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Harry Callahan

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  1. Und dafür reicht, dass man nach einem Match eine Patrone in der Tasche hat? Er ist ja letztlich damit nicht "umgegangen" - er hatte sie ja anscheinend nicht in der Hand.
  2. Dann muss die Argumentation aber das Fahren unter Alkoholeinfluss gewesen sein. Ich war ansonsten immer davon überzeugt, dass es keinen Tatbestand eines "Führens von Munition" oder so gibt. Disclaimer: Dies nur aus Spaß am juristischen Austausch. Wer betrunken Auto fährt, an dessen charakterlicher Eignung zum Waffenbesitz sollte man schon zweifeln (dürfen). Disclaimer2: Nur stelle ich mir das Ganze mal in Bayern vor wo eine Maß ja nicht als Alkohol gilt
  3. Beim TE soll es ja angeblich genau anders herum sein. Naja - Genug Videos zum Verhalten von VM und TM in ballistischem Gel sollte es ja auf YouTube geben. Über manche Dinge muss man sich nur wundern. Jeder Beschuss "schadet" im Endeffekt dem Schießstand. Beweis: Wenn Du auf einen Schießstand nicht schießt, hält der Kugelfang praktisch ewig, wenn Du ihn beschießt, verringert sich die Nutzungsdauer . Die gleiche Argumentation kann ich mit Waffen, Autobremsen etc. anführen. Es gibt nun einmal Verschleißteile, die nutzungsabhängig sind. Wenn Deine Kameraden nicht wollen, dass der Stand benutzt wird, sollen sie sich einen Kleingarten mieten und diesen bewirtschaften.
  4. Wenn er keine Handelslizenz hat, würde ich den Post löschen und Deinem Kumpel dringend raten, seinen Plan zu verwerfen.
  5. @ASE Du hast Deinen Standpunkt gut begründet und dass etwas nicht sinnvoll und logisch erscheint, hat unseren Gesetzgeber noch nie schockiert. Aber einige Dinge sind doch maximal unlogisch. Betrachten wir mal Deinen Fall b: Ich habe für keine meiner Waffen eine "Schießerlaubnis", die irgendwie in der WBK eingetragen ist. Wie ist dies denn dann zu kontrollieren? Steht ein Vermerk in der WBK? Ist doch bei einem sportlichen oder jagdlichen Bedürfnis auch nicht der Fall. Weiterhin sollte die Verbringung auf eine Schießstätte ohne Zweifel legal sein. Gleichzeitig dürfte auf einer zugelassenen Schießstätte der Besitzer doch jede fremde Person mit der streitgegenständlichen Erbwaffe schießen lassen. Wie soll man denn dann rechtssicher begründen, dass der (legale !!!) Besitzer schlechter gestellt sein soll, als jede andere Person? Zumal ein Sicherheitsgewinn ohnehin nicht zu erkennen ist.
  6. Ich habe von Brownells mal ein paar Teile aus den USA bestellt. Das Ganze ist wohl sehr komplex. Die Exportgenehmigung ist vom tatsächlichen Herstellerort abhängig. So kann es sein, dass z.B. der Hersteller xy Teil a in Florida und in Kalifornien herstellt, aber nur ein der Fabriken eine Exportgenehmigung hat. Davon ist es dann aber abhängig, ob der Export legal oder illegal ist. Import in D ist dann unproblematisch. Der Typ beim Zoll muss halt seine Regularien mal durchlesen, aber dann ist alles gut. Hatte mal Abzugsteile bestellt. War witzig beim Zoll: Zoll: "Was ist das denn?" Ich: "Abzugsteile für eine Glock." Zoll: "Für eine Luftpistole?" Ich: "Nein, für eine scharfe Waffe." Zoll: "DAS DÜRFEN SIE DOCH NICHT!" Ich: "Doch ich darf - lesen sie nach." Zoll: "Hmm..... ok, hier steht drin, die Teile sind nach deutschem Recht frei zu erwerben." Ich: "Sehen Sie." Zoll: "Ich schreibe dann "Abzugsteile für Luftpistole" auf die Erklärung." Ich: "Nein, es sind keine Abzugsteile für eine Luftpistole, sondern für eine scharfe Waffe." Zoll: "ok". Was stand wohl auf der Zollerklärung???
