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Du hast völlig recht - das ist ein Problem. Genauso wie die Frage, ob eine abweichende politische Meinung eine Geisteskrankheit ist oder nicht. Man müsste sich auf eine Liste von Krankheiten einigen, sowie nachvollziehbare Diagnosekriterien.
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Mir wird schlecht. Unsere Interressensvertretung soll aus Repräsentanten der Waffenhersteller bestehen?
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Hmm..... ich verstehe nicht, warum immer auf diesem Thema herumgeritten wird. In WI musste ich schon vor 20 Jahren beim Antrag auf WBK angeben, dass ich mit einer Anfrage der Waffenbehörde beim Gesundheitsamt einverstanden bin. Das diente doch damals schon der Möglichkeit der Abfrage nach eventuell bekannten psychischen Erkrankungen. Und mal im Ernst: Es gibt wirklich verrückte Menschen da draußen und diese sollten der Möglichkeit nach keine Waffen haben. Problematisch ist nur, dass hier doch schon wieder von extremistischen Gedanken etc. gefaselt wird, was einer Gesinnungsprüfung schon wieder Tür- und Tor öffnet. "Was - Du bist nicht zweifach geboostert??? Du Extremist - her mit den Waffen".
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Aufbewahrungskontrolle PP Köln (NRW) mit Kripo zur Eigensicherung
Harry Callahan antwortete auf Ebert79's Thema in Waffenrecht
Wobei es ja kaum etwas Bescheuertes gibt, als das. Letztlich gibt es doch kein plausibles Szenario dafür. Wenn die Aufbewahrung der Waffen gesetzeskonform ist - warum soll er dann bei einer angemeldeten Kontrolle plötzlich durchdrehen und die Beamten überfallen? Wenn die Aufbewahrung nicht gesetzeskonform ist, hat der TE ja noch genug Zeit, hier nachzubessern. Wenn der TE ein steckbrieflich gesuchter Terrorist ist, dann hat er genug Zeit, zu flüchten. Also welches Szenario will man denn konstruieren, in dem ein Waffenbesitzer während einer angekündigten Kontrolle plötzlich durchdreht? Das ist doch völliger Käse! Weil das mit der voll besetzen und einsatzbereiten Artilleriebatterie der Bundeswehr ungefähr so realistisch ist, wie ein Angriff des Todessterns. -
Und? Dann können wir die freigewordenen Flächen für den Anbau von Nahrungsmitteln statt Drogen verwenden.
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Ach? Was meinst Du denn, wie lange Alkohol nachweisbar ist? Wir bestimmen routinemäßig das ETG, da kommst Du mit ein paar Stunden Nüchternheit nicht weiter.
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Momendema.... was spricht gegen Nutella ????
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Biden gibt Wondernine's zum Abschuss frei!
Harry Callahan antwortete auf LordKitchener's Thema in Allgemein
Und weil´s so schön ist, hier noch einmal die künstlerisch aufbereitete Version von dem, was Biden gesagt hat: -
Das ist nicht korrekt. Dies war die Aussage einer einzigen Studie, deren fehlerhaftes Design aber nicht berücksichtigt wurde. Die Studie hat nur untersucht, wieviel Alkohol Probanden getrunken hatten und dann geschaut, wie häufig das Auftreten von Herz-Kreislauferkrankungen war. Das Ergebnis davon war dann, dass es ein gesundes Maß an Alkoholkonsum gibt und dass sogar völlige Abstinenz einen Risikofaktor für das Auftreten von Kreislauferkrankungen darstellt. Bei genauerem Hinsehen wurde aber nicht gefragt, wie denn die vollständige Alkoholabstinenz begründet wurde. So waren diejenigen abstinent, die schon relevante Vorerkrankungen hatten. Rechnet man das raus, gibt es kein gesundes Maß an Alkoholkonsum. Es bleibt ein Nervengift.
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Es gibt kein gesundes Maß und Berauschung sollte kein legitimes Ziel sein - jedenfalls nicht für Waffenbesitzer.
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Tja - nur gibt es nach der Logik der Regierung zwar zu wenig Piloten aber zu viele Waffenbesitzer. Also wird der gleiche Sachverhalt unterschiedlich ausgelegt.
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Steht doch da. "Größere Menge" und dann "600"
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Und dafür reicht, dass man nach einem Match eine Patrone in der Tasche hat? Er ist ja letztlich damit nicht "umgegangen" - er hatte sie ja anscheinend nicht in der Hand.
