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Also als ich Aufsicht war auf einem DSB Stand hat einer der Schützen in den Tisch geschossen. Ich habe dann versucht, mit ihm zu reden und die vier universellen Sicherheitsregeln nochmal zu betonen. Er meinte dann, das wäre ja nur fürs "Combat"-Schießen. Ich meinte dann, dass er gerade bewiesen hat, dass die Regeln auch im statischen Schießen wichtig sind. Er meinte, er sei ja schließlich Schießausbilder bei der Polizei gewesen und könnte es beurteilen. Ich habe kein Polizei-Bashing betrieben. Nur völlig zu 100% richtig erläutert, dass die Polizei IMMER bei einem Waffenscheinantrag durch einen Nicht-Politiker oder Nicht-Prominenten sagen wird, dass die Person nicht in der Lage ist, sich mit einer Waffe zu verteidigen - egal, welches Training diese Person erhalten hat. Das ist kein Bashing, sondern Ausdruck einer bürgerfeindlichen Politik. Du kannst gerne versuchen, mich vom Gegenteil zu überzeugen, indem Du mir Beispiele nennst, bei denen Nicht-Politiker oder Nicht-Prominente einen Waffenschein bekommen haben.
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Du hast völlig recht. Aber auch dieses Argument gilt unabhängig von der Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe. Ich habe diesbezüglich mal eine wissenschaftliche Auswertung bekommen. Zivilisten haben an einem vernünftigen viertägigen Training teilgenommen. (Disclaimer: Nicht in D, sondern in einem Land, das dies erlaubt). Im Laufe der Jahre waren von allen Schülern 32 in eine gewalttätige Situation verwickelt. 31 haben überlebt, einer ist schwer verletzt worden - er hatte seine Waffe zuhause gelassen. Ergo: Eine Waffe hilft, aus einer Gewaltsituation unbeschadet herauszukommen. (Genau das ist übrigens auch das Ergebnis der "Crime victimization study". NUR die Gegenwehr mit einer Schusswaffe ist geeignet, die eigene Verletzungswahrscheinlichkeit zu verringern. Alle anderen Formen der Gegenwehr erhöhen die eigene Verletzungswahrscheinlichkeit). Und das notwendige Wissen, sich mit einer Waffe zu verteidigen, kann man lernen. Wie gesagt: Auch der Polizist kommt nicht als ---- insert Held-deiner-Jugend --- zur Welt, sondern fängt irgendwann mal an, zu trainieren.
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Ja. Catch22. Um einen Waffenschein zu haben, musst Du Erfahrung im verteidigungsmäßigen Schießen nachweisen. Dieses darfst Du aber nur üben, wenn Du einen Waffenschein hast. Aber darum gehts ja nicht. Jeder halbwegs begabte Sportschütze kann sich in wenigen Tagen den gleichen Trainingsstand erüben, wie ihn ein Polizist hat - wenn er es üben DARF. Trotzdem kommt stets reflexartig das Argument "der KANN sich nicht mit der Waffe verteidigen". Und das ist einfach absurd. Dann soll der Staat doch ehrlich sein und es so ins Gesetz schreiben: Einen Waffenschein bekommen halt nur Politiker, Promis oder solche, die einen Politiker gut kennen.
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Im laufenden Betrieb. Und wieviele, bis sie zum ersten Mal im Leben auf die Menschheit losgelassen werden? Ausserdem weisst Du doch jenseits von Haarspalterei genau, was ich meine. Und selbst wenn Du nachweist, dass Du Hunderttausende Schuss gemacht hast im letzten Jahr, wird IMMER das Argument kommen, dass DU auf keinen Fall in der Lage bist, Dich mit einer Waffe zu verteidigen. Mehr kann ich Dir gerne per pm erläutern...
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Magst Du elaborieren, wo ich falsch liege?