  7. Das kann ich Dir sagen. Vorher: 12 Euro für die Genehmigung. Heute: Berechnung nach Aufwand. Habe dann gefragt, wieviel das denn nun kostet. Die freundliche Dame meinte, es käme dann so auf etwa 120€, was dem tatsächlichen Aufwand entspräche. Dann fragte ich, welchen Stundenlohn sie denn zugrundelegen würde, denn ich kann mir kaum vorstellen, dass die Prüfung der vollständig eingesandten Unterlagen viele Stunden dauern würde. Antwort im Gebührenverzeichnis: 160 € !!!
  8. Schuster bleib bei Deinen Leisten. Und letzteres ist mir letztlich egal. Mag sein - mag aber auch nicht sein. Ich würde das nur gerne für mich selbst entscheiden können.
  9. Ich bin realistisch genug um einzuräumen, dass ich hierfür nicht der Richtige wäre. Erstens habe ich einen Fulltime Job und somit keine Zeit, zweitens kann ich nicht gut Reden halten und bin nicht charismatisch genug. All diese Eigenschaften müsste die Vorzeigeperson haben.
  10. Es ist mal wieder Zeit für meinen Standardtext zu diesem Thema: Du hast komplett recht. Wir akzeptieren, dass von der Wurst des legalen Waffenbesitzes scheibchenweise etwas abgeschnitten wird und sind froh, dass die Scheibe jedesmal klein ist. Aber dennoch wird die Wurst immer kleiner. Würden wir anstreben, den legalen Waffenbesitz auf lange Zeit zu festigen, müssten wir ein Stück an die Wurst kleben. Wie könnte man das machen? Hier sei noch einmal auf das Beispiel einer positiven Imagekampagne verwiesen. Harley Davidson stand in den 80ern (oder so...) quasi vor dem Aus. Die Maschinen waren technisch veraltet und wurden nur mit kriminellen Bikergangs assoziiert. Heute kann HD überhaupt nicht genug produzieren um den Markt zu bedienen. Die Maschinen sind schick und haben ein positives Image. Wie ist das gelungen? Man hat gezielt Personen in den Medien und andere Promis eingespannt und mit dem Produkt abgebildet. So ist es gelungen, die Auffassung der Öffentlichkeit zu ändern. Was bedeutet das in Bezug auf Waffen? Um mehr "Support" in der Bevölkerung zu generieren müssten wir mehr Menschen einbeziehen. Wie gelingt das? Durch etwas, mit dem sich jeder identifizieren kann: Die Angst vor Kriminalität und den Schutz der eigenen Familie. Es ist jemandem, der keinen Bezug zu Waffen hat, kaum zu vermitteln, warum man nicht den gleichen Sport statt mit Großkaliber mit Kleinkaliber oder mit Luftdruck oder Laserwaffen ausüben kann. (Disclaimer - bitte hierzu nicht argumentieren - ich verstehe es ja, die Oma vor RTL2 halt nicht). Aber die Notwendigkeit von Selbstverteidigung kann man leicht jedem Bürger klarmachen. Das betrifft eine viel breitere Masse als Sportschießen. Leider traut sich hier kein Verband oder keine politische Partei ran. Daher werden wir bei der Salamitaktik bleiben.
  11. Puh.... wäre ich Jurastudent, würde ich darüber meine Doktorarbeit schreiben. Ich gebe Dir recht, dass man das so lesen kann. Wenn ich aber den Abs. 4 allein betrachte, so steht da: "Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe"..... "Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen".... ohne eine diesbezügliche mengenmäßige Einschränkung oder Bezug auf Grundkontingentswaffen. Somit haben wir zwei widersprüchliche Aussagen in einem §. Was will man auch erwarten, wenn Gesetze nur noch von Sozialpädagogen oder Klimaökonomen geschrieben werden. Letztlich war aber doch die Intention des Gesetzgebers, dass man langjährigen Waffenbesitzern den Nachweis des fortbestehenden Bedürfnisses erleichtern will. Das würde für meine Sichtweise sprechen.
  12. Hat bei mir immer völlig problemlos geklappt. Und wozu? Viele würden argumentieren, dass sie sich freuen, wenn sie ihre Waffe früher kaufen könnten.