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Dann muss die Argumentation aber das Fahren unter Alkoholeinfluss gewesen sein. Ich war ansonsten immer davon überzeugt, dass es keinen Tatbestand eines "Führens von Munition" oder so gibt. Disclaimer: Dies nur aus Spaß am juristischen Austausch. Wer betrunken Auto fährt, an dessen charakterlicher Eignung zum Waffenbesitz sollte man schon zweifeln (dürfen). Disclaimer2: Nur stelle ich mir das Ganze mal in Bayern vor wo eine Maß ja nicht als Alkohol gilt
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"Zerstörungskraft" Vollmantel vs Teilmantel
Harry Callahan antwortete auf VTRSP's Thema in Allgemein
Beim TE soll es ja angeblich genau anders herum sein. Naja - Genug Videos zum Verhalten von VM und TM in ballistischem Gel sollte es ja auf YouTube geben. Über manche Dinge muss man sich nur wundern. Jeder Beschuss "schadet" im Endeffekt dem Schießstand. Beweis: Wenn Du auf einen Schießstand nicht schießt, hält der Kugelfang praktisch ewig, wenn Du ihn beschießt, verringert sich die Nutzungsdauer . Die gleiche Argumentation kann ich mit Waffen, Autobremsen etc. anführen. Es gibt nun einmal Verschleißteile, die nutzungsabhängig sind. Wenn Deine Kameraden nicht wollen, dass der Stand benutzt wird, sollen sie sich einen Kleingarten mieten und diesen bewirtschaften. -
Wenn er keine Handelslizenz hat, würde ich den Post löschen und Deinem Kumpel dringend raten, seinen Plan zu verwerfen.
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@ASE Du hast Deinen Standpunkt gut begründet und dass etwas nicht sinnvoll und logisch erscheint, hat unseren Gesetzgeber noch nie schockiert. Aber einige Dinge sind doch maximal unlogisch. Betrachten wir mal Deinen Fall b: Ich habe für keine meiner Waffen eine "Schießerlaubnis", die irgendwie in der WBK eingetragen ist. Wie ist dies denn dann zu kontrollieren? Steht ein Vermerk in der WBK? Ist doch bei einem sportlichen oder jagdlichen Bedürfnis auch nicht der Fall. Weiterhin sollte die Verbringung auf eine Schießstätte ohne Zweifel legal sein. Gleichzeitig dürfte auf einer zugelassenen Schießstätte der Besitzer doch jede fremde Person mit der streitgegenständlichen Erbwaffe schießen lassen. Wie soll man denn dann rechtssicher begründen, dass der (legale !!!) Besitzer schlechter gestellt sein soll, als jede andere Person? Zumal ein Sicherheitsgewinn ohnehin nicht zu erkennen ist.
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Ich habe von Brownells mal ein paar Teile aus den USA bestellt. Das Ganze ist wohl sehr komplex. Die Exportgenehmigung ist vom tatsächlichen Herstellerort abhängig. So kann es sein, dass z.B. der Hersteller xy Teil a in Florida und in Kalifornien herstellt, aber nur ein der Fabriken eine Exportgenehmigung hat. Davon ist es dann aber abhängig, ob der Export legal oder illegal ist. Import in D ist dann unproblematisch. Der Typ beim Zoll muss halt seine Regularien mal durchlesen, aber dann ist alles gut. Hatte mal Abzugsteile bestellt. War witzig beim Zoll: Zoll: "Was ist das denn?" Ich: "Abzugsteile für eine Glock." Zoll: "Für eine Luftpistole?" Ich: "Nein, für eine scharfe Waffe." Zoll: "DAS DÜRFEN SIE DOCH NICHT!" Ich: "Doch ich darf - lesen sie nach." Zoll: "Hmm..... ok, hier steht drin, die Teile sind nach deutschem Recht frei zu erwerben." Ich: "Sehen Sie." Zoll: "Ich schreibe dann "Abzugsteile für Luftpistole" auf die Erklärung." Ich: "Nein, es sind keine Abzugsteile für eine Luftpistole, sondern für eine scharfe Waffe." Zoll: "ok". Was stand wohl auf der Zollerklärung???
