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Harry Callahan

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  1. Naja - da haben sie sich aber auch den richtigen Betreiber ausgesucht. Bei den gezeigten Waffen - und das an einem Tag - ist doch schon klar, welches Klientel da für welche Kunden ein "Training" anbietet. Das zieht doch automatisch die falschen Interessenten an und wirkt in sich nicht seriös. Außerdem käme ich doch nie und nimmer auf die Idee, 20 Neulinge ohne Vorerfahrung mit ein oder zwei Instruktoren sinnvoll schießen lassen zu wollen. Wenn ich einen Interessenten mitnehme, dann bin ich mit einer Person ca. 3h beschäftigt - mit EINER Waffe. So wie im Beitrag gezeigt, ist das doch eine eindeutige Vorlage zu Kritik.
  2. Ganz einfach: Der Veranstalter entscheidet, wer von der Warteliste dran ist und die Schützen klären die Zahlung untereinander.
  3. Was sagt denn eigentlich der Betreiber dazu, wenn die Startplätze hier vergeben werden, statt die Schützen zu berücksichtigen, die seit Monaten auf der Warteliste stehen?
  4. Nicht Dein Ernst !!! Das ist es nicht - oder ???? No fucking way.....
  5. Also mal im Ernst: Wenn Du die Waffe nur zuhause streicheln willst, kauf Dir irgendeine Gas-Plempe. Ansonsten ist Schießen ein faszinierendes Hobby und es ist keine Belastung sondern eine Bereicherung, mal ein Jahr 18x schießen zu gehen. Danach stehen Dir alle Optionen offen.
  6. Auch beim einzelnen Sportschützen steht letztlich keine zahlenmäßige Begrenzung drin. Es wird lediglich immer schwieriger mit der Argumentation. Wenn Du aber nachvollziehbar begründen kannst, warum Du die fünfte 9mm Kurzwaffe brauchst, dann steht dem nichts im Wege. (Wettkampfteilnahme vorausgesetzt).
  7. Die Anzahl muss sinnvoll und nachvollziehbar sein. Wenn ein Verein mit 20 Mitgliedern 30 ARs kaufen will, dann ist es das nicht. Ein Verein mit 200 Mitgliedern dürfte aber kein Problem mit dem Erwerb eine fünften Kurzwaffe haben. Hmm...... ist das nicht eher von einer Gewinnerzielungsabsicht abhängig?
  8. Diese Aussage finde ich immer toll. Ist genauso, wie wenn Polizisten erst mal im Regelwerk nachlesen müssen. Denn anscheinend sind unsere Gesetze so kompliziert, dass selbst die Polizei erstmal nachlesen muss. Der Bürger wird aber ohne Gnade bestraft, wenn er nicht alle Gesetze kennt und bis zur dritten Stelle nach dem Komma befolgt. Finde den Fehler...
  9. Darüber halte ich meinen Standardvortrag Ein Treffer in den Hirnstamm ist ein "Aus-Schalter". Bei allem anderen ist der Blutverlust der schnellste, zur Bewusstlosigkeit führende Mechanismus. Wenn man nun anhand des Herz-Zeit-Volumens ausrechnet, wie lange es im worst (oder best) case dauert, bis man genug Blut verloren hat, um das Bewusstsein zu verlieren, dann findet man in der Literatur einen Wert von um die 4-5 Sekunden. Wie ausgeprägt die (postulierte) Wirkung der Druckwelle ist, kann man in den Berechnungen der Veröffentlichung von Michael und Amy Courtney finden. Bei einer 9mm mit VK ist aber nicht mit einer relevanten (zur Handlungsunfähigkeit führenden) Schockwelle zu rechnen. 4-5 Sekunden können schon lang sein - und das ist auch nur, wenn es optimal läuft.
  10. Habe ich zu spät gesehen 😉
  11. Nö. Nur wenn Du als "Nonimmigrant Alien" gleichzeitig die "Residency-Requirements" erfüllst. Ist doch auch logisch - Wenn Du als Tourist (Nonimmigrant Alien) im Land bist, KANN die Polizei keinen Background-Check bei Dir machen. (Daran ist mein Antrag auf Carry Permit in Maine gescheitert....)
  12. Habe das Formular schon oft genug ausfüllen müssen/dürfen 😉
  13. Nö. Der waffenrechtliche Begriff in den USA ist nonimmigrant alien. Siehe https://www.atf.gov/qa-category/nonimmigrant-aliens?page=1
  14. Zum Thema Munitionskauf in den USA: Ganz nach den Worten des Gesetzes darf der "Non-immigrant-Alien" keine Munition erwerben. In der Praxis zucken die Amerikaner bei dieser Frage mit den Schultern, weil Du einfach in den Walmarkt gehst und Munition kaufst, ohne dass irgendjemand auch nur irgendein Dokument sehen will. Was ich auch schon gemacht habe, ist mir von einem amerikanischen Versandhändler Munition an mein Hotel schicken lassen. War auch völlig unproblematisch.