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Wer ein Privileg hat, sorgt dafür, dass es eins bleibt. Daher wird auch beim Antrag auf einen Waffenschein ein Polizist, der an seinem Schreibtisch so bedroht ist, dass er eine Waffe trägt, sagen, dass Du nicht ausreichend bedroht bist. Der Polizist, der vielleicht 50 Schuss im Jahr macht, wird auch sagen, dass Du auf gar keinen Fall in der Lage bist, Dich mit einer Waffe zu wehren. Denn egal, ob Du 500 Schuss am Tag machst - die jedigleiche Fähigkeit, sich mit einer Waffe wehren zu können, erhalten nur 18 jährige Polizisten nach 100 Schuß Training.
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Waffenschrank , gemeinsam Ehepaar nutzen
Harry Callahan antwortete auf dirk-jack's Thema in Waffenrecht
Wird doch in der Verwaltungsvorschrift eindeutig beschrieben: "36.2.14 Der Begriff „häusliche Gemeinschaft“ in § 13 Absatz 10 AWaffV ist so auszulegen, dass neben dem Normalfall des gemeinsamen Bewohnens eines Hauses oder einer Wohnung durch nahe Familienangehörige auch Fälle von Studenten, Wehrpflichtigen, Wochenendheimfahrern etc. als in häuslicher Gemeinschaft Lebende anzusehen sind. Dies gilt auch, wenn ein naher Angehöriger in gewissen Abständen das Familienheim aufsucht und eine jederzeitige Zutrittsmöglichkeit besitzt. Der Begriff „berechtigte Personen“ begrenzt die Statthaftigkeit der gemeinschaftlichen Aufbewahrung und des damit eingeräumten gemeinschaftlichen Zugriffs auf solche Personen, die grundsätzlich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von solchen Waffen haben, die gemeinschaftlich aufbewahrt werden. Alle auf die jeweilige Waffe Zugriffsberechtigten müssen also das gleiche Erlaubnisniveau aufweisen. Zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Kurzwaffen z.B., wenn ein Aufbewahrer Jäger, der andere Sportschütze ist. Nicht zulässig ist die gemeinschaftliche Aufbewahrung, wenn ein Nichtberechtigter Zugriff auf Schusswaffen erhält (z.B. Inhaber eines Reizstoffsprühgeräts, einer SRS-Waffe oder einer erlaubnispflichtigen Signalwaffe auf Jagdwaffen oder Sportpistolen)." -
Mit dem Grund gebe ich Dir recht. Aber nicht leicht herzustellen? Spuck in eine Flasche Apfelsaft und lass das ein paar Tage in der Sonne stehen. Du hast dann was? Genau - Alkohol. Und aus Sicht der Droge gilt der Grundsatz des hessischen Philosophen Markus Rühl: Muss net schmegge - muss wirge....
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Das hat ja bei Covid super geklappt. Ansonsten: Es ist eine gesellschaftliche Entscheidung, ob wir ein Recht auf Rausch haben wollen. Wenn wir das so entscheiden sollten, dann hast Du nicht Unrecht. Sobald man diese Entscheidung trifft, ist die Wahl des Gifts nur Makulatur. Die gleichen Argumente für die Freigabe von Cannabis kann ich für Kokain anführen: Könnte man Kokain als Nasenspray in der Apotheke kaufen, würde die Beschaffungskriminalität wegfallen, es wäre rein, hätte immer den gleichen Wirkstoffgehalt, macht nicht körperlich abhängig, hilft beim Abnehmen und man könnte 36h am Tag arbeiten. Nur Vorteile - oder? Aber warum sollte man wollen, dass eine Gesellschaft Rausch akzeptiert? Ist es nicht abgrundtief traurig, wenn Menschen ihre eigene Existenz so unwert finden, dass sie nur mit chemischer Veränderung des Selbst zu ertragen ist? Sollte es nicht unser Ziel sein, dass es weniger Menschen gibt, denen es so geht? Aber vielleicht will ja auch die Regierung, dass wir immer mehr bedröhnt sind, weil wir dann immer weniger kapieren? Daher sollten wir Drogen weitgehend verbieten. Leider (aber auch hier sage ich "leider") ist es aber so, dass Alkohol viel zu leicht herzustellen ist. Daher ist diesbezüglich ein Verbot nicht machbar.
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Anfängerfrage. Wann ist es sinnvoll Ziele auszulassen?