  13. Ich würde eine kleine Modifikation vorschlagen: 1. 12/18 x in 12 Monaten schießen gehen 2. Nach 10 Monaten Antrag auf grüne WBK bei der zuständigen Behörde stellen mit Vermerk, dass die Bedürfnisbescheinigung nachgereicht wird. 3. Antrag mit Trainingsnachweisen über deinen Verein zum Verband geben 4. Nach positivem Bescheid und Aufforderung der Behörde zur Vorlage der Bedürfnisbescheinigung WBK sofort mitnehmen 5. einkaufen gehen 6. innerhalb 14 Tagen fertig eintragen lassen So läuft die langwierige Überprüfung schon bevor Du Bedürfnisbescheinigung hast. Mit diesem Vorgehen sparst Du Dir je nach Bearbeitungsdauer im Amt 6-12 Wochen.
  14. Ist das nicht ein "kann" ? Aber im Prinzip völlig lächerlich. Klar - nach den Worten des Gesetzes illegal. Aber der LWB hat versucht, sich an die Regeln zu halten. Dass es hier wirklich zu einer Verurteilung gekommen ist, halte ich für schon sehr hart.
  15. Ein Blick ins Gesetz hilft. Die Formulierung ist, dass bei Jägern für den Erwerb von zwei Kurzwaffen keine Bedürfnisprüfung stattfindet! Da also keine Prüfung stattfindet, hat das Amt auch nicht zu überprüfen, ob schon andere, geeignete Waffen zur Verfügung stehen. Hat meine Behörde - in RLP - komplett so eingesehen.
  16. Wenn alle im geheizten Wohnzimmer hocken und RTL2 schauen?
  17. Nö. Demos sind ja wegen der Pandemie (dafür müssen sie ja wohl Verständnis haben...) gerade sehr eingeschränkt und dem Normalo-Deutschen reicht es, dass Kritik am Staat ja "rechts" ist und damit doof - also muss sie unterlassen werden. Außerdem haben wir doch gerade frisch gewählt und das wichtigste dabei ist doch, dass man den Eindruck erzeugt, nicht zu rechts zu sein, also kann man doch eine linksradikale Regierung wählen. Und habe ich schon erwähnt, dass gerade Pandemie ist? Da müssen wir alle den Gürtel enger schnallen - dafür müssen sie doch Verständnis haben.
  18. Ist doch ein bewährtes Konzept. Wir tun etwas gegen Ausländerkriminalität, indem wir alle einbürgern. Problem gelöst.
  19. Alles eine Frage des Maßstabes. Nimm mal die Broschüre von Frau Giffey an Kindergärten und Schulen, wie man Kinder aus rechtsradikalen Familien erkennt: - Sie kommen pünktlich - Sie treiben Sport - Sie haben keine Disziplinprobleme - Sie glauben, dass es nur 2 Geschlechter gibt. Siehst Du - alles Nazis um uns herum.
  20. Ich betreibe Schießsport aktiv seit 28 Jahren und seit 28 Jahren höre ich, dass in 1-2 Legislaturperioden alles vorbei ist. Stattdessen wird das, was ich mir kaufen kann, mehr durchs Konto als durchs Amt beschränkt. Also sollten wir doch aufhören, ständig diese Weltuntergangsstimmung zu predigen.
  21. Juristisch und praktisch gesehen völlig korrekt. Aber: Ich habe mir jetzt eben mal angesehen, was denn ein Auto-Sear-Cut überhaupt ist. Meint ihr im Ernst, dass es in D auch nur einen Streifenpolizisten gibt, der das weiß ???
  22. Muss man halt einklagen. Aber als Politiker kennt man eigentlich immer jemanden, der jemanden kennt, der jemanden kennt, der eine Lösung vermitteln kann.
  23. Warum? Der Schlüssel ist doch die persönliche Bedrohung. Die wird bei einem MdL oder MdB doch eher mal bejaht. Bei Dir kommt ja noch die persönliche Eignung dazu und die Fähigkeit, eine eventuelle Bedrohung mit der Waffe abzuwenden.
  24. Richtig. Aber Transparenz ist nicht erwünscht, denn sie würde die ganzen Pharisäer entlarven, die einen Waffenschein für sich haben und Sportschützen dann entwaffnen wollen.
  25. Ich setze mal einen Fünfer darauf, dass diese Daten "im Sinne der nationalen Sicherheit" schön unter Verschluss gehalten werden.
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