  15. Kosten für eine Regelüberprüfung sind nichts anders als eine Strafe für nicht ausreichenden Waffenerwerb. Neues Sportgerät erwerben und die Überprüfung ist inclusive.
  16. Nur mal selbst in einem "völlig frei erfundenen Fall": Wie kommt es denn, dass der Verein nicht weiß, wer Mitglied ist?
  17. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-verwaltungsgericht-untersagt-verfassungsschutz-vorerst-beobachtung-a-227cabab-94b1-41d2-a361-e27e718c3d28
  18. Mir gefällt gerade die Idee, dass ein bis zwei Dutzend Neonazis bei den Grünen eintreten.
  19. Würde ich nochmal in Jura promovieren wollen, wäre das wahrscheinlich ein würdevolles Thema. Interessant ist, dass damit nun Tatsachen geschaffen werden. Denn nehmen wir einmal an, jemand wäre nun Mitglied in der AfD. Diese wird dann nach 10 Jahren Ermittlung (man erinnere sich an die NPD) als rechtsextrem eingestuft. Dann würde es doch bestimmt nicht ausreichen, nach diesem Votum auszutreten - oder? Dürfte man dann niemals Mitglied gewesen sein? Wäre die zahlende Mitgliedschaft ok, ein Plakatekleben aber nicht? Würde man die Zuverlässigkeit erst verlieren, wenn man im Bundestag eine Rede hält? Oder wäre man gerade dann geschützt? Wie weit sind wir in diesem Land gekommen, dass die Bürger Nachteile zu befürchten haben, weil sie Anhänger/Mitglied einer bestimmten Partei sind!
  20. Naja - ist doch relativ einfach: Ausrüstung kauft man sich selbst für ein paar Hunderter oder Tausender. Aber wer soll denn eine sechs- bis siebenstellige Summe in einen Stand stecken? Diejenigen, die dazu in der Lage sind, sind eben rar. Wer aber eine solche Summe in einen Stand investiert, der will auch einen gewissen Benefit haben. Aufgrund unklarer Rechtslagen ist das aber schwierig. Stell Dir vor, Du investierst eine Million und dann kommen ständig neue Auflagen und Du kannst den Stand nicht öffnen.
  21. Deshalb wird vielerorts auch empfohlen, im Notfall eine Pizza zu bestellen. Die garantieren wenigstens, dass sie in 30 Minuten da sind.
  22. Ja. Dafür reicht aber ein freundliches Schreiben "Hier, Du hast da meinen Namen verwendet, ich würde Dich bitten, das zu lassen", statt gleich eine 4-5 stellige Abmahnung zu schicken.
  23. Quark - da geht es nur um Gewinnmaximierung. Die Anwaltsgebühren sind vom Streitwert abhängig und für den "Kläger" ist das ja letztlich ein Selbstläufer. Anekdote: Ein Kollege hat ein Radiointerview gegeben. Am Ende - im Rahmen des Small-Talks - hat der Radiomoderator gefragt, was er sich noch als Entwicklung wünschen würde. Er meinte dann - so mehr im Scherz - einen Aufkleber auf dem Patienten, der einem dann alle Werte des Patienten liefert, eine Art "Lifesensor". Ein paar Tage später bekam er dann eine Abmahnung des Anwalts der Firma, die sich diesen Begriff schon hat schützen lassen. Da willst Du mir nun sagen, dass das nicht völlig lächerlich ist und dass es nicht nur um Kohle geht? Er kam übrigens dadurch raus, dass sein Anwalt argumentiert hat, dass er natürlich keinen "Lifesensor", sondern einen "Livesensor" gemeint hat. Das war dann kein geschützter Begriff - jedenfalls nicht von der klagenden Firma.
  24. OK, dann präzisiere ich das dahingehend, dass ich die Polizei immer vorgehen lasse und dass die Polizei in unserer Stadt die Rechtsauffassung geäußert hat, dass sie zur Rechtfertigung der Maßnahme vor Ort sein muss.
  25. Exakt. Auch hier steht der Waffenbesitzer ja noch nicht vor dem Henker. Es wird ermittelt - das passiert doch eigentlich immer. Aber es wäre extrem unwahrscheinlich, wenn da etwas bei rumkommen würde - gerade weil es ja durchaus plausible Erklärungsmöglichkeiten gibt, die mit dem WaffG im Einklang stehen würden. Wenn er aber z.B. überhaupt keinen Schrank hätte, in dem er die Munition lagert, dann wäre das etwas anderes.
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