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IGNORED

Jagdwaffen zum sportlichen Schießen nutzen


Cannon Balls

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vor 3 Minuten schrieb Mittelalter:

Ich kann dir versichern, dass meine Firma keine Behörde ist, mein Finanzamt aber trotzdem von Dienstwägen quatscht.... 

 

Auch da arbeiten Menschen!

Und es geht um Steuerrecht.

 

In den Gesetzes- und Verordnungstexten steht vermutlich aber eben eher Firmenwagen bzw. betrieblich genutztes Fahrzeug.

 

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.. lustig - es gibt nichts, was es nicht gibt 😂.

 

Waffen an sich sind weder gut noch böse und haben keine Bedürfnisse. 

 

Die Nutzung der Waffen hat nach dem "vom Bedürfnis umfassten Zweck" zu erfolgen.

 

Der Jäger kann seine Waffen als Sportschütze natürlich nutzen, wenn Sie nach §6 AWaffV nicht vom sportlichen Schießen ausgeschlossen sind.

 

Der Sportschütze kann seine Waffen zur Jagd nutzen, wenn sie nach Bundesjagdgesetz nicht verboten sind (§13 Abs.1 Nr.2 WaffG).

 

Beste Grüße

 

sundance

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vor 6 Stunden schrieb MAHRS:

So ist es gängige Praxis in RLP und bei uns konkret vorgekommen. Jäger-Schütze mit zwei alten Sportwaffen und zwei sportlich mehr oder weniger untauglichen jagdlichen KW bekommt auf Grund des Bestands keine Weiteren.

 

Ein Blick ins Gesetz hilft. Die Formulierung ist, dass bei Jägern für den Erwerb von zwei Kurzwaffen keine Bedürfnisprüfung stattfindet! Da also keine Prüfung stattfindet, hat das Amt auch nicht zu überprüfen, ob schon andere, geeignete Waffen zur Verfügung stehen. Hat meine Behörde - in RLP - komplett so eingesehen. 

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vor 23 Minuten schrieb Harry Callahan:

dass bei Jägern für den Erwerb von zwei Kurzwaffen keine Bedürfnisprüfung stattfindet

Da bin ich bei dir. Im von mir geschilderten Fall möchte "er" nach zwei sportlichen und zwei jagdlichen Kurzwaffen die Fünfte für aktuelle Disziplinen nutzen. Der Verband muss hier den Gesamtbestand sehen und bewerten, der Schütze (in diesem Falle) die sportlichen Betätigungen liefern.

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vor 32 Minuten schrieb Harry Callahan:

hat das Amt auch nicht zu überprüfen, ob schon andere, geeignete Waffen zur Verfügung stehen. Hat meine Behörde - in RLP - komplett so eingesehen. 

 

Das oberste Verwaltungsgericht in Bayern wiederum sagt, wenn zwei jagdlich geeignete KW, und da bezieht man sich nur auf die Joule(!) vorhanden sind, gibt es keine weiteren KW auf JS, außer vielleicht für die Fallenjagt. In dem Fall hatte der Jäger sportlich einen Colt SAA und einen VL Revolver. Besonders bei letzterem muss man sich an den Kopf langen. 

 

Witz bei der Sache, das setzt nicht jeder Regierungsbezirk so um. In Schwaben/Augsburg ist es völlig egal wie viele KW man schon hat, in meinem haben sie mir die 3. KW nach einigem hin und her wieder raus gestrichen. 

 

Ich hab mich nicht aufgeregt und gesagt, dass mich in der Bananenrepublik Buntland eh nix mehr wundert. Leider wollen 90% das Kasperltheater so, das muss man als guter Demokrat akzeptieren.

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Wenn keine der beiden sportlichen Kw für die Disziplin zugelassen ist, für die er jetzt eine weitere anstrebt, er regelmäßig trainiert hat und mit die vom Verband festgelegte Anzahl überregionaler Wettkämpfe geschossen hat, die ihn als Wettkampf-Schütze identifizieren, spricht wenig dagegen, ihm nach 14/5 ne dritte Sportwaffe zu genehmigen.

Werden die Jagd-Kw mitbetrachtet, erzeugt das Amt selber das Paradox, das es, das Bedürfnis am Nutzer festmacht, nicht an der Waffe, und entgegen dem Waffengesetz vom Nutzer fordert, die bereits vorhandenen Waffen ausserhalb des vom Bedürfnis umfassten Zweck einzusetzen.

Bearbeitet von Bounty
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vor 17 Minuten schrieb Direwolf:

Witz bei der Sache, das setzt nicht jeder Regierungsbezirk so um. In Schwaben/Augsburg ist es völlig egal wie viele KW man schon hat, in meinem haben sie mir die 3. KW nach einigem hin und her wieder raus gestrichen. 

Bei uns gottseidank auch egal. Wird zwar rumgemotzt, geht aber

vor 17 Minuten schrieb Direwolf:

 

Ich hab mich nicht aufgeregt und gesagt, dass mich in der Bananenrepublik Buntland eh nix mehr wundert.