Harry Callahan antwortete auf peng peng's Thema in IPSC
Es geht nicht um Würde oder Nicht-Würde, sondern um Punkte. -
Anfängerfrage. Wann ist es sinnvoll Ziele auszulassen?
Harry Callahan antwortete auf peng peng's Thema in IPSC
Ich würde das ein wenig differenzierter sehen. Es kommt durchaus auf realistische Selbsteinschätzung an. Bei der Extreme Euro Open in 2024 zum Beispiel gab es ein schwingendes Plate zwischen zwei Penalty Plates. Hier musst Du schon gut abschätzen, ob es nicht eine Option ist, ein Miss auf das Plate hinzunehmen, um sich nicht festzubeissen oder die Penalties zu treffen. Zahlreiche Treffer in der Mitte der Stahlplatte davor waren Beweis dafür, dass viele einfach nur einen Schuß in die Richtung des Ziels abgegeben haben. -
Die Formulierung im Gesetz lautet doch sinngemäß: Bei Jägern findet für den Erwerb von bis zu 2 Kurzwaffen keine Bedürfnisprüfung statt. So habe ich das meinem Amt gegenüber argumentiert. Es steht drin, dass für den Erwerb KEINE Bedürfnisprüfung stattfindet. Also auch keine Prüfung, wieviele Waffen ich als Sportschütze habe und was ich damit machen könnte. Hat das Amt so eingesehen.
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Anhörung Zuverlässigkeitsprüfung: Tragen von Kleidung aus dem Hause MediaTex GmbH
Harry Callahan antwortete auf frosch's Thema in Waffenrecht
Äh.... Und mir ist wichtig zu betonen, dass nicht jeder, der keine Haare mehr hat, Nazi ist -
Bei mir in RLP: Wollen Sie warten? Gehen Sie an die Kasse, in der Zeit machen wir alles fertig.
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Neue Kurzwaffe für die Bundeswehr CZ in der engeren Auswahl
Harry Callahan antwortete auf whaco's Thema in Allgemein
Wir haben die jetzige Generation ohnehin verloren. Die brauchen Safe Spaces und glauben, dass Worte weh tun. Solange sich das nicht ändert, ist jede Investition in die Bundeswehr überflüssig. -
Oberverwaltungsgericht kippt Waffenverbot für AfD-Mitglieder (NRW)
Harry Callahan antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Man muss sich aber von außen schon fragen, welches Rechtsverständnis hier bei den Behörden herrscht. Selbst wenn man postuliert, dass der Verfassungsschutz Recht hat und die AfD insgesamt rechtsradikal wäre, so fragt man sich doch, wie sich allein aus dieser Feststellung eine Verfassungsfeindlichkeit ableiten lässt. Völlig ohne Bewertung ist das der Kern der Demokratie: Wenn die AfD bei einer Wahl die absolute Mehrheit bekommt, dann wäre Deutschland eben rechtsradikal. Wenn die Linke bei einer Wahl die absolute Mehrheit bekäme, dann wäre Deutschland kommunistisch. Aber in beidem steckt doch per se weder die Abschaffung der Demokratie noch ein Widerspruch zu unserer Verfassung. Abgesehen davon: Wenn man aus den Äußerungen einiger AfD-Politiker ableiten kann, dass die ganze Partei rechtsradikal ist, dann frage ich mich, warum man nicht mit der gleichen Logik den Grünen insgesamt Pädophilie vorwerfen kann. Weiterhin ist doch die Rückwirkung völlig absurd. Eine strafbare Handlung muss demjenigen doch als solche erkennbar sein. Wenn nun jemand seit 5 Jahren Mitglied in einer Partei XY ist, und diese nun warum auch immer verboten wird - dann ist dieses Verbot doch erst im Nachhinein eingetreten und die Person hätte doch aufgrund des Vertrauensgrundsatzes nicht wissen müssen, dass sie etwas verwerfliches getan hat. Auch das KANN doch letztlich einer Betrachtung durch eine höhere Instanz nicht standhalten. -
Naja - was soll den das für eine Rechtsauffassung sein? Wo in meiner WBK steht denn, dass ich das Bedürfnis habe, meine Waffe zu reinigen oder zu pflegen? Außerdem ist es gewünscht, dass man an Wettkämpfen teilnimmt. Hier ist es üblich, dass es Fotos gibt und es ist üblich, dass darauf auch die Waffen zu sehen sind. Wollen wir nun wirklich juristisch prüfen müssen, wo diese Fotos zu veröffentlich sind, und wo nicht? Verbandszeitschrift des DSB ist ok - die Apothekenumschau aber nicht? Waffen im ZDF mit Werbeaufdruck beim Biathlon sind ok, auf Instagram aber nicht? Solange Bilder Waffen in den Händen von Berechtigten zeigen und an Orten entstanden sind, in denen die Berechtigung gilt, sehe ich nicht, nach welchem Gesetz solche Bilder verboten sein sollten. Und woraus wird denn abgeleitet, dass man eine Waffe zuhause einer anderen Person nicht zeigen darf, solange der Besitzer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt?
