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Harry Callahan

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  1. Wir hatten diese Situation im Verein auch. Der Sachbearbeiter bei der Waffenbehörde (RLP) sah das ganz pragmatisch. Die Ausfertigung einer Zweit-WBK ist nicht vorgesehen. Also bleibt ja nur die Möglichkeit einer WBK-Kopie. Er meinte, wenn ein Polizist bei einer Kontrolle die WBK anzweifelt, würde er ohnehin entweder im NWR nachsehen oder die Waffenbehörde anrufen. Beides würde dann die Rechtmäßigkeit bestätigen. Disclaimer: Dies entspricht der Auskunft meines Sachbearbeiters. Frag einfach bei Deiner Waffenbehörde nach.
  2. Stimmt es, dass in der Schweiz bei selbstbewohntem Wohneigentum die potentiell erzielbaren Mieteinnahmen als Einkommen versteuert werden?
  3. Im Gegensatz zu Beuth habe ich aber meine Forderung artikuliert. Welche Forderung stellt er denn eigentlich auf? Steht doch nichts drin....
  4. Ich fordere auch eine Änderung des Waffengesetzes. - Anerkennung von Selbstverteidigung als Bedürfnis - Generelle Erteilung eines Waffenscheins ohne Nachweis der individuellen Bedrohungslage - Wegfall der Anzahlbeschränkung
  5. KRASSE Preise! Und warum die große Spannweite?
  6. Mal ganz ehrlich: Wer glaubt, dass es ausreicht, den Schlüssel zu verstecken, der lässt sich beim Friseur das Gehirn schneiden. Wenn das Verstecken reichen würde, könnte man auch einfach die Waffen verstecken und könnte sich den Umweg um den Waffenschrank sparen. Dass es nicht ausreichend ist, wenn man den Schlüssel zum Banktresor am Schlüsselbrett aufbewahrt, sollte doch auch logisch sein. Viele Gerichtsverfahren könnte man sich sparen, wenn man einfach mal für 5 Cent nachdenkt.
  7. Verstehe ich ja. Aber wenn ich jetzt mal den Fall betrachte, dass ein Sportschütze bei einem sportlichen Wettkampf eine auf jagdliches Bedürfnis erworbene Kurzwaffe verwenden will. Welcher Teil sollte dann angreifbar sein? Die Lagerung nicht. Der Transport auch nicht, da er die Waffe ja jederzeit zu einer zugelassenen Schießstelle verbringen darf. Sobald er auf der zugelassenen Schießstätte ist, dürfte er sich ja auch eine Waffe leihen und diese benutzen. Also an welcher Stelle sollte denn das überhaupt angreifbar sein?
  8. Mir wird schlecht. Aber wenn man mal statt des Blickes von innen nach außen umgekehrt blickt, kann man es so sehen. Ist halt immer problematisch, wenn Essen, Saufen und Feiern zu sehr im Vordergrund stehen. Am Zapfhahn werden keine Meisterschaften gewonnen.
  9. Rein juristisch gesehen richtig. Aber ich habe diesbezüglich bei meiner Waffenbehörde nachgefragt, weil wir im Verein mehrere Berechtigte für die Vereinswaffen hatten und auch hier keine mehrfachen Ausfertigungen der WBK vorhanden waren. Die Aussage war sinngemäß, dass zwar eine Kopie der WBK offiziell nicht gilt, aber die Polizei im Falle einer Kontrolle im NWR problemlos klären könnte, wer berechtigt ist, die Waffen dabeizuhaben. Also ist vielleicht der gesunde Menschenverstand noch nicht ganz abgeschaltet.
  10. Ähm? Die hatten genauso Maskenpflicht, Lockdowns, Impfpflicht etc. wie hier. Fauci steht Lauterbach in nichts nach. Was da noch funktioniert, ist die Gerichtsbarkeit und so wurden die Kündigungen bei Verstoss gegen die Impfpflicht wieder kassiert.
  11. Genau. Wäre er bei den Grünen hätte es geklappt.
  12. Na den Code, den Du eingeben musst um den normalen Code ändern zu können.
  13. Schnarch.... Wer soll ein solches Verbot umsetzen? Kontrolleur der Bahn: "Dürfen wir mal in ihre Tasche sehen?" Bahngast: "Nein" Ende Und wenn die Polizei mal kontrolliert, dann dürfte das ja kein waffenrechtliches sondern ein zivilrechtliches Problem sein.
  14. Harry Callahan