Dieses Thema hatte ich beim erben............ging aber dann doch ganz fix, auch wenn da sich eine Amtmann / in /* mal gerne ausgelebt hätte.

vor 17 Minuten schrieb Direwolf:

 

 

Leider wollen 90% das Kasperltheater so, das muss man als guter Demokrat akzeptieren.

Nicht immer, aber immer öfter.

 

 

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Wenn ich eine Schusswaffe von einem anderen Berechtigten mit dem Bedürfnis "Sportschießen" leihe,

natürlich unter der Voraussetzung die Schusswaffe ist sportlich erlaubt und passt in die zu schießende Disziplin, ist doch alles ok, oder? ;)

Wenn der andere Berechtigte der Jäger ist, der zufällig so heißt wie ich, wo ist das Problem?

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vor einer Stunde schrieb Thomas St.:

wo ist das Problem?

Würdest du das ernsthaft durchziehen, müsstest du dir idealerweise jedesmal zwei Leihscheine unterschreiben....  Da hat ja keiner bock drauf... 

Gut... In Deutschland nix ungewöhnliches. Ich hab auch schon auf eigenen Bauanträgen als Nachbar unterschrieben, der den Grenzabstand übernimmt, weil mir das Grundstück nebenan (nicht nur) zufällig auch gehört hat... 

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"Mein" "lieber" Verband mal wieder ...

Ich sollte eine Waffensachkundeprüfung ablegen, als ich 2 Kw über den Verband haben wollte ...

"Ich bin seit gut 20 Jahren Jäger, seit 18 Jahren Wiederlader, seit 16 Jahren geprüfter Jagdaufseher, habe im Studium eine Waffensachkundeprüfung abgelegt und danach noch mal eine. Ich bin mob-beorderter ResOffz und Schießlehrer für Handwaffen. Ich habe mehr als genug Waffensachkunde!"

Sowohl der dafür zuständige OStFw a.D. d.R. (in meiner RK!), als auch der stellvertretende Landesschießobmann (auch so ein OStFw) wollten mir ohne Waffensachkundeprüfung beim VdRBw kein Bedürfnis bescheinigen, der damalige Landesschießobmann ,mit dem ich zusammen auf KpChef-Lehrgang war, hat das dann übernommen ...

Bei der UWB wurde ich dann gefragt, warum der Landesschießobmann 2x unterschrieben hätte, Story erzählt und als Antwort bekommen "Jetzt ist er völlig durchgedreht! Wenn SIE keine Waffensachkunde haben, wer dann?"

 

Später sollten dann keine Gastschützen mehr teilnehmen dürfen, also wieder den stellvertretenden Landesschießobmann angerufen: "Seid Ihr irre? Ihr nehmt uns DAS Zugpferd der Mitgliederwerbung."

"Bloß weil das da geschrieben steht muss man das ja nicht so ernst nehmen ..."

"Ach! Und wenn 'was passiert, dann sagt Ihr wieder 'Steht doch da, dass das verboten ist.'."

 

Der "letzte Akt" war dann, dass ich einen Schießleiter-Lg machen sollte, um bei RK-Schießen Aufsicht machen zu dürfen, da war für mich dann "Ende":

"Wenn der Verband meint, dass ich als mob-beorderter ResOffz und Schießlehrer für Handwaffen, der auch dynamische Gefechtsschießen geleitet hat, einen Halbtageslehrgang bei einem OG d.R. - der wann zuletzt eine WÜ abgeleistet hat? - brauche, dann darf der Verband künftig auf mich als Aufsicht verzichten!

Ach, übrigens: Wenn der Verband mal wieder einen Leitenden bei einem Bw-Schießen braucht, ICH stehe dafür nicht mehr zur Verfügung - wie könnte jemand, der nicht in der Lage ist ein statisches Zivilwaffenschießen zu beaufsichtigen ein womöglich dynamisches Schießen mit Kriegswaffen leiten?

Und da der Verband solches Vertrauen in mich hat ... demnächst sind ja wieder Wahlen - ICH stehe dann als RK-Leiter nicht mehr zur Verfügung!"

 

"Zurück ins Glied" und die anderen machen lassen - und es geht mir gut dabei.

 

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Ich für meinen Teil habe nach Erhalt des JS meinen SB gefragt, ob es möglich wäre eine Sportwaffe für die Jagd zu nutzen. Als Beispiel habe ich das Führen meiner Glock 17 zum Fangschuss genannt. 

 

Mein SB sah da kein Problem. Er meinte man könnte sich in dem Fall sehr wohl die Waffe selbst "leihen". 

 

Es macht ja auch wenig Sinn wenn die Behörde Leute zum Kaufen von Waffen animiert.

 

Außerdem wird es einem kontrollierenden Beamten kaum möglich sein zu erkennen auf welches Bedürfnis die Waffe gekauft wurde (natürlich nur wenn die gezeigte Waffe auf der Grünen steht.)

