen wäre wie mit Tempo-30 illegale Straßenrennen zu bekämpfen. Zur Einführung unseres heutigen bundeseinheitlichen WaffG schrieb bereits 1971 DER SPIEGEL deutlich, wozu es dient: "Nach dem neuen Bundes-Waffengesetz aber soll möglichst allen Bürgern in allen Regionen verwehrt sein, sich zu bewehren." (Quelle: https://www.spiegel.de/politik/cocktails-verboten-a-40923455-0002-0001-0000-000044914759 )   Die Gefahr, die mit den heutigen WaffR abgewehrt werden soll, sind die rechtschaffenen Bürger.   Ob das nun damit zusammen hängt, dass Art. 20 Abs. 4 GG eine bedingte Erlaubnis zum Staatsstreich und für politische Attentate ist oder die Masse der Herrschenden stets den von ihnen Beherrschten misstraut oder einfach nur dumm ist oder ganz andere Gründe hat, das möge jeder für sich selbst entscheiden.    Euer Mausebaer
    • Du hast mit dem was du schreibst im Prinzip in allem zum 100 Prozent recht.   ABER   Wer ist denn schuld daran? Wer hat denn die "Ermächtiger" in freien und demokratischen Wahlen mit Mehrheit ermächtigt, auch zu diesen Entscheidungen, und auch in der Kenntnis daß diese Entscheidungen so und nicht anders erfolgen würden, und dies seit vielen Jahren und Wahlperioden?   Es sind die gleichen Wähler die auch, DURCH IHRE WAHL, die Entscheidungen und Gesetze zum Waffenbesitz zu verantworten haben.   Sahara
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