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Das kann ich Dir sagen. Vorher: 12 Euro für die Genehmigung. Heute: Berechnung nach Aufwand. Habe dann gefragt, wieviel das denn nun kostet. Die freundliche Dame meinte, es käme dann so auf etwa 120€, was dem tatsächlichen Aufwand entspräche. Dann fragte ich, welchen Stundenlohn sie denn zugrundelegen würde, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass die Prüfung der vollständig eingesandten Unterlagen viele Stunden dauern würde. Antwort im Gebührenverzeichnis: 160 € !!!
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Der Druck erhöht sich | Droht tatsächlich eine weitere Waffenrechtsverschärfung
Harry Callahan antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Schuster bleib bei Deinen Leisten. Und letzteres ist mir letztlich egal. Mag sein - mag aber auch nicht sein. Ich würde das nur gerne für mich selbst entscheiden können. -
Der Druck erhöht sich | Droht tatsächlich eine weitere Waffenrechtsverschärfung
Harry Callahan antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich bin realistisch genug um einzuräumen, dass ich hierfür nicht der Richtige wäre. Erstens habe ich einen Fulltime Job und somit keine Zeit, zweitens kann ich nicht gut Reden halten und bin nicht charismatisch genug. All diese Eigenschaften müsste die Vorzeigeperson haben. -
Der Druck erhöht sich | Droht tatsächlich eine weitere Waffenrechtsverschärfung
Harry Callahan antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Es ist mal wieder Zeit für meinen Standardtext zu diesem Thema: Du hast komplett recht. Wir akzeptieren, dass von der Wurst des legalen Waffenbesitzes scheibchenweise etwas abgeschnitten wird und sind froh, dass die Scheibe jedesmal klein ist. Aber dennoch wird die Wurst immer kleiner. Würden wir anstreben, den legalen Waffenbesitz auf lange Zeit zu festigen, müssten wir ein Stück an die Wurst kleben. Wie könnte man das machen? Hier sei noch einmal auf das Beispiel einer positiven Imagekampagne verwiesen. Harley Davidson stand in den 80ern (oder so...) quasi vor dem Aus. Die Maschinen waren technisch veraltet und wurden nur mit kriminellen Bikergangs assoziiert. Heute kann HD überhaupt nicht genug produzieren um den Markt zu bedienen. Die Maschinen sind schick und haben ein positives Image. Wie ist das gelungen? Man hat gezielt Personen in den Medien und andere Promis eingespannt und mit dem Produkt abgebildet. So ist es gelungen, die Auffassung der Öffentlichkeit zu ändern. Was bedeutet das in Bezug auf Waffen? Um mehr "Support" in der Bevölkerung zu generieren müssten wir mehr Menschen einbeziehen. Wie gelingt das? Durch etwas, mit dem sich jeder identifizieren kann: Die Angst vor Kriminalität und den Schutz der eigenen Familie. Es ist jemandem, der keinen Bezug zu Waffen hat, kaum zu vermitteln, warum man nicht den gleichen Sport statt mit Großkaliber mit Kleinkaliber oder mit Luftdruck oder Laserwaffen ausüben kann. (Disclaimer - bitte hierzu nicht argumentieren - ich verstehe es ja, die Oma vor RTL2 halt nicht). Aber die Notwendigkeit von Selbstverteidigung kann man leicht jedem Bürger klarmachen. Das betrifft eine viel breitere Masse als Sportschießen. Leider traut sich hier kein Verband oder keine politische Partei ran. Daher werden wir bei der Salamitaktik bleiben. -
Puh.... wäre ich Jurastudent, würde ich darüber meine Doktorarbeit schreiben. Ich gebe Dir recht, dass man das so lesen kann. Wenn ich aber den Abs. 4 allein betrachte, so steht da: "Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe"..... "Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen".... ohne eine diesbezügliche mengenmäßige Einschränkung oder Bezug auf Grundkontingentswaffen. Somit haben wir zwei widersprüchliche Aussagen in einem §. Was will man auch erwarten, wenn Gesetze nur noch von Sozialpädagogen oder Klimaökonomen geschrieben werden. Letztlich war aber doch die Intention des Gesetzgebers, dass man langjährigen Waffenbesitzern den Nachweis des fortbestehenden Bedürfnisses erleichtern will. Das würde für meine Sichtweise sprechen.
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Unklarheiten bei der Beantragung einer grünen WBK.
Harry Callahan antwortete auf pa1993's Thema in Waffenrecht
Hat bei mir immer völlig problemlos geklappt. Und wozu? Viele würden argumentieren, dass sie sich freuen, wenn sie ihre Waffe früher kaufen könnten.