Bearbeitet von MrCoopa
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"Mein" "lieber" Verband mal wieder ...
Ich sollte eine Waffensachkundeprüfung ablegen, als ich 2 Kw über den Verband haben wollte ...
"Ich bin seit gut 20 Jahren Jäger, seit 18 Jahren Wiederlader, seit 16 Jahren geprüfter Jagdaufseher, habe im Studium eine Waffensachkundeprüfung abgelegt und danach noch mal eine. Ich bin mob-beorderter ResOffz und Schießlehrer für Handwaffen. Ich habe mehr als genug Waffensachkunde!"
 


Na ja, der VdRBw unterliegt den selben Regeln wie alle anderen Schießsportverbände auch. Es hätte ja gereicht eine der 3! abgelegten Waffensachkundeprüfungen vorzulegen.
Für die Aufsicht beim Schützen habe ich auch einen Kurs beim RSB gemacht, trotz Schießlehrer etc.

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Naja, in @TriPlex Fall bin ich irritiert, das die Sachkundeausbildung im Rahmen der Jagdausbildung nicht berücksichtigt wurde.

Was die Bundeswehr-Qualifikationen angeht, sehe ich es etwas anders. Die Ausbildung an der Waffe bzw.  Befähigung zum Leiten von Schiessen mit HaWa kann man mit "zivilen" Sachkunde nicht gleich setzen, es fehlt der komplette Anteil Kenntnis Waffengesetz.

Ebenso bei der Ausbildung von Funktionspersonal, denn hier scheinen ja neben der Organisation eines Schiessens und Schiesssicherheit auch Kenntnisse über Disziplinen ein relevanter Punkt zu sein.

Beim VdRBw, wenn ich die Sportordnung lese, orientier sich vieles an "der Bundeswehr", gleichzeitig macht man aber den Spagat, wie ein völlig ziviler Schiesssportverband handeln zu wollen.

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Das Problem des VdRBw bzw. dessen Funktionern ist es ja gerade, dass man nicht verstanden hat, dass man nur ein ziviler Sportverband ist.

Bei einem Schießen war der aufsichtführende Kreisschießsportbeauftragte der Meinung, dass gewisse Disziplinen eigentlich nur von beorderten Reservisten geschossen werde dürfen. Er würde aber mal eine Ausnahme machen. Ja, vielen Dank auch, lmaA.

 

Der Schießleiterlehrgang (VdRBw-Name für die qualifizierte Standaufsicht, siehe Sportordnung) ist aufgrund der Rechtslage tatsächlich notwendig für die Aufsichtsausübung.

Damals, als ich mich dafür angemeldet hatte, galt ein Mindestalter von 21 Jahren für den Schießleiter.

Der Lehrgangsleiter war dann plötzlich der Meinung, das Alter auf 25 Jahre hochsetzen zu müssen, welches ich damals noch nicht erreicht hatte.

Man würde aber eine Ausnahme machen, da ich ja ein erfahrener Schütze sei. LmaA, hab mich wieder abgemeldet.

 

Meiner Erfahrung nach wimmelt gerade dieser Verband nur so vor Wichtigtuern, Möchtegerns und Halbwissenden.

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vor 38 Minuten schrieb Raiden:

Meiner Erfahrung nach wimmelt gerade dieser Verband nur so vor Wichtigtuern, Möchtegerns und Halbwissenden.

 

Leider ja,

 

häufig ein Auffangbecken für "im Dienst" gescheiterte Existenzen und Leute die nie dazu gehört haben aber das selber ganz anders sehen.

 

Leider bemisst die Bundeswehr diesem Verein eine zentrale Rolle bei der Betreuung der Bundeswehr-Reservisten zu. Mit imho 18 Millionen € jedes Jahr aus dem EP14.

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vor 50 Minuten schrieb Raiden:

Das Problem des VdRBw bzw. dessen Funktionern ist es ja gerade, dass man nicht verstanden hat, dass man nur ein ziviler Sportverband ist.

Bei einem Schießen war der aufsichtführende Kreisschießsportbeauftragte der Meinung, dass gewisse Disziplinen eigentlich nur von beorderten Reservisten geschossen werde dürfen. Er würde aber mal eine Ausnahme machen.

 

Bei solchen Standpunkten bzw. Aussagen kann man den entsprechenden Leuten nur sagen: Ihr habt das System nicht kapiert. 

 

Ich für meinen Teil, der als Reservist eigentlich nur bei DVaGs u.ä. tätig war und mich aus dem zivilen Schießwesen des Verbandes fernhielt, hatte vor Jahren mal ein paar Schießeinladungen von RAGs, Kurz- und Langwaffe.

Ich habe das Ganze dann nicht vertieft...

Zum einen, weil mir (kann natürlich Zufall sein) die Leute da bei weitem nicht so sympathisch waren wie bei meinem "normalen" SV...

Zum anderen, weil ich für mich feststellen musste, dass es überhaupt nichts gibt, was die VdRBw-Disziplinen interessanter macht als die des BDMP; eher im Gegenteil. 

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