    Medikamente

    Mit "verkehrsfähig" meine ich nicht den Strassenverkehr, sondern den Handel in Apotheken und Krankenhäusern. Selbst wir dürfen nicht mit Heroin umgehen. Mit Morphin, Fentanyl, Kokain, Polamidon etc. schon, aber nicht mit Heroin. Deshalb gibt es hierfür keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch. Für Polamidon gilt dann das, was ich gesagt habe: Eine Teilnahme am Strassenverkehr ist generell mit Gutachten möglich - aber auch nur dann.
  15. Harry Callahan

    Medikamente

    Nur kann es von Heroin keinen bestimmungsgemäßen Gebrauch geben, da die Substanz noch nicht einmal verkehrsfähig ist. So kann ich Kokain aus unserer Apotheke beziehen, Heroin aber nicht.
  16. Harry Callahan

    Medikamente

    Wer sagt denn das? Bei Substitution ist nach MPU mit ärztlicher Bescheinigung eventuell eine Ausnahmegenehmigung möglich. Aber mit Heroin-Konsum? Never ever ist das erlaubt.
  17. Negativ. Bis jetzt hat nur eine technische Beurteilung stattgefunden. Wenn die Optik entscheidet, dann ist das ja nochmal eine andere Nummer.
  18. So sehr Du ja auf der emotionalen Ebene recht hast, so sehr hat Fritz polittaktisch komplett recht. Die AfD verhindert zur Zeit eine konservative Mehrheit und wird dies auch noch lange tun. Die einzige Alternative dazu wäre es, wenn die CDU endlich kapiert, dass sie im linken Wählerspektrum nichts mehr zu gewinnen hat und endlich eine Koalition mit der AfD nicht mehr kategorisch ausschließt. Ob und wie realistisch das ist, können wir diskutieren, aber solange dies nicht der Fall ist, wird es zumindest auf Bundesebene keine Regierung mehr ohne die SPD oder die Grünen geben. Divide et impera gilt auch bei Wahlen. Aber was soll es. Auch die CDU macht seit Merkel keine konservative Politik mehr. Die ganze "Grünifizierung" der deutschen Politik war doch unter einer CDU-Regierung. Jetzt haben wir den Salat. Keine Energieversorgung, Marode Infrastruktur, keine funktionierende Armee und Gendern ist wichtiger als Grenzsicherung. Die politische Landschaft macht auch null Hoffnung, dass es zumindest mal ein wenig weniger schlimm werden könnte. Merz war noch ein Rest-Hoffnungsträger, aber anscheinend reicht es ja, einmal was gegen Frauen zu sagen und schon ist der Partei das Projekt 18 wichtiger als die eigene Erneuerung. Ich glaube, ich suche mir ein Auswanderungsziel.....
  19. Nichts, wenn Du im luftleeren Raum handeln kannst. Dass diese sich weit verbreitende Tendenz im Rahmen der Berichterstattung aber Waffengegnern sauer aufstossen würde, war aber doch klar.
  20. Weil die Richter immer die Streitfälle vorgelegt bekommen, in denen sich die Seiten nicht mehr daran erinnern können, dass sie sich so einig waren und dann eben jemand in Beweisnot gerät. Off-Topic: Ich schreibe ALLES auf und lasse mir ALLES unterschreiben. Ich zum angehenden Mieter: "Die Garagenauffahrt ist sehr steil, möchten Sie das vor Abschluss des Vertrags mal mit ihrem Auto ausprobieren?" Mieter: "Nein, dass passt schon". Ich: "Es wäre mir sehr recht, wenn Sie es mal ausprobieren würden, wir können die Garage sonst aus dem Mietvertrag nehmen" Mieter: "Nein, sieht gut aus, ich kann fahren, alles gut." Ich: "Wollen Sie nicht doch?" Mieter: "Nein". 6 Monate später: Mieter: "Die Garagenauffahrt ist viel zu steil, da komme ich nicht rein - Mietminderung" !!!!
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