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Also äh.... Da ich schon als Gutachter vor Gericht stand, würde ich folgendes prognostizieren: Der Angeklagte gibt an, das WS gesetzeskonform aufbewahrt zu haben. Der Staatsanwalt gibt an, dass das Verschwinden Beweis für die nicht-vorschriftsgemäße Aufbewahrung ist. Der Anwalt des Angeklagten fragt, ob es denn unmöglich ist, dass es eine Fremdeinwirkung gegeben hat. Dies kann nicht ausgeschlossen werden. Wurden schon Tresore ohne Einbruchspuren aufgebrochen? Sicher. Ist es wahrscheinlich? Nein. Aber ist es unmöglich? Auch Nein. Vielleicht wurde das WS aus seiner Tasche geklaut, als er es zuletzt verwendet hat. Somit kann nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit festgestellt werden, dass der Angeklagte das WS nicht gesetzeskonform aufbewahrt hat. Zumindest strafrechtlich muss es bewiesen werden, dass es so war. Ein einfaches "was soll es anders gewesen sein?" reicht nicht. Es ist auch nicht Aufgabe des Angeklagten, seine Unschuld zu beweisen oder einen anderen Täter zu finden. Im Zweifel für den Angeklagten. Aber wie gesagt - nur aus Interesse an der gepflegten Diskussion. Waffenrecht ist Verwaltungsrecht und da gilt das "mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" nicht.
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Nur aus Spaß an der gepflegten Diskussion: Müsste nicht der Staat die Schuld nachweisen und nicht der Waffenbesitzer seine Unschuld? Deine Argumentation ist, dass das Fehlen des WS genug Beweis für eine (schuldhafte) unsichere Aufbewahrung ist. Aber zumindest strafrechtlich dürfte das ja wohl nicht ausreichen, denn es gibt ja durchaus auch andere Szenarien.
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Tut weh, das zuzugeben, aber Du hast recht....
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Sorry für die verspätete Antwort. Dieses Thema kam ja schon mehrfach auf und SB hat mal geantwortet, dass die Behörden den Antrag bearbeiten MÜSSEN. Meine macht es problemlos.
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Es ergibt Sinn, dies vorher zu machen, wenn Du Deine Waffe so schnell wie möglich haben willst. Mein Vorschlag: Etwa 2-3 Monate vor Erhalt der waffenrechtlichen Befürwortung reichst Du den Antrag ein mit dem Hinweis "Bedürfnisbescheinigung wird nachgereicht". Damit läuft schon die Abfrage, die je nach Behörde so 6-8 (-12) Wochen dauern kann. Wenn alles erledigt ist, bekommst Du eine Aufforderung, die Bescheinigung vorzulegen. Hast Du nun Deine Bescheinigung kannst Du sofort zur Behörde gehen und bekommst sofort Deine WBK. So kannst Du erheblich Zeit sparen. ("Macht das Sinn" ist eine Eindeutschung des englischen "to make sense", ist aber grammatikalisch falsch. (Bastian Sick - ich verfluche Dich ) )
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Ein Waffenhändler meinte mal, bei einem renommierten Hersteller wie S&B wären es so 30%
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Ist aber nicht empfehlenswert, weil sehr viele Waffen aus den USA den Beschuss nicht bestehen. Was machst Du dann?